INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS III
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS V
ABBILDUNGS - UND TABELLENVERZEICHNIS IX
1 EINLEITUNG - 10 -
1.1 PROBLEMSTELLUNG - 10 -
1.2 ERÖRTERUNG DER FRAGESTELLUNG - 11 -
1.3 AUFBAU DER DIPLOMARBEIT - 12 -
2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN - 13 -
2.1 RAHMENBEDINGUNGEN - 13 -
2.1.1 KLIMAVERÄNDERUNGEN - 14 -
2.1.2 GRUNDLAGEN DES TREIBHAUSEFFEKTES - 15 -
2.1.3 ANTIZIPIERTE AUSWIRKUNGEN DES TREIBHAUSEFFEKTES - 16 -
2.1.4 BESONDERHEITEN DER CO 2 -EMISSIONEN - 18 -
2.1.5 DAS KYOTO-PROTOKOLL - 20 -
2.2 ÖKONOMISCHE THEORIEN - 24 -
2.2.1 THEORIE DER ÖFFENTLICHEN GÜTER - 24 -
2.2.2 THEORIE DER EXTERNEN EFFEKTE - 26 -
2.3 THEORETISCHE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN - 27 -
2.3.1 PIGOU-STEUER - 28 -
2.3.2 COASE-THEOREM - 30 -
2.3.3 ZERTIFIKATSLÖSUNG - 34 -
3 BISHERIGE ERFAHRUNGEN MIT DEM EMISSIONSHANDEL - 36 -
3.1 ERFAHRUNGEN IN DEN USA - 36 -
3.1.1 DIE „EMISSIONS TRADING POLICY“ - 37 -
3.1.2 DAS „SO 2 ALLOWANCE TRADING PROGRAM“ - 39 -
3.1.3 DAS „RECLAI-MPROGRAM“ - 42 -
3.2 ERFAHRUNGEN IN EUROPA - 45 -
3.2.1 SCHWEIZ - 46 -
3.2.2 DÄNEMARK - 47 -
3.2.3 VEREINTES KÖNIGREICH - 49 -
III
INHALTSVERZEICHNIS
3.3 ZUSAMMENFASSUNG DER BISHERIGEN ERFAHRUNGEN UND
SCHLUSSFOLGERUNGEN - 51 -
4 GEPLANTES VERFAHREN IN DER EU - 54 -
4.1 ZERTIFIKATSEIGENSCHAFTEN - 55 -
4.2 ERSTVERGABE DER LIZENZEN - 56 -
4.3 SEKUNDÄRMARKT - 60 -
4.4 STAATLICHE AUFSICHT - 61 -
4.5 SONSTIGE INHALTE DES PROGRAMMS - 62 -
5 MÖGLICHE PROBLEME VON EMISSIONSZERTIFIKATEN UND
BEURTEILUNG GEGENÜBER ANDEREN INSTRUMENTEN - 65 -
5.1 DER ZERTIFIKATHANDEL IM VERGLEICH ZU ANDERN
UMWELTPOLITISCHEN INSTRUMENTEN - 65 -
5.1.1 ÖKOLOGISCHE EFFEKTIVITÄT - 66 -
5.1.2 ÖKONOMISCHE EFFIZIENZ - 67 -
5.1.3 DYNAMISCHE ANREIZFUNKTION - 69 -
5.1.4 ASPEKTE DER WETTBEWERBSPOLITIK - 70 -
5.1.5 ASPEKTE DER ORDNUNGSPOLITIK - 72 -
5.1.6 GESELLSCHAFTLICHE AKZEPTANZ - 73 -
5.1.7 ZUSAMMENFASSUNG - 77 -
5.2 KRITIKPUNKTE UND PROBLEME AM GEPLANTEN PROGRAMM
DER EU - 78 -
6 FAZIT UND AUSBLICK - 85 -
6.1 ZUSAMMENFASSUNG - 85 -
6.2 VERSUCH EINES AUSBLICKES AUF DIE KLIMASCHUTZPOLITIK
UND DIE ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG DES HANDELS MIT
EMISSIONSZERTIFIKATEN - 86 -
ANHANG - 89 -
LITERATURVERZEICHNIS - 99 -
IV
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AAU Assigned Amount Units Abs. Absatz AQMP Air Quality Management Plan ARP Acid Rain Program BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BDI Bundesverband der Deutschen Industrie BGBl Bundesgesetzblatt BImSchV Verordnung zur Umsetzung der Emissionshandels-Richtlinie für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BUA Bundesumweltamt bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise ca. circa CAA Clean Air Act CCA Climate Change Levy Agreements CCL Climate Change Levy CDM Clean Development Mechanism CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands CER Certified Emissions Reductions CFR cosmic ray flux Methan CH 4 cm Zentimeter CO Kohlenmonoxid CO 2 Kohlendioxid COP Conference of Parties (Konferenz der Vertragsstaaten) DEA Danish Energy Authority DEFRA Department for Environment, Food and Rural Affairs DKK Dänische Kronen EDF Electricité de France
V
EPA Environmental Protection Agency ERC Emission Reduction Credits EHS Emissionshandelssystem ERU Emission Reduction Units etc. et cetera ETP Emissions Trading Policy ETS Emissions Trading Scheme € Euro EU Europäische Union EU 15 Europäische Union (15 Mitgliedsstaaten) (bis 01.05.2004) EU 25 Europäische Union (25 Mitgliedsstaaten) (ab 01.05.2004) f folgende ff fortfolgende FCKW Flurchlorkohlenwasserstoff g Gramm geg. gegenüber ° Grad GuD Gas- und Dampfkraftwerk H 2 CO 3 Kohlensäure H 2 O Wasser H 2 SO 4 Schwefelsäure H 2 SO 3 schweflige Säure i.H.v. in Höhe von IG Industriegewerkschaft IPPC Intergovernmental Panel on Climate Change i.V.m. in Verbindung mit JI Joint-Implementation k.A. keine Angaben Kg Kilogramm kt Kilotonne KWG Gesetz über das Kreditwesen Pfund (Vereinigtes Königreich) ç
