Für Ramisa und Elmir,
stellvertretend für alle Kinder, die wegen ihrer Abstammung oder Herkunft ge- sellschaftliche Ausgrenzung erfahren.
Inhaltsverzeichnis
Lesehinweise. 1
1. Einleitung 2
1.1 Gegenstand und Ziel der Diplom-Arbeit 2
1.2 Aktueller Forschungsstand zum Thema Rassismus 4
1.2.1 „Rasse“ und Rassismus als soziale Konstruktion. 5
1.2.2 Neuer Rassismus 7
1.3 Die gesellschaftliche Bedeutung des Rassismus in der
Bundesrepublik Deutschland 9
1.4 Abgrenzung des Rassismus zu verwandten Konzepten. 12
1.4.1 „Ausländerfeindlichkeit“ und „Fremdenfeindlichkeit“ 12
1.4.2 Ethnozentrismus 14
2. Rassismus als hegemonialer Diskurs 16
2.1 Begriffsbestimmungen 16
2.1.1 Diskurs. 16
2.1.2 Rassismus 19
2.1.2.1 Merkmale des Rassismus 21
2.1.2.1.1 Klassifikation. 21
2.1.2.1.2 Hierarchisierung 25
2.1.2.2.3 Konstruktionsmacht. 28
2.2 Die Ideologie des Rassismus 30
2.2.1 Das Ideologie-Konzept von Gramsci 31
2.2.1.1 Allgemeine Merkmale von Ideologien. 31
2.2.1.2 Entstehung und Verbreitung von Ideologien. 34
2.2.2 Merkmale rassistischer Ideologien. 38
2.2.2.1 Spezifik 38
2.2.2.2 Vielfältigkeit und Widersprüchlichkeit 39
2.2.2.3 Dialektik 40
2.2.2.4 Praktische Angemessenheit 42
2.3 Rassismus als verallgemeinerte Ideologie 45
3. Die Theorie der sozialen Repräsentationen als
Analyseinstrument für Rassismus 49
3.1 Eignung der Theorie der sozialen Repräsentationen
zur Analyse von Rassismus 49
3.2 Die Theorie der sozialen Repräsentationen 52
3.2.1 Ausgangspunkt der Theorie. 52
3.2.2 Soziale Repräsentationen. 53
3.2.2.1 Definition. 53
3.2.2.2 Zweck 58
3.2.2.3 Funktionen. 60
3.3 Repräsentationen des Anderen 63
3.3.1 Definition. 63
3.3.2 Bindung an intergruppale Machtverhältnisse 64
3.3.2.1 Beispiel: Europäischer Diskurs über den Orient
und den Islam 65
3.3.3 Repräsentationen des „rassialisierten“ Anderen. 67
4. Rassismus als soziale Repräsentation. 70
4.1 Elemente der sozialen Repräsentation des Rassismus 71
4.1.1 Ethnische Kategorisierung. 71
4.1.2 Ethnische Hierarchisierung 73
4.1.3 Wissen um strukturelle Dominanz 74
4.2 Schema der sozialen Repräsentation des Rassismus. 75
4.3 Soziale Repräsentation des Rassismus im deutschen
Einwanderungs - und Migrationsdiskurs 78
4.3.1 Politischer Diskurs. 79
4.3.2 Mediendiskurs 88
4.3.3 Alltagsdiskurs 96
4.4 Zusammenfassung. 102
5. Schlussfolgerungen. 108
5.1 Implikationen für die theoretische
Auseinandersetzung mit dem Rassismus 108
5.2 Folgerungen für die antirassistische pädagogische Praxis 111
Abk ürzungsverzeichnis 116
Abbildungsverzeichnis 117
Literaturverzeichnis 118
Lesehinweise
Ich habe versucht, möglich bewusst mit dem Gebrauch der männlichen und weiblichen Sprache umzugehen. Dort, wo es inhaltlich angebracht ist, benutze ich in der Regel beide Formen (also „Migranten und Migrantinnen“). Um der sprachlichen Einfachheit willen bin ich jedoch nicht soweit gegangen, bei zusammengesetzten Begriffen in ähnlicher Weise zu formulieren (also nicht „Migranten-Gruppe und Migrantinnen-Gruppe“).
1
1. Einleitung
1.1 Gegenstand und Ziel der Diplom-Arbeit
Das Phänomen Rassismus wird in der deutschen Öffentlichkeit tabuisiert, wenn nicht sogar geleugnet. Eine deutliche Mehrheit der Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vermeidet es zum Beispiel, bei Gewalttaten gegen Migrantinnen und Migranten von rassistisch motivierten Anschlägen zu sprechen, stattdessen ziehen sie die irreführenden Begriffe „Ausländerfeindlichkeit“ oder „Fremdenfeindlichkeit“ vor (vgl. auch Osterkamp 1996: 147ff). 1 Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland assoziiert den Begriff Rassismus immer noch mit der „Rassen“-Ideologie des Nationalsozialismus, mit der die millionenfache Ermordung von Menschen nichtdeutscher Abstammung gerechtfertigt wurde. Dementsprechend eingeschränkt war und ist die Verwendung des Begriffs Rassismus in der öffentlichen Rede der Nachkriegszeit, welche die Ideologie des Rassismus nur in V erbindung mit Faschismus und Rechtsextremismus verwendet (vgl. auch Morgenstern 2002: 15ff).
Erst in den letzten Jahren haben sich einige deutsche Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler von dieser engen Begriffsbestimmung gelöst, i ndem sie Erkenntnisse aus der internationalen Rassismus-Forschung auf die deutschen Verhältnisse zu übertragen begannen. Ein bedeutender Anstoß für diese Umorientierung war das sich verschärfende negative gesellschaftspolitische Klima gegenüber Migrantinnen und Migranten nach der Wiedervereinigung Deutschlands, das in allen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen wie Politik, Medien und Alltag zu beobachten war. Unter einigen Forscherinnen und Forschern kristallisierte sich die Feststellung heraus, dass die politischen Einwanderungskonzepte, die Medienberichterstattung und die Meinung der Durchschnittsbürgerin und des Durchschnittsbürgers zur Einwanderung strukturelle Ähnlichkeiten aufwiesen (und noch
1 Zur Kritik an den Konzepten „Ausländerfeindlichkeit“ und „Fremdenfeindlichkeit“ siehe Abschnitt 1.3.
2
aufweisen), die auf eine dahinter stehende Weltanschauung, den Rassismus, schließen lassen. 2
Von diesem Befund gesellschaftlicher Verhältnisse ausgehend zielt diese Diplom-Arbeit darauf ab, die Grundelemente der in Deutschland verbreiteten rassistischen Denkweise zu identifizieren. Dabei begreife ich Rassismus als soziales Wissen, das von allen Mitgliedern der deutschen Gesellschaft geteilt wird und in unterschiedlichen Wissensformen (z. B. Ideologie, Alltagswissen, Wissenschaft) vorkommt. Dieses Wissen setzt sich sowohl in den individuellen als auch in den kollektiven Wissenssystemen (z. B. Medien, Politik, Alltag) in Form von sozialen Repräsentationen, d. h. gemeinsam geteilten Vorstellungen fest. Die Grundthese dieser Diplom-Arbeit lautet, dass innerhalb der deutschen Wissenssysteme Vorstellungen existieren, die zusammengenommen den Kernannahmen der rassistischen Ideologie entsprechen und zudem von allen an den Wissenssystemen Teilnehmenden weitgehend geteilt, d. h. gewusst werden.
