Abkürzungsverzeichnis
AktG
AR BEL
BGH BVerfG bzw. ca. CEO CG CH d.h. DCGK DGB ESP Etc. EuGH
F FDI HGB I IAS IFRS insb. IPO iVm. KonTraG MBO NYSE Ö o.a. OECD resp. ROI s.a. SE SWE TransPuG u.a. U.S.A. u.v.m. UK
US-GAAP Vgl. z.B. z.T. ii
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Begriffsursprung, wissenschaftliche Einordnung und Definition 2
2.1. Begriffsursprung und Bedeutung 2
2.2. Die Rolle der Corporate Governance in der Wissenschaft 3
2.3. Definitionen der Corporate Governance 4
3. Corporate Governance auf internationaler Ebene 6
3.1. Geschichtliche Entwicklung 6
3.2. Gemeinsamkeiten nationaler Kodizes 7
3.3. Unterscheidungskriterien nationaler Kodizes 7
3.4. Corporate Governance in Großbritannien: Die Shareholder-Value Interpretation 9
3.5. Corporate Governance in Deutschland: Die Stakeholder-Value Interpretation 9
3.6. Corporate Governance in Frankreich: Das netzwerkorientierte Modell 10
3.7. Corporate Governance in China 11
4. Kritik an der Corporate Governance 12
4.1. Grundsätzliche Kritik 12
4.2. Kritik an zentralen Bestandteilen der CG 13
4.2.1. Der Aufsichtsrat 14
4.2.2. Die Mitbestimmung 15
4.2.3. Der comply or explain’ - Mechanismus 15
5. Fazit und Ausblick 16
iii
1. Einleitung
Die in den letzten Jahren weltweit aufgetretenen und in den Medien ausführlich diskutierten Skandale diverser Unternehmen und Manager haben bewiesen, dass die bisher angewandten Mechanismen zur Steuerung und Kontrolle von Unternehmen (insb. Aktiengesellschaften) unzureichend sind. 1 Das großen, international agierenden Konzernen von der Öffentlichkeit entgegengebrachte Vertrauen ist nachhaltig geschwächt. Zunehmende Skepsis und ein von restriktiver Risikobereitschaft geprägtes wirtschaftliches Verhalten der Konsumenten und Anleger an den Märkten sind die Folge. Dies wiederum schadet den Gewinnmaximierung s- und Unternehmenswertsteigerungs-Interessen aller Unternehmen. Sehr viel schwerwiegender noch sind die m öglichen Konsequenzen für das ordnungspolitische Konzept der freien Marktwirtschaft: Sie basiert essenziell auf gegenseitigem Grundvertrauen der Akteure. Wächst das Misstrauen weiter, so stellt dies eine ernstzunehmende Bedrohung für die langfristige Existenz des freien (Tausch-)Handels dar.
In den Blickpunkt der öffentlichen Wahrnehmung rückt somit der auch in der Wissenschaft stark diskutierte Themenkomplex um die Frage der richtigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die seit wenigen Jahren unter dem Stichwort der „Corporate Governa nce“ (CG) (fort-)geführte Diskussion bestmöglicher Steuerungs- und Kontrollmechanismen großer, insb. aktienrechtlich verfasster Unternehmungen ist derzeit von außerordentlicher Aktualität wie Relevanz. Indiz hierfür ist die stark ansteigende Anzahl der Veröffentlichungen in einschlägigen Fach- wie Publikumsorganen im In- und Ausland. 2 Interdisziplinär wird weltweit in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an E ffizienz-, Transparenz-, Adaptivitäts- und Legitimitätskriterien genügenden Leitungs- und Kontrollstrukturen geforscht. Vor allem im Gesellschaftsrecht 3 , im internationalen Organisationsmanagement 4 sowie der Finanz- und Volkswirtschaft 5 hat die diesbezügliche Forschung zuletzt zentrale Bedeutung erlangt und ist damit Gegenstand besonderen öffentlichen wie wissenschaftlichen Interesses geworden.
