Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung 3
2.1. Die Organisation 3
2.2 Der geschützte Personenkreis 4
2.3 Die Finanzierung 6
3. Das System der Privaten Krankenversicherung 7
3.1 Die Organisation 7
3.2 Der geschützte Personenkreis 9
3.3 Die Finanzierung 10
4. Die Leistungen beider Systeme im Vergleich 11
5. Fazit 14
Literaturverzeichnis 15
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1.Einleitung
Die Institution Krankenversicherung existiert bereits seit über 120 Jahren, genauer gesagt, seit dem Jahre 1883. Die damals von Otto von Bismarck eingerichtete Form der Krankenversicherung deckte die Bedürfnisse der Menschen nur notdürftig ab und ist nicht mit dem aktuellen Standard unserer Krankenversicherung vergleichbar (vgl. Schewe,Schenke,Meu rer,Hermsen 1977, S.180).
Aus Bis marcks Grundidee heraus entwickelte sich über die Jahre hinweg ein sozial ausgeprägteres Konzept, das den Menschen tatsächliche Sicherheit in vielerlei Hinsicht bieten sollte. Zu den heutigen Aufgaben einer Krankenversicherung gehört der Schutz vor Krankheit bzw. die Früherkennung von Krankheiten durch Vorsorge, die zur Genesung führende Behandlung von Krankheiten, die Rehabilitation nach Krankheiten und der Schutz vor finanziellen Problemen durch Lohnausfall (vgl. Schewe,Schenke,Meurer,Hermsen 1977, S.181 - 182). Die Institution Krankenversicherung besteht heute aus zwei Systemen. Zum einen aus dem der Gesetzlichen Krankenversicherung, das sich direkt aus dem Bismarckschen Konzept heraus entwickelt hat, und zum anderen aus dem der Privaten Krankenversicherung, das im Jahre 1901 offiziell als selbstständiger Zweig der Krankenversicherung auftrat (vgl. http://www.agentur-alberts.de/grund.htm, gefunden am 27.02.2004). Die Absicherung, gewappnet zu sein, falls der Krankheitsfall und die dazu gehörigen Folgen eintreten, ist ein Thema, mit dem sich, gerade in Zeiten von vielen Neuregelungen, jedermann beschäftigt. Oft jedoch ist es schwer, bei all den Unterschieden zwischen den Krankenversicherungstypen herauszufinden, welches das geeignete System für die einzelne Person ist. Deshalb soll mit dieser Hausarbeit zunächst einmal ein Überblick über die beiden Arten der Krankenversicherung gegeben werden. Insbesondere der direkte Vergleich der Leistungen beider Systeme ist wichtig und wird aus diesem Grund speziell hervorgehoben. Schlussendlich werden im Fazit noch einmal die besonders relevanten Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Gesetzlichen und der Privaten Krankenkasse und ihre Vor- und Nachteile zusammengefasst, so dass klar werden soll, welcher Versicherungstyp für welche Gruppe von Menschen am besten geeignet ist.
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2. Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung 2.1 Die Organisation
Die Organisationsstruktur der Gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, fällt durch ihre Trägervielfalt auf. Als Träger werden alle Krankenkassen bezeichnet, die es gibt; 1999 waren es in Deutschland insgesamt 454 Kassen. Diese Vielzahl an Krankenkassen lässt sich wiederum in verschiedene Arten unterteilen. Es gibt regionale Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungs- oder Angestelltenkassen, Seekassen, Landwirtschaftskassen und die Bundesknappschaft. Die Orts- und Ersatzkrankenkassen teilen den Gesamtmit-gliederbestand zu ca. 80 % untereinander auf, während die restlichen 20 % auf die übrigen Kassentypen fallen (vgl. Bäcker,Bispinck,Hofemann,Naegele 2000, S.52-53). Bekannte GKV-Unternehmen sind zum Beispiel die AOK, die Barmer Ersatzkasse und die Techniker Krankenkasse.
Bis zum Jahre 1996 war es den Versicherungsnehmern nur eingeschränkt gestattet, selbst zu wählen, welcher Krankenkasse sie beitreten möchten. Seither jedoch ist die freie Wahl der Kasse möglich, es sei denn, es handelt sich um spezielle Personengruppen, die der Bundesknappschaft, der Seekasse oder der Landwirtschaftskasse zugeordnet werden müssen (vgl. Bäcker,Bispinck,Hofemann,Naegele 2000, S.52).
