Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS V
ABBILDUNGSVERZEICHNIS IX
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS X
1 EINLEITUNG 1
1.1 Aktualität der Thematik 1
1.2 Gang der Untersuchung 2
2 GRUNDZÜGE DER RECHNUNGSLEGUNGSSYSTEME 3
2.1 Internationale Rechnungslegung 3
2.1.1 Bedeutung internationaler Standards 3
2.1.2 Gründe für die Unterschiede der
Rechnungslegungssysteme 4
2.1.3 Internationale Harmonisierung der Rechnungslegung 5
2.1.4 Notwendigkeit und Potentiale der Harmonisierung 7
2.1.5 Auswirkungen auf die deutsche Rechnungslegung 8
2.2 Rechnungslegung nach HGB 9
2.2.1 Rechtliche Grundlagen 9
2.2.2 Zielsetzung und Funktionen der Rechnungslegung 11
2.2.3 Bestandteile der Rechnungslegung 12
Inhaltsverzeichnis - Seite VI
2.2.4 Bilanzbezogene Grundsätze 13
2.2.4.1 Grundsätze der Gliederung 13
2.2.4.2 Grundsätze des Bilanzansatzes 14
2.2.4.3 Grundsätze der Bewertung 15
2.3 Rechnungslegung nach IAS 16
2.3.1 Rechtliche Grundlagen 16
2.3.2 Zielsetzung und Funktionen der Rechnungslegung 18
2.3.3 Bestandteile der Rechnungslegung 19
2.3.4 Bilanzbezogene Grundsätze 20
2.3.4.1 Grundsätze der Gliederung 20
2.3.4.2 Grundsätze des Bilanzansatzes 21
2.3.4.3 Grundsätze der Bewertung 22
3 BILANZIERUNG VON FINANZANLAGEN NACH HGB 23
3.1 Definition von Finanzanlagen nach HGB 23
3.2 Untergliederung der Finanzanlagen 24
3.3 Bilanzierung von Daueranlagen 26
3.3.1 Arten von Daueranlagen 26
3.3.1.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 26
3.3.1.2 Beteiligungen 28
3.3.1.3 Wertpapiere des Anlagevermögens 29
3.3.2 Bilanzansatz 31
3.3.3 Bewertung 31
3.3.4 Ausweis in GuV und Anhang 33
3.4 Bilanzierung von Ausleihungen 35
Inhaltsverzeichnis - Seite VII
3.4.1 Arten von Ausleihungen 35
3.4.1.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 35
3.4.1.2 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverh ältnis besteht 36
3.4.1.3 Sonstige Ausleihungen 37
3.4.2 Bilanzansatz 38
3.4.3 Bewertung 38
3.4.4 Ausweis in GuV und Anhang 40
4 BILANZIERUNG VON FINANZANLAGEN NACH IAS 41
4.1 Definition von Finanzanlagen 41
4.2 Untergliederung der Finanzanlagen 42
4.3 Bilanzierung von Daueranlagen 45
4.3.1 Arten von Daueranlagen 45
4.3.1.1 Anteile an Tochterunternehmen 45
4.3.1.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 46
4.3.1.3 Anteile an Joint Ventures 47
4.3.1.4 Sonstige Wertpapiere 48
4.3.2 Bilanzansatz 50
4.3.3 Bewertung 51
4.3.3.1 Anteile an Tochterunternehmen 51
4.3.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 51
4.3.3.3 Anteile an Joint Ventures 54
4.3.3.4 Sonstige Wertpapiere 54
4.3.4 Ausweis in GuV und Anhang 58
Inhaltsverzeichnis - Seite VIII
4.4 Bilanzierung von Ausleihungen 59
4.4.1 Arten von Ausleihungen 59
4.4.2 Bilanzansatz 60
4.4.3 Bewertung 60
4.4.4 Ausweis in GuV und Anhang 61
5 SYNOPTISCHER VERGLEICH 62
6 SCHLUSSBETRACHTUNG 64
LITERATUR - UND QUELLENVERZEICHNIS 66
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Institutionen des Harmonisierungsprozesses.
