Inhaltsverzeichnis
I. Abbildungsverzeichnis 1
II. Anhangverzeichnis. 3
III. Tabellenverzeichnis. 3
IV. Abkürzungsverzeichnis 3
1. Einleitung. 4
1.1 Zielsetzung und Auftrag 5
1.2 Vorgehensweise 6
2. Grundlegende Anforderungen zur Erstellung eines Portals 7
2.1 allgemeine Anforderungen an ein Internet Portal 7
2.1.1 Übersichtlich 8
2.1.2 Verständlich 8
2.1.3 Inhalte 8
2.1.4 Navigation 8
2.1.5 Suche. 8
2.2 Anforderungen aus Sicht der Skalierbarkeit 9
2.2.1 Module 9
2.2.3 Sprache 9
2.3 Anforderungen an ein Portal aus Sicht der behinderten Menschen. 10
2.3.1 Begriff der Behinderung 10
2.3.2 Behindertengleichstellungsgesetz. 12
2.3.3 Barrierefreiheit 13
2.4 Anforderungen an den Homepagedienstanbieter 14
2.4.1 allgemeine Anforderungen 14
2.4.2 Technische Anforderungen 15
2.4.3 Rechtliche Anforderungen 17
2.5 Anforderungen durch den Seitenbetreiber 17
2.5.1 Content Management System. 18
2.6 Anforderungen an ein Internet Portal für Menschen mit
Behinderungen im Landkreis Göppingen 20
3. Theoretischer Teil 21
3.1 Definition eines Projektes 21
3.2 Projektmanagement 23
3.3 allgemeine Phasenmodelle des Projektmanagements 24
3.3.1 das „Wasserfall Modell“ 24
3.3.2 das „Spiral Modell“ 26
3.3.3 das „V-Modell“ 27
3.4 eigenes Phasenmodell. 28
4. Gestaltung und Umsetzung anhand des eigenen Phasenmodells
30
4.1 Benutzeranforderung. 31
4.1.1 Benutzer 31
4.1.2 Umfrage 32
4.1.3 Ergebnisse der Anforderungen an Benutzer 34
4.2 Webseitenanforderungen 35
4.2.1 Wahl des Providers. 36
4.2.2 Ergebnisse der Anforderungen an die Webseite. 37
4.3 Analyse 38
4.3.1 Ansatz. 38
4.3.2 Betrachtung. 39
4.3.3 Ergebnisse aus der Analyse 40
4.4 Design 42
4.4.1 Corporate Design. 43
4.4.2 Design des Moduls: Adressen 51
4.4.3 Design des Moduls: Bildergalerie. 53
4.4.4 Re-Design des Moduls: Forum 56
4.4.5 Design des Moduls: Freizeit. 58
4.4.6 Design des Moduls: Gästebuch 60
4.4.7 RE-Design des Moduls: Hilfe 62
4.4.8 Design des Moduls: Impressum. 64
4.4.9 Design des Moduls: Infocenter. 64
4.4.10 Re-Design des Moduls: Kalender 66
4.4.11 Design des Moduls: Kontakt 68
4.4.12 Design des Moduls: Links 69
4.4.13 Design des Moduls: Rechtsprechung 70
4.4.14 Design des Moduls: behindertengerechter Stadtplan 71
4.4.15 Re-Design des Moduls: Suche. 73
4.4.15 Design des Moduls: Portal 74
4.4.16 Design weiterer Module 77
4.4.17 Design des Content Management Systems 79
4.4.18 Ergebnisse aus dem Design 84
4.5 Programmierung 85
4.5.1 KCMS 86
4.5.2 Module 95
4.6 Austesten und Hinzufügen des Inhaltes 103
4.7 Einführung der Webseite und Wartung. 104
4.7.1 EJMB Abschlussveranstaltung. 104
4.7.2 Suchmaschinen 105
4.7.3 Presse. 105
5. Kritik und Weiterentwicklung 106
5.1 Module. 106
5.2 KCMS. 108
6. Fazit und Schlusswort. 109
V. Anhang 110
Anhang 1: Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) 110
Anhang 2: Projektplan 126
Anhang 3: Offline Fragebogen 127
Anhang 4: Ergebnisse der Umfrage 128
Anhang 5: Programm der EJMB Abschlussveranstaltung. 130
Anhang 6: Pressestimme 131
Literaturverzeichnis 132
1
I. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Wasserfall Modell mit Rückkoppelungen (rot eingezeichnet) -
eigene Darstellung nach „Effective Project Management“, 2nd Edition von
Robert K. Wysocki, Robert Beck, David B. Crane S.25.
Abbildung 2: aus Informationsmanagement von H. Krcmar, 1999 - S.107 nach
Boehm 1996
Abbildung 3: V-Modell - eigene Darstellung nach Krcmar,
Informationsmanagement S.106.
Abbildung 4: für die Programmierung von Webseiten verändertes
Wasserfallmodell - eigene Darstellung.
Abbildung 5: Phase 1 Anforderung an den Benutzer
Abbildung 6: Anforderungen an die Webseite.
Abbildung 7: Phase 3 - Analyse, eigene Darstellung
Abbildung 8: Design Phase.
Abbildung 9: Überschrift Hierarchiestufe 2.
Abbildung 10: Überschrift der Hierarchiestufe 3.
Abbildung 11: globales Webseitenlayout mit dem Kopf, Menü, Text und
Fussbereich
Abbildung 12: Bannerentwurf für das Kreisbehindertenportal
Abbildung 13: Accesskey Entwurf für das Kreisbehindertenportal
Abbildung 14: Navigation (Menüführung mit Schnellsuche, Login und
Abbildung 15: Adressen - Startseite.
Abbildung 16: Adressen - Register
Abbildung 17: Bildergalerie Startseite
Abbildung 18: Bildergalerie - Vorschau Modus
Abbildung 19: Bildergalerie - Bild
Abbildung 20: Forum - Startseite
Abbildung 21: Freizeit - Startseite
Abbildung 22: Freizeit - Einrichtung vorschlagen
Abbildung 23: Freizeit - nach behinderengerechten Zugang und Ort gefilterte
Freizeit -angebote.
Abbildung 24: Gästebuch - Startseite
Abbildung 25: Hilfe - Startseite.