So interdisziplinär die Auseinandersetzung wissenschaftlich geführt wird, so sehr ist sie auch von empirisch-ökonomischen und juristischen Überlegungen geprägt. Sie vernachlässigt dabei die Erörterung institutioneller wie impliziter Anreize für eine Implementierung von Maßnahmen, die nachhaltig Vertrauen bilden könnten, denn Glaubwürdigkeit und Vertrauen entstehen nicht allein aufgrund expliziter Regelungen und Strukturen, s ie sind auch Produkt impliziter Faktoren. 6 Eine Vertrauen wiederherstellende, gesellschaftlichen Ansprüchen genügende und an langfristiger Wohlstandsmaximierung orientierte Corporate Governance muss daher über ‚harte’ betriebswirtschaftliche Faktoren hinaus auch ‚weiche’ Faktoren in angemessener Art und Weise berücksichtigen.
Verloren gegangen ist vor allem das Vertrauen in die Führungsstrukturen und -Persönlichkeiten der Wirtschaftswelt. Auch der ehemals Planungssicherheit verleihende Eindruck einer vermeintlich eindeutig zuständigen Rechtsordnung fehlt Investoren im Zeitalter der Globalisierung. Grund für diese zusätzliche Verwirrung sind die international stark divergierenden Rechnungslegungs- und Haftungsvorschriften notierter Aktiengesellschaften. So sind Aktiengesellschaften wie die Allianz AG neben der Frankfurter Börse auch an der New Yorker Stock Exchange (NYSE) notiert und
1 Im Lauf der letzten zehn Jahre gerieten national wie international Konzerne in die Kritik u.a. aufgrund Ihres Umgangs hinsichtlich Umwelt-Verträglichkeit, Kinderarbeit, Bilanzierungspolitik und Verhältnismäßigkeit der Manager-Entlohnung. Beispiele hierfür sind u.a. die Unternehmen Enron, Worldcom, Shell, Nike, Parmalat, Flowtex, Refugium uvm. Vgl. u.a. Fugger, H. (2004) 2 Vgl. Grundmann, S. und Mülbert, P. (2001) 3 Vgl. Hopt, K. (1998) 4 Vgl. Werder, A.v. (2001) 5 Vgl. Wolfensohn, J. (1998) 6 Vgl. Brink,A. / Puell, K.F. (2004)
1
unterliegen hierdurch nicht nur dem Deutschen ‚Handelsgesetzbuch’ (HGB) und den ‚International Financial and Reporting Standards’ (IFRS), sondern auch den US-amerikanischen ‚Generally Acknowledged Accounting Principles’ (US-GAAP). Vor allem der Manager-Haftungen zivil- und strafrechtlicher Art vorsehende Sarbanes-Oxley-Act geht in vielen Teilen über kontinentaleuropäische Regelungen hinaus und hat für an mehrerlei Börsen notierte Gesellschaften zwangsläufig den Imperativ der jeweils strengsten Auflagen zur Folge. In den letzten Jahren wurden die jeweiligen Richtlinien in den USA wie in Europa kontinuierlich verändert: Aus den IAS wurden die IFRS. US-GAAP und HGB blieben de nomine bestehen, unterlagen jedoch ebenso tief greifenden Änderungen. Für private und institutionelle Investoren hatte dies in den letzten Jahren eine nahezu unüberschaubare Veröffentlichung divergierender Jahresabschlussergebnisse mit z.T. stark variierenden Erfolgskennzahlen zur Folge. Der legitime Anspruch eines Investors, in Zeiten hoher Kapitalmobilität transparente und untereinander vergleichbare Kennzahlen-, Steuerungs- und Kontroll-Systeme einzufordern erscheint zwar als legitim, jedoch im Augenblick keineswegs erfüllt, was für das Vertrauen in die internationalen Märkte als hinderlich anzusehen ist. 7
Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, die wissenschaftlich im In- und Ausland stattfindende Diskussionen über CG zunächst vor den Hintergrund ihres definitorischen und wissenschaftlichen Ursprungs zu setzen. Anhand eines exemplarischen Vergleichs bereits in der Grundkonzeption unterschiedlicher nationaler CG Systeme der Länder Großbritannien (UK), Deutschland (D) und Frankreich (F) werden daraufhin Gemeinsamkeiten und Unterschiede der internationalen CG vorgestellt. In Teil IV schließlich wird mit der Position Fredmund Maliks ein bekannter Vertreter der CG - Kritik vorgestellt sowie aufgezeigt, welche elementaren Bestandteile der Corporate Governance vor allem in Deutschland häufiger Gegenstand der Kritik sind. Abschließend wird im Fazit die Unzulänglichkeit einer ausschließlich juristischen und ökonomischen CG begründet und ein kurzer Ausblick auf mögliche Entwicklungsrichtungen durch aktuelle internationale Harmonisierungsbestrebungen und supranationale Rechtsprechung gegeben.
