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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
1. Einleitung 3
2. Etappen auf dem Weg zur Osterweiterung der EU 5
2.1 Europaabkommen 5
2.2 Die Kopenhagener Wende 6
2.3 Die Essener Aufnahmekriterien 7
2.4 Der Amsterdamer Vertrag 8
2.5 Die Luxemburger Heranführungsstrategie 9
2.6 Nizza 10
3. Der Beitrittsprozess und die Bedingungen für einen Eintritt in die EU 13
3.1 Grundvoraussetzungen 13
3.2 Prinzipien und Verfahren des Beitrittsprozesses 14
3.3 Betrittsvorbereitungen und hilfen 16
3.4 Analytische Prüfung des aquis communautaire 17
4. Spezielle Problemfelder im Zusammenhang mit der Osterweiterung 19
4.1 Befürchtung einer Massenauswanderung 19
4.2 Erwartete ökonomische Auswirkungen einer Erweiterung 22
4.3 Wachsende Europa Skepsis in den Kandidatenländern 24
4.4 Zukunftsfähigkeit einer erweiterten Union 26
5. Fazit 30
6. Literaturverzeichnis 32
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1. Einleitung
Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs steht der Europäischen Union (EU) mit der Integration der ehemaligen Ostblockstaaten in ein demokratisches und marktwirtschaftliches Europa eine schwierige Herausforderung bevor. Die Osterweiterung übersteigt die Dimensionen sämtlicher bisheriger Erweiterungsrunden. Allein die hohe Anzahl der Beitrittswilligen, die eine Eingliederung in die fünfzehner Gemeinschaft anstrebt, ist problematisch. So besteht die 1.Gruppe der mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten aus Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, Estland und Slowenien. Rumänien, Bulgarien, Litauen, Lettland und die Slowakische Republik bilden die 2.Gruppe. Die Mittelmeerländer Zypern und Malta sind ebenfalls in diesen beiden Gruppen eingegliedert. Die Türkei ist seit 1999 formell als Beitrittskandidat anerkannt worden. 1
Alle mittel- und osteuropäischen Bewerber verfolgen das Ziel einer Rückkehr nach Europa und einer Einbindung in die militärische Bündnisstruktur des Westens. Dadurch ergibt sich die besondere sicherheitspolitische Lage, vor allem hinsichtlich der Sicherung und Stabilisierung zukünftiger Grenzen. Die wirtschaftliche Integration der ökonomisch rückständigen Länder und damit zukünftigen Nettoempfängern, ist sehr problematisch. 2
Die Eingliederung der 1.Runde lässt beispielsweise die EU- Bevölkerungszahl auf 500 Millionen wachsen, während das gesamte Bruttoinlandsprodukt aber lediglich um höchstens 5% ansteigt. 3 Angesichts der mit der Osterweiterung einhergehenden Herausforderungen, schreibt der ehemalige Präsident der Kommission Jacques Santer: „Oft empfiehlt sich bei der Bewältigung neuer Herausforderungen ein Blick auf bereits Erreichtes. Nicht als Akt der Selbstgerechtigkeit, sondern um Kraft und Selbstvertrauen für die Zukunft zu schöpfen. Denn Europa braucht angesichts der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts Vertrauen in die eigene Kraft.“ 4 Ziel dieser Arbeit ist es bestimmte Sachverhalte im Zusammenhang mit der Osterweiterung der Europäischen Union zu analysieren. Schwerpunkte bilden dabei
1 Vgl. Auswärtiges Amt Online, 2000 (URL)
2 Vgl. Leipold, 2000 (S. 42)
3 Vgl. Europäische Union Online: Erweiterung, 2001 (URL)
4 Santer zitiert in: Paraskewopoulos, 2000 (S. 9)
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zunächst der Annäherungsprozess zwischen der EU und den Beitrittsaspiranten aus geschichtlicher Perspektive, der Beitrittsprozess sowie die Beitrittshilfen. Der anschließende Teil beinhaltet speziell ausgesuchte Themenfelder, die hinsichtlich der Osterweiterung vor allem in der Öffentlichkeit debattiert werden. Aus Gründen des Umfangs können jedoch nicht alle Aspekte der Osterweiterung beleuchtet werden. So werden beispielsweise die Chancen und Risiken einer Osterweiterung hinsichtlich der gemeinsamen Kriminalitätsbekämpfung nicht behandelt.
