Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Allgemeine Einführung in die
B ürgerkämpfe des Spätmittelalters 3
3. Das Herrschaftssystem der Stadt Köln 6
3.1. Die erzbischöfliche Stadtherrschaft 925 - 1288 6
3.2. Das Patriziat 7
3.2.1. Kampf der Geschlechter in Köln 8
3.2.2. Das Patriziat in den städtischen Gremien 9
4. Die Sozialstruktur in Köln: Der Rat und
Die bürgerliche Mittelschicht des Spätmittelalters 10
4.1. Der Rat 10
4.2. Die bürgerliche Mittelschicht des Spätmittelalters 11
5. Der Weberaufstand von 1370/71 13
5.1. Die Ursachen 13
5.2. Die Weberschlacht / Der Verlauf der Ereignisse 14
5.3. Das Ergebnis der Weberschlacht / Fortdauer und
L ösung der Kölner Konflikte 16
6. Analyse der Weberherrschaft / Schlußbetrachtung 17
7. Literaturverzeichnis 20
7.1. Sekundärliteratur 20
7.2. Quellen 21
8. Anhang 22
8.1 Anhang 1: Verfassung und Organisation
der Stadtherrschaft in Köln bis ins
12. Jahrhundert hinein 22
8.2. Anhang 2: Die Kommunale Bewegung
Des Hochmittelalters 25
8.3. Anhang 3: 1396 - Freiheit nur für Bürger 28
1
1. Einleitung
In den deutschen Städten des 13. bis 15.Jhd.s, kam es immer wieder zu innerstädtischen Unruhen, die von den Bürgerschaften getragen worden sind. Sie lehnten sich gegen „[...] ihre Stadtherrschaft, gegen ihren Stadtherren, häufiger gegen den städtischen Rat“ 1 auf. In dieser Arbeit soll jedoch nur auf den „Weberaufstand in Köln 1370/71“ eingegangen werden.
Bevor ich aber zu diesem Hauptthema komme, werde ich eine „Allgemeine Einführung in die Bürgerkämpfe des Spätmittelalters“ geben, worin die Ursachen, die Gründe der Aggressoren und eine Charakterisierung der Aufs tände behandelt werden sollen. Weiterhin werde ich mich in den nächsten Abschnitten (3 und 4) mit dem Herrschafts- und Sozialsystem der Stadt Köln beschäftigen. Es erscheint mir wichtig, mit der Herrschaft der Erzbischöfe (3.1.) zu beginnen, da diese, trotz Machteinbußen, immer die Stadtherrscher gewesen sind. Aufgrund der Willkür einiger Erzbischöfe, insbesondere durch Anno II., verloren sie im Laufe der Zeit viel von ihrer Macht, bis sie schließlich nur noch die Blutgerichtsbarkeit ausüben durften. Dieser Abschnitt soll zeigen, aus welchem Grunde sich die Bürger gegen die Stadtherrschaft der Erzbischöfe auflehnten. Nach der erzbischöflichen Herrschaftsgeschichte (die leider sehr gerafft dargestellt werden muß) soll das Patriziat (3.2.-3.2.2) angeschnitten werden. Hierbei werde ich den folgenden Fragen nachgehen:
1. Welchen sozialen Status hatte diese Schicht?
2. Gab es Spannungen innerhalb dieser wohlhabenden Schicht? (3.2.1. Kampf der Geschlechter in Köln), und zuletzt, 3. Welche Position hatten sie in der Stadt Köln?
Da das Patriziat in der spätmittelalterlichen Geschichte eine sehr große Rolle spielte, wird sich ihre Geschichte wie ein „roter Faden“ durch diese Arbeit ziehen. Die Sozialstruktur der Stadt Köln soll im 4. Punkt behandelt werden. Dabei werde ich erst über den Rat der Stadt schreiben und aufzeigen, wie er zusammengesetzt war, also welche Schichten in ihm vertreten waren. Die Funktionen des Rates werden hierbei nicht berücksichtigt, da das den Rahmen der Arbeit sprengen würde. 2 In 4.2. werde ich auf die Bürgerschicht, aber auch nur die, die in der Stadt gelebt hat, und für dieses Thema relevant ist, eingehen. Dabei geht es mir darum zu zeigen, wie man den Status eines Bürgers erlangt, welche Pflichten er gegenüber
1 Blickle, P., Unruhen in der ständischen Gesellschaft 1300-1800., München, 1988., S. 5.
2 Die Funktionen werden im Laufe der Arbeit herauskristallisiert werden. Anm. d. Verf. .
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der Stadt besaß und welche unterschiede es im städtischen Bürgertum gab und ob diese Unterschiede zu Spannungen führten.