2. Begriffsursprung, wissenschaftliche Einordnung und Definition
Eine homogene, einheitlich verwandte Definition hat sich für den Corporate Governance - Begriff international bislang nicht entwickeln können. 8 Bedingt ist dies unter anderem durch soziokulturell, rechtlich wie wirtschaftlich verschiedene Grundverständnisse und unterschiedliche historische Entwicklungen nationaler CG Systeme 9 sowie deren zeitabhängige Interpretationen. 10 Die in ihrem definitorischen Ansatz als ausgesprochen heterogen zu bezeichnenden wissenschaftlichen Positionen zur CG 11 lassen auch den weiten Interpretationsrahmen für die Aufgaben und Ziele der CG erahnen, welcher sich auf internationaler Ebene in einem weltweiten Wettbewerb der Governance - Systeme widerspiegelt. 12
2.1. Begriffsursprung und Bedeutung
Corporate Governance kann in die deutsche Sprache am ehesten mit dem Terminus der Unternehmensführung und -überwachung übersetzt werden, wobei bislang weder in der deutschen, französischen, noch vielen weiteren Sprachen eine äquivalente und geeignete Übersetzung für den
7 Zum Sarbanes-Oxley-Act u.a. Gruson, M. / Kubicek, M. (2003)
8 Vgl. OECD (1995) 9 Vgl. Berrar (2001), S. 25
10 So wurde die CG - Diskussion unter dem Eindruck des Bullenmarktes der 90er Jahre vor allem auf die Rolle und Verantwortung von Unternehmensorganen beschränkt. Die Rolle der „intermediaries“ (Rechnungsprüfer, Banken, institutionelle Investoren etc.) hingegen rü ckte erst im Bärenmarkt der letzten zwei Jahre in den wissenschaftlichen Blickpunkt vgl. Bauer, R. / Guenster, N. (2003) 11 Vgl. Encygov 12 Vgl. Rock, E.B. (1995)
2
Begriff gefunden werden konnte. 13 Der Praktikabilität halber hat sich darum international die einheitliche Verwendung des Anglizismus durchgesetzt. 14 Governance, abgeleitet von „to govern/government“, steht im Englischen für Regierungs-, Herrschafts- und Kontrollmechanismen. Nachdem Berle/Means schon 1932 die Folgen einer Trennung von Eigentum und Kontrolle eines Unternehmens problem atisiert ha tten 15 und Jensen/Meckling zurückgreifend auf die Erkenntnisse von Adam Smith 16 und Peter Drucker 17 konstatierten, dass der Prinzipal (Aktionär) die Angemessenheit und Richtigkeit der Handlungen des Agenten (Manager) nicht bis ins Detail beobachten könne, also nur über beschränkte Kontrolle des eingesetzten Agenten verfüge, 18 führte Williamson den ursprünglich aus der Politikwissenschaft bekannten „Governance“-Begriff im Zug der Transaktionskosten-Theorie 19 in die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion ein, indem er die exante Schutzmechanismen der Investoren als „Governance-Instrument of stockholders“ bezeichnete. 20
2.2. Die Rolle der Corporate Governance in der Wissenschaft
Eine eindeutige Zuordnung des Themenkomplexes innerhalb der wissenschaftlichen Disziplinen steht bislang aus, da durch die CG aufgeworfene Fragestellungen aus zu vielen bislang getrennten wissenschaftlichen Perspektiven zu beurteilen wären und eine klare Abgrenzung somit äußerst schwer erscheint. Die Corporate Governance ist im Grenzbereich mehrerer Wissenschaften zugleich angesiedelt: So beschäftigen sich die Rechtswissenschaften, und hier vor allem das internationale Gesellschaftsrecht bei der Erörterung der Verteilung von Rechten, Pflichten und Ausgestaltung von Organkompetenzen 21 auch mit zugleich in der volkswirtschaftlichen Forschung diskutierten Ansätzen. Dies gilt u.a. für die der Neuen Institutionen Ökonomik entstammenden Prinzipal-Agenten-Problematik, 22 die Governance-Kosten-Theorie 23 bzw. die Konstitutionenökonomik, welche sich mit dem Problem der Legitimierung von Regeln beschäftigt und Sollens-Vorschriften aufstellt, um Handlungsanweisungen geben zu können und Machtmissbrauch vorzubeugen. 