Eine Möglichkeit, die in den Wissenssystemen lokalisierte soziale Repräsentation des R assismus zu erfassen, ist die Auswertung des über die Adressaten-Gruppe des Rassismus kommunizierten Wissens, den in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten. Aus diesem Grund greife ich auf Ergebnisse aus Untersuchungen zurück, in denen Äußerungen zu den Themen Einwanderung und Migration aus den Wissenssystemen des Alltags, der Medien und der Politik analysiert worden sind. Zur Identifikation der rassistischen Wissensinhalte beziehe ich die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen auf ein theoretisch abgeleitetes Modell des Rassismus, dessen Elemente als hinreichende Kriterien für die Entschlüsselung rassistischer Redeweisen in den Wissenssystemen Politik, Medien und Alltag fungieren.
Nach der Einführung in die Thematik durch die Einleitung folgt im zweiten Kapitel im Zusammenhang mit einer ausführlichen Bestimmung der definitorischen
2 In Deutschland hat seit Beginn der neunziger Jahre das Duisburger Institut für Sprach- und Sozi-alforschung unter Leitung von Siegfried Jäger mehrere Forschungsprojekte zu dieser Themenstellung durchgeführt und daraus Erkenntnisse über rassistische Denkweisen in Deutschland gewonnen. Auf internationaler Ebene ist vor allem der niederländische Sozialwissenschaftlicher Teun van Dijk zu nennen, der ab Beginn der achtziger Jahre die gesellschaftliche Verbreitung des Rassismus in verschiedenen Ländern anhand diskursanalytischer Methoden untersuchte.
3
Merkmale des Rassismus (Abschnitt 2.1.2) eine Beschreibung der Mechanismen, die für den Transport, die Durchsetzung und die Ausbreitung rassistischen Wissens auf alle Wissenssysteme (2.1.1 und 2.2) verantwortlich sind. Im Anschluss daran erfolgt im dritten Kapitel eine Darstellung des theoretischen Hintergrunds des Konzepts der sozialen Repräsentationen. Thematisiert werden neben dem analytischen Nutzen des Konzepts für den Gegenstand Rassismus (3.1) die Grundannahmen der Theorie der sozialen Repräsentationen (3.2.) und die Übertragung des Konzepts auf Vorstellungen über ethnische Gruppen bzw. Kulturen (3.3). Das vierte Kapitel baut auf die Inhalte der beiden vorangegangenen auf, indem die theoretischen Bestimmungsstücke des Rassismus als Elemente einer sozialen Repräsentation beschrieben werden (4.1). Aus diesen Grundbestandteilen setzt sich das Schema der sozialen Repräsentation des Rassismus zusammen (4.2), dessen empirische Evidenz anhand des deutschen Einwanderungsdiskurs in Medien, Politik und Alltag überprüft wird (4.3). Schlussfolgerungen, die aus den Ergebnissen dieser Arbeit für die theoretische Betrachtungsweise von Rassismus (5.1) und für die antirassistische pädagogische Praxis (5.2) gezogen werden können, sind Inhalt des fünften bzw. letzten Kapitels.
Bevor ich der These von der Verankerung des Rassismus in den Wissenssystemen Deutschlands nachgehe, gebe ich im Sinne einer besseren Einordnung dieser Thematik i n den Gesamtzusammenhang einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand der Forschungslage zum Thema Rassismus (Abschnitt 1.2). Zudem begründe ich die Notwendigkeit der Verwendung des umstrittenen Begriffs Rassismus im Rahmen dieser Arbeit, indem ich zum einen beschreibe, inwieweit rassistische Effekte die gesellschaftliche Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutsch-land bestimmen (1.3) und zum anderen erläutere, weshalb das Konzept des Rassismus gegenüber anderen Konzepten zur Beschreibung interethnischer Konflikte vorzuziehen ist (1.4).
1.2 Aktueller Forschungsstand zum Thema Rassismus
Es würde den Rahmen dieser Diplom-Arbeit sprengen, die Fülle der heterogenen und überwiegend inkompatiblen Forschungsergebnisse zum Untersuchungsge-
4
genstand Rassismus wiederzugeben. 3 Von daher werde ich mich in diesem A bschnitt zunächst auf diejenigen wissenschaftlichen Erkenntnisse beziehen, die zumindest einen Minimalkonsens innerhalb der Sozialwissenschaften darstellen (Abschnitt 1.2.1). Danach lege ich das nicht von allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern akzeptierte Konzept einer aktuellen Form des Rassismus dar, weil diese moderne Erscheinungsweise des Rassismus die Grundlage für spätere Analysen in dieser Arbeit bildet (1.2.2).
1.2.1 „Rasse“ und Rassismus als soziale Konstruktion
Unstrittig in den Sozialwissenschaften ist, dass das Objekt des Rassismus, die „Rassen“ 4 , sozial definierte Gruppen sind, die nur auf Grund der Überzeugung, dass es eine Anzahl von unterscheidbaren biologischen Typen von Menschen gibt, existieren (Bader 1995: 71). „Rassen“ sind gesellschaftliche Fiktionen, die sich zwar auf sichtbare oder unsichtbare phänotypische Unterschiede zwischen Bevölkerungsgruppen beziehen, jedoch nicht der biologischen Realität entsprechen (Miles 1991: 96). 5 Vielmehr sind die Prozesse der Wahrnehmung, Erfahrung und Artikulation physiologischer Unterschiede gesellschaftlich bestimmt, was sich u. a. daran zeigt, dass nur bestimmte physische Merkmale zu Bedeutungsträgern von „Rassen“ werden und die Kategorisierungen historisch veränderlich und e-norm kontextabhängig sind (Bader 1995: 72).
3 Zur Problematik des wissenschaftlichen Umgangs mit dem Analysegegenstand Rassismus siehe Abschnitt 3.1.
4 Ich setze den Begriff „Rasse“ in Anführungszeichen, um mich von diesem Ausdruck kritisch abzugrenzen. Eine unkritische Verwendung dieses Begriffs würde bedeuten, ihn zu verdinglichen, d. h. anzuerkennen, dass Wesensdifferenzen zwischen Formen gesellschaftlicher Beziehungen existieren, von denen einige spezifisch „rassischer“ Natur sind. Diesen Fehler begehen beispielsweise wissenschaftliche Untersuchungen, die „Beziehungen zwischen Rassen“ als ihren Analyse-gegenstand angeben. Sie verwenden damit „Rassen“ als einen analytischen Begriff und geben damit implizit der Überzeugung Raum, bei „Rassen“ handele es sich um eine natürliche und universelle Kategorie. Zur Kritik an der unreflektierten Übernahme des „Rassen“-Begriffs in den Sozialwissenschaften siehe auch Miles 1991: 96ff.
5 Nach Ansicht der überwiegenden Mehrzahl der Genforscherinnen und Genforscher besitzt die „Rassen“-Idee keinen wissenschaftlichen Wert, weil die Unterschiede innerhalb einer als genetisch gleich definierten Gruppe genauso groß sind wie die Unterschiede zwischen zwei als genetisch verschieden definierten Gruppen. Das bedeutet, dass eine Konzeption von „Rasse“, die in der Vorstellung festgelegter Typologien wurzelt und auf bestimmten phänotypischen Merkmalen wie Hautfarbe und Schädelform beruht, nicht an biologischen Unterschieden festgemacht werden kann (Miles 1991: 51f).