Hierauf folgt nun das Hauptthema meiner Arbeit, nämlich der Weberaufstand. In diesem Abschnitt sollen die Ursachen (5.1.), der Verlauf (5.2.) und das Ergebnis (5.3.) des Aufstandes behandelt werden.
Im letzten Abschnitt (6) der Arbeit werde ich versuchen, den Weberaufstand zu Analysieren. Für diese Analyse erscheint es mir wichtig, die Fragen, wie die Weberherrschaft zu beurteilen war und warum diese nun gescheitert ist, zu beantworten.
Zu dem Thema des Weberaufstandes werde ich das Gedicht „Die Weverslaicht“ und „Dit is dat boich van der stede Colne“ von Gotfrid Hagen und eine Kopie einer Quelle, die uns im Grundkurs übergeben wurde, verwenden. 3 Diese Quelle erschien in der „Chronik der niederrheinischen Städte“ 3. Band.
2. Allgemeine Einführung in die Bürgerkämpfe des Spätmittelalters Bürgerkämpfe erschütterten im Spätmittelalter, besonders im 14. Jhd., aber auch danach, das Leben in den Städten Deutschlands. Unruhen traten vornehmlich in Reichsstädten mit hoher Autonomie, wie Augsburg, Frankfurt, Köln, u.a. auf. 4 E. Maschke kommt zwischen den Jahren 1301-1550 auf eine Zahl von ca. 210 Unruhen, Aufständen und Revolten. 5 Als Kontrahenten standen sich der regierende Rat, der besetzt war mit den alten Ratsfamilien und einer etablierten Kaufleutearistokratie, und die Zünfte, wohlhabende Kaufleute und manchmal auch Angehörige der Patrizierfamilien selbst, gegenüber. 6 7 Die Faktoren, die zu Aufständen der Stadtbewohner führten, waren nach Czock, die, daß der deutsche Kaiser im 13. Jhd. die meiste Zeit in Italien verbrachte und imperialistischen Plänen nachjagte. Damit er diese Pläne verwirklichen konnte, mußte er sich auf die Unterstützung der Fürsten in Deutschland verlassen können. Sie mußten das Reich verwalten und Recht und Ordnung aufrecht erhalten. Somit schrieb er den Fürsten mehr Machtbefugnisse, wie die Regalien, zu. Nun mußten
3 Leider ist aus der Kopie der Autor nicht ersichtlich. Anm. d. Verf. .
4 Blickle, P., Unruhen in der ständischen Gesellschaft 1300-1800., München, 1988., S. 8.
5 Vgl. Maschke, E., Deutsche Städte am Ausgang des Mittelalters., Linz/Donau, 1974., S. 20ff.
6 Die letzteren fallen unter den Begriff der „bürgerlichen Opposition“, Anm. d. Verf. . Unter diesem Begriff sind auch Kaufleute, Gewandschneider, Krämer, Geldwechsler, Schiffseigner, Brauer und Handwerksmeister zusammenzufassen. Aufz. aus: Czock, K., Die Stadt., Leipzig, Jena, Berlin, 1969., S. 49.
7 Isenmann, E., Die deutsche Stadt im Spätmittelalter 1250-1500., Stuttgart, 1988., S. 190.
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sich die Stadtbewohner allein gegen die Willkür 8 der Obrigkeiten zur Wehr setzen, da sie denen nahezu schutzlos ausgeliefert waren
Diese Zeiten der Unsicherheit und der Angst vor der Willkür der Fürsten und Adeligen veranlaßte die Stadtbewohner dazu, sich in Städtebünden 9 zusammenzuschließen. Diese Bünde sollten dafür Sorge tragen, daß der Handel wieder florierte, daß das Leben in den Städten wieder sicherer wurde und daß keine unrechtmäßigen Zölle erhoben wurden. 10 Die Städte versuchten sich damit gegenseitig vor Unruhen und Ausbeutung zu schützen. Die Aufgaben der Städtebünde waren, u.a. in Konfliktzeiten schlichtend einzugreifen. Sie übernahmen auch schiedsgerichtliche Funktionen, „um Kompromisse zwischen den Geschlechtern und ihren Gegnern zustandezubringen.“ 11 Die führenden Köpfe dieser Städtebünde waren das Patriziat und die Ratsgeschlechter. Ihr Interesse lag darin, daß der Handel in den Städten einwandfrei ablief. Wer sich gegen ihre Herrschaft stellte, wurde hart bestraft. 12 „Das entscheidende Merkmal für das Patriziat in den deutschen Städten war die Verbindung von wirtschaftlicher Machtkonzentration und politischer Sonderstellung. 13 “ Es besaß also nicht nur die Verfügungsgewalt über die städtischen Finanzen und Grund und Boden, es hatte außerdem noch die Macht darüber, wer in die städtischen Ämter hineingewählt werden sollte 14 . Demzufolge kam es dazu, daß es nur Personen aus ihren eigenen Kreisen wählten.