Abbildung 2: Verkürzte HGB-Bilanz
Abbildung 3: Aktuelle IAS
Abbildung 4: Verkürzte IAS-Gliederungsempfehlung.
Abbildung 5: Zusammensetzung der Finanzanlagen nach HGB
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
AktG Aktiengesetz
Anm. Anmerkung
AO Abgabenordnung
bzw. beziehungsweise
DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
EG Europäische Gemeinschaft
EStG Einkommenssteuergesetz
EU Europäische Union
F. Framework
f. folgende
ff. fortfolgende
GenG Genossenschaftsgesetz
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG GmbH-Gesetz
GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
IAS International Accounting Standards
IASB International Accounting Standards Board
IASC International Accounting Standards Committee
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
IFRS International Financial Reporting Standards
KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz
KG Kommanditgesellschaft
NAFTA North American Free Trade Association
Nr. Nummer
NYSE New York Stock Exchange
OHG Offene Handelsgesellschaft
PublG Publizitätsgesetz
S. Seite
SEC Securities and Exchange Commission
SIC Standing Interpretation Committee
u. und
USA United States of America
US-GAAP United States - Generally Excepted Accounting Principles
vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel
1 Einleitung
1.1 Aktualität der Thematik
Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat im Juni 2000 in einer Mitteilung an den Rat der EU und das Europäische Parlament ihre künftige Rechnungslegungsstrategie bekannt gegeben, die börsennotierte Unternehmen im EU-Raum ab 2005 zur Anwendung von International Accounting Standards (IAS) im Konzernabschluss verpflichten soll. 1 Diese vom International Accounting Standards Committee (IASC) bzw. International Accounting Standards Board (IASB) entwickelten IAS und die sie in Zukunft ersetzenden IFRS (International Financial Reporting Standards) werden die Rechnungslegung in Europa wesentlich verändern und die nationalen Regelungen prägen. 2 Die folgenden, in diesem Abschnitt aufgezeigten, globalen Entwicklungen sollen die Notwendigkeit der Einführung einer einheitlichen, weltweit anerkannten Rechnungs-legung verdeutlichen, die dem Ausmaß der Internationalisierung der Wirtschaft gerecht wird.
Die Internationalisierung der Rechnungslegung ist unter anderem eine Folge der Schaffung supranationaler Wirtschaftsräume (z.B. EU, NAFTA), der Globalisierung der Kapitalmärkte und der zunehmenden internationalen Verflechtungen von Unternehmen und ihrer Leistungs-beziehungen. 3 So agieren immer mehr Unternehmen in der heutigen Zeit nicht nur auf nationalen Güter- und Dienstleistungsmärkten, sondern breiten ihre Aktivitäten auch auf internationalen Märkten aus. 4
Jene fortschreitende Globalisierung der operativen Unternehmenstätigkeit führt auch bei deutschen Unternehmen zu einem höheren Kapitalbedarf. 5 Da der wachsende Kapitalbedarf mittlerweile nicht nur vom Bankensektor und den nationalen Kapitalmärkten im Inland gedeckt werden kann, ver-
1 vgl.Hayn, S./Waldersee, G. G. (2003), S. 5
2 vgl. Federmann, R./IASCF (2002), S. 9
3 vgl. Zdrowomyslaw, N. (2001), S. 193, Prangenberg, A. (2000), S. V u. Federmann,
R. (2000), S. 82
4 vgl. Kremin-Buch, B. (2002), S. 1
5 vgl. Keun, F./Zillich, K. (2000), S. 8