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2. Etappen auf dem Weg zur Osterweiterung der EU
Die Integration der mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) in die EU (bis 1995 Europäische Gemeinschaft) war und ist ein langwieriger Prozess. Bereits seit Ende der achtziger Jahre hat die EU bedeutend zum Aufbau und zur Stabilisierung dieser Transformationsländer beigetragen. Die Unterstützung erfolgte auf finanzieller, wirtschaftlicher und politischer Weise. Im folgenden soll das Zusammenwachsen der
EU und der Beitrittskandidaten aus historischer Sicht aufgezeigt werden.
2.1 Europaabkommen
Die erste Annäherung zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und Osteuropa erfolgte im Juni 1988 durch die „Gemeinsame Erklärung über die Aufnahme offizieller Beziehungen“, die von der EG und dem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RWG) unterzeichnet wurde. Dies ermöglichte der EG den Abschluss von Handelsverträgen mit einzelnen MOE- Staaten. Noch im selben Jahr konnten auf diese Weise erste Handels- und Kooperationsabkommen mit Ungarn und der Tschechoslowakei vereinbart werden. Entsprechende Verträge mit anderen osteuropäischen Ländern folgten kurz darauf. 5 Diese erste bilaterale Vertragsbeziehung enthielt jedoch keine EG- Beitrittsperspektive. Zwar wurde der Wunsch nach einem Beitritt seitens der mittel- und osteuropäischen Länder geäußert, der Europäische Rat allerdings zog es vor sich zunächst in Schweigen zu hüllen. 6 Aufgrund des nicht aufzuhaltenden Systemwandels in Osteuropa und der von Gorbatschow initiierten Liberalisierung, beschleunigten die EG und der Westen den Annäherungsprozess. 7
So bot die EG ihren Partnern den Abschluss von Assoziierungsabkommen -auch Europaabkommen genannt- an, die die bestehenden Handels- und Kooperationsabkommen ablösten. Die ersten Abkommen dieser Art wurden 1991 mit den Visegràd- Staaten (Ungarn, Tschechoslowakei und Polen), 1993 mit Rumänien, Bulgarien und - nach dem Zerfall der Tschechoslowakei - mit
5 Vgl. Kreile, 1999 (S. 804f)
6 Vgl. Luchterhandt, 1999 (S. 100)
7 Vgl. Trautmann, 1999 (S. 42f)
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Tschechien und der Slowakei ausgehandelt. Die Europaabkommen mit den baltischen Staaten folgten 1995, das Abkommen mit Slowenien wurde 1996 unterzeichnet. 8 Ziel der Abkommen war die Schaffung einer Freihandelszone innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren und die Angleichung der Rechtsnormen. Neben der gegenseitigen Verpflichtung zu einem politischen Dialog und dem Bekenntnis zu den Prinzipien der Demokratie und der Menschenrechte, waren auch Bestimmungen über die vier Grundfreiheiten (Freizügigkeit von Arbeitskräften, Niederlassungsrecht, freier Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) enthalten. Die osteuropäischen Vertragspartner wurden verpflichtet diese Grundsätze, wenn auch mit Einschränkungen, einzuräumen. Weitere Bereiche des Abkommens befassten sich mit der wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit. 9 Um sich gegen eine mögliche rückläufige Entwicklung der Demokratieprozesse in Osteuropa abzusichern und somit einen Transfer von Instabilität abzuwehren, beinhalteten die Abkommen Aussetzungsklauseln. Im Falle der Verletzung von demokratischen und rechtsstaatlichen Normen durch einen der MOE- Partner, ermöglichten diese spezielle Maßnahmen bishin zu der möglichen Aussetzung der Beziehungen. 10
2.2 Die Kopenhagener Wende
