Inhaltsverzeichnis
VORWORT Seite 4
I DER WEG ZU EINER EUROPÄISCHEN VERFASSUNG
- EIN KURZER LEITFADEN Seite 5
II DER KONVENT Seite 7
Die Zusammensetzung Seite 7
Die Arbeit des Konvents Seite 7
III DIE VERFASSUNG Seite 9
Eckpunkte und Kernaussagen Seite 9
Das Demokratiedefizit Seite 11
IV DIE MEINUNG DER BÜRGER Seite 14
V LEGITIMATION - ZIEL ERREICHT? Seite 18
ZUSAMMENFASSUNG Seite 22
QUELLENVERZEICHNIS
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“Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Europäische Union auch mit 25 oder mehr Mitgliedstaaten politisch führbar bleibt. Unser Ziel ist eine Starke und handlungsfähige, eine verständlich organisierte und demokratisch legitimierte Europäische Union, die sich durch Bürgernähe und Transparenz auszeichnet. Dieses Ziel wollen wir bis zur Regierungskonferenz im
Vorwort
Europäische Union, Verfassung, Konvent, Rat, Kommission, Osterweiterung ... Begriffe, welchen wir heute nicht mehr aus dem Weg gehen können. Begriffe, die allgegenwärtig sind, Begriffe, welche die Nachrichten im Fernsehen, in den Zeitungen oder im Radio prägen. Begriffe, die für viel mehr stehen als für bloße Institutionen oder Schlagwörter aus den letzten Monaten. Sie stehen für eine neue Epoche in der Geschichte, ein neues Denken, vielleicht für ein neues, anderes oder sogar besseres Leben. Für ein neues Lebensgefühl? Europa stand fast 60 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges an einem entscheidenden Wendepunkt. Die Einigung war nahe wie nie zuvor. Als ich diese Arbeit bereits fertig geschrieben hatte, standen die entscheidenden Verhandlungen in Brüssel noch bevor. Wie wir nun alle wissen, scheiterten sie an Polen und Spanien. Ob Europa jemals eine eigene Verfassung haben wird oder ob sich die “Kernstaaten” zusammenschließen weiß niemand. Trotz dieser Brisanz möchte ich mich mit einer anderen Thematik auseinandersetzen. die, wenn es schlecht läuft, immer rein theoretisch bleiben wird: die Demokratie in Europa. Europa steht in seinem Inneren vor einer besonders hohen Hürde; das vereinte Europa dem Bürger nahezubringen, ihn an diesem stetigen Prozess teilhaben zu lassen, ihn zu integrieren und zu fordern. Dabei muss die Union Starrheit und Schwerfälligkeit verlieren, sowie im Gegensatz dazu an Transparenz und Effizienz gewinnen. Der wichtigste Punkt aber ist die Einbindung des Bürgers. Er sollte das Gefühl bekommen an diesem Teil der Geschichte mitgewirkt zu haben, einen gewissen Grad an Kontrolle ausüben zu können und somit ein Identitätslevel zu erreichen, welches für eine funktionierende Union geboten ist.
Die folgende Arbeit soll sich nun zunächst mit der Entstehung der Verfassung beschäftigen und danach das Problem der demokratischen Legitimation beleuchten. Gerade mich, als Studentin der Rechtswissenschaften, interessiert, inwieweit die Verfassung auf das Volk Europas zurückzuführen ist oder welche Probleme in diesem Zusammenhang aufgetreten sind. Abgerundet werden meine Ausführungen mit einem kurzen Einblick in die Meinungen der Bürger und Bürgerinnen zu diesem Thema. Ich werde für die Vereinfachung den Begriff “Europäische Verfassung” verwenden.