Abbildung 26: Hilfe - Thema
2
Abbildung 27: Impressum - Startseite
Abbildung 28: Infocenter - Startseite.
Abbildung 29: Infocenter - Kategorie.
Abbildung 30: Infocenter - Artikel / Bericht
Abbildung 31: Kalender - Startseite.
Abbildung 32: Kalender - Ereignis.
Abbildung 33: Kontakt - Startseite.
Abbildung 34: Links - Startseite
Abbildung 35: Urteile Startseite.
Abbildung 36: Rechtsprechung - Urteil
Abbildung 37: behindertengerechten Stadtplan - Startseite
Abbildung 38: behindertengerechter Stadtplan - gefilterte Kategorie mit Ort
Abbildung 39: behindertengerechter Stadtplan - behindertengerechte
Einrichtung vorschlagen
Abbildung 40: Suche - Startseite und Suchmodul
Abbildung 41: Suche - Ergebnisse
Abbildung 42: Portal (Startseite der Internetpräsenz)
Abbildung 43: Kreisbehindertenportal - Content Management System (KCMS)
Abbildung 44: Phase der Programmierung
Abbildung 45: Phase des Austesten Hinzufügen von Inhalts mit Prototyp
R ückkoppelung in die Phase der Programmierung.
Abbildung 46: Phase der Einführung der Webseite
Abbildung 47: Projektplan
Abbildung 48: Offline Fragebogen
Abbildung 49: Programm der EJMB Abschlussveranstaltung vom
Abbildung 50: Zeitungsausschnitt der NWZ Göppingen vom 08 12 2004
3
II. Anhangverzeichnis
Anhang 1: Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV)
Anhang 2: Projektplan
Anhang 3: Offline Fragebogen
Anhang 4: Ergebnisse der Umfrage
Anhang 5: Programm der EJMB Abschlussveranstaltung
Anhang 6: Pressestimme
III. Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) .
Tabelle 2: BITV Priorität I
Tabelle 3: BITV Priorität II
IV. Abkürzungsverzeichnis
BAGH: Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte BAR: Bundesarbeitsgesellschaft für Rehabilitation BGG: Behindertengleichstellungsgesetz BITV: Barrierefreie Informationstechnik Verordnung CMS: Content Management System EJMB: Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen ENGL: Englisch GG: Grundgesetz KCMS: Kreisbehindertenportal Content Management System
4
1. Einleitung
Durch das Medium World Wide Web (WWW) 1 sind neue Möglichkeiten in der Informationsbeschaffung entstanden. Informationen werden im World Wide Web, häufig über Internet Präsenzen oder Homepages zur Verfügung gestellt. Bei der Gestaltung der Homepages wird oft nicht beachtet, dass Menschen mit einer Sinnesbehinderung, wie Blinde, Sehbehinderte, Gehörlosen aber auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie Nerven-, Gelenk oder Muskelerkrankungen bei unrichtiger Programmierung die Seiten der Internet Präsenzen schlecht navigieren und im schlimmsten Fall gar nicht lesen können. In der Bundesrepublik Deutschland leben bei einer Gesamtbevölkerungszahl von 82,2 Millionen Menschen ungefähr 6,7 Millionen Menschen mit einer echten Behinderung, deren Grad der Einschränkung mehr als 50% beträgt. 2 Nach einer Studie der GfK 3 hatten im Jahr 2001 rund 46% der Gesamtbevölkerung einen Internet Anschluss. Bei gleicher Penetrationsrate würde dies rund 3 Millionen Menschen entsprechen, die mit einer echten Behinderung das Internet gebrauchen.
Dabei können dem den Menschen Hindernisse im World Wide Web erfahren. Hindernisse ergeben sich vor allem, wenn der Benutzer durch die Sinnesorgane eingeschränkt ist und schlecht oder gar nicht sehen kann. Hindernisse ergeben sich aber auch, wenn der Internet Nutzer in seiner Bewegung eingeschränkt ist und dabei die Maus schlecht oder gar nicht bewegen kann. Ebenfalls widerfahren den Menschen, die schlecht oder gar nicht hören Hindernisse bei der Hinterlegung mit akustischen Signalen. Diese Hindernisse gilt es zu beseitigen und eine so genannte „Barrierefreiheit“ 4 zu schaffen. Barrierefreiheit bedeutet, dass der Internet Benutzer uneingeschränkt von der Behinderung, die Homepage lesen und bedienen kann.
1 www World Wide Web: wird gern auch als das Internet bezeichnet.
2 Quelle: 2001 Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen (Kabinettvorlage Juni
2003)
3 Quelle: GfK Online Monitor März 2001, 7. Untersuchungswelle S.9
4 Vgl. Kapitel 2.3.3
5
1.1 Zielsetzung und Auftrag
Auf dem Behindertenkongress in Madrid 5 wurde im März 2002 der Grundsatz für „das europäische Jahr der Menschen mit Behinderung“ (EJMB) 6 , formuliert: „Nichts über uns ohne uns.“ So sollen nach dem Beschluss Menschen mit Behinderungen europaweit auf sich und ihre Interessen aufmerksam machen. Gleichzeitig bewilligte der Rat Mittel für die Umsetzung, die auch in den Landkreis Göppingen im Bundesland Baden-Württemberg geflossen sind. Der Landkreis Göppingen zählt in Bezug auf die Bevölkerungsstärke von rund 250.000 Menschen 7 zu den eher kleineren Landkreisen in Deutschland. Unterstellt man die Penetrationsrate der Menschen, die im Netz mit einer echten Behinderung konfrontiert sind, so würde die Anzahl derer im Landkreis Göppingen rund 9.400 Internet Benutzer betragen. Deshalb möchte der Landkreis Göppingen in Verbindung mit dem Kreisbehindertenring eine Internet Präsenz schaffen, die auch den Ansprüchen dieser Internet Benutzer gerecht wird.
