Was macht eine totale Institution aus? Dieser Begriff wird von Erving Goffman näher definiert. 1 Kann man nun bei einem Kloster von einer "totalen" Institution im Sinne Goffmans sprechen? Zur Klärung dieser Frage müssen die Merkmale, die Goffman als charakteristisch für totale Institutionen anführt, auf das Kloster angewendet werden um so eventuelle Differenzen festzustellen. Zunächst die Merkmale gemäß Goffman:
"1. Alle Angelegenheiten des Lebens finden an ein und derselben Stelle, unter ein und derselben Autorität statt.
2. Die Mitglieder der Institution führen alle Phase ihrer täglichen Arbeit in unmittelbarer Gesellschaft einer großen Gruppe von Schicksalsgenossen aus, wobei allen die gleiche Behandlung zuteil wird und alle die gleiche Tätigkeit gemeinsam verrichten müssen.
3. Alle Phasen des Arbeitstages sind exakt geplant, eine geht zu einem vorher bestimmten Zeitpunkt in die nächste über, und die ganze Folge der Tätigkeiten wird von oben durch ein System expliziter formaler Regeln und durch einen Stab von Funktionären vorgeschrieben.
4. Die verschiedenen erzwungenen Tätigkeiten werden in einem einzigen rationalen Plan vereinigt, der angeblich dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen." 2
Punkt eins trifft für das Klosterleben zu, wobei man allerdings zwischen tätigen und kontemplativen Orden unterscheiden muß 3 , denn diese Trennung der Lebens-bereiche ist nur für die kontemplativen Orden zutreffend. In nach außen hin tätigen Orden ist der Bereich der Arbeit zwar eine aufgrund der Klosterzugehörigkeit verrichtete Tätigkeit, es besteht jedoch eine räumliche Trennung von der Institution, die in Goffmans Merkmalen nicht vorgesehen ist. Die Autorität, unter der das Leben stattfindet, ist das Kloster selbst
1 Goffman, Erving: Asyle Frankfurt 4 1981
2 Ebd., S.17
3 Vgl. Antier, Yvette: Flucht aus der Welt? Freiburg - Basel - Wien: Herder 1982, S.23: "Benediktiner, Zisterzienser und Kamaldulenser leben nach der Benediktusregel; Kartäuser, Karmeliter, Salesianer, Klarissen, Bethlehemsschwestern usw. führen ebenfalls ein kontemplatives Leben im Kloster, während andere Orden, wie Dominikaner, Franziskaner, Jesuiten usw., außerhalb des Klosters, in der »Welt« wirken."
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bzw. das im Orden herrschende Regelwerk. Personell gesehen sind Äbtissin oder Abt die Stellvertreter dieser Autorität.
Das zweite Merkmal, das Goffman anführt, bezieht sich auf die Mitglieder der Institution. Die Hervorhebung der Gleichheit ist mit Sicherheit auf das Klosterleben zutreffend, was auch durch die Kutten betont wird. Etwas anders sieht es mit der gleichen Tätigkeit aus. Bei den kontemplativen Ordensgemeinschaften kann wohl eher von einer Gleichförmigkeit ausgegangen werden als in einem tätigen Orden, dessen Mitglieder in verschiedenen Bereichen wie Sozialstationen, Schulen, Krankenhäusern etc. arbeiten.
Bei der Einteilung des Arbeitstages gilt ähnliches wie bei den schon erwähnten Merkmalen. Eine Ordensschwester, die in einer karitativen Einrichtung arbeitet, hat einen Arbeitstag, der sich von dem berufstätiger Menschen, die nicht Mitglieder einer totalen (?) Institution sind, nicht wesentlich unterscheidet. Das tägliche Leben von Nonnen oder Mönchen hingegen, die einem kontemplativen Orden angehören, ist von der Einteilung in Gebetsstunden bestimmt, die oft auch mit besonderen Geboten - z.B. des Schweigens - verbunden sind.