VI
lb. ein amerikanisches Pfund (= 435g) Mio. Millionen MGS Mitgliedsstaaten Mind. mindestens Mikron (1.000-stel Millimeter) 2m mmBtu million British thermal units (Maßeinheit für Wärmeeinheiten) Mrd. Milliarde MW Megawatt NAP Nationaler Allokationsplan NO x Stickoxid O 2 Sauerstoff O 3 Ozon o.A. ohne Autor o.g. oben genannt(en) p.a. per annum
§ Paragraf pH potentia hydrogenii („Wasserstoff-Stärke“) PM 10 Particulate Matter 10 (Staubpartikel mit Durchmesser < 10 2m) ppm parts per million (Anteil je einer Million Anteile) % Prozent RECLAIM Regional Clean Air Incentives Market RTC RECLAIM Trading Credit RWE Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk S. Seite $ US-Dollar SF 6 Schwefelhexafluorid SO 2 Schwefeldioxid sog. so genannte t Tonne TEHG Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen THG Treibhausgas(e)
VII
u.a. unter anderem u.U. unter Umständen UK Vereinigtes Königreich USA Vereinigte Staaten von Amerika v.a. vor allem v. Chr. vor Christus Ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft vgl. vergleiche VOC Volatile Organic Compounds (flüchtige Kohlenwasserstoffe) z.B. zum Beispiel z.Zt. zur Zeit
VIII
ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS:
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: CO 2 -Emissionsverteilung 1990 - 23 -
Abbildung 2: Preis-Mengen-Diagramm bei positiven externen Effekten - 26 -
Abbildung 3: Optimales Schädigungsniveau bei Schädigerhaftung - 31 -
Abbildung 4: Optimales Schadensniveau bei Schädigungsrecht - 32 -
Abbildung 5: Marktentwicklung der SO 2 -Allowances - 41 -
Abbildung 6: Nationale CO 2 -Emissionen des Jahres 2002 - 87 -
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: NO x - und SO x -Gesamtlizenzmengen und jährliche Emissionsreduktionsraten - 43 -
Tabelle 2: Konzentration und Treibhauswirksamkeit verschiedener Gase - 91 -
Tabelle 3: Reduktionsziele der EU 15-Mitgliedsstaaten - 97 -
Tabelle 4: Kategorien von Tätigkeiten gemäß der EU-Richtlinie 2003/87/EG - 98 -
IX
1 EINLEITUNG
1.1 PROBLEMSTELLUNG
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere …“. 1
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich die Aufgabe des Erhaltes des Lebensraumes für künftige Generationen gestellt. Angesichts der bestehenden Umweltprobleme scheint dies eine herausfordernde Aufgabe darzustellen. Die Umweltprobleme sind heute bereits so vielfältig, dass hier nur einige wenige anhand einer kurzen, beispielhaften Schlagwortliste erwähnt seien: - Müllberge - Gewässer- und Luftbelastung - Ozonloch - Wald- und Artensterben - Abholzung der Regenwälder
- Naturkatastrophen in Folge von Abholzungen, Flussbegradigungen, etc. Eines der, wenn nicht das elementarste Problem der Umweltpolitik stellt die globale Erderwärmung 2 dar. 3 Wenn die extremen Wetterbedingungen wie z.B. Sommer 2002 (Stich-wort „Jahrhundertflut“) und 2003 (Hitzerekorde) in Deutschland tatsächlich Vorboten der Klimakatastrophe sind, so werden die Grundlagen für Leben und wirtschaftlichen Wohlstand zukünftiger Generationen ernsthaft bedroht sein. Allein im Jahr 2002 entstanden durch Naturkatastrophen weltweit Schäden in Höhe von 52,8 Mrd. €. 4 Mit zunehmender Extremität der Wetterbedingungen werden diese Schäden künftig deutlich höher ausfallen, von den größeren Gefahren für das Leben der betroffenen Menschen ganz abgesehen.
1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20a, eingefügt am 27.10.1994, zuletzt geändert am 26.07.2002.
2 Wenn im Folgenden von Erderwärmung gesprochen wird, ist hiermit eine Erwärmung der Erdoberfläche und der oberflächennahen Atmosphäre gemeint.
3 So kommt eine aktuelle Studie des Pentagon sogar zu dem Schluss, der Klimawandel berge weitaus größere Gefahren als der internationale Terrorismus (vgl. n-tv.de, Geheime Klima-Studie, http://www.n-tv.de/5217056.html).
4 Vgl. FAZ.net, Schäden durch Naturkatastrophen drastisch gestiegen, http://www.faz.net/s /RubC3344BAFB8AA41EC817B46CFA0B44EEA/Doc~E1A9C8B9F384A4ED8A54070FED3FA5862 ~ATpl~Ecommon~Scontent.html.
