Inhaltsverzeichnis
Einführung 4-6
1. Häuslicher Kult und Priestertum in Rom
1.1. Der häusliche Kult in der römischen
Religion 6-7
1.2. Das Priestertum in Rom 7-10
1.3. Die Veränderungen nach dem Sturz des
Königtums 10
1.4. Die Kompetenzen und Pflichten des Oberpontifex 10-12
2. Caesar und die Wahl zum Oberpontifex 63. v. Chr.
2.1. Caesars Motive für die Kand idatur 12-13
2.2. Caesar und seine Wahlkonkurrenten 13
2.3. Die Wahl Caesars und deren Vorbedingungen S. 13- 15
2.4. Die politischen Folgen der Wahl S. 15- 16
2.5. Persönliche Folgen der Wahl für Caesar 16
3. Die julianische Kalenderreform
3.1. Caesar als Astronom 16
3.2. Die Kalenderreform Caesars 16-18
3.3. Die Durchführung der Kalenderreform und deren
Folgen 18
3.4. Die Einordnung der Kalenderreform des Julius Caesar 18-19
2
4. Vom altrömischen Pontifex maximus zum Ehrenprädikat
der Päpste
4.1. Das Amt des Pontifex maximus als Bestandteil des Kaisertitels 19-21
4.2. Gratian und die Trennung von Heidentum und Staat S. 21- 23
4.3. Theodosius und die Unterdrückung des Heidentums S. 23- 24
4.4. Die Päpste und der Titel des Pontifex 24-25
5. Schlussfolgerungen und abschließende Bemerkungen 25-26
Quellen- und Literaturverzeichnis 27
3
Einführung
Was waren die Hauptmerkmale der römischen Religion?
Die Religion war neben der alltäglichen Ausübung vor allem präsent im politischen Bereich. Der Senat z. B. tagte in einem sakral definierten Raum, einem templum. Senatssitzungen wurden durch Weihrauchopfer der eintretenden Senatoren eröffnet. Diese Rituale wurden erst nach einem langen Christianisierungsprozess der Oberschicht durch Bischof Ambrosius von Mailand im Streit um den Viktoriaaltar beendet. 1 Die römische Religion war eine Opferreligion: So führten die hohen Magistrate in Rom, die Verwaltungsspitzen in den Provinzen und die Feldherrn im Krieg ständig Opfer durch. Größere Aktivitäten wurden durch Opfer sowie Anfragen an die Götter (Auspizien in Form der Vogelschau) eingeleitet und durch diesen Rat abgesichert. „Vor wichtigeren Angelegenheiten, Auszug in einen Krieg, Beginn einer Schlacht, wurde selbstverständlich geopfert und der Wille der Götter erfragt.“ 2 Daneben waren die verschiedenen Vereinigungen einer Stadt als Kultvereine organisiert. „So konstituierte sich etwa ein Verein aller Bäcker oder Lederarbeiter, um den Kult einer bestimmten Gottheit - im ersten Fall etwa Vesta - zu pflegen, deren Festtag dann gemeinsam begangen wurde.“ 3 Religion bestimmte damit weite gesellschaftliche Bereiche mit. Welche Bereiche umfasste der römische Kultus?
Die Religion der Römer umfasste die sacra publica, die öffentlichen Kulte, sowie den bereich der sacra privata, der wiederum aufgeteilt war in Kulte für einzelne Haushalte (familiae), und der Gentes. Als Sacra bezeichnete man die den Göttern geschuldeten Rituale. Für die privaten Kulthandlungen handelte der pater familias als Priester. 4 Die sacra publica unterschieden sich von den anderen Kultakten vor allem durch ihre Finanzierung. Die Kosten für die „öffentlichen Kulte“ nämlich trug die politische Gemeinschaft. Die Einkünfte stammten aus Steuern und Abgaben sowie aus Kriegsbeute. Heiligtümer und Tempelanlagen für sacra publica wurden auf öffentlichem Grund errichtet und dann durch einen Akt der Konsekration in einen locus sacer überführt, in ein Grundstück, das einer Gottheit als Eigentum gehörte. Außerdem wurde jedem Kult ein Stück Land zur Unterhaltung zugewiesen. 5 „Dieses Grundstück warf durch Verpachtung im Normalfall eine gewisse Rendite ab, die für die Finanzierung eines Kultes oder einer Priesterschaft, etwa der vestalischen Jungfrauen aufgewendet werden konnte.“ 6 Durch die regelmäßige Inszenierung der sacra pub lica wurde
1 Vgl.: Rüpke: Die Religion der Römer, S. 13.
2 Rüpke: S. 13.
3 ebd.