Dazu soll unter der Domain http://www.kreisbehhindetenportal-goeppingen.de 8 ein Eigenständiges Internet Portal entstehen. Konkret formuliert lautet die Aufgabe:
„Erstellung eines Internet-Portals für Menschen mit Behinderungen für den Landkreis Göppingen.“
Darüber hinaus soll sich das Internet Portal an die Familie, Freunde und Arbeitgeber von Menschen mit Behinderungen richten. Bei der Erstellung der Internet Präsenz tritt im Vergleich zu anderen Internet Präsenzen das Problem der barrierefreien Gestaltung auf. So wird bei der Erstellung des Internetportals immer wieder die kardinale Frage auftauchen: Sind die Vorraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung der Homepage gegeben?
5 Quelle: http://www.bmgs.bund.de/downloads/ejmb_erklaerung_madrid.doc - Die Deklaration
von Madrid
6 Vg. Ebenda
7 Quelle: http://www.region-stuttgart.de/kommunen/lkrs_gp.php3
8 Vgl. Namensfindung der Internet Präsenz: Kapitel 4.1.3
6
1.2 Vorgehensweise
Der Inhalt der Diplomarbeit gliedert sich folgendermassen: In Kapitel 2 werden grundlegende Anforderungen zur Erstellung eines Internet Portals erörtert. Dabei werden neben den allgemeinen Ansprüchen an die Homepage, auch Anforderungen aus Sicht der behinderten Menschen, des Betreibers der Homepage sowie der Firma, die die Internet Präsenz bereitstellen wird, dargelegt.
Im Kapitel 3 werden allgemeine theoretische Modelle aus dem Projektmanagement vorgestellt. Als Ergebnis dieses Kapitels sollen Modelle des Projektmanagements auf die barrierefreie Webseitengestaltung umformuliert werden und anhand eines Projektplanes in der Praxis umgesetzt werden. Im Kapitel 4 wird detailliert auf die einzelnen Phasen des Modells für die Erstellung eingegangen. Es werden grundlegende Phasen der Homepagegestaltung wie den Anforderungen an Benutzer und Webseite, dem Design, die Grundzüge der Programmierung, dem Hinzufügen des Inhalts und Austesten aber auch der Weiterentwicklung und Wartung der Homepage offen gelegt, damit ein Konzept zur Gestaltung und Umsetzung für die Praxis resultiert. Im Kapitel 5 erfolgt eine kritische Stellungnahme aus der Umsetzung sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Internet Portals. Die wissen- schaftliche Arbeit wird in Kapitel 6 durch ein Fazit abgeschlossen.
7
2. Grundlegende Anforderungen zur Erstellung eines
Portals
Zu den Top 10 Internetauftritten in Deutschland zählen ausschliesslich Webseiten, die unter dem Begriff Internetportal zusammengefasst werden. Dazu zählen zum Beispiel die Auftritte von T-Online 9 , MSN 10 oder Yahoo 11 Das Wort Portal stammt von dem lateinischen Wort „porta“ 12 ab, was soviel wie Tür oder Eingang bedeutet und bezeichnet in der Baukunst einen besonders ausgeprägten Eingang zu einem grösseren Gebäude.
Das Merkmal der Ausprägung des Eingangs scheint offenbar auch bei Internet Auftritten zu gelten. Bei einem Internet Portal handelt es sich um einen besonders ausgestalteten Eingang zu einem Internetauftritt. Trotz der relativ jungen Geschichte des Begriffes Internet Portal gibt es eine Reihe von Definitionen. So wird unter anderem ein Internet Portal als „… ein Anwendungsprogramm oder ein Instrument bezeichnet, das als zentrale Einstiegsseite oder Navigationsplattform eine personalisierte und adaptive Benutzer-Schnittstelle liefert, die die Interaktion mit anderen Personen, Anwendungen und Inhalten (Dokumenten) erlaubt“. 13
2.1 allgemeine Anforderungen an ein Internet Portal
Wie in der Baukunst soll auch im Internet ein monströser Eingang zu einem Gebäude bzw. einer Internet Präsenz vielen vorbeiziehenden Personen ein Anziehungspunkt darstellen. Dabei darf der Besucher nicht vor verschlossener Tür stehen, sondern er muss unmittelbar erkennen welche Inhalte sich hinter der Tür befinden.
9 Vgl. http://www.t-online.de - Das Internet Portal von t-online
10 Vgl. http://www.msn.de - Das Internet Portal des Microsoft Network in Deutschland.
11 Vgl. http://www.yahoo.de - Das Internet Portal von Yahoo! in Deutschland.
12 Vgl. Encarta 2003
13 Quelle: White Paper Wissensmanagement im Internet mittels Entreprise Portalen von Prof.
Dr. Matthias Frank Februar 2003 S.8-10
8
2.1.1 Übersichtlich
Portale sollten übersichtlich gestaltet werden. Dabei sollte dem Besucher eine vertraute Umgebung geschaffen werden, in dem Inhalte und Navigation gut von einander getrennt werden.
2.1.2 Verständlich
Bei der Gestaltung der Inhalte für das Portal muss eine Sprache gefunden werden, die leicht und einfach ist, damit sie jeder gut verstehen kann.
2.1.3 Inhalte
Der Inhalt des Portals setzt sich aus verschiedenen Teilen der Internet Präsenz zusammen. Dabei soll über das Portal dem Besucher wichtige Informationen über den Inhalt der Internet Präsenz dargelegt werden.
2.1.4 Navigation
Bei einem Eingang zu einem Gebäude kann der Besucher anhand der Türschilder sehen, wer in welcher Wohnung wohnt. Bei einem Internet Portal ist es wichtig, dass Inhalte so beschriftet sind, dass der Besucher umgehend dorthin navigieren kann.
2.1.5 Suche
Von einem Besucher kann man nicht erwarten, dass er alles über das Gebäude bzw. die Internet Präsenz weiss. Deshalb muss bereits auf dem Portal eine einfache Möglichkeit schaffen, die gesamte Internet Präsenz zu durchsuchen.
9
2.2 Anforderungen aus Sicht der Skalierbarkeit
Reicht bei in einem Gebäude der Platz nicht mehr aus, so wird in der Regel angebaut oder das Gebäude aufgestockt. Das gleiche gilt selbstverständlich für eine Internet Präsenz. Stockt man zum Beispiel ein Gebäude auf bzw. fügt man einer Internet Präsenz neue Inhalte zu, so müssen diese leicht in das bestehende Gebäude bzw. Internet Portal integriert werden können.
