II
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Hergang der Analyse 1
2 Grundlegende Rechtfertigung von Widerstand und Tyrannenmord 3
2.1 Zum Begriff und den Arten des Widerstandes 3
2.2 Begründung des Widerstandsrechtes aus Sicht katholischer Christen 5
3 Katholische Kirche und Nationalsozialismus 14
3.1 Katholische Kirche und Nationalsozialismus vor 1933 14
3.2 1933 Der Anschein eines Modus Vivendi 16
3.3 1933 1936 Die Fronten klären sich 18
3.4 1937 Die Enzyklika „Mit brennender Sorge“ 23
3.5 1937 1945 Offene Konfrontation zwischen Kirche und Staat 26
4 Beurteilung des Verhaltens der katholischen Kirche 31
5 Schlussbetrachtung 37
Literaturverzeichnis Quellenverzeichnis 41
III
Abkürzungsverzeichnis
MBS Enzyklika „Mit Brennender Sorge“
Röm. Römerbrief
Apg. Apostelgeschichte
1
1 Einleitung und Hergang der Analyse
Mit der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945 ging der bisher dunkelste Abschnitt deutscher Geschichte zu Ende. Die Bilanz der zwölfjährigen Schreckensherrschaft des nationalsozialistischen Regimes unter seinem Führer Adolf Hitler ist nicht nur traurig und erschreckend, sondern auch beispiellos. Getrieben von der maßlosen Selbstüberschätzung, dass das deutsche Volk ein „Herrenvolk“ sei, welches den anderen Völkern der Menschenfamilie übergeordnet ist, entfalteten die Nationalsozialisten ihr totalitäres und verbrecherisches Regime. Gestützt durch die Hoffnungen der Bevölkerung auf eine bessere Zukunft und eine Stabilisierung der politischen Verhältnisse wurde zunächst die Demokratie zu Grabe getragen. Damit einher ging die nahezu ausnahmslose Gleichschaltung aller Bereiche der deutschen Gesellschaft, wodurch ein ganzes Volk in den Bann der nationalsozialistischen Ideologie gezogen wurde. Doch die Schreckensherrschaft Adolf Hitlers war bekanntlich nicht auf Deutschland begrenzt. So waren die Deutschen ein zweites Mal in diesem Jahrhundert für den Beginn eines Weltkrieges verantwortlich, in dem nicht nur unzählige Soldaten starben sondern auch unvorstellbare Gräueltaten an der Zivilbevölkerung begangen wurden. Die Spitze der Perversion ihrer Macht erreichten die Nationalsozialisten jedoch mit der systematisch betriebenen Ermordung des jüdischen Volkes, welche die völlige Ausrottung zum Ziel hatte.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges setzte die Suche nach den Schuldigen ein. Auf deutscher wie auf alliierter Seite stellte man sich dabei immer wieder die Frage, wie es zu einer solchen Entartung der Macht in einem westeuropäischen Staat kommen konnte. Die führenden Köpfe des nationalsozialistischen Regimes waren schnell ausgemacht. Doch trugen sie allein die Verantwortung für die Gräueltaten der vergangenen Jahre? In den Reihen der Alliierten wurde zunächst die Auffassung vertreten, dass Hitler mit seiner Regierung erst durch das deutsche Volk an die Macht gekommen war. Auch war man der Überzeugung, dass Hitler seine Pläne nur verfolgen konnte, weil er dabei wesentlich durch die Bevölkerung unterstützt wurde. Deshalb gingen die Siegermächte zunächst von einer Kollektivschuld des deutschen Volkes aus. Aber waren wirklich alle Deutschen ergebene Diener der Nationalsozialisten? Deutschland eine homogene Masse von „Ja-Sagern“? Sehr schnell wurde klar, dass weder die These von der Kollektivschuld noch die Rechtfertigungsversuche vieler Deutscher, nie ein Nationalsozialist gewesen zu sein, ja
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sogar Widerstand geleistet zu haben, geeignet waren um diese Problematik adäquat zu behandeln.
Dank einer differenzierten Betrachtungsweise des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus wissen wir heute, dass es sehr wohl Einzelne, als auch Gruppen gab, die aus innerer Überzeugung Widerstand leisteten.
