In meiner folgenden Hausarbeit schreibe ich über die Alltagsrealität islamischer Flüchtlingsfrauen. Die Leitfragen meiner Arbeit sind, wie sich die Alltagsrealität der islamischen Frauen darstellt, was Menschen allgemein zur Flucht treibt und was speziell Frauen flüchten lässt. Dabei werde ich betrachten, inwiefern ein Zusammenhang zwischen der Religion Islam und Fluchtmotiven besteht, also ob islam-immanente Aspekte als Fluchthintergrund bestehen. Außerdem stellte sich mir die Frage nach dem Verlauf der Flucht und möglichen Hindernissen sowie deren Folgen. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen werde ich zunächst im ersten Teil dieser Arbeit auf den Islam eingehen und über das Leben der Frauen im Islam berichten, wobei ich die Punkte Heirat und Ehevertrag, Polygamie, Bildung, Sexualität, die allgemeine Rolle der Frau und ihre Unterdrückung berücksichtige. Im zweiten Teil meiner Arbeit möchte ich auf den allgemeinen Umfang und die allgemeinen Ursachen von Flucht eingehen. Dabei nehme ich eine Begriffsbestimmung zu Migration, Flucht und Flüchtlingen vor sowie eine Einordnung der Situation islamischen Flüchtlingsfrauen in diese Begrifflichkeiten. Außerdem gehe ich auf die Ursachen von Migration und Flucht, sowie deren aktuellen Umfang ein. Dieser Punkt dient der Übersicht über die Thematik und der Beantwortung der Frage, warum Menschen fliehen. Im dritten Teil betrachte ich die geschlechtsspezifischen Fluchtursachen und Fluchtbedingungen der flüchtenden islamischen Frauen. Dabei werde ich exemplarisch auf Zwangsheirat, Genitalverstümmelung und sexuelle Gewalt als Formen frauenspezifischer Verfolgung eingehen. Anschließend beschreibe ich die Fluchtbedingungen und Fluchthindernisse und gehe abschließend auf Traumatisierung als Folge von Flucht bzw. frauenspezifischer Verfolgung ein. Ich fokussiere meine Arbeit auf die Lebensbedingungen der islamischen Frauen in ihren Herkunftsländern und ihre Fluchtmotivationen und Fluchtbedingungen. In meinem Schlusswort werde ich dann die Erkenntnisse meiner Arbeit zusammenfassend wiedergeben und einen Ausblick auf die Situation der Flüchtlingsfrauen in Deutschland vornehmen.
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1. Grundsätze des islamischen Glaubens
Der Islam wurde von dem Propheten Mohammed begründet. Er war ein Kaufmann aus der Stadt Mekka und lebte von 570-632 n.Chr. “Seit etwa 610 erhielt Mohammed göttliche Offenbarungen, und der Erzengel Gabriel trug ihm auf, das Wort Gottes “vorzutragen“ 1 . Mohammeds Lehren sind im Koran, der heiligen Schrift des Islam zusammengefasst. Der Islam beinhaltet fünf grundlegende religiöse Pflichten, auch fünf Säulen genannt. Das Glaubensbekenntnis, das täglich fünfmalige Gebet Richtung Mekka, das Almosengeben, die Fastenzeit während des Ramadans und die Pilgerfahrt nach Mekka 2 . Der Koran bildet auch die Grundlage für die Scharia, dem islamischen Recht. Neben dem Koran haben die Sunna, die Leitsätze Mohammeds, die in verlässlichen Augenzeugenberichten (Hadith) aufgezeichnet sind, höchste Autorität. Der Koran wurde sehr bald nach Mohammeds Tod abgeschlossen und seither kaum noch verändert, aber “der Hadith blieb für Ergänzungen offen und war damit über die Jahrhunderte hinweg recht anfällig für “Berichtigungen” frauenfeindlicher Gelehrter und mächtiger Interessengruppen“ 3 .