2.2.1 Module
Die Internet Präsenz muss deshalb so strukturiert werden, dass Sie flexibel ist und eine einfache Erweiterung möglich ist. Aus diesem Grund bietet sich eine Strukturierung in Modulen an. Module sind ein eigenständiger Bereich der Internet Präsenz. Vergleicht man wieder die Internet Präsenz mit einem Gebäude, so stellen Module Wohnungen bzw. Stockwerke dar. Dabei wird dem Besucher auf der Startseite das Portal Modul angezeigt.
2.2.3 Sprache
Mit Bestehen der Internet Präsenz ist es wahrscheinlich, dass im Laufe der Zeit ausländische Internet Benutzer das Portal besuchen wollen. Deshalb muss bei der Gestaltung schon in Erwägung gezogen werden, dass das Internet Portal über der deutschen Sprache in weiteren Sprachen wie zum Beispiel Englisch oder Französisch präsentiert wird. Es muss die Skalierbarkeit für Portal Versionen in verschiedenen Sprachen gegeben sein.
10
2.3 Anforderungen an ein Portal aus Sicht der behinderten
Menschen
Betritt zum Beispiel ein körperlich behinderter Mensch ein Gebäude, so können Hindernisse auftreten, wenn der Eingang zu diesem Gebäude nicht behindertengerecht gebaut ist. Rollstuhlfahrer können im schlechtesten Fall ein Gebäude gar nicht befahren, da der Eingang nur aus Treppen und keiner Rampe besteht.
Ähnlich verhält es sich bei einem Eingang zu einer Internet Präsenz. Menschen mit Behinderungen haben besondere Anforderungen an den Eingang oder das Portal. Auf Grund ihrer Behinderung treten in der Regel Anforderungen auf, die weit über den anderer Menschen stehen. So benötigt zum Beispiel ein Mensch, der an Blindheit erkrankt ist, ein so genanntes „Braille Gerät“ 14 , dass alle Zeichen der Website in die Blindenschrift übersetzt und dem Menschen trotz dieser Einschränkung erlaubt, die Webseite zu lesen. Damit alle Menschen mit oder ohne Einschränkung eine Webseite besuchen können, müssen alle Barrieren aus dem Weg geräumt werden. Häufig spricht man von einer so genannten Barrierefreiheit. Doch zunächst stellt sich die Frage, wer sind eigentlich Menschen mit einer Behinderung?
2.3.1 Begriff der Behinderung
Es gibt vielfältige Ansätze aus den Bereichen Pädagogik, der Gesellschaft und der Medizin den Begriff der Behinderung zu definieren. So gibt es Ansätze aus dem erziehungswissenschaftlichen Bereich: "Als behindert gelten Personen, welche infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert wird." 15
14 Vgl. Barrierefreies Webdesign, Jan Eric Hellbusch 1. Auflage: 2001-11 S. 11
15 Vgl. Einführung in die Behindertenpädagogik, Bd. I, Allgemeine Theorie und Bibliographie*
Bleidick, Ullrich u.a. / Erschienen 3. Aufl. 1977, S. 11
11
Bleidick unterscheidet also zwischen einer Schädigung und der daraus resultierenden gesellschaftlichen Beeinträchtigung. Nach dem deutschen Bildungsrat 16 gelten Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in ihrem Lernen, im Sozialverhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder ins der psychomotorischen Fähigkeiten soweit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilnahme am Leben der Gesellschaft wesentlich erschwert ist.
Um bestimmte finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen, müssen sich Menschen mit Behinderungen durch die Gesellschaft zeichnen lassen: So kann man im Bundessozialhilfegesetz 17 über die Behinderung lesen "...eine nicht nur vorübergehende erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit, die auf dem Fehlen oder auf Funktionsstörungen von Gliedmassen oder auf anderen Ursachen beruht. Weiterhin liegen Behinderungen bei einer nicht nur vorübergehenden erheblichen Beeinträchtigung der Seh-, Hör-, und Sprachfähigkeit und bei einer erheblichen Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Kräfte vor." Das Bundessozialhilfegesetz geht zwar auf die Schädigungen ein, nicht aber auf die gesellschaftliche Dimension des Begriffs der Behinderung.
Besonders schwierig wird es in der Medizin den Begriff der Behinderung zu definieren, so formuliert die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) 18 „Es handelt sich hier um einen im anatomisch-physiologischen Bereich anzusiedelnden, vielschichtigen und gegen die verschiedenen benachbarten Bereiche nicht immer leicht abzugrenzenden Sammelbegriff. Zu der Feststellung dieser relativen Unschärfe des Begriffes 'Behinderung' kommt die Tatsache hinzu, dass der Terminus nicht ausreicht, um die Gesamtheit der hier
16 Deutscher Bildungsrat 1973, Empfehlung der Bildungskommission, 1973, S.13 --- Zur
pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und
Jugendlicher. In: Gutachten und Studien der Bildungskommission, 25, Sonderpädagogik 1.*
Deutscher Bildungsrat / Erschienen 1973
17 Vgl. (BSHG) § 124 Abs. 4, Satz 1-4 und Bundessozialhilfegesetz Lehr- und
Praxiskommentar zum Bundessozialhilfegesetz (LPK-BSHG); 4. Auflage; Baden-Baden: Nomos
Verlagsgesellschaft, 1994
18 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt - http://www.bar-frankfurt.de
12
angegebenen Sachverhalte zu erfassen und die verschiedenen Ebenen aufzuzeigen, in denen 'Behinderung' wirksam wird." 19
Durch die letzte Definition aus dem Bereich der Medizin wird deutlich, dass der der Begriff "Behinderung" ist ziemlich komplex und dient oft nur zur
Vereinfachung, um eine bestimmte Zielgruppe für medizinische, pädagogische oder gesellschaftliche Spezifikation durchführen zu können. Es können dabei die jeweiligen Behinderungen von den verschiedenen Spezialisten auch unterschiedlich beurteilt werden.