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Als Hauptursache der Klimaänderungen wird heute der antropogene Treibhauseffekt angesehen, welcher großteils auf die energetische Nutzung kohlenstoffhaltiger Brennstoffe und der daraus resultierenden Kohlendioxid-Emission (CO 2 ) zurück zu führen ist. Im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen in der Umweltpolitik, das durch Auflagensysteme und freiwillige Selbstverpflichtungen geprägt ist, wird die EU ab dem 01.01.2005 ein neues Instrument zur Reduzierung der CO 2 -Emissionen einsetzen, den Handel mit Emissionszertifikaten.
1.2 ERÖRTERUNG DER FRAGESTELLUNG
Während Umweltschutz in der breiten Bevölkerung einen hohen Stellenwert einnimmt, so ist in Bezug auf den Emissionshandel ein deutliches Informationsdefizit sowohl bei den Unternehmen wie auch bei den Bürgern Europas festzustellen. „Der Wissensstand vieler Unternehmen über das Thema Emissionshandel ist sehr begrenzt, und ein Meinungsbildungsprozess zu diesem Thema hat bei vielen Unternehmen noch nicht stattgefunden.“ 5 Nach einer Studie der Beratungsfirma Booz Allen Hamilton haben derzeit nur 3 % der betroffenen Unternehmen den organisatorischen Aufbau entsprechender Teams oder Abteilungen für den Emissionhandel abgeschlossen. 6 Folgende Fragen sollen im Laufe der Arbeit beantwortet werden: - Wie funktioniert Emissionshandel grundsätzlich? - Welche Erfahrungen wurden bisher im Emissionshandel gemacht und wie kann man daraus profitieren?
- Wie wird der Emissionshandel in der EU ablaufen? Welche Stärken und/ oder Schwächen hat das Konzept? Welche Punkte sind bisher ungeklärt? - Welche Vorteile/Nachteile bietet der Emissionshandel gegenüber anderen Instrumenten?
- Welche Entwicklung ist in Zukunft zu erwarten?
5 Santarius, Tilman und Ott, Hermann, Meinungen in der deutschen Industrie zur Einführung eines Emis-sionshandels, Wuppertaler Papers 122, http://www. wupperinst.org/Publikationen/WP/WP122.pdf, S. 5.
6 Vgl. Grassmann, Michael, Klimazertifikate belasten RWE und Vattenfall, Financial Times Deutschland (FTD) vom 11.02.2004, S. 6.
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Da einige Punkte der Ausgestaltung des Emissionshandelssystems derzeit noch nicht abgeschlossen sind und deren Klärung teilweise erst bis zu Beginn des Handels zu erwarten ist - nicht zuletzt wegen des langwierigen Gesetzgebungsprozesses - können sie in dieser Arbeit nicht abschließend behandelt werden. Um trotzdem eine ausreichende Aktualität zu gewährleisten, werden alle bis zum 29.02.2004 getroffenen Entscheidungen in dieser Arbeit berücksichtigt. Neben der Erwähnung der nicht geklärten Punkte wird der Verfasser seine Meinung zur sinnvollen Ausgestaltung kurz aufzeigen.
1.3 AUFBAU DER DIPLOMARBEIT
Die Diplomarbeit beginnt mit einem Überblick über die Rahmenbedingungen des Umweltschutzes als Grundlage (Kapitel 2.1) dieser Arbeit. Dazu werden Klimaveränderungen und Treibhauseffekt kurz erläutert, deren Auswirkungen auf das Leben zukünftiger Generationen skizziert und der politische Rahmen der internationalen Umweltpolitik aufgezeigt. Kapitel 2.2 erörtert die Entstehung von Umweltverschmutzungen aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht. Der theoretischen Erklärung folgen theoretische Handlungsempfehlungen zur Lösung von Umweltproblemen (Kapitel 2.3).
Im Folgenden (Kapitel 3) werden einige bereits existierende Emissionshandelssysteme (EHS) beschrieben. Dazu gehören verschiedene Programme in den USA (Kaptitel 3.1), ein regionales System in der Schweiz, sowie die seit 2001 laufenden Systeme in Dänemark und im Vereinigten Königreich (Kapitel 3.2). Die anhand dieser EHS gemachten Erfahrungen werden in Kapitel 3.5 zusammengefasst und bilden die Grundlage zur Beurteilung des EU-EHS.
Die Ausgestaltung dieses Programms folgt in Kapitel 4 und unterteilt sich in vier wesentliche Kategorien (Eigenschaften, Primär- und Sekundärmarkt sowie Aufsicht). In Kapital 5 werden zunächst die theoretischen Überlegungen zu EHS mit Zertifikaten in Bezug auf ihre Effizienz und Funktion dargestellt. Anschließend wird das geplante EHS der EU auf Basis der Kapitel 3.5, 4 und 5.1 beurteilt.
Abschließend erfolgt in Kapitel 6 eine Zusammenfassung der Vor- und Nachteile, der Chancen und Risiken eines EHS, verbunden mit dem Versuch eines Ausblicks auf eine mögliche zukünftige Entwicklung.
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2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN
In diesem Kapitel werden die Grundlagen der Umweltproblematik erläutert, beginnend mit einer Darstellung der Rahmenbedingungen. Im Anschluss erfolgt eine ökonomische Erklärung des Phänomens Umweltverschmutzung. Aus dieser Erklärung ergeben sich abschließend Handlungsempfehlungen für die Politik, die jedoch wegen ihres Modellcharakters nur eingeschränkt umsetzbar erscheinen.
