Medienpolitik im internationalen Vergleich - UNO UNESCO
1. Einleitung 2
2. Vereinte Nationen 2
2.1 Geschichte der Vereinten Nationen 2
2.2 Aufbau der Vereinten Nationen 3
3. UNESCO 4
3.1 Geschichte der UNESCO 4
3.2 Aufbau und Organisationsstruktur der UNESCO 5
3.3 Ziele und Aufgaben der UNESCO 8
3.4 Die Deutsche Kommission der UNESCO
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4. Kommunikationspolitik der UNESCO 9
4.1 Grundlagen der Kommunikationspolitik nach dem 2. Weltkrieg 9
4.2 Sicherung des freien Informationsflusses Anfang der 50er Jahre 10
4.3 Die Informationsfreiheit wird in Frage gestellt 12
4.4 Umschwung in der Kommunikationspolitik in den 60er Jahren 13
4.5 Die Formel vom ausgewogeneren Informationsfluss 14
4.6 Auf dem Weg zur NWIO 15
4.6.1 Die Satellitendeklaration von 1972 15
4.6.2 Die Mediendeklaration von 1978 15
4.6.3 Der MacBride-Bericht von 1980 16
4.6.4 Neue Weltinformations- und Kommunikationsordnung 17
4.7 Fazit 18
5. Praktische Medienhilfe der UNESCO 18
6. Aktuelle kommunikationspolitische Programme der UNESCO 18
6.1 Das Kulturprogramm 19
6.2 Das Kommunikations- und Informationsprogramm 20
7. Zusammenfassung und Fazit 21
8. Literaturverzeichnis 21
1. Einleitung
In der C harta der Vereinten Nationen haben sich die Unterzeichnerstaaten sinngemäß verpflichtet, ihr Handeln so zu richten, dass die Achtung vor Recht und Gerechtigkeit, vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gestärkt wird, die den Völkern der Welt ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion durch die Vereinten Nationen garantiert werden. Die Sonderorganisation UNESCO leistet ihrer Beitrag zum Erreichen dieser Grundsätze in dem sie die Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur fördert. Einen wichtigen Stellenwert haben hierbei Regelungen zur Medien und Kommunikationspolitik und die Förderung der Zusammenarbeit in diesen Bereichen. Besonders in der Zeit des kalten Krieges divergierten die Ziele der Einzellstaaten derart, dass die Ziele der UNESCO oft nur nach langwierigen Verhandlungen kompromissartig durchgesetzt werden konnten. Im Zuge der Öffnung des Eisernen Vorhangs und der weltweiten Vernetzung durch neue Technologien hat der Zahn der Zeit viele Grundsatzprobleme gewissermaßen behoben. Dennoch sieht sich die UNESCO neuen Herausforderungen gegenübergestellt, die es zu meistern gilt, wie zum Beispiel der gerechteren Verteilung der Informationen, die heute noch nur wenigen hochentwickelten Staaten zur Verfügung stehen. Diese Arbeit widmet sich der Darstellung medien- und kommunikationspolitischer Maßnahmen der UNESCO seit der Gründung dieser Sonderorganisation und gibt einen Überblick über ihre Geschichte, Aufbau und Arbeitsweisen.
2. Vereinte Nationen
2.1. Geschichte der Vereinten Nationen
Die UNO wurde als Vertragsorganisation souveräner und gleichberechtigter Nationen auf der Konferenz der Vereinten Nationen von San Francisco von 50 Staaten aufgrund der Konferenzbeschlüsse von Moskau, Jalta und Dumbarton Oaks gegründet. Am 24. 10. 1945 (Tag der UN) trat die Charta der UN in Kraft.
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Die Mitgliedschaft steht allen "friedliebenden" Staaten auf Antrag offen. Im September 2002 hatten die UN 191 Mitglieder.
Die Ziele der UNO lassen sich wie folgt darstellen: Sicherung des Weltfriedens durch Vermittlung und schiedsgerichtliche Entscheidung, Beobachtung und Untersuchung von Konflikten u. a. durch die Entsendung von UN-Streitkräften (UNO-Friedenstruppen, so genannte "Blauhelme"), durch diplomatische, wirtschaftliche und militärische Sanktionen und durch Abrüstungsmaßnahmen. Zur Schaffung der positiven Friedensbedingungen fördern die UN die Menschenrechte, schließen Diskriminierung aus und fördern die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung und Zusammenarbeit. (Knapp, 2000, S.35) Die Organisation der Vereinten Nationen wurde 2001 (gemeinsam mit ihrem Generalsekretär Kofi Annan) mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
2.2. Aufbau der Vereinten Nationen
Die Vereinten Nationen werden von sechs Hauptorgane n geleitet. Das sind die -Generalversammlung, der Sicherheitsrat, das Sekretariat, der Wirtschafts- und Sozialrat
der Internationaler Gerichtshof sowie der Treuhandrat, auf den in dieser Arbeit nicht näher eingegangen wir, da er bereits 1994 suspendiert wurde. (UNO, 2000)
§ Generalversammlung: sämtliche Mitglieder der Uno treten einmal im Jahr zusammen, um alle Aspekte des Weltgeschehens, die mit der Charta in Berührung kommen zu beraten. Jedes Land hat eine Stimme, wobei Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden können. Diese haben den Charakter von Empfehlungen, sind nicht bindend und von der moralischen Kraft der Weltmeinung abhängig.