2.3.2 Behindertengleichstellungsgesetz
Das neue Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) trat zum 1. Mai 2002 in Kraft. 20 Ziel des Gesetzes ist „die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen…“ 21
Damit wurde der Verfassung gerecht, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verbietet. 22 Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz soll die Benachteiligung von behinderten Menschen beseitigt und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft gewährleistet werden. Kernstück des Gesetzes ist die Verpflichtung des Bundes zur Barrierefreiheit. 23 Es besteht für den Bund ein Benachteiligungsverbot gegenüber Menschen mit einer Behinderung. Verstösst der Bund gegen diese Verpflichtungen und werden die Rechte behinderter Menschen verletzt, so können diese sich von anerkannten Verbänden bei der Durchsetzung ihrer Rechte vertreten lassen.
19 Vgl. BAR Wegweiser - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen S.3 -
http://www.bar-frankfurt.de/publik/publik9.htm
20 Vgl. BGG: Gesetze und Verordnungen zum Behindertenrecht auf der Homepage des
Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Ordnung - http://www.bmgs.bund.de/
21 Vgl. Ula Schmid: Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen: Ein Beitrag zur
Umsetzung des Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz - Anhang Gesetzestext BGG S. 48
22 Vgl. Düring Dieter Grundgesetz (GG) -Artikel 3 Abs. 3 Satz
23 Vgl. BGG § 4,5: Gesetze und Verordnungen zum Behindertenrecht auf der Homepage des
Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Ordnung - http://www.bmgs.bund.de/
13
2.3.3 Barrierefreiheit
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 24 ist die Gestaltung von Gebäuden dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 25 Ähnlich verhält es sich bei der Barrierefreiheit im Internet. Ein Internet Portal ist dann barrierefrei, wenn es für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise und ohne fremde Hilfe zugänglich ist.
Die wesentlichen Kriterien für ein behinderungsgerechtes- oder so genanntes „barrierefreies Webdesign“ wurden in der Bundesrepublik Deutschland durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) 26 nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 27 festgelegt. Die Verordnung trat am 24.07.2002 in Kraft, sie regelt neben dem sachlichen Geltungsbereich und den einzubeziehenden Gruppen, die anzuwendenden Standards und Fristen für die Umsetzung. Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung gilt für die Internetauftritte- und angebote der Behörden der Bundesverwaltung. 28 Durch den Behinderungsgleichstellungsgrundsatz hat der Bund den Ländern eine klare Linie vorgegeben. So sieht der Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg 29 vom 28.02.2003 behinderten Menschen einen Anspruch auf Barriere- und Kommunikationsfreiheit vor. Im Gesetzentwurf wird dies so definiert:
24 Vgl. BGG § 4: Gesetze und Verordnungen zum Behindertenrecht auf der Homepage des
Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Ordnung - http://www.bmgs.bund.de/
25 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. Vorschlag der
Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. (BAGH) - http://www.bagh.de/
26 Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV). Vgl. Anhang 1
27 Vgl. § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Gesetze und
Verordnungen zum Behindertenrecht auf der Homepage des Bundesministeriums für
Gesundheit und soziale Ordnung - http://www.bmgs.bund.de/
28 Vgl. Anlage 1: §1 Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV)
29 Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte in Baden-Württemberg -
Gesetzentwurf Gleichstellung - http://www.lagh-bw.de
14
„Barrierefreiheit ist die gleichberechtigte Möglichkeit der Teilnahme, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen ohne Benachteiligung, ohne generelle Zugangs- und
Nutzungsbeschränkung für einzelne Personengruppen und unabhängig von einer Behinderung …“. 30
Das Gesetz soll nach Vorbild des BITV für alle Einrichtungen des Bundeslandes Baden-Württemberg, deren Behörden und Dienststellen, für die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie für die kommunalen Gebietskörperschaften gelten. Für die Umsetzung werden jedoch im Gegensatz zum BITV keine expliziten Fristen genannt. Allerdings geht der Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen des Landes Baden-Württemberg jedoch noch weiter, denn es hält auch den gewerbsmässigen Anbieter an, Internet- und Intranetseiten entsprechend den Standards der Verordnung zu gestalten. 31
2.4 Anforderungen an den Homepagedienstanbieter
Unter einem Homepagedienstanbieter versteht man einen Dienstleister, der die Internet Präsenz auf einem Server bereitstellt. Ein Homepagedienstanbieter ist auch unter dem Namen Provider 32 bekannt
2.4.1 allgemeine Anforderungen
Die Anforderungen an den Homepagedienstanbieter ergeben sich durch die Anforderungen der behinderten Menschen, des Homepagebetreibers und den gesetzlichen Vorschriften. So müssen Internet Provider in erster Linie schnell und zuverlässig sein. Gute Provider garantieren eine minimale Bandbreite
30 Vgl. §12 Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte in Baden-Württemberg -
Gesetzentwurf Gleichstellung - http://www.lagh-bw.de
31 Ebenda, §13
32 to provide (engl.): bereitstellen
15
sowie einen mittleren Datendurchsatz und erreichen dabei Grad der Zuverlässigkeit von über 99%. 33
Bei einem Provider sollte die Möglichkeit einer telefonischen Notrufstelle (Hotline) gegeben sein, auf der kompetentes Personal zu den üblichen Uhrzeiten zur Beseitigung von Problemen oder anderer Auskünfte zur Verfügung steht. Einen Anhaltspunkt über die Qualität des Providers erhält man von deren Homepage. So decken gute Provider den Teil der am häufigsten auftretenden Fragen in einer eigenen Rubrik auf der Homepage ab. Ebenfalls spricht für den Provider die Nennung von so genannten Referenzkunden, die ebenfalls einen Anhaltspunkt über die Qualitäten des Providers geben können. Dabei sollte man die Geschwindigkeit zu den Internet Präsenzen der Referenzkunden mehrmals und zu unterschiedlichen Tageszeiten testen. Wenn man noch keine Erfahrungen mit dem Homepagebetreiber gemacht hat, besteht die Möglichkeit eines Tests. Dabei stellt man dem Internet Provider eine Frage, zu der man die Antwort bereits gut kennt und wertet dabei die Antwortzeit und die Qualität der Antwort ab. Es empfiehlt sich diese Ausforschung als letzte Prüfung mit allen Providern auszuüben, die durch andere Kriterien in die engere Auswahl gefallen sind.
