Inhaltsverzeichnis
1. PROLOG. 1
2. FEMINISMUS ALS NAHTSTELLE DER QUOTENREGELUNG ? 1
3. SIND QUOTEN DISKRIMINIERUNG ODER BEGEGNEN SIE DIESER ? 2
4. DER KONFLIKT ZWISCHEN THEORIE PRAXIS 5
4.1. DAS BUNDESLAND BREMEN - EIN MUSTERBEISPIEL ? 6
4.2. QUOTENREGELUNGEN IN DER DEUTSCHEN PARTEIENLANDSCHAFT. 8
4.3. DIE PRIVATWIRTSCHAFT - DER SÜNDENBOCK ? 9
4.4. ZUSAMMENFASSUNG 11
5. RESÜMEE 12
Abkürzungsverzeichnis
Art. Artikel ca. zirka d.h. das heißt d.A. der Autor EU Europäische Union EuGH Europäische Gerichtshof GG Grundgesetz KMU kleine und mittlere Unternehmen LGG Landesgleichstellungsgesetz des Landes Bremen TAZ Die Tageszeitung u.a. unter anderem z. B. zum Beispiel
1. Prolog
Wenn in der folgenden Arbeit von Quotenregelungen die Rede ist, so bezieht sich dieser Sachverhalt - aufgrund der Breite des Themas - ausschließlich auf Frauen-Quoten und die Fragen aus denen sich Quotierungsforderungen ergeben.
Sind Frauen auf dem Arbeitsmarkt im gleichen Maße repräsentiert wie Männer? Ergab die stärkere Einbindung der Frauen in den Arbeitsmarkt auch eine relative Aufwertung ihrer Einkommenspositionen? Erhalten Frauen bei gleicher Qualifikation den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit wie ihre männlichen Berufsgenossen? Diese Debatte wird oftmals sehr emotionell geführt und eher von subjektiven Eindrücken als von repräsentativen Fakten geleitet. Daher herrscht häufig die Meinung vor, daß keine Gleichbehandlung existiere und dieser pauschal empfundenen Diskriminierung nur durch besondere Quotenregelungen zu begegnen sei. Diese Quoten sollen das als gestört empfundene Gleichgewicht des Marktes wieder herstellen. Kritiker sehen dies oft als Eingriff in einen funktionierenden Marktmechanismus, dessen freie Entfaltung durch einen ineffizienten Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit gefährdet sei und sogar eine umgekehrte Diskriminierung zur Folge haben muß. Als Hauptargument wird hier angeführt, daß eine vorhandene Ungerechtigkeit nicht durch eine andere zu ersetzen ist. Eine Quotenregelung wird seitens der Unternehmen bisher mehrheitlich abgelehnt. Zur Begründung dazu heißt es, daß in erster Linie Leistung zählt und nach dieser auch ausgewählt wird - unabhängig vom Geschlecht. Zusätzlich wird noch darauf verwiesen, daß eine Quotenregelung für Frauen nicht unbedenklich sei, denn es würde ihnen sonst unterstellt, daß sie ihren Arbeitsplatz der Quote verdanken und nicht der eigenen Leistung. Auf die Sichtweisen der Privatwirtschaft werde ich an späterer Stelle noch genauer eingehen.
2. Feminismus als Nahtstelle der Quotenregelung ?
Die Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Quotenregelung sind eng mit der Diskussion um den Feminismus verknüpft. Grob gesagt geht die feministische Theorie von einer ungleichen Machtverteilung zwischen Mann und Frau aus, bei der Macht und Herrschaft die zentralen Erklärungskonzepte zur eigenen Situation sind. Allerdings ist dieses theoretische Konzept nur unklar umrissen. Und die eingeengte und teilweise politische Sichtweise verklärt den Blick auf die tatsächlichen inneren Strukturen von Organisationen, indem Organisationen häufig als eine Art Mini-Patriarchat dargestellt
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werden. Die Grundannahmen des Feminismus, daß Frauen die gleichen Rechte, gleiche Macht und gleichen Chancen wie Männer haben sollten, führen zu einer starken Pauschalisierung, denn oftmals werden nur bestimmte gesellschaftliche Gruppen betrachtet. So wird z.B. in den eigenen Reihen (Postkolonialer Feminismus) die Übertragung westlicher Geschlechtervorstellung auf die dritte Welt kritisiert. Oder der Feminismus sieht sich dem Vorwurf gegenüber, daß seine Forderungen die Opfer auch entmündigt, da sich viele Frauen überhaupt nicht diskriminiert fühlen. Insbesondere hier werden feministische Positionen sehr schnell problematisch, da sie Frauen auch als Minderheiten oder Randgruppen darstellen können. Die gleiche Schwierigkeit kann sich bei der Einführung und Durchsetzung von Frauen-Quoten ergeben. Kann unter diesem Gesichtspunkt eine Quotenregelung überhaupt eine Möglichkeit zur Durchsetzung feministischer Grundanschauungen sein ? Diese Frage sollte sehr differenziert betrachtet werden, zumal dem Feminismus oftmals etwas negativ einseitiges anhaftet. Um sie zu beantworten, sollte man sich vor allem die Vorteile und den Nutzen der feministischen Theorie anschauen. Der Feminismus ist ein sehr gutes politisches Sensibilisierungsinstrument zur Entwicklung alternativer gesellschaftlicher Verhältnisse. Einerseits wird auf die Probleme der Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft eingegangen und andererseits werden die bestehenden Wertvorstellungen in ihrer Existenz hinterfragt. Durch die treibende Kraft des Feminismus ergab sich überhaupt erst die Möglichkeit, an Quotenregelungen zu denken und sie auch durchzusetzen. Die aktuelle Diskussion um diese Quoten geht schon einen Schritt weiter, indem sie auch nützliche Kritik an den Schwächen einer Quotenregelung übt. Wichtig ist hierbei - sofern das geht - eine weitgehend objektive Betrachtungsweise - frei von emotionsgeladenen oder politisch motivierten Denkweisen. Es sollte nicht der Fehler gemacht werden, empirische und logische Argumente durch subjektive Werturteile zu ersetzen (naturalistischer Fehlschluß). Aber genau hier liegt die Schwierigkeit im Umgang mit diesem Thema, insbesondere ob sich eine wissenschaftlich theoretische Betrachtungsweise der Quotenregelung auch mit der Praxis verbinden läßt.