Der Versicherungsschutz für ein jedes Mitglied besteht sofort nach Beginn der Mitgliedschaft. Alle Krankenkassen unterliegen der Selbstverwaltung, was bedeutet, dass zwar ein gewisser Handlungsrahmen vom Gesetzgeber vorgegeben wird, jedoch jede Kasse selbstständig dafür verantwortlich ist, dass dieser Rahmen auch eingehalten, bzw. nach eigenen Vorstellungen gestaltet wird (vgl. Bäcker,Bispinck,Hofemann,Naegele 2000, S.53). Dieses Prinzip der Selbstverwaltung ist wie die gesamten rechtlichen Grundlagen der GKV im fünften Buch des Sozialgesetzbuches festgelegt (vgl. Bäcker,Bispinck,Hofemann,Naegele 2000, S.51). Die Organe der Selbstverwaltung sind bei allen Kassen annähernd die gleichen, nämlich zum einen der Verwaltungsrat und zum anderen der Vorstand, wobei dieser vom Verwaltungsrat bestellt wird. Lediglich die Zusammensetzung der Organe unterscheidet sich von Kassentyp zu Kassentyp. Die Handlungsspielräume, die den Selbstverwaltungsorganen zur Verfügung stehen, liegen beispielsweise darin, dass sie selbst festlegen, in welcher Höhe von den Versicherten Beiträge zu zahlen sind, inwieweit sie bestimmte Leistungen gewähren und wie sie die Verträge mit Ärzten und Krankenhäusern gestalten (vgl. Bäcker,Bispinck,Hofemann,
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Naegele 2000, S.53).
Bestimmte Ärzte schließen also Verträge mit den Krankenkassen ab, das heißt, sie führen von der Kasse festgelegte Leistungen für die Versicherten aus. Diese Kassenärzte bilden so genannte Kassenärztliche Vereinigungen, welche dafür verantwortlich sind, dass die erforderlichen Leistungen tatsächlich ausgeführt werden. Diese Verantwortung liegt nach wie vor nicht bei den Krankenkassen selbst (vgl. http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/sgb/ s05_ges.htm, § 72/73/77, gefunden am 26.02.2004). Durch den Vertragsabschluss der Krankenkassen mit bestimmten Ärzten war den Versicherten bis vor kurzer Zeit nur die freie Arztwahl innerhalb des Kreises der Kassenärzte möglich. Seit dem 1. Januar diesen Jahres können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen gemacht werden, allerdings ist dennoch die Behandlung durch einen Kassenarzt üblich (vgl. http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/sgb/s05_ges.htm, § 76, gefunden am 26.02.2004). Die Leistungsabrechnung mit den Kassenärzten läuft nach folgendem Schema ab: Die Krankenkassen stellen den Kassenärztlichen Vereinigungen jährlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung, von dem alle Kassenärzte entsprechend der von ihnen erbrachten Leistungen über das Jahr hinweg bezahlt werden. Die Verteilung auf die verschiedenen Ärzte erfolgt durch Honorierung bestimmter Leistungen nach einem festgelegten Maßstab (vgl. Bäcker,Bispinck,Hofemann,Naegele 2000, S.74-77). Ist das von den Krankenkassen vorgegebene Budget erschöpft, so sind die Kassenärzte verpflichtet, den Rest des Jahres kostenlos zu arbeiten (vgl. http://www.guenstige- lebensversicherung.de/informieren/ ausga-be_stichwort.php, gefunden am 29.02.2004).
2.2 Der geschützte Personenkreis
Die eigentliche Zielgruppe der Gesetzlichen Krankenkasse war damals die der Industriearbeiter und -arbeiterinnen. Bis zum heutigen Zeitpunkt jedoch hat sich der Versichertenkreis immer weiter vergrößert, so dass mittlerweile Menschen aus allen Berufszweigen gesetzlich versichert sind (vgl. Bäcker,Bispinck,Hofemann,Naegele 2000, S.51). Grundsätzlich ist die GKV verpflichtet, jeden Interessenten als Mitglied aufzunehmen, sie darf also niemanden abweisen (vgl. Merkens,von Birgelen 1993, S.44-45).
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Arbeit zitieren:
Jasmin Kollé, 2004, Die Gesetzliche und die Private Krankenversicherung im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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