Durch Eroberungen und die Ausweitung des Handels verbreitete sich der Islam im 7. Jahrhundert vom Nahen und Mittleren Osten über Nordafrika bis nach Zentral- und Südostasien. Um 1500 war der Islam die erfolgreichste Weltreligion, sowohl was die Zahl seiner Anhänger als auch die geographische Verbreitung betraf. Die europäische Expansion des 18. und 19. Jahrhunderts schwächte die Macht der islamischen Reiche. Dieser Niedergang wurde jedoch durch Reformbewegungen im späten 19. Jahrhundert aufgehalten. Nach dem Ölboom der 70er Jahre gewann der Islam durch die Bemühungen der moslemischen Ölförderländer erneut an Kraft 4 . Mit 1.3 Milliarden Anhängern ist der Islam heute nach dem Christentum die zweitstärkste Weltreligion (s. Anhang: 1., S. 33).
1 Das große Länderlexikon, 1999, S.944-945
2 vgl. Haywood, 1999, S.80-81
3 Minai, 1984, S.36
4 vgl. Das große Länderlexikon, 1999, S.945
3
2. Frauen im Islam
2.1 Geschichtliche Entwicklungen
Der Islam beschäftige sich in seiner Frühzeit überraschend zeitgemäß mit den Rechten der Frau. Mohammed widmete eine beachtliche Anzahl von Predigten den Rechten der Frau. Frauen sollten eine Ausbildung erhalten und ihr Einkommen selbst verdienen und verwalten dürfen. Beim Ableben des Vaters waren Töchter neben ihren Brüdern als gesetzliche Erben anzuerkennen. “Die Rechte der Ehefrau wurden ebenfalls klar formuliert: Sie hatte Anrecht auf sexuelle Befriedigung und materiellen Unterhalt“ 5 . Außerdem ist es der Frau nach dem Koran erlaubt, sich ihren Partner selbst auszusuchen. “Niemand, nicht einmal der Vater (...) kann eine erwachsene, geistig zurechnungsfähige Frau ohne ihre Einwilligung verheiraten, gleich ob sie eine Jungfrau ist oder nicht“ 6 . Erst durch Streitigkeiten und Rivalitäten zwischen Mohammeds Frauen, bekam er Botschaften von Gott, die überwiegend als frauenfeindlich interpretiert worden sind. “Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen gemacht haben. U nd wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!” 7 (Sure 4, Vers 34). Im Folgenden mussten sich Frauen mehr und mehr von der Außenwelt in ihre Häuser zurückziehen. Mit Männern, die nicht zur Verwand tschaft gehörten, durften sie nur durch einen Vorhang sprechen und wenn sie ausgingen, mussten sie ihren Körper und ihr Gesicht verschleiern. Im Koran heißt es: “sie sollen darauf achten, dass ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie tragen, nicht offe n zeigen, ihren Schal sich über den Schlitz (des Kleides) ziehen...” (24. Sure, 31. Vers). Ein anderer Vers fordert die Frauen auf, “sich etwas von ihrem Gewand (über den Kopf) herunterzuziehen”, wenn sie das Haus verließen. Mohammeds Worte an die Frauen wurde von den islamischen Geistlichen und Führern als Befehl zur Verhüllung des Gesichts ausgelegt. Nach Mohammeds Tod im Jahre 632 “geriet das Recht der Frauen, an Gemeindeangelegenheiten teilzuhaben, oder auch nur öffentlichen Raum zu beanspruchen, nach und nach in Vergessenheit“ 8 . Schon wenige Jahre nach
5 Minai, 1984, S.19
6 Minai, 1984, S.25
7 Minai, 1984, S. 33
8 Minai, 1984, S. 35
4
Mohammeds Tod schloss man Frauen, entgegen seinen ausdrücklichen Anweisungen vom Gottesdienst in der Moschee aus. Kurz darauf wurde ihnen untersagt, die jährliche Wahlfahrt nach Mekka allein anzutreten. In der osmanischen Zeit wurde die Scharia in bezug auf Frauen immer konservativer interpretiert und die Geschlechtertrennung in den Städten erzwungen. Dies vertriebt die Frauen effektiv aus den Bereichen des Handels und der Politik und beschränkten sie auf den häuslichen Bereich 9 . Man muss lesen können und die heiligen Schriften kennen, wenn man beweisen will, dass der Koran weder die Verschleierung noch die Geburtenkontrolle verboten hat oder die Zwangsheirat bzw. Genitalverstümmelung vorsieht. Da aber weit über 50% der islamischen Frauen Analphabetinnen sind, haben die konservativen Mullahs als Ortsgeistliche sowie andere Fundamentalisten bisher recht freie Hand bei der Durchsetzung ihrer antifeministischen Anschauungen gehabt 10 . Der Islam wird selektiv zug unsten des Patriarchats angewandt.