2.1 RAHMENBEDINGUNGEN
Im Folgenden werden Klima, Treibhauseffekt und seine Auswirkungen auf die Klimaentwicklung beschrieben. Die Ausführungen beziehen sich dabei auf die derzeit allgemein anerkannten Forschungsergebnisse. Auf Grund der Komplexität des Ökosystems der Erde und speziell der Klimaänderungen, für die es verschiedenste Gründe wie z.B. Asteroideneinschläge, Vulkaneruptionen, Kontinentalwanderung, Veränderung von Meeresströmungen oder auch menschliche Eingriffe geben kann, und der Tatsache, dass die Menschheit bisher keine eigenen Aufzeichnungen über einen Klimawandel besitzt (weil sie in ihrer heutigen Form noch keinen miterlebt hat), gibt es auch andere Theorien über die derzeitigen und prognostizierten Veränderungen. 13
Zum Ende des Kapitels erfolgt ein Überblick über das Abkommen von Kyoto, welches die Grundlage für das künftige System des Emissionszertifikathandels in Europa bildet.
13 Beispielhaft werden drei davon kurz in Anhang I erwähnt.
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2.1.1 KLIMAVERÄNDERUNGEN
Die Sonne ist als Lieferant von Energie für das Klima unseres Planeten verantwortlich. Die Sonnenstrahlung erwärmt dabei die Erde und ihre Atmosphäre und sorgt somit für eine lebensfreundliche Umgebung.
Durch eine Veränderung der elliptischen Erdumlaufbahn um die Sonne verändert sich auch die Sonnenstrahlung, welche auf die Erdoberfläche gelangt. Bildlich gesprochen wird die Umlaufbahn zunächst spitzer, so dass die Entfernung der Erde zur Sonne an den äußeren Enden der Umlaufbahn zunimmt. Nach Erreichen des Extremwertes wird die Umlaufbahn wieder runder, die maximale Entfernung zur Sonne nimmt also ab, um sich anschließend in eine andere Richtung auszudehnen. 14 Auf Grund dieses astrophysischen Phänomens lagen weite Teile Europas und der heutigen USA noch vor ca. 24.000 Jahren unter einer dicken Eisschicht. 15 Während dieser letzen großen Eiszeit gefror Wasser an den Polkappen auf Grund der verringerten Sonneneinstrahlung zu Eis. Die zunehmende Menge an Eis und Schnee reflektierte mehr Sonneneinstrahlung in den Weltraum zurück, was zu einer weiteren Abkühlung führte. Wegen der geringeren Aufwärmung der Landmassen schmolz in weiten Teilen das Eis nicht mehr ab. Der verringerte Rückfluss in die Meere bewirkte einen um bis zu 150 m niedrigeren Meeresspiegel. 16 „Damals war soviel Wasser in Eis gebunden, dass in Afrika eine starke Dürre vorherrschte und aus Regenwald Savanne wurde.“ 17
Klimaänderungen lassen sich also bereits für die letzten Jahrtausende feststellen. Entscheidend ist jedoch auch die Geschwindigkeit dieser Klimaveränderung. Sie muss den Lebewesen die Möglichkeit lassen, sich an die veränderten Umstände anzupassen. Im Gegensatz zur aktuellen Veränderung spielten sich diese Klimaänderungen jedoch immer über mehrere Jahrhunderte ab. 18
14 Vgl. ZDF, Eiszeit: Aufbruch ins Ungewisse, 25.12.2003.
15 Vgl. wissen.de, Bekommen wir eine neue Eiszeit?, http://www.wissen.de/material/wissen _live/eiszeit/eiszeit_info.htm.
16 Vgl. ebenda.
17 Vgl. Alley, Richard, in: Eiszeit: Aufbruch ins Ungewisse, ZDF, 25.12.2003.
18 Vgl. United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), Informationsblätter zum Klimawandel“, Kapitel 8, S. 17-18, http://unfccc.int/resource/iuckit/infokitger.pdf.
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2.1.2 GRUNDLAGEN DES TREIBHAUSEFFEKTES
Der Treibhauseffekt ist ein natürlicher Effekt.
Die von der Sonne stammende Energie, welche hauptsächlich in Form von sichtbarem Licht zur Erde gelangt, wird zu 30 % sofort wieder in den Weltraum reflektiert und zu 70 % von der Erde aufgenommen. 19 Diese Energie erwärmt Erdboden und die zu ca. 99% aus Stickstoff (78 %) und Sauerstoff (21 %) bestehende Atmosphäre 20 der Erde. Da die Erde wärmer als der umgebende Weltraum ist, muss sie die Energie in Form von Infrarotstrahlung wieder abgeben. Die langwellige Infrarotstrahlung kann jedoch die sog. Treibhausgase 21 , vor allem Wasserdampf (H 2 O), Kohlendioxid (CO 2 ), Ozon (O 3 ), Methan (CH 4 ), halogenierte oder perfluorierte Kohlenwasserstoffe (v.a. FCKW), Schwefelhexaflu-orid (SF 6 ) 22 und Stickoxide (NO x ) nicht durchdringen und wird von diesen zur Erde zurück reflektiert. 23 „Wegen der Analogie mit den Vorgängen in einem Treibhaus, dessen Glasdach ebenfalls Sonne gut durchlässt, die Wärmestrahlung von der Erdoberfläche nicht hinauslässt, ist das hier beschriebene Phänomen auch als natürlicher Treibhauseffekt bekannt.“ 24 Der natürliche Treibhauseffekt erhöht die durchschnittliche Welttemperatur um etwa 33° Celsius auf 15° Celsius und ermöglicht somit erst Leben, so wie wir es kennen. 25 Vom natürlichen Treibhauseffekt zu unterscheiden ist der anthropogene Treibhauseffekt. Seit Beginn der Industrialisierung ist eine rasche Zunahme der Spurengase in der Atmosphäre (mit Ausnahme von Wasserdampf, dessen Hauptquelle die Verdunstung der Ozeane ist) zu verzeichnen. 26 Die wichtigsten Quellen der Treibhausgase sind die Verbrennung fossiler Rohstoffe wie z.B. Kohle oder Öl (für CO 2 , CH 4 , NO x und SF 6 ), Massentierhaltung (CH 4 ), Mülldeponien (CH 4 ), Nassreiskulturen (CH 4 ), landwirtschaftliche Düngung (NO x )