5
Konstituiert werden „Rassen“ durch soziale Praxen und Ideologien, welche die Denk- und Handlungsmuster sowie die gesellschaftlichen Strukturen zur Einteilung der Menschheit i n Abstammungs- oder Herkunftsgemeinschaften bereitstellen und infolgedessen als Rassismus bezeichnet werden. Neben der Differenzierung von Menschengruppen nach biologischen Kriterien ist ein zweiter zentraler Aspekt des Rassismus die hierarchische Bewertung dieser Kollektive. Die Eigenschaften bestimmter ethnischer Gruppen werden negativ beurteilt, sodass deren Mitglieder im Vergleich zu Angehörigen aus anderen ethnischen Gruppen als minderwertig gelten (ebd. 1995: 72). Aus der Verknüpfung beider Aspekte folgt, dass die konstruierte Ungleichheit zwischen ethnischen Gruppen als prinzipiell unveränderlich, weil auf naturgegebenen Tatsachen gründend, angesehen wird, was Taguieff (2000: 281) als Naturalisierung der Unterschiede bezeichnet. Das praktische Ergebnis der rassistischen Klassifizierung und Hierarchisierung ist die gesellschaftliche Ausgrenzung der als minderwertig Bezeichneten, entweder i nnerhalb der Gemeinschaft in Form von Ausbeutung oder außerhalb der Gemeinschaft in Form von Ausgrenzung oder sogar Vernichtung (ebd. 2000: 283).
In der akademischen Fachwelt herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass der oben beschriebene Vorgang der Rassialisierung das Ergebnis gesellschaftlicher Konstruktionsprozesse ist, in denen Unterschiede zwischen Gruppen über das Kriterium der Abstammung und/oder Herkunft verabsolutiert und naturalisiert werden. Dissens besteht allerdings in der Frage, ob der Rassismus-Begriff ausschließlich auf „Rassen“-Theorien anzuwenden ist, die sich eindeutig auf den Terminus „Rasse“ beziehen oder ob der Rassismus-Begriff auf Ideologien ausgeweitet werden soll, die zwar von der objektiven Existenz naturalisierter Men-schenkategorien ausgehen, den zoologischen Begriff „Rasse“ jedoch nicht verwenden. Weil letzterer Standpunkt in dieser Diplom-Arbeit vertreten wird, vertiefe ich im nächsten Abschnitt die mit dieser Position einhergehende Auffassung von einem „Neuen Rassismus“. 6
6 Die Begründung für diese weite Auslegung des Rassismus-Begriffs in dieser Arbeit folgt in Abschnitt 2.1.2 im Zusammenhang mit der theoretischen Bestimmung des Rassismus.
6
1.2.2 Neuer Rassismus
Zu Beginn der achtziger Jahre setzt sich innerhalb der internationalen Rassismus-Forschung die Erkenntnis durch, dass der von der „Rassen“-Idee abgeleitete traditionelle Rassismus-Begriff nicht mehr zur Analyse von aktuellen gesellschaftlichen Ausgrenzungspraktiken taugt. Vor dem Hintergrund gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen über den nationalen Umgang mit den durch globale Entwicklungen mitverursachten sozialen Problemen (z. B. verringerter Arbeitskräftebedarf, vermehrte ungesteuerte Zuwanderung) konstatieren einige Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler eine Transformation der rassistischen Ideologie in den westlichen Industrienationen (vgl. Morgenstern 2002: 270ff). Als Erklärungs- und Begründungskonzept für die Verweigerung von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe bestimmter Menschengruppen fungiert nicht mehr der mit negativen Assoziationen verbundene und stark umstrittene Begriff „Rasse“, sondern der scheinbar neutrale Begriff „Kultur“. Bei der aktuellen Erschei-nungsform des Rassismus handelt es sich demnach um einen „Rassismus ohne Rassen“, „dessen vorherrschendes Thema nicht mehr die biologische Vererbung, sondern die Unaufhebbarkeit der kulturellen Differenzen ist; ... der ... nicht mehr die Überlegenheit bestimmter Gruppen oder Völker über andere postuliert, sondern sich darauf ‚beschränkt’, die Schädlichkeit jeder Grenzverwischung und die Unvereinbarkeit der Lebensweisen und Traditionen zu behaupten“ (Balibar 1990: 28).
Die begriffliche Loslösung des „Neuen Rassismus“ vom „Rasse“-Diskurs ist eine Reaktion auf die internationale Verurteilung von „Rassen“-Theorien nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs. Vor allem in Deutschland besteht eine öffentliche Übereinkunft darüber, dass die rassistische Ideologie ausschließlich mit dem N ationalsozialismus zusammenhängt und schon allein aus diesem Grunde abzulehnen ist. Um den Bruch mit dem Faschismus zu verdeutlichen, wurden die Begriffe „Rasse“ und Rassismus im Nachkriegsdeutschland aus dem öffentlichen Diskurs verbannt und tabuisiert (Morgenstern 2002: 226). 7 Allerdings verschwanden mit
7 Ein eindrückliches Beispiel für den öffentlichen Ausschluss des Rassismus-Begriffs in Deutsch-land schildert Morgenstern (2002: 226f). Nachdem die GRÜNEN-Bundestagsabgeordnete Erika Tenz im Jahre 1988 die ausländerpolitischen Pläne des Innenministers Zimmermann als rassistisch bezeichnete, erhielt sie eine Verwarnung vom Bundestagspräsidium. Bundestagsvizepräsident Stücklen begründete diese Rüge damit, dass Vergleiche mit dem Dritten Reich und dem Nationalsozialismus im Bundestag nicht gestattet seien.
7
diesen Wörtern nicht die dahinter stehenden Vorstellungen über die Existenz n aturgegebener, unabänderlich und grundsätzlich verschiedener, an äußerlichen Merkmalen erkennbaren Menschenkategorien. Der Großteil der deutschen Bevölkerung geht zum Beispiel davon aus, einer biologisch reproduzierenden „Abstammungsgemeinschaft“ anzugehören, mit deren Mitgliedern sie ein gemeinsames Schicksal und eine gemeinsame Lebensweise teilen (ebd.: 228). Damit reduzieren sie ihre Lebensform bzw. ihre Kultur auf eine genetische und naturhafte Größe, das heißt sie denken „Kultur“ wie „Rasse“ als Natureigenschaft.
Ein solches homogenes, statisches und verdinglichtes Kulturkonzept dient als Sprachversteck für Rasse, welches insbesondere in Diskursen über Einwanderung und Flucht zum Einsatz kommt (Leiprecht 2001: 28f). „So wird beispielsweise in Deutschland (oft von politisch Rechts stehenden Gruppierungen und Parteien) auf fremde Kulturen hingewiesen, die mit der deutschen Kultur unvereinbar seien und deren Vertreterinnen und Vertreter von daher - manchmal sogar als Eigeninteresse von Eingewanderten formuliert - in ihr Heimatland zurückkehren müssten, um dort ihre eigene Kultur zu ‚bewahren’, genauso wie durch eine solche Separierung eine vorgestellte angeblich homogene deutsche Kultur vor negativen und verfremdeten Einflüssen ‚geschützt’ werden müsse, damit sie gewissermaßen in ‚reiner’ Form erhalten bliebe“ (ebd.: 29).