2.4.2 Technische Anforderungen
Neben den allgemeinen Anforderungen gibt es eine Vielzahl von technischen Anforderungen, die man bei der Auswahl beachten sollte. Technische Anforderungen haben mindestens den gleichen Stellenwert wie allgemeine Anforderungen. In den meisten Fällen besteht ein Zusammenhang zwischen den allgemeinen und technischen Anforderungen. So spiegelt die Plattform unter der der Server läuft, den Grad der Zuverlässigkeit wider. Server, die auf einem Linux System laufen, haben in der Regel einen höheren Grad der Zuverlässigkeit wie System die unter Windows laufen. 34
33 Vgl. Chip Computer Magazin 10/2003 S. 268
34 Quelle: Untersuchung der Standish Group, veröffentlicht in „Information Week“; IT Managers
become more Open; April 2001
16
Immer häufiger bieten auch ausländische Internetdienstanbieter ihren Service auch in Deutschland an. In manchen Fällen werden dabei die Internet Domäns im Ausland verwaltet. Aus diesem Grund sollte man sich davon überzeugen, ob sich der Server auch wirklich in Deutschland befindet. Server die im Ausland platziert sind, benötigen durch die relative Entfernung eine höhere Antwortzeit und sind deshalb in der Regel langsamer. Häufig werden Server auch untervermietet. Dabei vermietet der Provider einfach einen Teil des Servers an einen Unterprovider. Da der Unterprovider eine Art „Miete“ an den tatsächlichen Provider zahlen muss, ist unter normaler kaufmännischer Betrachtung eine Umlage der Miete im Preis wieder zu finden. Unterstellt man dem Provider und dem Unterprovider bei gleicher Kostenstruktur ähnliche Gewinnabsichten, so dürfte der Provider seinen Service kostengünstiger anbieten als der Unterprovider.
Um Besuchertypen analysieren zu können, muss der Provider eine übersichtliche und umfangreiche Besucherstatistik zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollten komprimierten Dateien, die Besuche protokollieren zum Herunterladen angeboten werden. Mit der Webstatistik und den so genannten Protokolldateien 35 kann man zum Beispiel sehen woher Besucher kommen aber auch wo Besucher die Seite verlassen. Damit sind die Besucherstatistik und die Protokolldateien ein wichtiges Werkzeug um Besucherzahlen zu erhöhen. Sie dürfen im Angebot des Providers nicht fehlen. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl technischer Unterschiede von Provider zu Provider. So bieten Provider verschiedene Datenbanken und Dienste an. Datenbanken verstehen in der Regel eine „gegliederte Abfragesprache“. 36 Zu den häufigsten Datenbanksystemen zählt der SQL Server 37 und MySQL 38 . Im Gegensatz zum SQL Server ist MySQL ein offenes Bezugsquellen Projekt (open source) 39 und dürfte sich deswegen auch am Markt als gängigstes Datenbanksystem durchgesetzt haben.
35 Protokolldateien werden auch gern Log files genannt
36 gegliederte Abfragesprache = engl.: Structured Query Language (SQL)
37 Vgl. Microsoft SQL Server: http://www.microsoft.com/
38 Vgl. MySQL: http://www.mysql.com/
39 Vgl. Open Source (engl.) = frei zugänglicher Programmcode - http://www.opensource.org/de-
osd.html
17
2.4.3 Rechtliche Anforderungen
Bei den rechtlichen Anforderungen geht es in erster Linie um den Vertrag. So sollte die Laufzeit nicht länger als 12 Monate betragen bei automatischer Verlängerung. 40 Man sollte das Recht haben zu einer vernünftigen Frist zu kündigen und sollte sich ebenfalls bewusst sein unter welchen Fällen der Provider den Vertrag kündigen kann.
Im Vertrag sollte der Umfang der Leistung, deren Preise, Zusatzkosten zum Beispiel für Einrichtung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig und übersichtlich abgebildet sein. Ebenso empfiehlt es sich zusätzliche Kosten, die zum Beispiel bei einer Überschreitung des vereinbarten Verkehrs entstehen, mit in den Vertrag aufzunehmen.
2.5 Anforderungen durch den Seitenbetreiber
Der Betreiber einer Homepage ist für den Inhalt der Internet Seite verantwortlich: „Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.“ 41 Nach dem Teledienstgesetz ist ein Dienstanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. 42 Bei eigenen Telediensten handelt es sich um jede Informationen, die durch den Seitenbetreiber zur Nutzung bereitgestellt wird. Fremde Teledienste sind hingegen Informationen, die durch eine dritte Person bereitgestellt werden. Demnach ist nach dem Teledienstgesetz ein Seitenbetreiber nicht nur für den eigenen Inhalt verantwortlich, sondern auch für die Vermittlung z. B. durch Hyperlinks 43 fremder Teledienste und deren Inhalt. Deshalb ist es für einen Seitenbetreiber wichtig, dass unmittelbare Kontrolle über alle Inhalte bzw. den Content 44 der Seite ausgeübt werden kann.
40 Handbuch Service Provider von Mary H. Gillespie, Joseph R. Matthews
41 Vgl. Martin Geppert, Alexander Rossnagel: Telemedia-Recht. Telekommunikations- und
Multimediarecht. 4. Ausgabe, Teledienstgesetz TDG § 8 S. 151
42 Vgl. Ebenda S. 137
43 Hyperlink (engl.): Verbindung oder Verknüpfung, im weiteren Verlauf der Arbeit als
Verknüpfung bezeichnet.
44 Content (engl.): Inhalt
18
2.5.1 Content Management System
Der Begriff Content Management System (CMS) setzt sich aus drei
Einzelworten zusammen: Der Content ist für den Inhalt und die Strukturierung
eines Webauftritts verantwortlich und ist das globale Objekt mit dem gearbeitet
wird. Die Verwaltung des Inhalts der Struktur sowie die Organisation der
einzelnen Arbeitsschritte finden sich im Management wider. Dabei setzt sich
das System aus den einzelnen Modulen zusammen und steht für die
Technologie , mit der die Tätigkeit auf dem globalen Objekt durchgeführt wird. 45
Daraus lässt sich eine Definition für den Begriff ableiten:
Ein Content Management System ist ein aus mehreren Bausteinen
bestehendes Werkzeug, mit dem Personen den Inhalt und die Struktur eines
Webauftritts verwalten können. 46
Der wesentliche Aspekt ist die Trennung von Inhalt und Gestaltung. Der
Grundgedanke ist eine Arbeitsteilung in den beiden Bereichen und die damit
verbundene effektivere Nutzung von Fähigkeiten und Ressourcen. So kümmern
sich Personen aus dem Verantwortungsbereich Inhalt um lediglich um
redaktionelle Tätigkeiten, während Personen aus der Gestaltung für die Form
und den Entwurf der Internet Präsenz verantwortlich sind.