Gegenstand dieser Hausarbeit ist die Analyse des kirchlichen Widerstandes gegen das nationalsozialistische Regime. Im Mittelpunkt steht dabei das Verhalten der katholischen Kirche. Dies scheint besonders deshalb interessant, weil sie die einzige gesellschaftliche Großgruppe in Deutschland war, die die nationalsozialistische Herrschaft nahezu unbeschadet d.h. unabhängig überdauert hat. 1 Damit hatte sie die Möglichkeit der nationalsozialistischen Ideologie die eigenen Normen und Werte entgegenzusetzen und sich damit der Gleichschaltung zu entziehen. Aber hat die Kirche wirklich Widerstand geleistet? Wie sah dieser aus? War die Kirche gemäß ihrer Glaubensüberzeugung überhaupt legitimiert Widerstand zu leisten oder hatte sie ihre politische Neutralität zu wahren? Und war das, was sie tat genug um ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen im Allgemeinen und den Katholiken im Speziellen gerecht zu werden?
Um bei der Beantwortung dieser Fragen einer Begriffsverwirrung vorzubeugen, erfolgt im Abschnitt 2.1 zunächst eine Klärung des Begriffs Widerstand. Anschließend wird untersucht, ob die katholische Kirche überhaupt ein Recht der Gläubigen auf Widerstand kennt und wie weit dieses gefasst ist (Abschnitt 2.2). In diesem Zusammenhang wird herausgestellt, welche Prämissen erfüllt sein müssen, um dieses Recht beanspruchen zu können und welchen Schwierigkeiten sich der Katholik dabei ausgesetzt sieht. Nach der Darlegung der theoretischen Begründung katholisch-kirchlichen Widerstandes, geht es im Abschnitt 3 darum, zu untersuchen, wie sich die katholische Kirche gegenüber dem Nationalsozialismus tatsächlich verhalten hat. Dazu wird das Verhalten der Nationalsozialisten der kirchlichen Reaktion in insgesamt fünf Abschnitten gegenübergestellt.
Im Abschnitt 4 erfolgt eine abschließende Beurteilung des Verhaltens der katholischen Kirche, indem Theorie und Praxis kirchlichen Widerstandes gegen den Nationalsozialismus vor dem Hintergrund des kirchlichen Selbstverständnisses, gegenübergestellt werden.
1 Gotto, K./ Hockerts, H. G./ Repgen, K., Bilanz, S. 173.
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2 Grundlegende Rechtfertigung von Widerstand und Tyrannenmord
In diesem Abschnitt geht es nach einer Klärung des Widerstandbegriffes darum, die grundlegende Argumentation der katholischen Kirche zur Rechtfertigung von Widerstand darzulegen. Dabei wird auch die Problematik der Erlaubtheit des Tyrannenmordes beleuchtet.
2.1 Zum Begriff und den Arten des Widerstandes
Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, ob und in welcher Form die Kirche Widerstand gegen den Nationalsozialismus geleistet hat, ist eine Klärung dessen, was mit Widerstand gemeint ist.
Die Debatte um den Widerstandsbegriff wird nach wie vor kontrovers geführt. Die Gefahr bei der begrifflichen Bestimmung dessen, was als Widerstand zu verstehen ist, besteht vor allem darin, dass er zu weit gefasst wird und damit zu einem Allerweltsbegriff verkommt. 1 Als Widerstand, im Sinne eines Oberbegriffs, werden in dieser Arbeit zunächst Einstellungen, Haltungen und Handlungen verstanden, die gegen den Nationalsozialismus als Ideologie und Herrschaftsform gerichtet waren. 2 Für eine weitergehende Differenzierung wird hier auf die Begriffssystematik der Autoren Klaus Gott, Hans Günter Hockerts und Konrad Repgen rekurriert. 3 Sie beziehen den Widerstandsbegriff auf die Rahmenbedingungen des geltenden Herrschaftssystems. Als wichtigste Rahmenbedingung des Nationalsozialismus verstehen sie dessen totalitären Machtanspruch. Auf Grund dieses Absolutheitsanspruches des Staates bzw. der Partei konnte schon der Versuch, sich der Erfassung durch diese Ideologie zu entziehen als Widerstand gewertet werden. So wurde von den Nationalsozialisten alles das als Widerstand aufgefasst, was vom vorgegebenen Normverhalten abwich. 4 Anhand des Grundkriteriums für Widerstand, dem Risiko was mit einem bestimmten Verhalten Einzelner oder von Gruppen verbunden war, nehmen die Verfasser dieses Modells eine vierfache Abstufung des Begriffsfeldes Widerstand vor. 5 Als unterste Stufe verstehen sie die punktuelle Nonkonformität. Hierzu zählen z.B.