In derartigen kulturalistischen Argumentationsweisen über den Umgang mit Migration und Fremdheit ist eine Ideologie zu erkennen, die zur Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung westeuropäischer Einwanderergesellschaften führt, indem diese problematisiert und schließlich diffamiert werden. Auf Grund der Analogie dieser Denkweise zum traditionellen „Rassismus mit Rassen“ ist es meines Erachtens legitim, von einem „Rassismus im neuen Gewand“ zu sprechen. 8 Die Wirkungen, die dieser „kulturelle Rassismus“ auf seine Zielgruppe, die gegenwärtig in Deutschland lebenden Einwanderergruppen aus Nicht-EU-Staaten, ausübt, stelle ich im nächsten Abschnitt dar.
8 In Abschnitt 2.1.2.1 veranschauliche ich die Terminologie des „Neuen Rassismus“ ausführlicher am Beispiel des deutschen Einwanderungsdiskurs. Dort erfolgt auch eine fundiertere theoretische Bestimmung dieser Ideologie. Diese Einleitung soll lediglich eine grobe Einordnung dieses Phänomens in den historisch-gesellschaftlichen Kontext vermitteln.
8
1.3 Die gesellschaftliche Bedeutung des Rassismus in der
Bundesrepublik Deutschland
Rassismus ist ein Phänomen, das sich besonders negativ auf eine größere Teilmenge einer Bevölkerungsgruppe in der Bundesrepublik Deutschland auswirkt, deren Mitglieder im allgemeinen Sprachgebrauch als „Ausländerinnen“ und „Ausländer“ 9 bezeichnet werden. Das Statistische Bundesamt (2002: 20) registrierte im Jahre 2001 in der Bundesrepublik Deutschland ca. 7,3 Millionen „Ausländer“, was einen Anteil von ca. 9 Prozent an der Gesamtbevölkerung ausmacht. 10 Ein Großteil davon kommt aus Europa (ca. 5,8 Millionen), während aus Afrika (ca. 300.000) und Asien (ca. 900.000) relativ wenig Migrantinnen und Migranten stammen. Die zahlenmäßig größten Einwanderungsgruppierungen nach Herkunftsländern stellen die Türkei (ca. 2 Millionen) und das ehemalige Jugoslawien einschließlich Bosnien/Herzegowina und Kroatien (ca. 1 Millionen) (ebd.: 65). 11 Unter den 7,3 Millionen „Ausländerinnen“ und „Ausländern“ befinden sich ca. 88.000 Menschen, die im Jahr 2001 beim „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ Asyl beantragt haben (ebd.: 66).
9 Wie bei dem „Rassen“-Begriff (siehe Fußnote 4) grenze ich mich von dem „Ausländer“-Begriff ab, indem ich ihn in Anführungszeichen setze. Auch wenn es sich hierbei um einen formaljuristischen Ausdruck handelt, der im alltäglichen Sprachgebrauch Verwendung findet, lehne ich dieses ausgrenzende Wort ab. Der Begriff des „Ausländers“ kennzeichnet eine allgemeine Menschenka-tegorie, die alle Migrantinnen und Migranten, einschließlich der in Deutschland geborenen, auf ihren Status als „Nicht-Deutsche“ festlegt. Dadurch is t ihre gesellschaftliche Position an ihre Abstammung gebunden, die in einem scheinbar unveränderbaren Gegensatz zur deutschen Volkszugehörigkeit steht. In den Abschnitten 2.1.1 und 2.2.1.2 gehe ich ausführlicher auf die ausgrenzende Funktion des „Ausländer“-Begriffs ein.
10 Sämtliche hier aufgeführten Angaben entstammen der offiziellen Statistik des Statistischen Bundesamtes aus dem „Statistischen Jahrbuch 2002“ und der Internetadresse des Bundesministerium des Innern (www.bmi.bund.de).
11 Nicht in dieser Statistik erfasst werden so genannte deutschstämmige Einwanderinnen und Einwanderer, weil diese Gruppe auf Grund ihres im Grundgesetz verankerten Status als Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit (Art. 116 Abs. 1 GG) nicht unter der behördlichen Bezeichnung „Ausländer“ geführt wird. In einer gesonderten Statistik ist zu entnehmen, dass allein von 1996 bis 2001 mehr als 700.000 Aussiedlerinnen und Aussiedler, die nahezu alle aus der ehemaligen Sowjetunion (ca. 98 Prozent) eingewandert sind, in Deutschland Aufnahme gefunden haben (ebd.: 79). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen seit 1950 ca. 2,15 Millionen Migrantinnen und Migranten aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, sodass diese Bevölkerungsgruppe noch vor den Türkinnen und Türken das größte Kontingent an Immigrantinnen und Immigranten stellt. Die drittgrößte Einwanderungsgruppierung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland bilden im Übrigen Aussiedlerinnen und Aussiedler aus Polen (ca. 1,5 Millionen). Diese Klarstellung scheint mir wichtig, weil in der Öffentlichkeit so gut wie immer die Türkei an erster Stelle genannt wird, wenn es um quantitative Aspekte der Einwanderung geht und andere traditionelle Immigrationsländer, aus denen hauptsächlich „Deutschstämmige“ stammen, dabei ausgeblendet werden.
9
Gegen vornehmlich die an dieser Stelle namentlich erwähnten Gruppierungen (Menschen aus der Türkei, dem ehemaligen Jugoslawien, Afrika, Asien und Asylsuchende) sind rassistische Denk- und Handlungsweisen in Deutschland g erichtet, und dieses zeigt sich wiederum in einer diskriminierenden Praxis, deren benachteiligende Effekte den Alltag der betroffenen Migrantinnen und Migranten bestimmen. 12 Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) zählt in ihrem Lagebericht über Deutschland in Bezug auf Rassismus und Intoleranz vom Juli 2001 einige Aspekte auf, die auf eine systematische Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer Herkunft oder Abstammung schließen lassen: Benachteiligungen von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in den Schlüsselbereichen Wohnungsbau, Ausbildung und Beschäftigung (ebd.: 1010, 1013), Ansätze zu einer diskriminierenden Einbürgerungspraxis (ebd.: 1 011), Vorenthaltung von politischen Rechten wie z. B. Wahlrecht (ebd.: 1012), Sondergesetze für Asylsuchende und nicht anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber (ebd.: 1013) sowie Verbreitung negativer Klischeevorstellungen und Vorurteile gegenüber Personen ausländischer Herkunft und ethnischen Minderheitengruppen in den Medien (ebd.: 1014).
Insgesamt kommt der ECRI-Report zu der Gesamteinschätzung, dass sich der bestehende Gesetzesrahmen und die politischen Maßnahmen als unzureichend bei der wirksamen Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenhass und Intoleranz erwiesen haben (ebd. 1009). Die Kommission resümiert: „Besonders besorgniserregend sind die Situation von und die Einstellung gegenüber denen, die als „Ausländer“ betrachtet werden, die unzureichenden Maßnahmen für die Integration und die fehlende Anerkennung, dass die deutsche Identität mit anderen Identi-tätsformen als den traditionellen einher gehen kann“ (ebd. 1009).