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I. Der Weg zu einer europäischen Verfassung - ein kurzer Leitfaden
In den vergangenen fünfzehn Jahren der Geschichte der Europäischen Union
gab es eine Reihe von Revisionen der europäischen Verträge. Angefangen bei der Einheitlichen Europäische Akte, die im Februar 1986 unterzeichnet wurde, und mit welcher sich für die Union die Möglichkeit eröffnete den Binnenmarkt aufzubauen und auf ihrem Gebiet die Freiheit des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs zu begründen, bis zu den Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Nizza.
Mit dem Vertrag von Maastricht 1992 kam es zu Fortschritten auf gleich mehreren Gebieten: Einführung einer einheitlichen Währung, eine Gemeinsame Außenpolitik sowie eine Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Doch so groß die Veränderungen zu dieser Zeit waren, so schleppend verlief die Vertiefung danach. 1
Die Verträge von Amsterdam im Jahr 1997 und von Nizza im Jahre 2001 führten zwar zu einigen Erfolgen, der politische Wille war jedoch merklich schwächer geworden und zahlreiche institutionelle Probleme, die doch am Vorabend der Erweiterung der Union von grundlegender Bedeutung waren, konnten nicht gelöst werden. Dabei ging es vor allem um die Fragen, wie die Legitimität der Institutionen gewährleistet werden kann und ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Union möglich ist.
Im Dezember 2000 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der fünfzehn
Mitgliedstaaten bei ihrer Zusammenkunft in Nizza und einigten sich auf eine Revision der Verträge, denn die Ausgestaltung der institutionellen Reform im Vertrag von Nizza erschien ihnen nicht stark genug. Somit wurde vom Europäischen Rat eine umfassende und tief greifende Debatte über die Zukunft der Union eingeleitet, die eine erneute Überarbeitung der Verträge zum Ziel hatte. 2
Am 15. Dezember 2001 nahm der Europäische Rat die Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union auf dem Gipfel von Laeken an, “mit der sich die Union verpflichtet, demokratischer, transparenter und effizienter zu werden und den Weg zu einer Verfassung zu öffnen, um den
1 Vgl. (1), http://europa.eu.int/futurum/comm/documents/guidecitoyen_de.pdf, Seite 3 2 Vgl. (1), http://europa.eu.int/futurum/comm/documents/guidecitoyen_de.pdf, Seite 4
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Erwartungen der europäischen Bürger zu entsprechen.” 3
Aus diesem G rund entschloss sich der Europäische Rat, einen Konvent einzusetzen, um mit diesem eine “möglichst transparente und umfassende Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz zu gewährleisten”. 4 Mit Hilfe des Konvents war es nun zum ersten Mal möglich, dass neben den europäischen auch die nationalen Standpunkte in einer umfassenden, offenen und transparenten Debatte vertreten wurden.
Der Auftrag der 105 Mitglieder des Konvents, unter dem Vorsitz von V. Giscard d'Estaing, wurde auf dem Schloss des belgischen Laeken bestimmt. In der Erklärung vom Europäischen Rat dazu hieß es, die wichtigsten Probleme, die die Weiterentwicklung der Europäischen Union mit sich bringt, zu analysieren und entsprechende Lösungsansätze zu finden. Das Abschlusskonzept sollte dann als Ausgangspunkt für die Verhandlungen der Regierungskonferenz dienen.
3 An dem Verfahren, welches bis zuletzt zur Vertragsrevision angewandt wurde, ist oft Kritik geübt worden. Die Europäische Union und ihre Entwicklung geht alle Bürger etwas an. Es darf nicht mehr vorkommen, dass die
entscheidenden Etappen der Entwicklung auf Regierungskonferenzen hinter verschlossenen Türen und einzig und
allein von den Regierungen der Mitgliedstaaten beschlossen werden.
4 Vgl. (1), http://europa.eu.int/futurum/comm/documents/guidecitoyen_de.pdf, Seite 4
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Arbeit zitieren:
Ulrike Thomas, 2004, Die Verfassung Europas unter dem Blickpunkt des Zustandekommens und der Arbeit des Konvents sowie dem Aspekt der demokratischen Legitimation durch die EU- Bürger, München, GRIN Verlag GmbH
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