24 In der Betriebswirtschaft befassen sich u.a. Finanzwirtschaft, 25 Rechnungslegung, Personal- und Führungslehre 26 sowie das Internationale 27 und Strategische Management 28 in ihrer Forschung mit
13 Vgl. Werder, A. v. (2003), S. 4
14 Vgl. Feddersen / Hommelhoff / Schneider (1996), S. 1 15 Vgl. Berle, A. / Means, G. (1932), S. 1 ff. 16 Vgl. Smith, A. (1776)
17 Die Legitimation des Managements in der modernen Publikumsaktiengesellschaft wurde bereits 1942 von Peter Drucker in "The Future of Industrial Man" aufgeworfen und zeigt sich an der laufenden Diskussion zur CG. 18 Vgl. Jensen, M. / Meckling, M. (1976), S. 327 19 begründet durch Ronald Coase, vgl. Coase, R. (1990), S. 38ff.
20 Williamson führte den Begriff 1979 im Rahmen des Buches Transaction-Cost Economics: the Governance of Contractual Relations, ein. Vgl. Williamson, O. (1984) S. 233ff
21 Beispielhaft sei hier der Gegensatz von monoistischem und dualistischem Modell genannt, wie auch das Rollenverständnis der Hauptversammlung als Kontrollforum der Eigentümer oder letzte Führungsinstanz. 22 Der Prinzipal-Agent-Ansatz basiert auf der Informationsasymmetrie zwischen Prinzipal, dem Kapitalgeber, und Agent, dem angestellten Management. Er beschreibt die einem Prinzipal zur Verfügung stehenden Anreiz-, Kontroll-und Informationssysteme, die gewährleisten sollen, dass ein Agent eine vereinbarte Leistung erbringt und damit die Residualansprüche des Prinzipals zu dessen möglichst maximalen Nutzen erfüllt. Vgl. auch Cezanne / Mayer in WISU (11/1998), S. 1351
23 In der Governancekosten-Theorie wird das Untergangsrisiko von Residualansprüchen, also die Ausbeutungsgefahr des Prinzipals bei Investitionsvorhaben, anhand der Analyse und möglichst geschickten Ausgestaltung von Verträgen problematisiert. Vgl. Leschke (2002), S. 253
24 So ist z.B. die durch die Rech tsprechung des BGH (Urteil vom 25. Februar 1982 AZ: IIZR174/80) aufgeworfene „Holzmüller“-Problematik rechtlich wie volkswirtschaftlich zu untersuchen und damit in der ökonomischen Analyse des Rechts anzusiedeln. Eine Trennung beider Disziplinen bei der Erarbeitung eines Lösungsansatzes erscheint anhin unmöglich.
25 bei empirischen Studien hinsichtlich einer möglichen Korrelation zwischen guter CG und positiver Entwicklung des Shareholder Value, vgl. u.a. Bauer/Guenster (2003), Holmstrom & Kaplan (2003) 26 Zu einer effektiven wie effizienten Zusammensetzung von Kontrollgremien und der Ausgestaltungsfrage von Anreiz- und Entlohnungssystemen Monks R. /Minow, N. (2003), S. 221 27 Vgl. Schmid / Kutschker (2003)
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Moritz Delbrück, 2004, Wissenschaftlicher Ursprung, Vergleich und Kritik der internationalen Corporate Governance, München, GRIN Verlag GmbH
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