2.2 Aufgaben / Rolle der Frau
Die islamische Gesellschaft 11 ist patriarchalisch organisiert und von Geschlechtertrennung geprägt. In ganz Vorderasien und Nordafrika gilt die Frau als dem Mann untergeordnet, aber für die P flege der Kinder als unersetzbar. “Einer Tochter steht nur die Hälfte des Erbteils zu, das der Sohn erhält, und als Erwachsene hat ihr Wort im Zeugenstand nur halbes Gewicht“ 12 . Da die Ehre der Familie hauptsächlich an die Jungfräulichkeit und Keuschheit de r Tochter gebunden ist, müssen die Eltern alles in ihrer Macht stehende tun, um die Tugend ihrer Tochter bis zur Eheschließung aufrechtzuerhalten, und sie mit besonderer Sorgfalt auf ihre zukünftige Rolle der Mutter und Hausfrau vorzubereiten. Denn die Ehre ist die höchste Tugend der Moslems 13 . Wenn eine Frau Ehebruch begeht, verliert sie den Schutz ihrer Angehörigen, wird
9 vgl. Minai, 1984, S.55
10 vgl. Minai, 1984, S.224
11 bei der folgenden Verwendung der Begriffe islamische Gesellschaft, islamische Länder etc.
beziehe ich mich auf alle Länder, in denen der Islam als Glaubensrichtung dominiert. Vergleiche
hierzu Anhang: 2., 3. u.4., S.33-34. Die teilweise sicher erheblichen Unterschiede zwischen den
islamischen Ländern kann ich aufgrund des begrenzten Umfangs nicht genauer berücksichtigen.
12 Minai, 1984, S.93
13 vgl. Minai, 1984, S.106
5
verstoßen und im Extremfall kann sie vom Ehemann oder seinen Angehörigen sogar getötet werden, um seine Ehre wieder herzustellen. Mädchen werden schon früh mit allen möglichen Arbeiten, vom Hausputz bis zum Wasserholen beauftragt, um ihre Mütter zu entlasten. Daher besuchen auch nur etwa die Hälfte der Mädchen die Grundschule. Denn “arme Eltern investieren ihre begrenzten Mittel meist lieber in die Zukunft ihrer Söhne“ 14 . Bildung gilt für Mädchen als weitgehend überflüssig, da sie bald nach der Geschlechtsreife heiraten und Kinder kriegen sollen. Um das sexuelle Erwachen zu verhindern und dadurch die Keuschheit bis zur Eheschließung und die Treue danach zu garantieren, greifen viele Familien zu der höchst unislamischen Sitte der genitalen Verstümmelung 15 (vgl. dazu Teil C, 3.2).