suchen Kapitalgesellschaften diesen auch durch internationale Kapitalmärkte zu decken, wobei vor allem für Aktiengesellschaften die Eigenfinanzierung eine geeignete Finanzierungsform darstellt. 6 Im Zuge dieser Entwicklung gewinnen die Finanzinstrumente der Unternehmen und internationale Finanzplätze, allen voran die wichtigste internationale Börse, die NYSE (New York Stock Exchange), immer mehr an Bedeutung. 7
Mit Zunahme der Bedeutung der internationalen Kapitalmärkte zur Finanzierung und der damit verbundenen Anonymisierung der Finanzbeziehungen gewinnt der Schutz der Investoren immer stärker an Relevanz. 8 Jedoch haben internationale Kapitalgeber, deren Investitionsentscheidungen auf den Informationen der Jahresabschlüsse basieren, bisher das Problem, dass Jahresabschlüsse von Unternehmen weltweit durch unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungsregeln zu Stande kommen und erhebliche Unterschiede aufweisen können. 9 Auf dem Weg zur internationalen Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften stellen die sich grundlegend von der Rechnungslegung nach HGB (Handelsgesetzbuch) unterscheidenden IAS und US-GAAP (United States -Generally Accepted Accounting Principles) die wichtigsten Rechnungsle-gungsstandards dar. 10
1.2 Gang der Untersuchung
In der vorliegenden Diplomarbeit werden zunächst in Kapitel 2 Grundzüge der internationalen Rechnungslegung sowie die Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und IAS aufgezeigt.
Anschließend folgt in den Kapiteln 3 und 4 der Kern dieser Ausarbeitung, der Vergleich der Bilanzierung von Finanzanlagen nach HGB und IAS. Dieser Themenbereich zählt zu den schwierigeren Aufgaben bei der Überleitung und Umstellung von HGB nach IAS, da ein eher schlichtes HGB-System auf differenzierte Regelungen nach IAS trifft. 11 Zunächst wird im Abschnitt 3 die Vorgehensweise nach HGB beschrieben. Darauf basierend folgt in Kapitel 4 die Darstellung nach IAS. Ein synoptischer Vergleich der Thematik wird in Kapitel 5 dargestellt.
Die Diplomarbeit endet mit der Schlussbetrachtung in Kapitel 6.
6 vgl. Keun, F./Zillich, K. (2000), S. 8, Kremin-Buch, B. (2002), S. 1 u. Buchholz, R.
(2003), S. 1
7 vgl. Buchholz, R. (2003), S. 1 u. Niemeyer, K. (2003), S. 1
8 vgl. Küting, K./Harth, H.-J./Leinen, M. (2001a), S. 681
9 vgl. Kremin-Buch, B. (2002), S. 1
10 vgl. Endriss H. W./Nicolini, H.-J. (2002), S. 3
11 vgl. Lüdenbach, N. (2001), S. 94
2 Grundzüge der Rechnungslegungssysteme
2.1 Internationale Rechnungslegung
2.1.1 Bedeutung internationaler Standards
Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass sich deutsche Unternehmen nicht mehr nur an den für Deutschland gültigen Vorschriften des HGB orientieren, sondern zunehmend ihre Jahresabschlüsse durch Überleitungsrechnungen an international anerkannte Bilanzierungsregeln der IAS oder US-GAAP anpassen. 12 Die Unternehmenspraxis war sich bei der Auswahl zwischen den beiden internationalen Systemen weitgehend uneinig. 13 Beispielsweise entschieden sich BASF, DaimlerChrysler und Siemens für US-GAAP, während BMW, Volkswagen und die Deutsche Bank IAS bevorzugten. 14