Die politischen oder ökonomischen Entscheidungen des Rates gaben weiteren Anlaß zum Aufbegehren, auch Amtsmißbrauch wurde den Ratsmitgliedern vorgeworfen. 15 Den reich gewordenen Stadtbewohnern ging es hauptsächlich darum, eine ihrem Reichtum angemessene politische Position im Stadtregiment zu erlangen. 16 Czock listet in seinem Aufsatz „Bürgerkämpfe in Süd- und Westdeutschland“ die am häufigsten aufgetretenen Ziele der aufständischen Städter auf, diese lauten:
8 Der Stadtfrieden, die Wirtschaft und der Handel in den Städten wurde von den Fehden des niederen Adels und durch neue Zollerhebungen der Fürsten erheblich gestört. Anm. d. Verf. ., Vgl. Czock. K., Die Stadt., Leipzig, Jena, Berlin, 1969., S. 46.
9 Es soll hier nicht weiter auf die einzelnen Städtebünde eingegangen werden. Bedeutende Städtebünde waren: der Rheinische Bund (1254-57 und 1381-89), die Hanse (Ursprung: 12.Jhd., erweitert: 1356) und der Schwäbische Städtebund (1376-89) Anm. d. Verf. .
10 Czock. K., Die Stadt., Leipzig, Jena, Berlin, 1969., S. 47.
11 Isenmann, E., Die deutsche Stadt im Spätmittelalter 1250-1500., Stuttgart, 1988., S. 194.
12 Czock. K., Die Stadt., Leipzig, Jena, Berlin, 1969., S. 48.
13 Czock, K., Bürgerkämpfe in Süd- und Westdeutschland im 14. Jahrhundert., o.O.,1966/67., S. 311.
14 Ebd., S. 305.
15 Isenmann, E., Die deutsche Stadt im Spätmittelalter 1250-1500., Stuttgart, 1988., S. 190.
16 Boockmann, H., Einführung in die Geschichte des Mittelalters., München, 1996., S. 51.
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„Beseitigung oder Einschränkung der politischen und wirtschaftlichen Vorrechte und Privilegien, des Nepotismus 17 und der patrizischen Cliquenwirtschaft, Kontrolle der Finanzverwaltung und des Steuerwesens, Allein- oder Mitaufsicht über die Stadttore, Stadtsiegel und -schlüssel, Mitbestimmung in Fragen der Außenpolitik, Gewährung oder Sicherung von wirtschaftlichen und politischen Rechten für Handels- und Handwerkerzünfte.“ 18 Diese Liste der Forderungen ist für Czock ein Beweis dafür, daß die bürgerliche Opposition sich im Rahmen der städtischen Verfassungen bewegte, 19 da ein Umsturz der bestehenden Ordnung nicht das Ziel der Aggressoren war. Ihnen ging es vielmehr darum ihre soziale Stellung zu verbessern. Aus diesem Grunde ist der Begriff der Revolution für Czock ein falscher Ausdruck für die innerstädtischen Aufstände. 20 Er geht davon aus, daß es sich hierbei um Machtkämpfe handelte, wobei sich die bürgerliche Opposition mit den einflußreichen Männern des Rates gemessen hatte, manchesmal sogar mit Erfolg. 21 Die Ergebnisse der Unruhen waren in den Städten meist identisch. Die Aggressoren errangen nur Teilsiege. Einige von ihnen wurden am Stadtregiment beteiligt und viele von ihnen, vornehmlich der ärmere Teil der Bevölkerung, konnten nicht davon profitieren, obwohl sie die bürgerliche Opposition bei ihren Kämpfen unterstützten. Somit waren neue Unruhen vorprogrammiert, da die Unzufriedenheit nie ganz aus dem städtischen Leben wich. Das die Arme Bevölkerung weder „soziale Besserstellung noch politische Mitbestimmung“ 22 errang, lag daran, daß sie sich nicht organisierten und dadurch ihre politischen Ziele definierten.