Zu Beginn des Projektes müssen Redakteure und Gestalter zusammen ein
gemeinsames Konzept ausarbeiten und die Module für die fertige Webseite
festlegen. Neben den reinen Textinhalten müssen zentrale Komponenten wie
Bilder und Navigation festgelegt werden. 47
45 Vgl. Content Management Magazin Ausgabe 10/2003 Artikel: Portale mit PHP S.42
46 Vgl. Ebenda 43
47 Vgl Ebenda S 44
19
2.5.1.1 Vorteile eines CMS
Content Management ist ein zweckmässiges Model für die Konsolidierung und Verwaltung von Daten jeder Art. Das verringert zum einen Kosten, die bei der Verwaltung von Informationen entstehen. Zum anderen verringert sich die Gefahr der Verdopplung von Inhalten an unterschiedlichen Stellen. Das Content Management System trägt mit der Erfassung, Durchsetzung der Arbeitsabläufe sowie der Abnahme von Inhalten zur Steigerung der Produktivität und effizienten Bereitstellung der wesentlichen Informationen an die Beteiligten bei. Fortgeschrittene Content Management Systeme enthalten meistens eine Schnittstelle durch die relevante Inhalte an die zuständigen Mitarbeiter delegiert werden kann.
2.5.1.2 Kosten eines CMS
Die Kosten für ein Content Management hängen von vielen Faktoren ab. So gibt es bereits bei der Betrachtung der Anschaffungskosten Preisunterschiede von der kostenlosen offenen Bezugsquellen Projektlösung (open source) bis hin zu komplexen Systemen, die Intra- und Extranet verbinden und in ihrer Anschaffung mehrere 100.000 Euro kosten können. 48 Allerdings beschränken sich Content Management Systeme nicht nur auf den Anschaffungspreis. So können bei einem Content Management Systems jährliche Unterhaltskosten entstehen. Content Management Systeme können sich in ihrer Lizenz auch auf Arbeitsplätze beschränken. 49 Bei der Einführung können auch Kosten für die Umsiedlung alter Inhalte in das neues System entstehen. Darüber hinaus entstehen Schulungskosten der Mitarbeite am neuen System. Eventuell muss zusätzliche Hardware und IT Personal eingekauft werden.
48 Vgl. E-business Executive Summary, Ausgabe Oktober 2001: CMS-Systeme sind teuer. Sind
die Investitionen auch sicher? S.19
49 Vgl. CMS System der Fa. Xedrix - Lizenzbestimmungen: http://www.xedrix.de
20
2.5.1.3 Risiken eines CMS
Die Umstellung auf ein Content Management System erfordert auch eine Umstellung von Prozessen und Aufgabenbereichen. Waren bisher eher Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen für die Gestaltung des Internet Portals verantwortlich, so werden für das Content Management System schreib gewandte, nicht-technisch orientierte Mitarbeiter benötigt. Dadurch entstehen Änderungen in der Organisation, die frühzeitig eingebracht werden müssen. Organisationen müssen Anforderung an Content Management Systeme sorgfältig durchdenken. Sie müssen dabei die Funktionen der verschiedenen Anwendungen überlegen und die Architektur an die Informationsverwaltung festlegen, ohne dabei künftige Entwicklungen oder Erweiterungen an das gesamte System auszuschliessen. Dabei tritt das Risiko auf, dass man im frühen Stadium noch nicht alle späteren Konsequenzen absehen kann. Deshalb sollte das System über offene Schnittstellen verfügen, die eine Anbindung an die vorhandene Systemarchitektur erlaubt.
2.6 Anforderungen an ein Internet Portal für Menschen mit
Behinderungen im Landkreis Göppingen
Die Anforderungen an ein Internet Portal für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Göppingen ergibt sich aus der Summe der allgemeinen Anforderungen, der Anforderungen aus Sicht der Skalierbarkeit, der Anforderungen der Menschen mit Behinderungen, den Anforderungen durch den Homepagedienstanbieter sowie den Anforderungen, die durch den Seitenbetreiber gestellt wird.
Konkret bedeutet dies, ein erweiterbares, barrierefreies Internet Portal, dessen Inhalt durch den Seitenbetreiber über ein Content Management System verwaltet wird und durch einen inländischen Homepagedienstanbieter auf einem zuverlässigen Server bereitgestellt wird.
21
3. Theoretischer Teil
3.1 Definition eines Projektes
Die Frage nach der Bedeutung eines Projektes erscheint überflüssig, da man ständig mit dem Begriff konfrontiert ist. Dennoch ist eine Abgrenzung des Begriffes Projekt sinnvoll: Im Duden 50 wird ein Projekt als eine gross angelegte oder bereits begonnene Unternehmung beschrieben. Neben dieser doch recht allgemeinen Definition gibt es in der Fachliteratur eine Vielzahl von verschiedenen Definitionen.
So wird unter anderem ein Projekt als: „ein einmaliges Vorhaben, das durch die zeitliche Befristung, hohe Komplexität und Interdisziplinäre Aufgabenstellung gekennzeichnet ist“ 51
Die Deutschen Industrienorm (DIN) definiert ein Projekt als ein Vorhaben, das im wesentlichen durch Einmaligkeit und in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet wie zum Beispiel Zielvorgabe oder zeitliche, finanzielle, personelle und andere Abgrenzungen aber auch Abgrenzungen gegenüber anderen Vorhaben und projektspezifische Organisationen. 52
Projekte sind demnach zeitlich begrenzt, sie haben einen eindeutig definierten Anfang und Abschluss. Der Ausgang eines Projektes kann verschiedene Resultate haben. Man kann von einem erfolgreichen Abschluss sprechen, wenn die vorher vereinbarten Projektziele zum vereinbarten Termin erreicht wurden. Darüber hinaus liegt ein weiteres wesentliches Merkmal in der Einzigartigkeit eines Projektes. Dabei muss der Kontext betrachtet werden, in dem das Projekt durchgeführt wird. So kann eine Aufgabe, die für die eine Firma eine
50 Vgl. Der Duden, 12 Bde., Bd.1, Duden Die deutsche Rechtschreibung, neue Rechtschreibung
51 Vgl. Bernd J. Madauss, Handbuch Projektmanagement 6. Auflage, Schäfer & Poeschel, 2000
S.516
52 Vgl. Annette Kerber-Kunow: Projektmanagement und Coaching, Hüthig Fachverlage, 2000 S.
32
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Routinearbeit darstellt, vollkommenen Projektcharakter für eine andere Firma darstellen. Beispiele für Projekte kann der Bau einer Strasse, eine bestimmte Werbekampagne, die Restrukturierung einer Firma aber auch die Entwicklung einer Webseite sein.
