Literaturverzeichnis 25
Rechtsprechungsverzeichnis 28
Verzeichnis der Gesetze und Rechtsverordnungen. 28
Anlagen. 29
Eidesstattliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz Art. Artikel B. Beschluss BBK Betrieb und Rechnungswesen BFH Bundesfinanzhof BStBl Bundessteuerblatt bzw. beziehungsweise d. h. dass heißt DM Deutsche Mark DStR Deutsches Steuerrecht eG eingetragene Genossenschaft EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuerrichtlinie e. V. eingetragener Verein f. folgende FR Finanz- Rundschau gem. gemäß GG Grundgesetz GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Gr.S. Grosser Senat H. Heft HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber IDW Institut der Wirtschaftsprüfer i. S. im Sinne i. V. m. in Verbindung mit Jg. Jahrgang KStG Körperschaftsteuergesetz Nr. Nummer o. ohne o. g. oben genannte/r R Richtlinie S. Seite
sog. sogenannte/r Sp. Spalte StEntlG Steuerentlastungs gesetz StuB Steuern und Bilanzen u. a. und andere v. vom Verl. Verlag vgl. vergleiche z. B. zum Beispiel
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Rückstellungsbildung nach Handelsrecht ......................................29
Anlage 2: Passivierung handelsrechtlich bilanzierter Rückstellungen in der
Steuerbilanz....................................................................................30
1 Rückstellungen als Bilanzposition
Um die Thematik der Rückstellungsbildung und -Bewertung näher zu betrachten, muss zunächst definiert werden, was unter „Rückstellungen“ zu verstehen ist. Weiterhin ist zu analysieren, welche wirtschaftliche Bedeutung und Funktion diesen zuteil werden und welche rechtlichen Regelungen zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen, wodurch der Ansatz und/oder die Bewertung festgelegt werden.
Hauptgegenstand der Arbeit ist die Betrachtung der Rückstellungen in der Steuerbilanz. Dabei wird herausgearbeitet, welchen Einfluss die aktuelle Rechtsprechung und die vom Steuergesetzgeber erlassenen Gesetze, wie das „Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform“ und das „Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002“ nunmehr auf den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen haben.
1.1 Zum Begriff „Rückstellungen“
Bei den Rückstellungen handelt es sich um eine Bilanzposition, die auf der Passivseite ausgewiesen wird. Mit Hilfe dieser werden zukünftig anfallende Ausgaben im Jahr ihrer Verursachung berücksichtigt. Mittels der Rückstellungen also erfolgt keine Korrektur von auf der Aktivseite bilanzierter Vermögensgegenstände (vgl. Maus 2002, 1).
Rückstellungen „.. dienen der frühzeitigen Erfassung von am Bilanzstichtag noch nicht genau bestimmbarem Aufwand des Unternehmens. Rückstellungen setzen eine Verbindlichkeit bzw. eine rechtliche Verpflichtung gegenüber Dritten voraus, die mit Gewissheit besteht. Ungewiss ist, wann und/oder in welcher Höhe die Rechtspflicht den Betrieb belasten wird“ (Huber-Jahn 2000, 17). Das Ziel eines bilanziellen Rückstellungsausweises ist es, die am Bilanzstichtag noch ungewissen bzw. ungenauen Aufwendungen eines Unternehmens im Wirtschaftsjahr der Verursachung und nicht erst zum späteren Zeitpunkt der Verausgabung bzw. des Erfüllens zu berücksichtigen (vgl. Maus 2002, 2).
Die bilanzierten Rückstellungen sind im Zeitpunkt der Inanspruchnahme mit den tatsächlichen Aufwendungen (Geld- oder Sachleistungen) zu verrechnen.
Soweit es sich um adäquate Beträge handelt, erfolgt zu diesem Zeitpunkt keine erfolgswirksame Auswirkung (vgl. Niemann 2000, 7).
1.1.1 Funktion und wirtschaftliche Bedeutung der Rückstellungen
Entgegen mancher Assoziationen handelt es sich bei den Rückstellungen nicht um eine Art „Spardose“ für Unternehmen, nur, weil das Entstehen von (ungewissen) Verbindlichkeiten und die Erfüllung dieser zeitlich auseinander liegen. Das Aus-einanderliegen des Entstehens und des Erfüllens berührt einzig die Liquidität eines Unternehmens und nicht seinen Erfolg oder sein Ergebnis (vgl. Niemann
So gilt, dass die Bildung von Rückstellungen zu einer Gewinnminderung beim Unternehmen führt. Im Zeitpunkt des tatsächlichen Kostenanfalls bleiben die Aufwendungen bis zur Höhe des Rückstellungsbetrages ohne Gewinnauswirkung. Wurde die Rückstellung zu niedrig bemessen, so entsteht bei Erfüllung der Verbindlichkeit ein Aufwand in Höhe der Differenz. Anders ist es, wenn die Rückstellung höher ist als letztlich der Erfüllungsbetrag, hierbei ergibt sich ein Gewinn (vgl. Niemann 2000, 7).
Wirtschaftlich betrachtet erhält ein Unternehmen durch die vorgezogene Auf-wandsberücksichtigung in Form einer Rückstellungsbildung einen vorübergehenden Liquiditätsvorteil bzw. einen Zinsgewinn (vgl. Maus 2002, 2).
2 Rechtliche Grundlagen der Rückstellungsbildung im Handels- und Steuerrecht
Der in Punkt 1.1 behandelte Begriff der Rückstellungen ist im Handels- und Steuerrecht identisch. Dennoch ergeben sich auf Grund gesetzlicher Spezialvorschriften gewisse Unterschiede in Bezug auf Ansatz- und Bewertung der Rückstellungen in Handels- und Steuerbilanz.
2.1 Rückstellungen nach Handelsrecht
Ausgehend vom Ziel der Handelsbilanz, der Unternehmensleitung, den Gläubigern und der interessierten Öffentlichkeit einen Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu geben, steht der Gläubigerschutzgedanke im Vordergrund. Davon ausgehend leiten sich auch die „Höchstwertvorschriften“ in der Handelsbilanz ab (vgl. Blödtner u. a. 2001, 220).
Arbeit zitieren:
Berit Stephan, 2002, Die jüngsten Einschränkungen der Rückstellungsbildung durch den Steuergesetzgeber, München, GRIN Verlag GmbH
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