Der Bericht weist auch auf den in dieser Diplom-Arbeit behaupteten Zusammenhang zwischen gesellschaftlich verbreiteten Denkstrukturen und Rassismus hin. Eine Ursache für rassistische und antisemitische Gewalt und Belästigung sieht die ECRI in der breiten Gesellschaft und dem bestehenden politischen Klima: „Hierzu gehören offener und latenter Rassismus und Antisemitismus, der allgemein in einigen
12 Diese Einschränkung des Rassismus auf eine Teilgruppe von Migrantinnen und Migranten wird am Ende von Abschnitt 2.1.2.1.1 im Zusammenhang mit der Hierarchisierung von Menschengruppen verdeutlicht.
10
Teilen der deutschen Gesellschaft auftritt, Gleichgültigkeit gegenüber solchen Phänomenen, Vorstellungen von Ausländern und ihrem Platz in der deutschen Gesellschaft sowie diskriminierende Politik und Praktiken, die den Rassismus und Antisemitismus noch verstärken“ (ebd.: 1016). In diesem Zusammenhang betont die ECRI, dass „zwischen negativen und vorurteilsbehafteten Äußerungen über Ausländer im Zusammenhang mit dem Thema Staatsangehörigkeit und Asyl einerseits und Rassismus, Fremdenhass und Intoleranz gegenüber Personen ausländischer Herkunft andererseits“ (ebd.: 1016) eine Verbindung besteht. Damit hebt die Kommission den Einfluss, den die öffentliche Redeweise über Nicht-Deutsche auf die allgemeine Vorstellung von Platz und Rolle der Migrantinnen und Migranten in der deutschen Gesellschaft hat, noch einmal hervor.
Diese Analyse des gesellschaftlichen Umgangs mit in Deutschland lebenden Menschen nicht-deutscher Abstammung ist ein eindeutiges Indiz für die Bedeutung, den das Phänomen Rassismus im deutschen Alltagsleben einnimmt. Butterwegge & Häusler (2002: 251f) sprechen sogar von einem ethnisierten Alltagsdiskurs, in dem quasi allgemeinverbindlich festgelegt ist, wer „fremd“ ist, warum Fremde als gefährlich gelten sowie wie und weshalb das eigene Territorium vor Fremden zu verteidigen ist. Schlagwörter wie „Kampf der Kulturen“, „deutsche Leitkultur“ oder „Grenzen der Belastbarkeit im Hinblick auf Zuwanderung“ b eherrschen die öffentlichen Debatten und verdeutlichen die zunehmende Ethnisierung der Debattenkultur. Die sich daraus ergebenden Grenzziehungen zwischen Kulturen und Nationen verfestigen den Status von Migrantinnen und Migranten, die auch nach jahrzehntelangem Aufenthalt in Deutschland noch als „Ausländerinnen“ und „Ausländer“ etikettiert werden, sogar wenn sie in der Bundesrepublik geboren und aufgewachsen sind.
Zusammen mit den gesellschaftlich verbreiteten rassistischen Ausgrenzungspraktiken ist eine öffentliche Leugnung bzw. Tabuisierung des Rassismus feststellbar, die auch die ECRI (2001: 1016f) in ihrem Bericht rügt. Bei der Bewertung von Straftaten oder Belästigungen gegen Migrantinnen und Migranten ist selten die Rede von Rassismus, sondern viele Repräsentantinnen und Repräsentanten aus Politik, Medien und Wissenschaft benutzen Begriffe wie „Ausländerfeindlichkeit“ oder „Fremdenfeindlichkeit“. Die Problematik, die aus der Verwendung dieser
11
Begrifflichkeiten hinsichtlich der Analyse gesellschaftlicher Z ustände entsteht, ist u. a. Gegenstand des nächsten Abschnitts.
1.4 Abgrenzung des Rassismus zu verwandten Konzepten
In Deutschland werden im Allgemeinen andere Begriffe dem Rassismus-Konzept vorgezogen, wenn von Abgrenzung, Diskriminierung und Marginalisierung von Einwanderinnen und Einwanderern die Rede ist. Weil mit der Wortwahl zur B enennung von negativen Einstellungen oder Handlungen gegen Menschen anderer Herkunft bestimmte Intentionen verknüpft sind, halte ich es für wichtig, das Rassismus-Konzept von konkurrierenden Ausdrücken kritisch abzugrenzen.
1.4.1 „Ausländerfeindlichkeit“ und „Fremdenfeindlichkeit“
Das Konzept „Ausländerfeindlichkeit“ bezeichnet einerseits eine feindselige Haltung, die durch generalisierte Vorstellungen über Personen mit anderer Staatsangehörigkeit, den „Ausländerinnen“ und „Ausländern“, bestimmt wird, und andererseits ein generalisiertes aggressives Handeln, das dem Wunsch nach der Beseitigung dieser Gruppierung entstammt (Zick 1997: 34). Problematisch an diesem Begriff ist z um einen, dass unterschiedslos eine Diskriminierung aller „Ausländerinnen“ und „Ausländer“ unterstellt wird. Benachteiligungen sind jedoch so gut wie i mmer an eine bestimmte Herkunft (z. B. Afrika, Türkei), ein bestimmtes Aussehen (z. B. dunkle Hautfarbe) und/oder an den rechtlichen Status der Einge-wanderten (z. B. Asylsuchende) gebunden und nicht generell gegen alle Migrantinnen und Migranten gerichtet. Zum anderen blendet der Begriff diskriminierende Handlungen aus, die nicht auf feindseligen Motiven beruhen, wie beispielsweise paternalistische Verhaltensweisen. Durch die Verallgemeinerung herkunftsbedingter Diskriminierung auf alle Einwanderungsgruppen und durch die Begrenzung des Spektrums an Diskriminierungsursachen auf negative emotionale Aspekte verschleiert dieser Begriff sowohl das Objekt wie auch den Mechanismus von Ausschließungspraxen und Diskriminierung (vgl. Kalpaka & Räthzel 1990: 12ff).
12
Eine andere Problematik verbirgt sich hinter dem Konzept „Fremdenfeindlichkeit“. Die Theorien, die sich m it den Ursachen von feindseligen Handlungen g egen „Fremde“ beschäftigen, gehen in der Regel davon aus, dass sich die Ablehnung des „Fremden“ zu einer anthropologischen Konstanten entwickelt hat. 13 Personen, die als fremd wahrgenommen werden, würden grundsätzlich eine potentielle Bedrohung darstellen, die Unsicherheit und Angstgefühle verursache und deshalb feindseliges Verhalten auslösen könne (Morgenstern 2002: 19). Somit implizieren diese theoretischen Ansätze historisch unveränderliche Mechanismen der Reaktion auf die Konfrontation mit dem „Fremden“. Ausgehend von solchen theoretischen Voraussetzungen können ausgrenzende Verhaltensweisen gegenüber Einwanderinnen und Einwanderern letztlich zu einer unabänderlichen Gegebenheit im zwischenmenschlichen Zusammenleben erklärt und auf diese Weise legitimiert werden (Morgenstern 2002: 27). 14
Im Unterschied zum hier verwendeten Rassismus-Konzept, das ich im zweiten Kapitel ausführlich vorstelle, spielen bei den Konzepten „Ausländerfeindlichkeit“ und „Fremdenfeindlichkeit“ politische und ökonomische Interessen, materielle Vorteile oder soziale Privilegien als Gründe für ausgrenzendes Handeln keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Durch die Reduktion komplexer gesellschaftlicher Prozesse auf überhistorische emotionale Empfindungen blenden diese Konzepte zudem den historisch spezifischen Charakter von interethnischen Auseinandersetzungen vollkommen aus, während beim Rassismus-Konzept ausdrücklich der Einfluss von sozialen Konstruktionsprozessen auf die Wahrnehmung und B ewertung von Fremdgruppen hervorgehoben wird. Gerade das Einbeziehen der gesellschaftlichen Entstehungs- und Wirkungsgeschichte von Ausgrenzungspraxen in die Analyse derselben ermöglicht jedoch erst eine präzise Bestimmung der benachteiligten Zielgruppen. Weil die theoretischen Ansätze hinter den Konzepten „Ausländerfeindlichkeit“ und „Fremdenfeindlichkeit“ dieses nicht leisten, verfälschen sie eher die Analyse von ethnischen Konflikten, als dass sie zur Aufdeckung der Hintergründe solcher sozialer Phänomene beitragen.