19 Vgl. UNFCCC, Klimawandel, Kapitel 2, S. 5-6.
20 Vgl. wissen.de, Atmosphäre, http://www.wissen.de/xt/default.do?MENUNAME=InfoContainerPrint Article&MENUID=40%2C156%2C538%2C547&OCCURRENCEID=SL0011709060.SL0011709060. 5000065.full.
21 Die Treibhausgase weisen unterschiedliche Verweildauer und Treibhauswirksamkeit auf. Eine Tabelle über diese Daten findet sich in Anhang II.
22 FCKW und SF 6 kommen in der Natur nicht vor. Sie werden trotzdem im Kontext des natürlichen Treibhauseffektes erklärt, um die Aufzählung der wichtigsten Treibhausgase zu komplettieren.
23 Vgl. UNFCCC, Klimawandel, Kapitel 2, S. 5-6.
24 Max-Planck-Institut für Meteorologie, Wie funktioniert der Treibhauseffekt, http://www.mpimet.mpg.de /deutsch/Sonst/FAQ/Texte/treibhaus.html.
25 Bader, Pascal, Europäische Treibhauspolitik mit handelbaren Emissionsrechten: Empfehlungen für die Umsetzung der Kyoto-Verpflichtung vor dem Hintergrund US-amerikanischer Lizenzierungsverfahren, S. 27.
26 Vgl. Max-Planck-Institut für Meteorologie, Treibhauseffekt, http://www.mpimet.mpg.de/deutsch /Sonst/FAQ/Texte/treibhaus.html.
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sowie der Kühlmitteleinsatz von halogenierten Wasserstoffe (z.B. FCKW). 27 Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch die stetige Zunahme der Weltbevölkerung, die einen weiteren Anstieg oben stehender Aktivitäten, besonders die durch den erhöhten Energiebedarf gesteigerte Verbrennung von Energieträgern, bewirkt. Dabei wird der Anstieg der CO 2 -Konzentration für knapp zwei Drittel der zusätzlichen Erderwärmung verantwortlich gemacht. 28 Die Zunahme der Treibhausgase stellt auf Grund der sich abzeichnenden, langfristigen Folgen ein globales Problem dar. Es gibt Anzeichen dafür, dass der durch antropogene Treibhausgasemissionen bedingte Klimawandel bereits begonnen hat. So war die letzte Dekade des 20. Jahrhunderts weltweit die wärmste, mit neun von zehn Jahresdurchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel. 29 Der folgende Abschnitt stellt die wahrscheinlichen Folgen der Emission von Treibhausgasen in der (näheren) Zukunft dar.
2.1.3 ANTIZIPIERTE AUSWIRKUNGEN DES TREIBHAUSEFFEKTES
Durch die erhöhte Konzentration an Treibhausgasen wird die mittlere globale Temperatur um ca. 1,0 - 5,8° C bis zum Jahr 2100 ansteigen 30 . Die jetzige Erwärmung unterscheidet sich durch den schnelleren Verlauf damit deutlich von den bisherigen Klimaveränderungen.
Als Folgen dieses Temperaturanstieges werden erwartet 31 : - Erhöhung der Meeresspiegels
Auf Grund der thermischen Ausdehnung der oberen Wasserschichten der Ozeane sowie dem rascheren Abschmelzen der Gletscher wird der mittlere Meeresspiegel um 10-88 cm ansteigen. 32 Das Abschmelzen der Polkappen wird hingegen vermut-
27 Vgl. UNFCCC, Klimawandel, Kapitel 3, S.7-8.
28 Vgl. learnline.de, Treibhauseffekt , Treibhausgase, Klimakiller, http://www.learn-line.nrw.de/angebote /agenda21/archiv/02/12/pbu026f2.htm.
29 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Dritter Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, S. 15 f.
30 Vgl. Arbeitsgruppe I des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderung (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), Bericht, Bern, Mai 2002, S. 55.
31 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltänderungen, Sondergutachten Über Kioto hinausdenken - Klimaschutzstrategien für das 21. Jahrhundert, Berlin, 2003, http://www.wbgu.de/wbgu_sn2003.pdf, S. 15.
