Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
I a. Kurzer Überblick über die Inhalte der Veträge von
Maastricht und Amsterdam
II. Erwartungen an die Staatsbürgerschaft
II a. Evolution von Staatsbürgerschaft:
Wandel von national zu transnational
III. Konzeptionen einer transnationalen Staatsbürgerschaft
III a. Elizabeth Meehan: Staatsbürgerschaft losgelöst von
Nationalit ät
III b. Ulrich K. Preuß: zwei Wege zur gemeinsamen
Staatsb ürgerschaft
III c. Richard Kupers´ "Democratic Deficit"
III d. Probleme
IV. Schlußfolgerung
V. Quellenangabe
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I. Einleitung
Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes mit freiem Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr und die Vertiefung der politischen Integration ihrer Mitglieder. Den schon seit langem existierenden wirtschaftlichen Verknüpfungen zwischen den
Mitgliedsstaaten soll laut dem Vertrag von Maastricht von 1992 auch die politische Komponente hinzugefügt werden, um letztendlich auch eine gemeinsame Identität unter den Partnerstaaten zu vermitteln und herzustellen. Hierbei spielt die europäische Staatsbürgerschaft, die automatisch jeder Staatsbürger eines Mitgliedslandes innehat, eine zentrale Rolle.
Staatsbürgerschaft im klassischen Sinne wird untrennbar mit der Bindung an einen Staat verstanden, der dem Mitglied Pflichten (wie zum Beispiel der Ableistung des Militärdienstes) und Rechte (z.B. das Wahlrecht) auferlegt und einräumt. Hierüber wird eine Identität zum Staat hin vermittelt, die es jedem ermöglicht, einen klaren Bezug zu seiner Umgebung und dem (administrativen) Staatsgefüge herzustellen. Wie jedoch kann ein solches Gefühl in der Europäischen Gemeinschaft erzeugt werden, die (größtenteils und bisher wirtschaftlich motiviert) weder über keine gemeinsame Verfassung verfügt und Dutzende ethnische und kulturelle Gegensätzlichkeiten in sich vereinen will?
Folgt man den verschiedenen Argumentationen der darüber geführten Debatte, wird eines deutlich: das Potenzial einer gemeinsamen europäischen Staatsbürgerschaft liegt in der Neudefinition von Mitgliedschaft, Staatsbürgerschaft und der Heraushebung und Stärkung von Partizipation von demokratischen Entscheidungsprozessen innerhalb der Union; was letztendlich eine Vertiefung der politischen Integration der Mitglieder, wie im Vertrag von Maastricht vorgesehen, bedeutet.
In dieser Hausaufgabe möchte ich besonders auf die Problematik einer gemeinsamen europäischen Staatsbürgerschaft eingehen. Ist es möglich, einen Typus von Staatsbürgerschaft zu entwickeln, der sich an Werten jenseits von Nationalstaat und nationaler Identität orientiert und auf supranationaler Ebene in den Köpfen der Menschen zu manifestieren? Die Leitfrage dieser Hausarbeit soll danach
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sein, was eine gemeinsame europäische Staatsbürgerschaft ausmacht. Wo liegen ihre Stärken, wo s ind Probleme und welche Ansätze gibt es, diese zu konzeptionieren?
Vorausschicken möchte ich, daß ich hier nur einen vergleichsweise kleinen Teil der vorhandenen Literatur zum Schreiben dieser Arbeit verwendet habe um einen Überblick über die aktuelle Situation und vor allem die vorhandenen Lösungsansätze zu geben, die es in der Diskussion um die transnationale Staatsbürgerschaft gibt. Um das Thema etwas einzuengen, wählte ich die im Anhang aufgeführte Literatur und konzentrierte mich auf o.g. Leitfrage.