2.3 Sexualität
Der Wert der Frau wird im Islam an ihrer Fruchtbarkeit gemessen. Ihr Hauptlebenszweck besteht darin, Söhne für die Familie ihrer Ehemanns zu gebären. “Da die Kindersterblichkeit in den islamischen Ländern immer noch sehr hoch ist, trägt die Frau im Nahen und Mittleren Osten durchschnittlich sechs Kinder aus, um das Überleben wenigstens eines Sohnes zu garantieren“ 16 . Auch diese Tradition wird ungerechterweise mit der islamischen Religion legitimiert. Mohammed verstieß nie eine Frau, weil sie ihm keinen Sohn gebar, und er verbot auch nicht die Geburtenkontrolle. Im 11. Jahrhundert kannte die islamische Medizin zwanzig verschiedene Methoden der Empfängnisverhütung, einschließlich des Kondoms 17 . Abtreibung ist heute nur zulässig, wenn eine Fortführung der Schwangerschaft das Leben der Frau bedroht. Da Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch nur gegen Bezahlung erfolgen, bleiben sie der mittleren und oberen Bevölkerungsschichten vorbehalten. So nimmt die Geburtenzahl mit abnehmendem Bildungsstand zu. Für viele Frauen ist der schwangere Leib ebenso sehr ein Zeichen der Jugend und Weiblichkeit wie ein Beweis für die Potenz ihrer Ehemänner. Außerdem bilden Kinder den Lebensinhalt einer Frau, die keinen Lohn und wenig soziale Anerkennung für ihre Arbeit im Haus oder auf dem Feld
14 Minai, 1984, S.99
15 vgl. Minai, 1984, S.103
16 Minai, 1984, S.162
17 vgl. Minai, 1984, S.163
6
bekommt. Ein weiteren Grund für hohe Geburtenzahlen ist die Angst vor Scheidung und Polygamie. Mit den Kindern wollen die Frauen ihre Männer an sich binden. Da die islamische Gesellschaft nach wie vor strikt auf die Ehe ausgerichtet ist, leben die meisten ledigen Frauen im gesellschaftlichen Abseits. Eine unverheiratete Frau behält ewig den Status der keuschen Minderjährigen, die theoretisch von der väterlichen Unterstützung abhängig bleibt auch wenn sie praktisch ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten kann, denn sie gilt als nicht imstande ist, ihre eigene Tugend zu beschützen 18 .
Schwierig ist für islamische Frauen auch das Einsetzen der Wechseljahre. Das Ausbleiben der Menstruation wird mit dem Ende der Weiblichkeit gleichgesetzt und da sich die islamische Frau traditionell über ihre Rolle als Mutter definieren, sehen sie nun häufig keinen Sinn mehr für ihr restliches Leben. “Doch die ältere Frau ist nicht einfach überflüssig, weil sie keine Kinder mehr bekommen kann, sondern in einer nach Geschlechtern getrennten Gesellschaft eher unersetzbar“ 19 . Durch ihren “asexuellen” Status kann sie sich als Heiratsvermittlerin freier umschauen und ihre Erfahrung macht sie zur Beraterin. Sie hilft ihrer Schwiegertochter im Haushalt und bei der Kindererziehung.
2.4 Bildung
Obwohl schon Mohammed forderte, dass Bildungsmöglichkeiten Jungen und Mädchen gleichermaßen offen stehen müssen, und Lernen eine Pflicht jedes Muslim, egal welchem Geschlechts sei, liegt der Schulbesuch der Mädchen weit hinter dem der Jungen, besonders nach Eintritt der Pubertät. In den jüngeren Generationen der Moslems wird zwar das islamische Recht auf Bildung auch für Frauen wiederentdeckt, aber es gibt viele Schwierigkeiten, dieses Recht mit dem Ehrprinzip in Einklang zu bringen. Wie kann eine Frau außerhalb des Hauses lernen und arbeiten, ohne dabei ihre Tugend und ihre Heiratschancen aufs Spiel zu setzen? Die Mädchen, die schon früh verheiratet werden, kennen oftmals weder ihre Rechte in der Ehe noch moderne
18 vgl. Minai, 1984, S.186
19 Minai, 1984, S.191
7
Methoden der Geburtenkontrolle oder sie bleibt ihnen aus mangelnden finanziellen Mitteln verwehrt. Daher bleibt die Chancengleichheit an Bildung rein theoretisch.