32 Vgl. IPCC, Bericht, S. 55.
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lich durch erhöhte Schneefälle kompensiert. Durch den Anstieg des Meeresspiegels drohen in Küstengebieten, wo etwa die Hälfte der Menschheit lebt, Überschwemmungen sowie eine Verschlechterung der Ernährungs- und Wohnsituation. Hohe Kosten für Überschwemmungsschutz und Befestigung der Küste wären die Folge. Bei Überschwemmungen sind zudem Flüchtlingsprobleme zu erwarten. - Zunahme extremer Wetterbedingungen
Durch die höheren Wassertemperaturen wird es zu einer verstärkten Sturmaktivität und -intensität kommen. 33 Ebenso bewirken sie eine Zunahme der Bewölkung und der Niederschläge, die jedoch regional sehr unterschiedlich verteilt sein werden. Es könnte somit in einigen Regionen zu Wassermangel (v.a. in den östlichen, subtropischen Bereichen) kommen, in anderen hingegen zu Überschwemmungen. - Folgen für die Entwicklungsländer
Besonders die Entwicklungsländer, welche einen im Vergleich überdimensionalen Primärsektor aufweisen 34 , sind stark vom Klima abhängig. Bei einer Zunahme von extremen Wetterschwankungen (z.B. starke Trockenheit oder Überschwemmungen) werden die wirtschaftlichen Verluste dort besonders hoch ausfallen. 35 Bei zunehmender Industrialisierung dieser Länder wird sich zwar die Abhängigkeit vom Pri-märsektor und damit vom Klima verringern, der CO 2 -Ausstoß wegen des höheren Energieverbrauchs und dem zunehmenden Verkehr in diesen Ländern jedoch deutlich erhöhen und somit den Treibhauseffekt verstärken. - Vermehrtes Artensterben
Durch den weltweiten Klimawandel könnten mehr als eine Million Tier- und Pflanzenarten bis zum Jahr 2050 vom Aussterben bedroht sein. Dies entspricht ca. einem Viertel aller Tier- und Pflanzenarten. 36 - Ansäuerung der Ozeane
Durch den erhöhten CO 2 -Anteil in der Atmosphäre dürfte sich der Kohlensäureanteil (H 2 CO 3 ) in den Weltmeeren erhöhen, wodurch der pH 37 -Wert um bis zu 0,77
33 Vgl. IPCC, Bericht, S. 57.
34 Vgl. Rahmeyer, Fritz, Klimaschutz durch Steuern oder Lizenzen, http://www.wiwi.uni-augsburg.de /vwl/institut/paper/183.pdf, S. 8.
35 Vgl. ebenda.
36 Vgl. o.A., Artensterben durch Treibhausgase, in: Financial Times Deutschland (FTD), 08.01.2004, S. 28.
37 Abkürzung für lateinisch potentia hydrogenii, "Wasserstoff-Stärke", Maßzahl für die Wasserstoffionen-Konzentration und damit für die Acidität oder Alkalität.
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Einheiten sinken könne. Diese Ansäuerung der Meere stellt eine Bedrohung für Meeresflora und -fauna, z.B. Korallen oder Plankton dar. 38
Außer den beschriebenen Folgen ist auch ein Einfluss des Treibhauseffektes auf andere klimatische Komponenten, z.B. auf Meeresströmungen wie den Golfstrom nicht ausgeschlossen. 39
Abkühlend wirken hingegen sog. Aerosole oder auch Sulfataerosole 40 . Diese auf Schwefelemissionen basierenden Partikel reflektieren auf die Erde einstrahlendes Licht und verhindern somit die Wärmeabsorption. Sie haben im Gegensatz zu den Treibhausgasen eine relativ kurze Verweildauer in der Atmosphäre und wirken lediglich lokal begrenzt. Außerdem haben sie eine unerwünschte Nebenwirkung: Aerosole sind der Auslöser von saurem Regen 41 , weshalb sie als langfristiges „Kühlmittel“ für unsere Atmosphäre kaum in Betracht kommen.
2.1.4 BESONDERHEITEN DER CO 2 -EMISSIONEN
CO 2 -Emissionen weisen im Vergleich zu anderen Abgasen Besonderheiten auf. Im Gegensatz zu beispielsweise SO 2 -, können bei CO 2 -Emissionen keine sog. „hot spots“, also problematisch hohe lokale oder regionale Konzentrationen zu einer Belastung oder Gefährdung der Bevölkerung oder Natur führen. 42 CO 2 wirkt somit ausschließlich als globaler Schadstoff. Der hauptsächlich entstehende Schaden ist dabei die mittel- bis langfristige Zunahme der globalen Erwärmung. Im Gegensatz zu anderen Schadstoffen ist es deshalb auch zweckmäßiger Emissionen statt Immissionen zu betrachten. Durch die globale Wirkung werden Klimaschutzmaßnahmen eines einzelnen Landes auf Grund der „free-rider-Problematik“ (siehe Kapitel 2.2.1) bei gleichzeitig unverändertem Verhalten der anderen Länder wirkungslos.
38 Vgl. o.A., Kohlendioxid: Starke Ansäuerung der Ozeane befürchtet, http://www.vistaverde.de /news/Wissenschaft/0309/24_co2.htm.
39 Vgl. UNFCCC, Klimawandel, Kapitel 5, S. 11-12.
40 Vgl. UNFCCC, Klimawandel, Kapitel 2, S. 5-6.
41 Saurer Regen entsteht durch die Reaktion von SO 2 und H 2 O zu H 2 SO 3 (schweflige Säure) bzw. H 2 SO 4 (Schwefelsäure). Über die Niederschläge gelangen diese Säuren in das Grundwasser und den Boden und schädigen dort Pflanzen, Tiere sowie die Gesundheit des Menschen.