1 Vgl. Hürten, H., Verfolgung, S.60; Hürten, H., Selbstbehauptung, S. 135f.
2 Vgl. Benz, W., Kampf, S. 8.
3 Vgl. Gotto, K./ Hockerts, H. G./ Repgen, K., Bilanz, S. 173ff.
4 Vgl. Hürten, H., Verfolgung, S.75.
5 Vgl. Gotto, K./ Hockerts, H. G./ Repgen, K., Bilanz, S. 175ff.
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Unmutsäußerungen über Preise, Löhne etc. Es handelt sich dabei zwar lediglich um eine Widerspruchshaltung, die aber vom Regime grundsätzlich unter Widerstandsverdacht gestellt wurde. In Abhängigkeit vom eingegangenen Risiko konnte es sich dabei zumindest in geringem Maße um Widerstand handeln. 1 Auf einer zweiten Stufe wird die Verweigerung eingeordnet. Hierzu zählen alle Handlungen, die dazu dienen sich der Gleichschaltung zu entziehen und die eigene Identität, das Selbstverständnis und die Eigenständigkeit zu wahren. Da eine in dieser Weise handelnde Person / soziale Einheit der Entfaltung des totalitären Machtanspruches der Nationalsozialisten entgegen stand, leistete sie, zumeist defensiv, Widerstand in einem konkreten Bereich. 2 Dem gegenüber steht der öffentliche Protest bzw. die Androhung ihn in die Öffentlichkeit zu tragen. Diese Widerstandsform hebt sich in dreifacher Weise von den beiden zuvor beschriebenen ab. So bedeutet der Protest zunächst, dass offensiv gegen das betreffende System vorgegangen wird. Darüber hinaus ist er nicht nur gegen einzelne Aspekte des Regimes gerichtet, sondern gegen den Nationalsozialismus als Ganzes und kann zu einem generellen Loyalitätsbruch führen. 3 Als höchste Stufe des Widerstandes wird hier der aktive Widerstand bzw. der Widerstand im engeren Sinne verstanden. Dazu zählen alle Aktivitäten, die, ausgehend von genereller Ablehnung der NS – Herrschaft, auf deren Beseitigung zielen. Aus dem aktiven Widerstand resultiert damit, der Systematik folgend, das größte Risiko für den Widerständler und dessen Angehörige. 4 Anhand eines in dieser Weise differenzierten Widerstandsbegriffes wird die Beschreibung des kirchlichen Verhaltens zum Nationalsozialismus möglich, wobei der kirchliche Widerstand als Gesamtheit der verschiedenen Abstufungen zu verstehen ist. Dabei muss beachtet werden, dass die Intensität des Widerstandes in unterschiedlichen Phasen variierte. Auch darf der Widerstand in Deutschland nicht als eine einheitliche Bewegung verstanden werden, wie sie etwa in den besetzten Gebieten vorzufinden war. 5 Die deutschen Widerständler des Dritten Reiches sahen sich keiner fremden Besatzungsmacht, sondern einer auf legalem Wege gebildeten Regierung der Nationalsozialisten gegenüber. So verschiedenartig die Formen des Widerstandes gegen diesen Staatsapparat waren, so
1 Vgl. Gotto, K./ Hockerts, H. G./ Repgen, K., Bilanz, S. 175.
2 Vgl. Hürten, H., Verfolgung, S.75; Vgl. Gotto, K./ Hockerts, H. G./ Repgen, K., Bilanz, S. 175. 3 Vgl. Hürten, H., Verfolgung, S.75; Vgl. Gotto, K./ Hockerts, H. G./ Repgen, K., Bilanz, S. 175. 4 Vgl. Gotto, K./ Hockerts, H. G./ Repgen, K., Bilanz, S. 175.
5 Vgl. Maier, H., Recht, S. 33.
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unterschiedlich wurde auch die Gewissensentscheidung für die Inanspruchnahme eines Rechtes auf Widerstand begründet. 1 Damit wird der nächste Problembereich angesprochen: Wie konnte ein Christ seinen Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime rechtfertigen und mit welcher Problematik sah er sich dabei konfrontiert? Diesen Fragen wird in den beiden folgenden Abschnitten nachgegangen.