2.5 Heirat und Ehevertrag
“Trotz des Gebotes die Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen, stellte Mohammed eindeutig fest, dass die erwachsene Tochter als Individuum zu achten sei - und zwar soweit, dass der Ehevertrag auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten werden konnte” 20 . Viele Frauen überlassen auch heute noch die Suche des Ehemannes ihrer Familie, wenn sie ein Mitsprache - und Entscheidungsrecht haben. Durch die immer noch existierende Geschlechtertrennung ist es ihnen auch nicht so leicht möglich, selbst Partner kennen zu lernen. In zahlreichen Ländern verbietet die Scharia der erwachsenen Frau, ohne die formelle Zustimmung ihres männlichen Vormunds zu heiraten. Bei der Eheschließung hat der Ehemann seiner Frau eine Morgengabe auszuhändigen, die ihre Rücklage für Scheidung oder Witwenschaft bilden soll. Dabei kann es sich um einen Geldbetrag, Schmuck, Immobilien oder andere Wertgegenstände handeln. “Wenn die Beträge hoch genug waren, hielt diese Üb ereinkunft den Ehemann davon ab, seine Frau ohne wichtigen Grund zu verstoßen“ 21 . Die Morgengabe ist oft die einzige materielle Versorgung der Frauen, denn in islamischen Länder existiert als gesetzlicher Güterstand nur die Gütertrennung. Ehefrauen haben daher keinerlei Anrecht auf einen Anteil am erwirtschafteten Zugewinn des Ehemanns. Neben der Auszahlung der Morgengabe, musste er sie auch während der ersten drei Monate nach der Scheidung versorgen. Alle ihre Kinder blieben im väterlichen Haushalt. Dies sollte der geschiedenen Frau die Wiederheirat ermöglichen und den Kindern die Versorgung sichern, führt aber auch dazu, dass viele Frauen auch in unglücklichen Ehen bleiben, weil sie kein Sorgerecht für die Kinder bekommen und finanziell von ihrem Mann abhängig sind. Im Ehevertrag konnte ein Recht auf Scheidung eingebaut werden, wenn ihr Mann eine zweite Frau heiraten wollte. Ohne eine derartige Klausel gestehen viele muslimische Stellen der Frau nicht das Recht einer Scheidung zu, auch wenn der
20 Minai, 1984, S.25
21 Minai, 1984, S.25
8
Ehemann seine Frau immer noch vielfach ohne Angabe von Gründen verstoßen darf 22 . Nur gebildete und finanziell unabhängige Frauen kennen ihre Rechte und haben daher die Möglichkeit, Bedingungen durchsetzen zu können. Andere müssen sich gewöhnlich den Maßstäben ihrer Väte r oder Ehegatten anpassen 23 . Viele Staaten haben inzwischen Ergänzungsgesetze erlassen, nach denen der Mann seine Frau nicht mehr nach Belieben verstoßen kann, außerdem wurden Alimente- und Sorgerechtsbestimmungen getroffen. Der geschiedenen Frau steht das Haus zu, in dem sie während der Ehe gewohnt hat, sowie 40 Prozent des männlichen Einkommens für drei Jahre. War sie über fünfzehn Jahre mit demselben Mann verheiratet, erhält sie Alimente auf Lebenszeit oder bis sie wieder heiratet, Töchter bleiben bis zur Eheschließung, Söhne bis zum 15. Lebensjahr bei der Mutter 24 . Das hart erkämpfte Sorgerecht der Mütter hat anteilig auch Nachteile, da sie wegen der Kinderbetreuung schlechtere Chancen der Berufsausübung und Wiederheirat haben und wegen der auseinanderbrec henden Großfamilie oftmals
nicht mehr auf die Unterstützung der Verwandtschaft zurückgreifen können 25 . Viele Länder haben Frauen das Recht eingeräumt, bei körperlicher Misshandlung, Impotenz des Mannes, Verletzung seiner Unterhaltspflicht für die Familie, eine unheilbare, ansteckende Krankheit bei ihm oder seine Eheschließung mit einer zweiten Frau, auf Scheidung zu klagen.
2.6 Ehebruch / Polygamie
Der Verkehr mit anderen Partnern, vor und während der Ehe, galt schon zu Mohammeds Zeiten für beide Geschlec hter gleichermaßen als Ehebruch und wurde mit hundert Hieben bei öffentlichen Auspeitschungen bestraft. Allerdings durften Männer bis zu vier Frauen heiraten und sich so viele Konkubinen halten, wie es ihre finanziellen Verhältnisse erlaubten. “Mohammed sa h darin einen Weg, überzählige Frauen zu ihrem eigenen Schutz und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung an die Haushalte der Männer zu binden“ 26 . Vom polygamen Ehemann wurde verlangt, dass er nicht nur
22 vgl. Minai, 1984, S.149
23 vgl. Minai, 1984, S.159
24 vgl. Minai, 1984, S.175
25 vgl. Minai, 1984, S.195
26 Minai, 1984, S. 26
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Diplom-Sozialpädagogin Jessica Bangisa, 2004, Determinanten zur Lebensrealität islamischer Flüchtlingsfrauen, München, GRIN Verlag GmbH
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