42 Vgl. Bader, Pascal, Europäische Treibhauspolitik, S. 28 ff.
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Entscheidend für die Stärke des Treibhauseffektes ist nicht die kurzfristige Emissionsmenge der Treibhausgase, sondern deren Konzentration in der Atmosphäre. Die Treibhausgase benötigen bis zu 50 Jahre für ihren Aufstieg in die Stratosphäre 43 , weswegen eine kumulative Wirkung auftritt. Es entsteht somit eine temporäre Asymmetrie: Während die Kosten für Emissionsverringerungen heute anfallen, liegt der Nutzen in der Zukunft. Zusammen mit der Unsicherheit in Bezug auf den Klimawandel (siehe 2.1.2 und 2.1.3) bewirkt dies tendenziell ein Unterlassen von Klimaschutzmaßnahmen zu Lasten der Zukunft, da der zukünftige Schaden geringer bewertet wird als der heutige Nutzen. Während bei anderen Abgasen u.a. Filteranlagen den Ausstoß industrieller Anlagen oder von Kraftfahrzeugen verringern können, gibt es für CO 2 -Emissionen bisher keine sog. Rückhaltetechnik 44 , die die Emissionen zu vertretbaren Kosten reduzieren kann. Somit bleiben lediglich die Substitution der Energieträger (z.B. Einsatz regenerativer Energiequellen an Stelle von Kohle, Gas oder Öl) bzw. die effizientere Ausnutzung der Energieträger (in Form eines höheren Wirkungsgrades bei der Verbrennung durch technische oder prozessorientierte Innovationen) oder die Reduzierung der emissionsbegründenden Aktivitäten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Abmilderung bzw. Verzögerung des Anstieges der CO 2 -Konzentration durch forstwirtschaftliche Optionen wie verminderte Rodung (insb. Brandrodung) oder Aufforstung 45 .
Im Gegensatz zu anderen Gasen kann der CO 2 -Ausstoß auf Grund der eingesetzten Energieträger relativ eindeutig bestimmt werden. Der darin enthaltene Kohlenstoff (C) reagiert bei der Verbrennung (Oxidation) mit dem Sauerstoff (O 2 ) der Luft fast vollständig zu Kohlendioxid (CO 2 ). Je nach Kohlenstoffgehalt des Energieträgers lässt sich somit die CO 2 -Emission, welche durch den Brennstoffeinsatz entsteht, indirekt messen bzw. errechnen. Im Gegensatz dazu ist beispielsweise die Bestimmung der CH 4 -Emissionen auf Grund der verschiedenen Entstehungsprozesse (siehe 2.1.2) sowie Messproblemen ungleich schwieriger. 46
43 Vgl. Bader, Pascal, Europäische Treibhauspolitik, S. 30.
44 Vgl. Bader, Pascal, Europäische Treibhauspolitik, S. 31.
45 Vgl. UNFCCC, Klimawandel, Kapitel 27, S. 55-56.
46 Vgl. Bader, Pascal, Europäische Treibhauspolitik, S. 32.
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2.1.5 DAS KYOTO-PROTOKOLL
Im Juni 1992 unterzeichneten 154 Staaten auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro ein Rahmenübereinkommen zum Klimaschutz, die sog. Klimakonvention. Sie trat 90 Tage nach der 50. Ratifizierung - am 21.03.1994in Kraft. In dieser Klimakonvention wird als Ziel festgelegt, „… die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche antropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraumes erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann“. 47 Damit wurde Klimaschutz zu einem globalen Ziel erklärt. Als oberstes Organ der Klimakonvention wurde die jährlich stattfindende Konferenz der Vertragssaaten (COP conference of parties) installiert. 48 Es ist ihre Aufgabe, die Durchführung des Übereinkommens sowie die damit verbundenen Rechtsinstrumente regelmäßig zu überprüfen und notwendige Beschlüsse zur Verbesserung der Wirksamkeit zu verabschieden.
Am 11. Dezember 1997 wurde das „Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen“ (kurz: Kyoto-Protokoll) auf der Dritten Konferenz der Vertragsstaaten von 84 Ländern unterzeichnet. Im Rahmen dieses Protokolls wurden erstmals verbindliche Zeit- und Zielvorgaben für die Reduzierung der Emission der sechs wichtigsten anthropogenen Treibhausgase (CO 2 , MH 4 , N 2 0, SF 6 sowie teilhalogenisierte Fluorkohlenwasserstoffe H-FCKW/HFC und perfluorierte Kohlenwasserstoffe FKW/PFC 49 ) festgelegt. Es existieren Reduktionsziele für die Annex-I-Staaten, welche aus östlichen und westlichen Industrieländern bestehen, von insgesamt 5,2 % im Zeitraum 2008 - 2012 gegenüber dem Basisjahr 1990. 50 Als Basis diente der 1995 vom wissenschaftlichen Forum der Klimakonferenz geschätzte Wert einer Temperaturerhöhung
47 Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.), “Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimakonven-tion)”, Artikel 2, S. 7.
48 Für eine Übersicht aller bisherigen Konferenzen siehe Anhang III.
49 O 3 ist zwar ein wirksames Treibhausgas, wird jedoch in den seltensten Fällen direkt emittiert. Es entsteht meist aus Vorläufersubstanzen (hauptsächlich NO x und SO x ) und wird deswegen im Protokoll nicht erwähnt.