Es ist jedoch zu unterscheiden, dass die IAS ein echtes und die US-GAAP kein echtes internationales Rechnungslegungssystem darstellen. Die IAS wurden vom IASC mit dem Ziel geschaffen, ein einheitlicher Weltstandard der Rechnungslegung für alle Unternehmen zu sein. Die amerikanischen Rechnungslegungsstandards US-GAAP dagegen wurden nicht als Standard für alle Länder der Welt entwickelt, sondern dienen amerikanischen und ausländischen Unternehmen, deren Aktien in den USA, insbesondere an der NYSE, notiert sind. Erst die weltweite Bedeutung des amerikanischen Kapitalmarktes verleiht den US-GAAP den Status einer internationalen Rechnungslegung. Hierbei ist zu betonen, dass am US-Kapitalmarkt gehandelte Unternehmen aktuell nach der Forderung der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) US-GAAP anwenden müssen. 15
Laut der SEC sollen aber zukünftig Abschlüsse nach US-GAAP und IAS, nach erfolgreichem Abschluss der Weiterentwicklung der IAS, als gleichwertige Unterlagen zur Börsenzulassung in den USA akzeptiert werden. 16
12 vgl. Dangel, P./Hofstetter, U./Otto, P. (2001), S. 4
13 vgl. Witt, F.-J. (2000), S.110
14 vgl. Kremin-Buch, B. (2002), S. 6-7
15 vgl. Buchholz, R. (2003), S. 17-18 u. 4
16 vgl. Selchert, F. W./Erhardt, F. M. (2003), S. 6
2.1.2 Gründe für die Unterschiede der Rechnungslegungssysteme
Der einfachste und praktisch bedeutsamste Klassifizierungsansatz für die Unterteilung der verschiedenen nationalen Rechnungslegungssysteme, die sich in einer Vielzahl von Merkmalen unterscheiden, ist die Unterscheidung zwischen der anglo-amerikanischen (investororientierten) Rechnungslegung, der IAS und US-GAAP angehören und der kontinentaleuropäischen (gläubigerschutzorientierten) Rechnungslegung, zu der die Rechnungslegung nach HGB zählt. 17
Die historische Entwicklung der verschiedenen Grundphilosophien der Rechnungslegungssysteme ist ein Resultat des unterschiedlichen sozioökonomischen Umfelds, speziell des Rechtssystems, des Steuersystems und der Eigentums- und Kapitalmarktstruktur der einzelnen Staaten. 18 Folglich sind die einzelnen nationalen Rechnungslegungen stark durch die Denkweise und Gesetzgebung des Rechtssystems des jeweiligen Landes geprägt. 19
Rechtssystem: 20
Die Unterschiede im Rechtssystem sind der am häufigsten aufgeführte Grund für die verschiedenen nationalen Ausgestaltungen der Rechnungslegung. Hierbei kann grundlegend zwischen dem Gewohnheitsrecht (common law), dessen Anwendung hauptsächlich im angloamerikanischen Rechtskreis erfolgt und dem im kontinental-europäischen Raum dominierendem kodifiziertem Recht (code law) unterschieden werden.
Im Bezug auf die Rechnungslegung bedeutet common law, dass Wirtschaftsprüfer, Börsenaufsichtbehörden, Wissenschaftler und andere Interessengruppen auf Grund der begrenzten Zahl gesetzlicher Regelungen und der geringen Kodifizierung des Handelsrechts Einfluss auf die Gestaltung von Rechnungslegungsnormen nehmen können. Dies führt zu einer dynamischen Rechnungslegung, die sich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und im fortlaufenden Wandel neue Techniken und Methoden entwickelt.
Dagegen stellt code law im Bezug auf die Rechnungslegung eine starke Kodifizierung des Rechts mit verbindlich festgeschriebenen Gesetzen durch den nationalen Gesetzgeber dar. Die Normsetzung durch andere Interessenkreise wird hier stark eingeschränkt. Anpassungen der Gesetze auf Grund neuer Entwicklungen sind daher selten, äußerst langwierig und geschehen mit großer zeitlicher Verzögerung.