4 Vgl.: Muth: Einführung in die griechische und römische Religion, S. 289.
5 Vgl. zu diesem Abschnitt: Rüpke: S. 27f..
6 Rüpke: S. 28.
4
der Anspruch der Götter auf Verehrung sichergestellt. Im Gegenzug erwartete man von diesen die Förderung des Gemeinwesens. 7 „Der Vollzug des Götterkultes war Sache der Priester.“ 8 Dabei unterstützten die Amtspriester die Beamten bei deren kultischen Pflichten, d.h., sie mussten Gebete sprechen und Opfer darbringen. 9
Wie ist das Amt des Pontifex innerhalb der römischen Religion einzuordnen? Der Pontifex maximus (oberster Brückenbauer) hatte den höchsten Rang in der römischen
Religion. Er besaß Mittler- und Kontrollfunktion und war seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. Oberhaupt des römischen Sakralwesens. 10 „Er war der Hauptverantwortliche für das Funktionieren des Kultwesens.“ 11 In der hierarchischen Rangordnung allerdings kam vor ihm rein formal der rex sacrorum, der flamen Dialis, Martialis und der Quirinalis. Diese waren dem Pontifex maximus sakralrechtlich unterstellt. 12
Was Caesars Oberpontifikat angeht, wird untersucht, weshalb er sich für dieses höchste sakrale Amt bewarb. Inwieweit profitierte Caesar davon? Ein Sieg bei der Kandidatur musste für Caesar einen hohen politischen Nutzen bedeuten. 13 In der Kaiserzeit war das Amt des Oberpontifex stets mit dem Kaisertitel verbunden gewesen. Daran änderte sich auch unter Kaiser Konstantin nichts, der den Christen eine bevorrechtigte Stellung im römischen Reich einräumte. Das heidnische Oberpontifikat blieb also fester Bestandteil der kaiserlichen Ehren bis Kaiser Gratian 382/38(?) n. Chr. diesen Titel ablegte. Die nachfolgenden Kaiser nahmen ihn dann nicht mehr auf. 14 Für das 4. und 5. Jahrhundert muss festgestellt werden, dass die Päpste den Titel Pontifex maximus wieder aufnahmen. Welchen Nutzen hatte dies für das noch junge Christentum?
Stand der Forschung und Quellenlage
Auf dem Gebiet der römischen Sakralverfassung gibt es eine ältere und eine jüngere Forschungsmeinung: Die ältere Forschung geht davon aus, dass mit der Beseitigung des
Königtums das Oberpontifikat auf sakralem Gebiet ähnliche Rechte erhalten habe wie die Magistrate. Nach Theodor Mommsen, Joachim Marquardt und Georg Wissowa, die diese
ältere Forschung repräsentieren, ist der König in der Königszeit „als der oberste Beamte wie als der erste Priester angesehen worden“ und übte die „magistratischen Befugnisse des
7 Vgl.: Rüpke: S. 29.
8 Muth: Einführung in die griechische und römische Religion, S. 289.
9 Vgl.: ebd.
10 Vgl.: LThK, Bd. 8, S. 416.
11 Muth: ebd., S. 292.
12 Vgl.: ebd., S. 294, Anmerkung 764,
13 Vgl. dazu. Huber: Untersuchungen zu Caesars Oberpontifikat, S. 49.
14 Vgl.: LThK, Bd. 8, S.416.
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Oberpontifex neben denen der späteren Magistratur“ 15 aus. Nach der Abschaffung des Königtums sei dessen geistliche Gewalt auf einen dem König gleichgestellten sakralen Oberen, den Pontifex maximus übertragen worden. Bleicken geht dagegen davon aus, dass die Vorstellung falsch sei, dass nach der Königsherrschaft der gesamte sakrale Bereich auf den Pontifex übergegangen sei. Insgesamt seien nach Ende des Königtums nur zwei konkrete Neuregelungen nötig geworden: Die Einrichtung eines Opferkönigtums sowie die Neubestellung der aus männlichen Mitgliedern bestehenden Priesterkollegien, die bisher vom König als oberster sakraler Instanz ernannt wurden. 16 Daher kann nach Bleicken davon ausgegangen werden, dass der Pontifex maximus und die Priesterkollegien nur einen Teil der Befugnisse des Königs erhalten hatten, wichtige Aufgaben aber auf die Beamten verteilt wurden. 17
Caesars Oberpontifikat in der Bewertung
Nach Carcopinos Vorstellung habe Caesar schon bevor er Prätor gewesen ist, nach der Errichtung der Königsherrschaft getrachtet. Seiner Ansicht nach habe Caesar die Risiken bei der Wahl zum Pontifex in Kauf genommen, denn der „souverain pontifikat“ sei für ihn Mittel zum Zweck gewesen. Das Oberpontifikat habe Caesar unabhängiger gemacht. 18 „Er habe durch die Wahl des Volkes eine vom Volk unabhängige Stellung, ein unverletzliches Asyl gewonnen, wo er in aller Ruhe (en droit divin) seine Souveränität erreichen konnte.“ 19 Über Caesars Einstellung zu diesem Amt und zu den Göttern kann letztlich nur spekuliert werden: Jedoch gibt es durchaus belegbare Beispiele für bewusst zynisches Verhalten gegenüber den Göttern. Ebenso gab es überzeugte Atheisten, die die Existenz der Götter leugneten oder zumindest in Frage stellten. 20
1. Häuslicher Kult und Priestertum in Rom
1.1. Der häusliche Kult in der römischen Religion
In den privaten Kulthandlungen führte das Familienoberhaupt das Opfer durch. Dies war zumeist das älteste lebende männliche Mitglied der Familie, genauer, nach der agnatischen Reihe der Vater oder der Großvater. Daneben kamen aber auch den Kindern oder auch den