50 Eine Übersicht über die einzelnen nationalen Reduktionsziele befindet sich in Anhang IV.
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zwischen 1°C und 3,5° C bis zum Jahr 2100. 51 Dabei sind die Reduktionsziele differenziert unter Berücksichtigung der Ausgangslage festgelegt worden: Sie reichen von einem erlaubten Anstieg von 10 % für Island über eine Stabilisierung für Russland bis hin zu einer Reduktion von 6 % für Japan, 7 % für die USA und 8 % für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union 52 . Deutschland hat dabei innerhalb der EU, gemäß der „Lastenteilungsvereinbarung“ („burden sharing“) 53 einen Reduktionsanteil von 21 % übernommen. 54 Zur Erreichung der Emissionsverringerungen sieht das Protokoll von Kyoto verschiedene flexible Mechanismen vor, v.a. „Joint-Implementation“(JI) 55 , „Clean Development Mechanism“ (CDM) 56 sowie „Emissions Trade“ 57 vor, die hier kurz erläutert werden: - Joint-Implementation:
- Clean Development Mechansim:
51 Vgl. Smid, Karsten, Chronologie der UN-Klimaverhandlungen, www.greenpeace.org/deutschland /fakten/klima/klimaverhandlungen > Chronologie der UN-Klimaverhandlungen.
52 Hierbei handelt es sich um die EU 15, wie sie zum Zeitpunkt der Vetragsunterzeichnung bestand hatte, also mit den Mitgliedern Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien , Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden , Vereinigtes Königreich. Für die ab 01.05.2004 hinzukommenden Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern gelten teilweise zwar ähnliche Reduktionsziele, diese sollen jedoch auf Grund ihres Status als Transformationslandes auf Basis von Artikel 3 Absatz 6 Kyoto-Protokoll einigermaßen flexibel gehandhabt werden.
53 Vgl. BMU, Glossar, http://www.bmu.de/de/1024/js/sachthemen/energie/klima_bonn_glossar /main.htm#eu.
54 Eine Aufstellung der Lastenverteilung für die EU-Mitgliedsstaaten findet sich in Anhang V.
55 Vgl. Kyoto-Protokoll, Art. 6.
56 Vgl. Kyoto-Protokoll, Art. 12.
57 Vgl. Kyoto-Protokoll, Art. 17.
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- Emissions Trade
Neben diesen Mechanismen besteht auch die Möglichkeit, die eigenen Reduktionsziele durch Anrechenbarkeit von Kohlenstoff-Senken (insbesondere Wäldern) zu erreichen. Diese Möglichkeit ist jedoch umstritten, da es bisher kaum wissenschaftliche Daten über die tatsächliche Dauer und Höhe der CO 2 -Aufnahme in den Senken gibt und sie als „Umgehungsmöglichkeit“ 59 die Reduktionsziele reduzieren kann.
Das Protokoll von Kyoto tritt in Kraft, sobald zwei Bedingungen erfüllt sind 60 : Erstens müssen 55 Vertragsparteien das Übereinkommen ratifizieren. Als zweite Vorraussetzung ist jedoch genannt, dass auch mindestens 55 % der CO 2 -Emissionen des Jahres 1990 durch diese Staaten abgedeckt werden müssen. Dies erfordert eine Einigung zwischen den großen Emittenten USA, EU 61 , Russland, Japan und Osteuropa, die zusammen ca. 94 % der CO 2 -Emissionen aus Ländern des Anhanges B des Kyoto-Protokolls verursachen und somit den größten Anteil an der Emissionsminderung tragen müssen.
58 Vgl. Kyoto-Protokoll, Art. 12, Abs. 10.
59 Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Umweltrat), Umweltgutachten 1998,
http://www.umweltrat.de/02gutach/downlo02/umweltg/UG_1998.pdf, S. 30.
60 Vgl. Kyoto-Protokoll, Artikel 25.
61 EU 15 bei Vertragsabschluss.
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Auf den folgenden Konferenzen der Vertragsstaaten (insb. COP 6b in Bonn 2001) wurden Durchführungsvereinbarungen zu den einzelnen Mechanismen getroffen, welche auf Grund ihres Kompromisscharakters teilweise zu einer deutlichen Abschwächung der Reduktionsziele (z.B. großzügige Anrechnung von Senken) führen.
Die USA als Hauptemittent der Treibhausgase lehnen das Kyoto-Protokoll seit Frühjahr 2000, nachdem George W. Bush Bill Clinton als Präsident abgelöst hatte, - ebenso wie Australien - ab, und fühlen sich nicht an die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gebunden.
Die EU hat das Protokoll am 25. April 2002 ratifiziert 62 , ebenso Japan (04.06.2002), Kanada (17.12.2002) sowie die osteuropäischen Staaten (seit Ende 2001). 63
Somit hängt das Inkrafttreten des Protokolls von der Ratifikation Russland ab, welche zum heutigen Zeitpunkt noch ungewiss ist.
62 Vgl. Entscheidung des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen (2002/358/EG).
63 Einen aktuellen Stand der Länder die das Protokoll ratifiziert haben lässt sich unter http://unfccc.int/resource/kpstats.pdf einsehen.
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Arbeit zitieren:
Stefan Rädler, 2004, Der Handel mit Emissionszertifikaten - Erfahrungen und zukünftiger Einsatz in der EU, München, GRIN Verlag GmbH
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