13 Vor allem soziobiologisch und psychoanalytisch orientierte Ansätze beziehen sich zur Erklärung von interethnischen Konflikten auf die „Natur“ des Menschen (vgl. Morgenstern 2002: 19ff).
14 Eine Legitimation von ausgrenzenden Verhaltensweisen auf der Grundlage des Begriffs „Fremdenfeindlichkeit“ erfolgt beispielsweise dann, wenn Politikerinnen und Politiker Maßnahmen zur Begrenzung von Einwanderung mit der Begründung rechtfertigen, dass durch die Anwesenheit von zu vielen „Fremden“ eine „natürliche Belastungsgrenze“ oder „Toleranzschwelle“ überschritten wird.
13
1.4.2 Ethnozentrismus
Schwieriger gestaltet sich die Abgrenzung zwischen Rassismus und Ethnozentrismus. Um diese beiden Konzepte voneinander unterscheiden zu können, ist zunächst eine Klärung des Verhältnisses zwischen den Begriffen notwendig, auf die sich diese Konzepte beziehen: „Rasse“ und „Ethnizität“. Während im Zentrum rassistischer Kategorisierungen sozial definierte, biologische Kriterien stehen, die als unveränderbar gelten, basieren ethnische Kategorisierungen auf kulturellen Kriterien, die Veränderungen unterworfen sind (Bader 1995: 67). 15 Im Gegensatz zum ideologischen Konstrukt „Rasse“ fehlt dem Begriff der Ethnizität jede Konnotation bezüglich angeborener Eigenschaften (Cohen 1990: 97). Allerdings b esteht die Gefahr der Verdinglichung bzw. Naturalisierung ethnischer Gruppierungen, sobald deren sprachliche oder kulturelle Identität auf ein biologisches Substrat reduziert wird, sodass Ethnizität auch als biologische oder kulturelle „Rasse“ konstruiert werden kann (ebd.: 98). 16
So fließend wie die Grenzen zwischen „Rasse“ und „Ethnizität“ sind demzufolge auch die Übergänge zwischen Rassismus und Ethnozentrismus. Wer ethnozentristisch denkt, bewertet auf der Grundlage eigener Beurteilungsmaßstäbe die Lebensweise der Eigengruppe als überlegen, was gleichzeitig die Abwertung a nderer ethnischer Gruppen impliziert. Im Unterschied zum Rassismus werden ethnisch spezifische Verhaltensweisen und Lebensformen nicht als natürliche, genetisch festgelegte Folgen der Abstammung begriffen, sondern als veränderbare und damit den eigenen kulturellen Werten anpassungsfähige Verhaltensmuster vorgestellt (Kalpaka & Räthzel 1990: 17). In der Realität kommt es jedoch häufig vor, dass diese theoretisch eindeutige Unterscheidung verwischt wird: „Werden zum Beispiel EinwanderInnen als ‚integrationsunfähig’ definiert, nähert man sich damit schon einer naturalisierenden rassistischen Argumentationsweise. Die politischen
15 Cohen (1990: 97) definiert Ethnizität folgendermaßen: „Es handelt es sich hier um einen Ursprungsmythos, der nicht über ein genetisch festgelegtes Schicksal spekuliert, sondern sich ... auf einen realen Prozeß geschichtlicher Individuation bezieht, insbesondere auf die durch Sprache und Kultur vermittelten Praxisformen, die ein Gefühl für kollektive Identität oder ‚Heimat’ hervorbringen, welches von Generation zu Generation überliefert wird und sich im Prozeß dieser Überlieferung verändert“ (Hervorhebung im Original).
16 Dies ist zum Beispiel beim im Grundgesetz verankerten Volksbegriff (Art. 116 Abs. 1 GG) der Fall, der die deutsche Volkszugehörigkeit an das Abstammungsprinzip koppelt und damit die deutsche Identität auf ein biologisches Merkmal verengt (siehe ausführlicher Behr 1998: 90f, 229f).
14
Schlußfolgerungen aus dieser Definition sind schon mit denen der expliziten Rassisten identisch: Rückführung. Wenn EinwanderInnen im Alltag, in Institutionen als minderwertig behandelt werden, werden sich die so handelnden Individuen kaum Rechenschaft darüber ablegen, ob sie die behauptete Minderwertigkeit für angeboren oder historisch erworben halten“ (ebd.: 17). Demnach erschwert die geringe empirische Trennschärfe zwischen Rassismus und Ethnozentrismus eine Einordnung von Äußerungen in eines der beiden Konstrukte; unter Umständen ist jede Äußerung im Hinblick auf essenzialistische Formen der Ethnizität zu überprüfen.
15
2. Rassismus als hegemonialer Diskurs
Meine These in der Einleitung lautet, dass rassistische Denkweisen und Vorstellungen innerhalb der deutschen Gesellschaft verbreitet sind. In den folgenden Kapiteln versuche ich nachzuweisen, dass die gemeinsam geteilten rassistischen Vorstellungen, die innerhalb der deutschen Gesellschaft zirkulieren, die relevanten gesellschaftlichen Diskurse beherrschen. Während ich in diesem zweiten K apitel den in dieser Diplom-Arbeit verwendeten Rassismus-Begriff und die für die gesellschaftliche Ausbreitung des Rassismus verantwortlichen Mechanismen bestimme und erläutere, befasse ich mich im dritten Kapitel mit den Wissensstrukturen, die für die Verfestigung des Rassismus in d en sozialen Wissenssystemen verantwortlich sind. Erst nachdem diese theoretischen Vorarbeiten abgeschlossen sind, erfolgt im vierten Kapitel die Überprüfung der These anhand empirischer Untersuchungen.
2.1 Begriffsbestimmungen
2.1.1 Diskurs
In diesem Abschnitt werden die Mechanismen beschrieben, die an der Verbreitung und an der Durchsetzung rassistischer Vorstellungen beteiligt sind. Während über Diskurse soziales Wissen in die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche transportiert wird, sorgen Machtgruppen dafür, dass nur bestimmtes, ihren eigenen Interessen entsprechendes Wissen die Diskurse beherrscht. Beide Mechanismen bedingen sich gegenseitig, weshalb sie nicht getrennt voneinander behandelt werden können. Bevor ich jedoch auf die Beziehung zwischen sozialem Wissen und Gruppeninteressen eingehe, ist es zuvor notwendig, den hier verwendeten Diskurs-Begriff zu klären. 17 Ein Diskurs ist im Sinne der Diskurstheorie von
Michel Foucault „eine Gruppe von Aussagen, die eine Sprechweise zur Verfügung stellen, um über etwas zu sprechen - z.B. eine Art der Repräsentation -, eine besondere Art von Wissen über einen Gegenstand“ (Hall 1995: 150).