15 Mommsen, Str. II, S.13, zit. nach: Bleicken, S. 346.
16 Vgl. : Bleicken, S. 362f.
17 Vgl.: Huber: Untersuchungen zu Caesars Oberpontifikat, S.58.
18 Vgl.: Carcopino: Points de vue sur l`imperialisme romain, Paris 1934, S.111 ff., in Huber: Untersuchungen,
S.67.
19 Huber: S. 68.
20 Vgl.: Rüpke S. 14.
6
Frauen beim Singen oder Assistieren Rollen zu. 21 Im Mittelpunkt des häuslichen Kultes stand der Lar familiaris oder später die zwei Laren der Familie. Dazu kamen für den pater familias der Kult der di penates, seiner besonderen Schutzgötter, sowie der des genius, der jeweils am Geburtstag seiner Bezugsperson verehrt wurde. 22 Verehrt wurden die Bilder der Penaten, der beiden Laren und des genius in einer so genannten aedicula, einem kleinen kapellenartigen häuslichen Heiligtum, das in einem Seitenflügel des Atriums untergebracht war. 23 Vor dem Altar als Mittelpunkt der häuslichen Religion fanden Opfer und Gebete statt. „Bei den täglichen Mahlzeiten waren dem Lar bzw. den zwei Lares familiares und den Penaten Gefäße mit Speisen und Getränken an den Herd zu stellen.“ 24 Besondere Opfer vor dem Familienheiligtum wurden an bestimmten Tagen eines jeden Monats dargebracht, nämlich an den Kalenden, Nonen und Iden. Darüber hinaus gab es ein weiteres Ritual des häuslichen Kultes, die regelmäßige lustratio agri, ein präventives Sühneopfer für das Ackerland. Bei der lustratio agri sollte je nach Vermögen des Landbesitzers das Suovetaurilienopfer dargebracht werden, meist bestehend aus Schwein, Schafbock und Stier. 25 Bei diesem Opfer musste die Untersuchung der Eingeweide der frisch geschlachteten Tiere positiv ausfallen. Denn nur wenn es fehlerfrei war, nahm der Gott es an. Cato schreibt, falls dem Gott „nicht Genüge getan“ worden sei, müsse als Sühneopfer ein Schwein dargebracht werden, wenn es Zweifel gab. Gegebenenfalls musste es sogar wiederholt werden. 26
1.2. Das Priestertum in Rom
Für öffentliche Kulthandlungen waren vor allem collegia und sodalitates von Priestern zuständig. Sie legten in Zusammenarbeit mit staatlichen Organen die Kultformen fest und erfüllten die daraus resultierenden Pflichten. „Nur freigeborene, nicht vorbestrafte oder mit körperlichen Gebrechen behaftete römische Bürger durften eines dieser Priesterämter auf Lebenszeit erhalten (nur die Vestalinnen wurden für eine Periode vo n bloß 30 Jahren ernannt), von welchem sie jedoch freiwillig zurücktreten duften.“ 27 In Bezug auf den Zugang zu den Priesterämtern traten ab 350 v.Chr. wichtige Veränderungen auf. Ab 350 v. Chr. nämlich begannen sich die Standesunterschiede zwischen Patriziern und Plebejern aufzulösen. „Schon 351 finden wir daher unter den Zensoren, welche die Bürger vermögensrechtlich einstuften, und andere wichtige, darunter auch finanzpolitische Aufgaben erhielten, einen
21 Vgl.: Rüpke: S. 21
22 Vgl.: Muth: S. 289f.
23 Vgl.: Muth: S. 290.
24 ebd.
25 ebd.
26 Vgl.: Rüpke: S. 139.
27 Muth: S. 291.
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Markus Schubert, 2004, Caesar und das Amt des Pontifex maximus, München, GRIN Verlag GmbH
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