Unmutsbekundungen seitens der osteuropäischen Regierungen sowie das gewachsene westliche Bewusstsein, die Transformationsbemühungen intensiver vorantreiben zu müssen, führten zu einem Kurswechsel, der 1993 mit dem Kopenhagener Gipfel erfolgte. Die Europaabkommen hatten den Staaten nur eine unverbindliche Beitrittsperspektive geboten, so dass die Kopenhagener Beschlüsse als wichtiger Schritt im Erweiterungsprozess anzusehen sind. Für die bis Mitte 1993 zögerliche Haltung der
EG waren mehrere Faktoren verantwortlich. Neben den wirtschaftlichen und sozialen
Bedenken, die eine Erweiterung um die MOE- Staaten mit sich ziehen würde, befand sich die Gemeinschaft zu dieser Zeit in ihrer Vertiefungsphase. 11
„Die westeuropäischen Staaten [zeigten sich] zu Beginn der neunziger Jahre weniger an einer raschen Intensivierung der Zusammenarbeit mit den östlichen Reformstaaten
8 Vgl. Kreile, 1999 (S. 805)
9 Vgl. Luchterhandt, 1999 (S. 101)
10 Vgl. Trautmann, 1999 (S. 43f)
11 Vgl. Hadulla / Pradetto, 1999 (S. 16ff)
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interessiert, als vielmehr an einer neuen Austarierung oder Justierung der innerhalb ihrer Gemeinschaft bestehenden Macht- und Kräfteverhältnisse.” 12 Der Europäische Rat hatte durch die Festsetzung von Betrittsvoraussetzungen grundsätzlich allen assoziierten MOE- Ländern eine Betrittsmöglichkeit eröffnet. Diese wurden anhand politischer und wirtschaftlicher Kriterien festgelegt (nähere Ausführungen dazu in Kapitel 3.1). Die Beitrittsanträge ließen nicht lange auf sich warten. 13 Mit der Kopenhagener Wende zeigte sich ein neuer europapolitischer Ansatz der EG: die frühere Strategie, nur von außen demokratische und marktwirtschaftliche Prozesse zu unterstützen, wurde durch die Eingliederung der MOE- Staaten als potentielle Beitrittskandidaten abgelöst. 14
2.3 Die Essener Aufnahmekriterien
Auf Drängen der Beitrittswilligen, die Aufnahmebedingungen zu präzisieren, beschloss der Europäische Rat im Dezember 1994 in Essen eine aktive Heranführungsstrategie. Geeinigt hatte man sich auf einen „Strukturierten Dialog“, auf eine Vorbereitung der Eingliederung in den Binnenmarkt sowie der Entwicklung von alternativen Strategien für die Landwirtschaft. Insbesondere der strukturierte Dialog, bei dem Themen von gemeinsamen Interesse wie Umwelt, Energie, Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung behandelt werden, erwies sich als sehr entscheidend. Die
MOEL sollten so politisch stärker an die EU herangeführt und das europäische
Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt werden. Dazu beigetragen hat u.a. auch die Einbeziehung der EU- Anwärter in außen- und sicherheitspolitischen Diskussionen der EU. 15 Das dem Europäische Rat im Juni 1995 vorgelegte Weißbuch der Kommission, wurde zum Kernstück der Beitrittsstrategie. Es stellt einen Leitfaden für die Kandidaten dar und soll ihnen bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an das Binnenmarkgesetz helfen. 16 Es ist also vom Charakter her eine rein legislatorische Empfehlung. 17
12 Hadulla / Pradetto, 1999 (S. 16)
13 Vgl. Kreile, 1999 (S. 805) 14 Vgl. Trautmann, 1999 (S. 45) 15 Vgl. Trautmann, 1999 (S. 45) 16 Vgl. Kreile, 1999 (S. 806) 17 Vgl. Luchterhandt, 1999 (S. 103)
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Tatjana Butorac, 2002, Die Osterweiterung der Europäischen Union, Munich, GRIN Publishing GmbH
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