17 Diese Begriffsklärung ist notwendig, weil mit „Diskurs“ in Abhängigkeit vom theoretischen Hintergrund Unterschiedliches gemeint ist. Einen Überblick über „Spielarten“ von Diskurstheorien gibt Jäger (1999: 121ff).
16
Die in dieser Begriffsbestimmung hergestellte Beziehung zwischen Aussage und spezifischem Wissen soll den präskriptiven Charakter von Diskursen verdeutlichen. Jedes Aussagensystem, durch das sich ein Diskurs konstituiert, beinhaltet Wissenselemente, die an die gesellschaftlich vorgegebenen Normen und Konventionen gebunden sind. So gruppieren sich z. B. Aussagen über Migrantinnen und Migranten in Deutschland um den Begriff des „Ausländers“, da Einwanderinnen und Einwanderer, die nicht den Status der deutschen Volkszugehörigkeit innehaben, per Gesetz als „nicht-dazugehörig“ zur Gemeinschaft der deutschen Staatsangehörigen definiert werden. 18 Über die normativ festgelegte Abgrenzung zwischen „Deutschen“ sowie „Ausländerinnen“ und „Ausländern“ wirken Aussagen über Migrantinnen und Migranten in der Weise zusammen, dass diese hauptsächlich im Rahmen des ausgrenzenden Ausländerbegriffs gedacht werden. Eine Konsequenz dieser Eingrenzung ist die Gleichsetzung von „Ausländerinnen“ und „Ausländern“ mit „Fremden“, die dadurch aus der mit „deutsch“ in eins gesetzten Normalität herausfallen. Das alltägliche und öffentliche Wissen über „Ausländerinnen“ und „Ausländer“ ist dementsprechend stets mit dem Aspekt der Fremdheit verknüpft.
Aus der Feststellung, dass die mögliche Menge an Aussagen durch die Art des Wissens über einen Gegenstand eingeengt wird, leitet Foucault (1973: 42) die Frage ab, weshalb bestimmte Aussagen innerhalb eines Diskurses erscheinen, während andere mögliche Aussagen ungenannt bleiben. Wieso gelten gewisse Aussagen als glaubwürdig bzw. richtig, während andere Aussagen zur gleichen Thematik als unsinnig oder falsch dargestellt werden? Offenbar besteht eine B eziehung zwischen dem in Diskursen enthaltenen Wissen und der Macht, dieses Wissen durchzusetzen, indem es als „wahres“ Wissen gesellschaftliche Anerkennung erlangt. 19
18 Siehe Art. 16 Abs. 1 Grundgesetz und § 1 Abs. 2 Ausländergesetz.
19 Nach Foucault (1994: 39) bedingen sich Macht und Wissen gegenseitig: „Es [gibt] keine Mach tbeziehung ..., ohne daß sich ein entsprechendes Wissensfeld konstituiert, und kein Wissen, das nicht gleichzeitig Machtbeziehungen voraussetzt und konstituiert“. Die Beziehung zwischen Diskurs, Wissen und Macht formuliert Foucault folgendermaßen: „Jede Gesellschaft hat ihr Wahrheitsregime, ihre ‚allgemeine Politik’ der Wahrheit; dies sind die Diskurstypen, die sie akzeptiert und die sie als wahr fungieren läßt; die Mechanismen und Instanzen, die es einem ermöglichen, zwischen ‚wahren’ und ‚falschen’ Aussagen zu unterscheiden; die Bedeutungen, durch die jede sanktioniert ist; und die Techniken und Praktiken, denen beim Erwerb von Wahrheit Wert beigemessen wird; der Status derjenigen, die dafür zuständig sind zu sagen, was als wahr gilt“ (zitiert in Hall 1994: 155).
17
Link greift in seiner Rezeption der Diskurstheorie die von Foucault formulierte Beziehung zwischen Wissen und Macht auf und definiert Diskurs als „eine institutionell verfestigte Redeweise, insofern eine solche Redeweise schon Handeln bestimmt und verfestigt und also auch schon Macht ausübt“ (zitiert in Jäger 1999: 128).
Demnach sind Diskurse einerseits eng an Handlungspraktiken gekoppelt. Einfluss auf soziale Praktiken nehmen Diskurse, indem die in den Diskursen enthaltenen Bedeutungsproduktionen die Wirklichkeit konstituieren und damit die alltäglichen Denk- und Verhaltensweisen bestimmen. Beispielsweise wirkt sich die Einteilung der Menschen in unterschiedliche „Rassen“ bis in die gegenwärtige Zeit auf die sozialen Beziehungen und auf die Selbst- und Fremddefinitionen aus. Zwar ist die „Rassen“-Idee längst wissenschaftlich widerlegt, die damit verknüpften Kategorisierungs-, Klassifizierungs- und Normalisierungstechniken leben j edoch in den Gedanken und Handlungen der Menschen und in den gesellschaftlichen Institutionen fort. Mittels des Rassismus ist es möglich, ein diskursives Feld zu eröffnen, welches „den Fremden“, „den Anderen“ und „den Unnormalen“ feststehende, unveränderliche Eigenschaften zuordnet. Mit der Möglichkeit, die Subjekte in ihrem Selbst- und Fremdverständnis zu kontrollieren, zu disziplinieren und zu regulieren greift die Ideologie des Rassismus in das Alltagsleben ein (Morgenstern 2002: 60).
Andererseits sind Diskurse untrennbar an gesellschaftliche Machtverhältnisse g e-bunden. Innerhalb dieser Machtverhältnisse kämpfen antagonistische Machtgruppen um die gesellschaftliche Vorherrschaft, wobei diejenige Machtgruppe die politische und ideologische Hegemonie 20 übernimmt, die ihre Definition der gesellschaftlichen Prozesse, ihre Begriffe, Kategorien und Bewertungen in der politischen Auseinandersetzung gegen die der anderen Machtgruppen durchsetzt. Über hegemoniale Diskurse verbreiten die gesellschaftlich Mächtigen ihre Weltanschauung, in der die Normen, Maßstäbe, Regeln und Verfahren enthalten sind, die für eine Bevölkerung als selbstverständlich gelten und nach denen das gesellschaftliche Zusammenleben organisiert wird (Morgenstern 2002: 123).
20 Ich beziehe mich auf das theoretische Konzept der Hegemonie von Gramsci, zusammengefasst und zitiert von Morgenstern (2002: 49ff) und Hall (1989: 56ff). Eine ausführliche Darstellung des Hegemonie-Begriffs folgt im Zusammenhang mit dem Ideologie-Konzept Gramscis in Abschnitt 2.2.1.
18
Die These dieser Diplom-Arbeit lautet, dass sich die Wissens-, Erklärungs- und Bewertungsschemata, die Mitglieder aller Machtgruppen in der Bundesrepublik Deutschland bei der Begegnung und Auseinandersetzung mit Angehörigen b estimmter ethnischer Gruppen nutzen, auf rassistische Inhalte stützen. 21 In dem Fall wäre der Rassismus als sozial geteilte Vorstellung Bestandteil der hegemonialen Diskurse in Deutschland. Zum Beleg dieser Behauptung füge ich in den folgenden Abschnitten Beispiele aus unterschiedlichen Diskursen ein, die sich um die „Ausländerthematik“ in Deutschland drehen. Diese beispielhaften Diskursfragmente sollen die in den Vorstellungen j edes Subjekts vorkommenden rassistischen Elemente, die ich in Abschnitt 2.1.2.1 erläutere, verdeutlichen. Als Grundbestandteile finden sich diese Elemente in der Ideologie des Rassismus wieder, welche die hegemonialen Diskurse in der Bundesrepublik durchzieht. In Abschnitt 2.2 gehe ich auf die Inhalte der rassistischen Ideologie näher ein, um abschließend in Abschnitt 2.3 deren Stellenwert bezüglich der hegemonialen Diskurse darzustellen.