Die aufgeführten Projekte werden grundsätzlich unter verschiedenen Rahmenbedingungen durchgeführt. So wird eine Strasse selten zweimal am gleichen Ort gebaut, eine Werbekampagne muss an das Produkt oder die Person angepasst werden, eine Firma unterscheidet sich in Ihrer Grösse und Organisation, eine Webseite unterscheidet sich in ihrer Zielgruppe, der Funktionalität und Architektur. Die aufgeführten Beispiele können in ihren Eigenschaften noch beliebig ergänzt werden, sie sollen lediglich die Einzigartigkeit von Projekten verdeutlichen.
Diese Einzigartigkeit von Projekten schliesst eine fortschreitende Ausarbeitung ihrer Eigenschaften ein. 53 Fortschreitend bedeutet Schritt für Schritt. Eigenschaften des Projektes sollen frühen Phasen grob festgelegt werden um diese in späteren Phasen genau zu verfeinern. Sicherlich wäre es sinnvoll Projekte zu Beginn genau festzusetzen und zu definieren, jedoch ist dies wegen der Neuartigkeit kaum zu erreichen. Mit Zunahme der Projektdauer werden Bereiche des Projektes in immer kleinere Teile zerlegt, das erwartete Ergebnis wird immer weiter bekannt. Dabei tritt die Schwierigkeit auf, dass die zu Beginn festgelegten Merkmale nicht unterwandert oder gar abgeändert werden dürfen, sie dürfen lediglich verfeinert werden.
53 Vgl. Jack Philips The Project Management Scorecard: Measuring the Success of Project
Management Solutions S.226
23
3.2 Projektmanagement
Der Begriff des Projektmanagements wird ebenfalls in der Literatur äusserst unterschiedlich definiert: Das Project Management Institute (PMI) 54 versteht unter Projektmanagement ausschliesslich die Verwendung von geeigneten Methoden, Werkzeuge und Techniken um die Projektziele zu erreichen. 55 Die deutsche Industrie Norm (DIN) definiert Projektmanagement „… als die Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mittel für die Abwicklung eines Projektes.“ 56
Für die Durchführung von Projekten ist in der Regel ein Projektteam verantwortlich, dessen Tätigkeit die Initiierung, Planung, Kontrolle und das Beenden des Projektes umfasst. Dabei müssen die angewendeten Methoden auf die Komplexität und Grösse des Projektes in seiner Gesamtheit angepasst sein. Stimmen die angewendeten Methoden nicht mit der Komplexität und Grösse des Projektes überein, so resultiert dies in der Regel mit einer Verlängerung der Projektdauer und dadurch zwangsläufig zu einer Erhöhung der Projektkosten. Nach einer Untersuchung der Standish Group 57 aus dem Jahre 1994 mit über 175.000 Projekten, wurden lediglich 16,2 % der untersuchten Projekte im vereinbarten Zeitraum zu den geplanten Kosten abgeschlossen. 31,8 % der untersuchten Projekte scheiterten ganz vor Ablauf des geplanten Zeitraums. Knapp über die Hälfte der 175.00 Projekte konnte jedoch nicht im geplanten Zeitraum fertig gestellt werden und verteuerte das Projekt im Durchschnitt um 189% gegenüber den anfänglich geschätzten Kosten. 58
54 Vgl. Projekt Management Institute - http://www.pmi.org
55 Vgl. Project Management Institute: A Guide to the Project Management Body of Knowledge.
PMI, 2000 Edition S.22
56 Vgl. Annette Kerber-Kunow: Projektmanagement und Coaching, Hüthig Fachverlage, 2000 S.
46
57 Vgl. Chaos Project auf der Homepage der Standish Group: - http://www.standishgroup.com
58 Vgl. Ergebnisse der Standish Group des Chaos Projektes aus dem Jahre 1994:
http://www.standishgroup.com/sample_research/chaos_1994_1.php
24
3.3 allgemeine Phasenmodelle des Projektmanagements
Der Grundgedanke von Phasenmodellen im Projektmanagement ist der übersichtliche und strukturierte Aufbau eines Projektes. Durch die Einteilung des Projektes in Phasen soll nach Abschluss jede Phase die Leitung des Projektes beurteilen können, ob eine Weiterführung sinnvoll erscheint oder nicht. In der Praxis gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle.
3.3.1 das „Wasserfall Modell“
Das Wasserfall Modell wurde 1970 von Royce 59 zur Entwicklung von Software vorgestellt.
Abbildung 1: Wasserfall Modell mit Rückkoppelungen (rot eingezeichnet) - eigene Darstellung
nach „Effective Project Management“, 2nd Edition von Robert K. Wysocki, Robert Beck, David
B. Crane S.25.
Beim Wasserfall Modell werden zunächst die System- und Software-anforderungen bestimmt und analysiert. Als nächstes wird das Design festgelegt um es anschliessend zu programmieren und explizit zu testen bevor das Programm eingeführt wird. Beim Durchlauf der Phasen sind Rück- 59 Vgl.Robert K. Wysocki, Robert Beck, David B. Crane: „Effective Project Management“, 2.
Auflage veröffentlicht von John Wisley & Sons. Inc., New York S. 20ff
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Andreas Riechmann, 2004, Erstellung eines Internet Portals für behinderte Menschen im Landkreis Göppingen, München, GRIN Verlag GmbH
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