17 vgl. Glaum, M./Mandler, U. (1996), S. 26-27
18 vgl. Zdrowomyslaw, N. (2001), S. 191 u. Achleitner, A.-K./Behr, G. (2000), S. 9
19 vgl. Keun, F./Zillich, K. (2000), S. 12
20 vgl. Achleitner, A.-K./Behr, G. (2000), S. 10
Steuersystem 21
Ein weiterer wichtiger Grund für die unterschiedliche Gestaltung der nationalen Rechnungslegungssysteme ist das jeweilige nationale Steuersystem, insbesondere das Verhältnis zwischen Bilanzrecht und Steuerrecht. Hierbei sind Rechnungslegungssysteme, die stark von steuerlichen Überlegungen beeinflusst werden von denen zu unterscheiden, die sich relativ unabhängig vom Steuersystem entwickelt haben. Wieder unterscheiden sich die zwei Rechnungslegungsphilosophien grundlegend. Während in den kontinentaleuropäischen Ländern 22 die Rechnungslegung deutlich von steuerrechtlichen Überlegungen, wie der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz, beeinflusst wird, ist die Rechnungslegung in anglo-amerikanischen Ländern nicht durch die wechselseitige Beeinflussung von Handels- und Steuerrecht gezeichnet.
Eigentums- und Kapitalmarktstruktur 23
Ebenfalls von wesentlicher Bedeutung für die Form der Rechnungslegung ist die Größe und Beschaffenheit des nationalen Kapitalmarktes sowie die Streuung des Anteilsbesitzes an großen Aktiengesellschaften. Es ist zu erkennen, dass in den kontinentaleuropäischen Ländern sich viele große Aktiengesellschaften in Familien- oder Staatsbesitz befinden oder im Einflussbereich der Banken stehen, während die Aktienanteile in anglo-amerikanischen Ländern breit gestreut sind. Dies erklärt auf der einen Seite die anlegerorientierte Rechnungslegung der angloamerikanischen Staaten und auf der anderen Seite die gläubigerschutz-orientierte Rechnungslegung der kontinentaleuropäischen Staaten, die im Vergleich mit den anglo-amerikanischen Staaten nur einen schwach entwickelten Kapitalmarkt aufweisen und in der Vergangenheit stark zur Kreditfinanzierung tendierten.
2.1.3 Internationale Harmonisierung der Rechnungslegung
Die Harmonisierung der Rechnungslegung befasst sich mit der internationalen Angleichung der weltweit verschiedenen nationalen Rechnungslegungssysteme, mit dem Ziel, eine zumindest grundlegende Übereinstimmung der Rechnungslegungsvorschriften zu erreichen. 24 Durch die Reduzierung der bestehenden Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen Regelungen soll die internationale Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse bzw. Rechnungslegungsinformationen erhöht werden. 25 Ein Ausgangspunkt der heutigen internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung waren die Bemühungen der EU, die bereits 1965 erste
21 vgl. Achleitner, A.-K./Behr, G. (2000), S. 10-11
22 Anm.: Holland stellt hierbei eine Ausnahme dar.
23 vgl. Achleitner, A.-K./Behr, G. (2000), S. 11-12
24 vgl. Achleitner, A.-K./Behr, G. (2000), S. 6
25 vgl. Pellens, B. (1999), S. 362
Vorarbeiten zur Angleichung der Rechnungslegungssysteme in den Mitgliedstaaten der EU leistete. 26 Die Verabschiedung der 4. EG-Richtlinie (Bilanzrichtlinie) und der 7. EG-Richtlinie (Konzernabschlussrichtlinie) war jedoch nicht auf eine vollständige Harmonisierung der Rechnungslegung, sondern nur auf eine Annäherung der nationalen Rechtsvorschriften ausgerichtet. 27
Die entscheidende Rolle bezüglich der Förderung und Gestaltung des internationalen Harmonisierungsprozesses spielt das 1973 gegründete IASC 28 , dessen wesentliche Zielsetzung die Entwicklung von allgemeinen Standards und die Förderung der weltweiten Anerkennung dieser Standards ist. 29
Einen Überblick über die wichtigsten, am Harmonisierungsprozess beteiligten Institutionen gibt das folgende Schaubild:
Der deutsche Gesetzgeber hat auf die internationalen Entwicklungen mit der Einführung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG)
26 vgl. Pellens, B. (1999), S. 376
27 vgl. Zdrowomyslaw, N. (2001), S. 181
28 Anm.: Nähere Angaben zum IASC folgen in Kapitel 2.3.1 „Rechtliche Grundlagen“
(S. 16 ff.).