2.1.2 Rassismus
Diskurse, Ideologien und Praktiken gelten dann als rassistisch, wenn 1. es einer sozialen Gemeinschaft aus einer dominanten Position heraus gelingt, einer realen oder fiktiven Herkunfts- bzw. Abstammungsgemeinschaft (ethnische Gruppe) bestimmte kollektive Merkmale zuzuschreiben, mit denen i mplizite oder e xplizite Wertungen verbunden sind und die als Abgrenzungskriterien zwischen diesen Gemeinschaften fungieren (Konstruktionsmacht); 2. die Unterschiede zwischen den ethnischen Gruppen auf genetischen oder kulturellen Abweichungen basieren sollen, die als naturgegeben und nahezu u nveränderlich betrachtet und bestimmten sozialen Einheiten („Rassen“ oder Ethnien) zugeordnet werden (Klassifizierung);
3. in Folge dieser Kategorisierungsprozesse eine soziale Rangordnung zwischen ethnischen Gruppierungen entsteht bzw. sich verfestigt, mittels derer Mitglie- 21 Aufdie historische Genese der Verwurzelung des Rassismus in der gesellschaftlichen Struktur und im allgemeinen Denken komme ich am Ende dieses Kapitels in Abschnitt 2.3 zurück, wenn die rassistische Ideologie als ein grundlegendes Element der europäischen Kulturentwicklung dargestellt wird.
19
der einer rangniedrigeren Gruppe systematisch benachteiligt werden ( Hierarchisierung).
Diese von Weiß (2001: 22ff) als Kennzeichnung von Rassismus formulierten Elemente Klassifikation, Hierarchisierung und Konstruktionsmacht grenzen den Begriff des „Rassismus“ von anderen Konzeptionen zur Beschreibung und Erklärung diskriminierender Verhaltensweisen und Einstellungen gegenüber Menschen anderer Abstammung ab. 22 Im Unterschied zum Begriff des „Ethnozentrismus“ impliziert „Rasse“ immer soziale Hierarchie; zudem bezieht sich Rassismus offen oder verdeckt auf biologische Eigenschaften (Weiß 2001: 26, Kalpaka & Räthzel 1990: 17f). Die Konzepte „Ausländerfeindlichkeit“ und „Fremdenfeindlichkeit“ verdecken die real existierenden Machtunterschiede zwischen Gruppen, die beim Rassismus-Konzept als entscheidende Komponente zur Durchsetzung, Erhaltung und Reproduktion von rassistischen Konstruktionsprozessen betrachtet werden. 23
Die Rassismus-Definition von Weiß nimmt die Erkenntnisse der Rassismus-Forschung der letzten Jahrzehnte auf und ist als Reaktion auf die neuen Erschei-nungsformen des Rassismus zu verstehen, die seit der gesellschaftlichen Ächtung des biologischen Rassismus in vermehrtem Maße beobachtbar sind. 24 Hinsichtlich der rassistischen Konstruktionsprozesse bezieht sich Weiß auf den britischen Soziologen Robert Miles, der Anfang der 90er Jahre ein vielzitiertes Werk über die rassistische Ideologie in der Moderne geschrieben hat. Eine ausführlichere Erläuterung der von Miles (1991) herausgearbeiteten notwendigen Elemente für die Konstitution von Gruppen, Klassifikation und Hierarchisierung, folgt in den A bschnitten 2.1.2.1.1 und 2.1.2.1.2. Daran anschließend gehe ich in Abschnitt 2.1.2.1.3 detaillierter auf die von Weiß vorgenommene Erweiterung des Rassismus-Konzepts von Miles um den Macht-Begriff ein.
22 Zur Kritik an den Konzepten Ausländerfeindlichkeit und Fremdenfeindlichkeit und zur ausführlicheren Abgrenzung gegenüber dem Konzept des Ethnozentrismus siehe Abschnitt 1.4.
23 Zur Bedeutung von Machtasymmetrien beim Rassismus siehe Abschnitt 2.1.2.2.2.
24 Zum gesellschaftlichen Wandel des Rassismus siehe Abschnitt 1.2.2.
20
2.1.2.1 Merkmale des Rassismus
2.1.2.1.1 Klassifikation
a) Bedeutungskonstitution
Nach Miles setzt vor der Konstruktion von „Rassen“ der Prozess der „Bedeutungskonstitution“ ein: „Dieser Begriff bezeichnet einen Darstellungsprozess, in dessen Verlauf bestimmten Objekten, Merkmalen und Prozessen eine Bedeutung zugeschrieben wird, die ihnen ein besonderes Gewicht verleiht und sie zugleich zu Trägern einer Reihe zusätzlicher, untergeordneter Merkmale macht“ (Miles 2000: 18).
Es erfolgt eine willkürliche, allerdings nicht beliebige Verknüpfung zwischen der Herkunft des Mitglieds einer Gruppe und einer Eigenschaft. Zum Beispiel spielt im westlichen Kulturkreis die Hautfarbe in Kombination mit anderen phänotypischen Merkmalen (wie Form der Lippen, Figur und Frisur) bei der Rassenkonstruktion eine entscheidende Rolle. 25 Nahezu jede Hautfarbe, die von der weißen Hautfarbe abweicht, ist in den letzten Jahrhunderten Gegenstand des Rassismus geworden. Andere Körpermerkmale wie die Nasenform oder die Haarfarbe hingegen sind weniger bzw. überhaupt nicht als Bedeutungsträger verwendet worden.
Dieser Zuschreibungsprozess weist darauf hin, dass nur auf einen Teil der „Wirklichkeit“ zur Konstruktion von „Rassen“ zurückgegriffen wird, während andere Bestandteile ausgeblendet bzw. marginalisiert werden. Es findet demnach ein S elektionsprozess statt: „Aus einer möglichen Menge von Objekten, Merkmalen und Prozessen werden nur bestimmte ausgewählt, die eine besondere, zusätzliche Bedeutung bekommen. Das betreffende Objekt, Merkmal oder der Prozeß werden damit zum Zeichen für die Existenz eines anderen, hypothetischen oder wirklichen Phänomens“ (Miles 2000: 18).
Die ausgewählten biologischen Merkmale werden mit Bedeutungen versehen, die mit positiven oder negativen Zuschreibungen verknüpft sind. So wurde zum Beispiel im rassistischen Diskurs des Kolonialzeitalters die dunkle Hautfarbe der afrikanischen Ureinwohnerinnen und Ureinwohner hauptsächlich mit negativen
25 Zum Einfluss dieser Bedeutungskonstitutionen auf die Erzeugung von „Rassenunterschieden“ zwischen „schwarzen“ und „weißen“ Menschen siehe Hall (2000: 239ff).
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Arbeit zitieren:
Andreas Othmer, 2003, Rassismus als soziale Repräsentation, München, GRIN Verlag GmbH
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