§ Der Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder. Die Charta der Vereinten Nationen bestimmt fünf Staaten zu ständigen Mitgliedern des Rats. Die Generalversammlung wählt die anderen zehn Mitglieder für eine jeweils zweijährige Amtszeit. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder. Ihre Amtszeit endet am 31. Dezember des angegebenen Jahres. Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats sind China, Frankreich, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten
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Staaten. Der Sicherheitsrat leitet Verfahren ein, mit denen Streitigkeiten „friedlich“ beendet werden (friedliche Veränderung). Im Rahmen der Charta sind Mitglieder den Entscheidungen des wichtigsten Organs der UNO unterworfen.
§ An der Spitze des Sekretariats steht der Generalsekretär der Vereinten Nationen, der auf Vorschlag des Sicherheitsrats von der Generalversammlung für eine fünfjährige Amtszeit gewählt wird. Am 29. Juni 2001 wurde der Ghanaer Kofi A. Annan für eine zweite Amtszeit (1.1.2002 bis 31.12. 2006) von der Generalversammlung auf einstimmigen Vorschlag des Sicherheitsrates in seiner Funktion als Generalsekretär der Vereinten Nationen bestätigt, die er seit 1. Januar 1997 bekleidet. Das Sekretariat hat vorwiegend Verwaltungsaufgaben.
§ Der Wirtschafts- und Sozialrat hat 54 Mitglieder, die von der Generalversammlung für eine dreijährige Amtszeit gewählt werden. Jedes Jahr wechseln 18 Mitglieder des Rats. Seine Aufgaben liegen in der Förderung des weltweiten wirtschaftlichen und sozialen Fortschrittes.
§ Der Internationale Gerichtshof hat 15 Mitglieder, die sowohl von der Generalversammlung als auch vom Sicherheitsrat für eine neunjährige Amtszeit gewählt werden. Mit Sitz in Den Haag entscheidet der Gerichtshof zwischenstaatliche Rechtsstreitigkeiten.
3. UNESCO
3.1. Geschichte der UNESCO
"Da Kriege im Geiste der Menschen entstehen, müssen auch die Bollwerke des Friedens im Geiste der Menschen errichtet werden. " (UNESCO Verfassung, Präambel) - diese Erklärung unterzeichneten am 16. 11. 1945 in London Vertreter der 37 Gründungsstaaten in der Satzung der UNESCO. Die UNESCO Leitidee, der Abbau von Feindbildern durch einen positiven Friedensbegriff, geht von der Hoffnung aus, dass die Erziehung zum idealen Menschen als grundlegende Voraussetzung zur Sicherung des Weltfriedens zu sehen ist. (Hüfer, 1991, S. 125)
Unter dem Eindruck der Verbrechen, die im zweiten Weltkrieg begangen wurden, entstand die Initiative zur Gründung der UNESCO (United Nations Organisation for Education, Science and Culture; dt.: Organisation der
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Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) in einer Initiative der Konferenz alliierter Erziehungsminister (CAME - Conference of Allied Ministers of Education) zurück, die von 1942 bis 1945 regelmäßige Treffen durchführte. Die Gründung einer internationalen Organisation für Erziehung und Kultur war bereits in der Charta der Vereinten Nationen vorgesehen. (Hüfer, 2000, S. 553)
Die Ideenväter der UNESCO konnten auf einige Vorbilder zurückgreifen. 1922 entstand der Internationale Ausschuss für geistige Zusammenarbeit, der sich aus mehreren außerordentlichen Wissenschaftlern aus den Mitgliedsstaaten zusammensetzte und als beratendes Organ dem Völkerbund 1 unterstand. Auf Wunsch der Vollversammlung des Völkerbundes wurde 1925 ein rechtlich selbständiges Institut für geistige Zusammenarbeit gegründet, das dem Ausschuss glich, jedoch über einen eigenen Verwaltungsapparat verfügte. (Hüfer, 2000, S. 553)
Von Beginn an gab es Spannungen, die aus der weitgehend ungeklärten Rolle der UNESCO entstanden. Sollte sich die UNESCO nur auf Aufgaben in der Erziehung und Kultur beschränken, oder konnten auch weitere Bereiche, wie Wissenschaft und Kultur mit einbezogen werden? Sollte die Arbeit der UNESCO von einer allgemein anerkannten
Idee vom weltweitem wissenschaftlichen Humanismus geleitet werden, oder war es der strenge Funktionalismus, mit Beschränkung auf rein praktische Aufgaben, der maßgebend sein sollte? (Hüfer, 2000, S. 553) Diese und andere Fragen sollten in der Geschichte der UNESCO zu ständigen Reibereien zwischen den Mitgliedsstaaten führen, die in letztendlicher Konsequenz sogar zum Austritt mehrerer Mitliedsstaaten beigetragen haben.
3.2. Aufbau und Organisationsstruktur der UNESCO
Nach der UNESCO-Verfassung berechtigt die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen auch zur Mitgliedschaft in der UNESCO. Staaten, die nicht der UNO angehören, können auf Antrag ebenfalls Aufgenommen werden. Heute hat die
1 Völkerbund, auf Anregung des US-amerikanischen Präsidenten W. Wilson 1919 gegründete internationale Organisation zur Erhaltung des Friedens; Sitz: Genf, 1946 aufgelöst. Die Vereinten Nationen haben in bewusster Kontinuität die Institutionen des Völkerbunds weitergeführt, z. B. den Internationalen Gerichtshof, der noch heute seinen Sitz in Den Haag hat. Auch der Völkerbundpalast in Genf, der ab 1936 der Sitz des ständigen Sekretariats des Völkerbunds war, wird weiterhin von den Vereinten Nationen genutzt. (Brockhaus, 2002)
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Srdjan Govedarica, Henrik Bunzendahl, 2003, Medienpolitik im internationalen Vergleich - UNO & UNESCO, Munich, GRIN Publishing GmbH
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