29 vgl. Achleitner, A.-K./Behr, G. (2000), S. 28 u. Keun, F./Zillich, K. (2000), S. 21 30 Zdrowomyslaw, N. (2001), S.194
reagiert, welches am 20.04.1998 in Kraft getreten ist. Das bis zum 31.12.2004 befristete KapAEG ist in § 292a HGB verankert und ermöglicht börsennotierten Unternehmen die Befreiung vom HGB-Konzernabschluss, wenn diese einen Konzernabschluss nach den Rech-nungslegungsgrundsätzen der international anerkannten Rechnungsle-gungsstandards IAS oder US-GAAP aufstellen. 31
Um sich nicht vollständig von internationalen Organisationen und ausländischen Standard-Settern abhängig zu machen, wurde das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) geschaffen. Das DRSC soll nach dem Vorbild entsprechender ausländischer Gremien eine flexiblere und stärker an den Bedürfnissen der Unternehmen ausgerichtete Entwicklung der Rechnungslegungsvorschriften ermöglichen. Es ist jedoch zu erwarten, dass das DRSC lediglich ergänzende Vorschriften zu den IAS und US-GAAP erlassen wird. 32
2.1.4 Notwendigkeit und Potentiale der Harmonisierung
Die unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln der nationalen Rechnungslegungssysteme können zu erheblichen Unterschieden in den Jahresabschlüssen der Unternehmen führen und stellen deswegen für internationale Investoren ein erhebliches Problem dar. 33 So sehen sich viele ausländische Investoren und Finanzanalysten nicht in der Lage, einen HGB-Abschluss sachgerecht zu interpretieren. 34 Hieraus wird deutlich, dass ein sinnvoller Vergleich der Finanzdaten von Unternehmen, die nach unterschiedlichen Systemen Rechnung legen, nicht möglich sein wird, solange keine echte internationale Harmonisierung der Rechnungslegung stattgefunden hat. 35 Einheitliche Rechnungslegungsvorschriften für alle Unternehmen weltweit würden einen direkten Vergleich zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern ermöglichen, ohne dass zeitaufwendige und kostenintensive Umrechnungen durchführt werden müssen. 36 Durch die Harmonisierung der Rechnungslegungsinformationen erhöht sich zudem die Verständlichkeit der publizierten Informationen, was den Anlegern eine verbesserte Entscheidungsgrundlage und einen höheren Anlegerschutz bietet. 37 Auch Unternehmen profitieren von der Harmonisierung der Rechnungslegung. Deutschen Unternehmen wird durch eine internationale Rechnungslegung der Zugang zu internationalen Kapitalmärkten, insbesondere
31 vgl. Wollmert, P./Oser, P. (2000), S. 729 u. Kremin-Buch, B. (2002), S. 3
32 vgl. Dangel, P./Hofstetter, U./Otto, P. (2001), S. 193
33 vgl. Kremin-Buch, B. (2002), S. 1
34 vgl. Endriss H. W./Nicolini, H.-J. (2002), S. 3
35 vgl. Küting, K./Harth, H.-J./Leinen, M. (2001b), S. 861
36 vgl. Buchholz, R. (2003), S. 2
37 vgl. Pellens, B. (1999), S. 365
Arbeit zitieren:
Mischa Keller, 2004, Bilanzierung von Finanzanlagen - Vergleich zwischen HGB und IAS, München, GRIN Verlag GmbH
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