Inhaltsverzeichnis
1. Bildquellen
1.1. Stockfotografie
1.2. Pressefotos
1.3. Bildagenturen
2. Lizenzrechte
2.1. Wasserzeichen
2.2. Lizenzfrei Lizenzpflichtig
2.3. Beispiele bei Getty Images
2.4. Rechtekontrolle
2.5. Beispiel zur Verletzung der Lizenzrechte
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Bildquellen
In den Printmedien sind Bilder unverzichtbar. Sie veranschaulichen das jeweilige Thema und gestalten die Magazinseite für den Leser interessanter. Somit spielt die Bildauswahl bei der Erstellung eines Magazins eine wichtige Rolle. Für die Bildbeschaffung stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Es kann beispielsweise ein Fotograf beauftragt werden, jedoch gibt es eine kostengünstigere Alternative dazu: die Verwendung eines sogenannten „Stock-Bildes“.
Stockfotografie
Die Stockfotografie steht im Gegensatz zur Auftragsfotografie. Bei einem Stock-Bild kauft man die Rechte an einem bereits existierenden Motiv.
In den letzten Jahren, ist die Tendenz in Richtung Stockfotografie deutlich gestiegen. Das liegt vor allem an der enormen Vielfalt an Bildern, die zu fast jedem erdenklichen Thema existiert.
Außerdem ist man nicht mehr unbedingt davon abhängig, ob ein Fotograf das gewünschte Bild realisieren kann, denn es ist relativ einfach, ein Stockbild zu finden, das genau den Vorstellungen entspricht.
Natürlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, um ein Stockbild zu finden. Es können beispielsweise Pressefotos verwendet werden. Mehr Auswahl bieten jedoch Bildagenturen, die ein großes Angebot an Bildern haben, das im Internet, in Katalogen und auf CD-ROMs begutachtet werden kann.
Diese Alternativen werden im Folgenden näher erlä utert.
Pressefotos
Viele Presseagenturen oder Pressestellen von Firmen verschicken Pressenmappen, in denen meist Fotos von dem beworbenen Produkt dabei sind.
Sofern der Markenname deutlich auf dem Bild erkennbar ist, wird es für den Abdruck in einem Magazin meist unbrauchbar, denn das Bild sollte ein entsprechendes Thema verdeutlichen und keine Werbung beinhalten.
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Bei einigen Pressefotos wird das beworbene Produkt jedoch nicht unbedingt direkt gezeigt, wie in dem folgenden Beispiel:
Quelle: Pressemitteilung Australische Macadamias
Auf diesem Bild werden Plätzchen gezeigt, die mit Australischen Macadamianüssen verfeinert wurden. Diese Nüsse sind für den Betrachter jedoch nicht eindeutig Macadamianüsse, er sieht lediglich einen Teller mit Plätzchen und nicht das Produkt. Dieses Bild könnte somit gut neben einem Bericht über Weihnachtsplätzchen platziert werden.
Ein Vorteil von Pressefotos ist, dass sie meist honorarfrei verwendet werden können. Die Voraussetzung für den Abdruck ist, dass im dazugehörigen Text oder in der Bildunterzeile auf das Produkt hingewiesen wird. In den meisten Fällen ist auf der Hinterseite des Pressefotos oder in der Pressemappe bereits ein kurzer Text formuliert. Das Informationsbüro für Australische Macadamias schlägt beispielsweise vor:
„Von Liebhabern geschätzt - schnell und einfach gebacken: Klassische Mürbeteigplätzchen werden hier lecker mit Australischen Macadamianüssen verfeinert.“ Natürlich ist dies nur ein Vorschlag des Pressebüros und muss keineswegs so gedruckt werden.
Zusätzlich sollte im Fall einer Veröffentlichung des Fotos ein Belegexemplar an die jeweilige Agentur geschickt werden.
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Nicole Streich, 2003, Bildquellen und Lizenzrechte, Munich, GRIN Publishing GmbH
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