Eine Charakterisierung der Unruhen des 14. und 15. Jhd.s könnte demnach so aussehen, daß die Bürgerkämpfe, unter Beteiligung der Stadtarmut darauf hinausliefen, das Herrschaftsmonopol 23 der alten Ratsgeschlechter zu brechen und selbst politisches Mitspracherecht zu erlangen. Bemerkenswert bei diesen Unruhen ist weiterhin, daß nicht die niedersten Schichten Aufbegehrten, sondern das es das in Wohlstand lebende Bürgertum war, die den Anstoß für die Unruhen gaben. 24
17 Vetternwirtschaft. Anm. d. Verf. .
18 Czock, K., Bürgerkämpfe in Süd- und Westdeutschland im 14. Jahrhundert., o.O., 1966/67., S. 323.
19 Vgl. Czock, K., Die Stadt., Leipzig, Jena, Berlin, 1969., S. 49.
20 Vgl. Ebd., S. 49.
21 Vgl. Czock, K., Bürgerkämpfe in Süd- und Westdeutschland im 14. Jahrhundert., o.O., 1966/67., S. 314.
22 Ebd., S. 344.
23 Boockmann, H., Einführung in die Geschichte des Mittelalters., München, 1996., S. 51.
24 Czock, K., Bürgerkämpfe in Süd- und Westdeutschland im 14. Jahrhundert., o.O., 1966/67., S. 305.
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3. Das Herrschaftssystem der Stadt Köln vom 10. - 14.Jahrhundert
3.1. Die erzbischöfliche Stadtherrschaft 925 - 1288 25
Seit der zweiten Hälfte des 10. Jhd.s waren die Erzbischöfe die Herrscher der Stadt Köln. Diese weltliche Würde erhielt erstmals im Jahre 953 Bruno I. . Er war der Bruder des deutschen Königs Otto I. und erhielt von ihm die königlichen Regalien des Marktrechts, des Münzrechts, des Zolls und der Gerichtsbarkeit. 26 Im Laufe der Jahre, unter den Ottonen (919-1124) und den Saliern (1024-1125), wurde den Erzbischöfen noch der Judenschutz 27 und auch die Herrschaftsgewalt über die Stadt erteilt. Somit war der Erzbischof für die Wahrung des Friedens, für die Aufrechtha ltung von Recht und Ordnung und für die Rechtsprechung in der Stadt verantwortlich. 28
Die Erzbischöfe unterlagen, rechtlich gesehen, der königlichen Kontrolle und seinem Urteil, tatsächlich verhielt es sich aber so, daß der Erzbischof unabhängiger Stadtherrscher war, der viele Machtinstrumente in seiner Person vereinigte. Die Stadtherren versuchten jegliche Konkurrenz seitens der königlichen Beamten durch ihre politischen Entscheidungen auszuschalten. Jedoch kamen auch die Bischöfe nicht ohne Helfer aus, sie mußten Ämter vergeben, um die Fülle ihrer Aufgaben organisieren und verwalten zu können. Die Gerichtsbarkeit, die der Erzbischof inne hatte, mußte aufgrund seiner geistlichen Stellung 29 durch den Burggrafen, der dem König direkt unterstand, als Hochrichter und dem Stadtvogt -einem bischöflichen Ministerialen- als Niederrichter ausgeübt werden. Die Schöffen, die von dem Erzbischof bestimmt wurden, waren dem Burggrafen und dem Vogt als „Urteiler“ behilflich. Das Amt des Schöffen wurde später erweitert, bis es sich als eine kommunale Behörde etablierte. 30 Die Finanzverwaltung der Stadt übten die vom Erzbischof ausgewählten Ministerialen aus. Seit der Mitte des 11. Jhd.s wurde dieses Amt nur noch mit den reichen Stadtbewohnern 31 Kölns besetzt. Im Laufe der Jahre ergab sich aus diesem Amt die städtische Oberschicht. 32
25 Da die Seiten der Hausarbeit begrenzt sind, werde ich mich hier nur auf die wesentlichen Ereignisse beschränken und sie kurz anschneiden. Anm. d. Verf. .
26 Kallen, G., Die politische Entwicklung der Verfassung und Verwaltung Kölns., Köln, 1948., S. 54.
27 Dem Erzbischof kamen die Erträge aus dem Judenschutz zu., Siehe Anhang 1, S. 22.
28 Beyerle, K., Die Entstehung der Stadtgemeinde Köln., o.O. 1910., S.4.
29 Er darf keine Bluturteile verhängen. S. Anhang 1, S. 23., Anm. d. Verf. .
30 Informationen über Hochrichter, Niederrichter, Schöffen sind aus der Anhang 1, S. 23f entnommen., Anm. d. Verf. .
31 Dieses Privileg genossen größtenteils die reichen Kaufleute., Anm. d. Verf.
32 S. Anhang 1, S. 23.
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Arbeit zitieren:
Arzu Yilmaz, 2003, Der Weberaufstand in Köln 1370/71 - Ursachen, Verlauf und Ergebnisse, München, GRIN Verlag GmbH
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