I a. Rückblick - kurze Zusammenfassung der Verträge von Maastricht und Amsterdam
Die europäische Staatsbürgerschaft geht aus dem Vertrag der Europäischen Union vom 7. Februar 1992 hervor, laut dem Staatsbürger der Unterzeichnerländer das freie Recht der Wahl des Wohnorts zuerkannt bekommen (Artikel 8a), das Recht besitzen, das Europäischen Parlament zu wählen und darin gewählt zu werden (Artikel 8b), das Recht auf diplomatische Protektion durch Vertretungen und Konsulaten in Dritt-Ländern haben, in welchem sein eigenes Land nicht vertreten ist (Artikel 8c) und das Recht an Ombudsmänner Eingaben zu richten, die nichtrechtlicher Natur sind und an das Europäische Parlament Petitionen zu richten (Artikel 8d).
Der Vertrag von Amsterdam (in Kraft getreten am 1. Mai 1999) stellt hierzu eine Weiterführung einschließlich einer symbolischen Anerkennung von nationalen Interessen und Bedürfnissen dar. Er soll des weiteren als Vertiefung der europäischen Integration dienen und die Aufnahme neuer Mitglieder in die EU vorbereiten. Neben wirtschaftlichen und finanziellen Überlegungen werden hier erstmals die humanen Dimensionen der europäischen Partnerschaft stärker in den Mittelpunkt gerückt. Die europäische Staatsbürgerschaft ist, kurz beschrieben, eine dynamische, sich progressiv entfaltende Institution in enger Verbindung mit der Entwicklung der EU selbst und soll einen gemeinsamen Typus von Staatsbürgerschaft schaffen, der eine Erweiterung zur nationalen Staatsbürgerschaft der Mitgliedsländer darstellt und bestimmte o.g. Grundrechte festlegen soll. Jeder
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EU-Bürger hat und besitzt sie und kann, unabhängig in welchem EU Land er sich befindet, von ihr Gebrauch machen und sich auf ihre Rechte berufen.
II. Erwartungen an die Staatsbürgerschaft
Doch was ist nun konkret greifbar an dieser Staatsbürgerschaft, insbesondere wenn sich Staatsbürgerschaft, also die rechtliche Mitgliedschaft (Zugehörigkeit) in einem Staatswesen aus zahlreiche Rechte (z.B. Wahlrecht) und Pflichten (z.B. Ableistung des Militärdienstes) ergibt, was jedoch eng an nationale (und regionale) Konstitutionen gebunden ist? Wie wird ein Verständnis von Staatsbürgerschaft, losgelöst von Nationalität möglic, umgeben von einem Rahmenwerk aus nationalen und transnationalen Institutionen, welche die allen Mitgliedern anhaftende Indentität ausdrücken kann (vgl. Elizabeth Meehan)?
„EU citizenship needs to be disentangled from state nationality and affirm itself as a true supranational institution, if it is not to be robbed of democratic quality and substance.” 1
Hierbei sind sich die Fürsprecher einer Europäischen Staatsbürgerschaft einig. Auch wenn Staatsbürgerschaft und Nationalität Konstrukte sozialer Art sind und auf einem vertraglichen Verständnis von Gesellschaft beruhen (d.h. an eine Verfassung des jeweiligen Landes gebunden; es gibt jedoch keine gemeinsame europäische Verfassung), ist genau dies bei einer europäischen Staatsbürgerschaft, welche die verschiedensten Länder, Regionen und Völkergruppen zusammenfaßt, weder notwendig noch überhaupt möglich.
EU-Staatsbürgerschaft sollte vielmehr als eine Erweiterung der nationalen Staatsbürgerschaft angedacht sein (completement instead of replacement), auf die dann jeder Inhaber an beliebigen Ort der Gemeinschaft zurückgreifen kann.
II a. Evolution von Staatsbürgerschaft: Wandel von national zu transnational
Allgegenwärtig bestimmen verschiedene Prozesse den Wandel des Begriffs der klassischen Idee der Staatsbürgerschaft im Nationalstaat zur transnationalen
1 T. Kostakopoulou, European Citizenship as a model of citizenship beyond the nation state, in: Weale,
Nentwich (Hrsg), Political Theory and the European Union - Legitimacy, constitutional choice and citizenship,
London 1998 S.161
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Arbeit zitieren:
Dipl. Verwaltungswissenschaftler Moritz von Münchhausen, 2002, EU citizenship - Gedanken zur europäischen Staatsbürgerschaft und Identität, München, GRIN Verlag GmbH
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