3. Sind Quoten Diskriminierung oder begegnen sie dieser ?
Im engen Zusammenhang mit der Quotenregelung steht die Frauenförderung, die das Handlungsspektrum der jeweiligen privatwirtschaftlichen und öffentlichen Organisationen durch zusätzliche Regeln bestimmt. Insbesondere die Aspekte der Personalrekrutierung,
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Beförderungen, Versetzungen und die Einteilung in verschiedene Lohn- und Gehaltsgruppen erfolgt somit nicht mehr primär über Leistungs- und Qualifikationskriterien, sondern auch über quantitative Größen hinsichtlich des relativen Frauenanteils in den jeweiligen Organisationen. Das wirkt sich dementsprechend auf zukünftige Personalentscheidungen und auf die Personalstruktur aus, die wiederum entscheidend das soziale Gebilde und die Kultur einer Organisation beeinflussen. Eine Organisation wird allgemein auch als dynamisches System verstanden. Das heißt, sie beeinflußt und gestaltet auf der einen Seite die Handlungen und Beziehungen ihrer Teilnehmer und andererseits gestalten die Organisationsteilnehmer auch die komplexen Rahmenbedingungen dieses Systems. Ziel dieser Interaktion ist die effiziente und effektive Zielumsetzung wirtschaftlicher Prinzipien. Eine Quotierung zugunsten einer Gruppe von Organisationsteilnehmern kann dieses System nachhaltig verändern. Bedeutet es doch einen künstlichen Eingriff von außen in ein größtenteils autonom agierendes Wirtschaftsgebilde. An dieser Stelle sollte genau überprüft werden, was die Zielstellung einer Quotierung ist und welche Auswirkungen die Durchsetzung dieser Regelung mit sich bringen würde. Denn der eigentliche Hauptaspekt von Frauenquoten ist ja die Erreichung der Geschlechtergleichstellung innerhalb eines wirtschaftlich funktionierenden Systems. Leider geschieht das, insbesondere bei der emotionell und politisch geführten Debatte um Frauenquoten, in den seltensten Fällen.
Quoten können nach verschiedenen Gesichtspunkten unterschieden werden, so z.B. nach Einsatzbereichen, dem Regelungsgegenstand, der rechtlichen Bindungswirkung und den Bezugsgrößen. 1 Die Befürworter einer extremen Ausweitung von Quotierungen fordern eine umfassende Einführung dieser Regelungen auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens wie Politik, Berufswelt und gesellschaftliche Aktivitäten. Allerdings stellt sich bei objektiver Betrachtung schnell die Frage nach dem Nutzen und den Auswirkungen solch einer Ausweitung. Vielmehr sollten eher gezielte Quotierungsmaßnahmen eine ungenügende Geschlechtergleichstellung innerhalb der Gesellschaft zugunsten eines höheren Frauenanteils sicherstellen. Jedoch nur, wenn auch entsprechende Leistungs- und Qualifikationskriterien mit berücksichtigt werden, da ansonsten eine Diskriminierung des anderen Geschlechts, bezüglich der fachlichen Kenntnisse, erfolgt und von Geschlechtergleichstellung nicht mehr die Rede sein kann. Gegner von Frauenquoten berufen sich meist auf die einschränkenden Wirkungen dieser Quoten bezüglich der Grundrechte wie Schutz von Ehe und Familie (Art. 6, I GG), Berufsfreiheit (Art. 12, I GG)
1 KÜHNE [Differenziertes Human-Resource-Management], S.111
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Arbeit zitieren:
Dipl.Kfm. (Univ.) Patrick Gräser, 2001, Quotenregelungen - Möglichkeiten und Grenzen - eine nicht nur theoriegestützte Betrachtung, München, GRIN Verlag GmbH
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