2.2 Begründung des Widerstandsrechtes aus Sicht katholischer Christen
Die Suche nach einer ethisch fundierten und stichhaltigen Begründung ihres Handelns gegen das nationalsozialistische Regime gestaltete sich für die Widerständler überaus schwierig. Sie stützten ihre Argumentation im Wesentlichen auf die Aussagen der katholischen Soziallehre. Die dort aufgestellten sozialen Normen und Prinzipien basieren zum einen auf Aussagen der Bibel, wodurch sie zunächst für die Christen zu einer verbindlichen Handlungsvorschrift werden. Eine zweite Quelle der Soziallehre ist das christliche Naturrecht. Durch die Einbeziehung dieser allgemeinmenschlichen, glaubensunabhängigen Rechtsüberzeugung wird die Argumentation der Soziallehre auch für Nichtgläubige einsichtig, vernünftig und somit auch in einer pluralistischen Gesellschaft allgemein verbindlich. Für die katholische Lehre besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen beiden Quellen, da beide ihren Ursprung in Gott haben. 2 Die so aufgestellten Grundsätze gelten orts- und zeitunabhängig. 3 Die zentrale Hürde auf dem Weg zur Begründung des Rechtes auf Widerstand besteht in dem augenscheinlichen Widerspruch zweier häufig zitierter Bibelstellen. So schreibt zum einen der Apostel Paulus in seinem Brief an die Römer über das Verhältnis der Christen zur staatlichen Ordnung: „Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes. […] Deshalb ist es notwendig, Gehorsam zu leisten, […] vor allem des Gewissens willen.“ (Röm. 13,1-13,5). Zum anderen heißt es in der Apostelgeschichte: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg. 5,29). Die aufgezeigten Zitate beschreiben die klassischen Grundsätze des christlichen Staatsverständnisses. 4
1 Vgl. Maier, H., Recht, S. 34.
2 Vgl. Herr, T., Soziallehre, S. 11, 18.
3 Vgl. Weiler, R. katholische Soziallehre, S. 112.
4 Vgl. Spörl, J., Widerstandsrecht, S. 89.
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Während Paulus eine prinzipielle Gehorsamspflicht der Menschen gegenüber der staatlichen Gewalt fordert, begrenzt Petrus diese durch die Rückbindung des Gewissens an Gott – ,Das innere Leben des Einzelnen ist keiner staatlichen Gewalt unterworfen’ 1 . 2 Nur durch die Verknüpfung beider Textstellen gelangt man also zu einem konsistenten Verständnis des Verhältnisses von Einzelperson, Staat und Gott zueinander. Dagegen führt die Isolierung einzelner Elemente zu einer einseitigen Bejahung oder Verneinung des Rechtes auf Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Damit bleibt zu klären, wann der Christ den Staat zu bejahen, ihm Gehorsam leisten soll, und wann er ihn verneinen, ihm also Widerstand zu leisten berechtigt ist.
Paulus hat bei seiner Gehorsamsforderung nur die gute staatliche Gewalt im Auge, die sich für die Realisierung der gottgewollten Ordnung einsetzt. Der Staat wird als Teil der Schöpfungsordnung grundsätzlich anerkannt. Er ist dabei nicht als bloße Anhäufung von Einzelpersonen zu Zusammengehörigkeitsgefühles von grundsätzlich auf Gemeinschaft angelegten Menschen. 3 Die katholische Soziallehre sieht die erste und wichtigste Aufgabe des Staates bzw. des Inhabers staatlicher Gewalt in der Ausrichtung der Einzelinteressen der Menschen auf das Gemeinwohl – der Staat ist oberster Hüter des Gemeinwohls. Ihm obliegt damit die schwierige Aufgabe, mitunter konkurrierende Gruppen- und Einzelinteressen auszubalancieren und auf das gemeinsame Wohl auszurichten. 4 Aus dieser obersten Aufgabe des Staates werden alle weiteren Aufgaben, wie etwa Schutz seiner Bürger nach innen und außen, Schaffung sozialer Sicherheit und Wahrnehmung seiner Kulturfunktion, abgeleitet.
Dabei besteht die Funktion des Staates vornehmlich darin, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es dem Einzelnen und den sozialen Gruppen (z.B. Familie) ermöglichen, selbständig ihre individuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Dazu gehört es auch, dass sich der Staat gegenüber den verschiedenen religiösen Überzeugungen einer pluralistischen Gemeinschaft neutral verhält. Auch hier hat er nur die Kompetenz, die Voraussetzungen für eine freie Entfaltung der individuellen, religiösen Überzeugung der Menschen zu schaffen. Dem Staat obliegt es somit, die Fragen des weltlichen Bereiches zu regeln, wogegen der Kirche eine universelle Zuständigkeit im religiös - sittlichen Bereich zugeordnet wird. Übertragen auf die paulinische Argumentation, ist die Kirche also
1 Vgl. Spörl, J., Widerstandsrecht, S. 91.
2 Vgl. Meinhold, P., Römer 13, S. 46ff; Spörl, J., Widerstandsrecht, S. 90.
3 Vgl. Herr, T, Soziallehre, S. 215, 220.
4 Vgl. Herr, T, Soziallehre, S. 57, 220f.
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Jens Huke, 2004, Begründung und Praxis katholisch-kirchlichen Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Eine sozialethische Analyse, Munich, GRIN Publishing GmbH
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