Beim letzten Merkmal schließlich geht es um den Sinn oder das Ziel der Institution. Hier stellt sich natürlich die Frage, welches Ziel ein Kloster verfolgt und ob die dort verrichteten - gemäß Goffman "erzwungengen" - Tätigkeiten diesem Ziel dienen. Wiederum muß unterschieden werden, welche Form des Klosterlebens welche Zielsetzung hat. "»Gehorsam«, sagte und ein Zisterzienser aus Scourmont, »ist die Grundlage des Klosterlebens. Aber das wird heute von den wenigsten verstanden. Sie haben nicht den kindlichen Geist, der einen im Glauben Dinge tun läßt, deren Sinn man nicht begreift. [...] Der heilige Bernhard, [...] sagte zu seinen Mönchen: `Wenn ihr den Gehorsam einschränken wollt, werdet ihr niemals Mönche sein.´ Es reicht nicht aus, nur dann zu gehorchen, wenn ich verstanden habe, warum, und der Sinn für mich schon geradezu auf der Hand liegt.«" 4
Diese Aussage, die von einem Zisterzienser stammt, stellt eines der Gelübde - Armut, Keuschheit und Gehorsam - in den Vordergrund, definiert den Gehorsam als Ziel oder
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doch wenigstens eines der Ziele des klösterlichen Lebens. Wie oben erwähnt, gehören die Zisterzienser und auch die Benediktiner, auf deren Regel sich der Sprecher beruft, den kontemplativen Orden an. Da diese ein Leben in Abgeschiedenheit von der "Welt" führen, kann deren Zielsetzung sich nur auf die Entwicklung der Mitglieder im Orden selbst beziehen. In diesem Zusammenhang sollte auch der Beginn der Ordenslaufbahn, die Berufung erwähnt werden. "Die religiöse Berufung ist die Antwort auf die Aufforderung, die Nähe Gottes zu erfahren. Deshalb wird sie für Nichtgläubige, die die Existenz Gottes bestreiten, auch immer unverständlich bleiben. Wenn sie nach einer Erklärung für das Phänomen »Klosterleben« suchen, führen sie gern fehlgeleitete menschliche Motive an; Flucht aus der Welt, Angst vor dem Leben, das Bedürfnis nach Sicherheit statt Freiheit, Fremdbestimmung statt persönlicher Verantwortung." 5 Die Einbeziehung des Berufungsgedankens in die Überlegungen zu den Zielen des Ordenslebens ist insofern wichtig, da das Kloster eine Institution ist, in die man heute freiwillig eintritt - früher war das Kloster eine Möglichkeit, unverheiratete Töchter versorgt zu wissen; eine Methode, die diese Frauen wirklich zu "Insassen" im Goffmanschen Sinne machte. Geht man jedoch von der Freiwilligkeit des Eintritts aus, so muß ja die Vorstellung des Menschen, der sich berufen fühlt, schon die Ziele der Institution, in die er eintreten möchte, reflektieren.
Führt man sich nach diesen Überlegungen nun nochmals die Merkmale vor Augen, durch die sich totale Institutionen nach Goffman auszeichnen, so kann man in Bezug auf das Kloster feststellen, daß der Großteil der Charakeristika, die er als typisch für totale Institutionenanführt, hauptsächlich, einige sogar ausschließlich auf die kontemplativen, der Welt abgewandten Orden zutrifft. Das Kloster taucht bei Goffman demnach auch als außerhalb der Gesellschaft stehend, als außerweltliches Gebilde auf. 6
Der Untertitel von Goffman Abhandlung über "Asyle" lautet "Über die soziale Situation psychiatrischer Patiente und anderer Insassen"; sein Hauptinteresse liegt demnach auf
4 Antier, S.57
5 Ebd., S.13
6 Punsmann, Herrmann: Orden - Fremdkörper in unserer Gesellschaft?; Einsiedeln 1981, S. 48: "Der Klostertypus totaler Institutionen ist bei Goffman allein definiert im Gegensatz zur Gesellschaft. Goffman spricht von »Zufluchtsorte[n] vor der Welt« und definiert diesen Typus insofern primär negativ."
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Menschen, die aus pathologischen Gründen einen Teil ihres Lebens in Anstalten, Heimen oder ähnlichen Institutionen verbringen. Die Bezeichnung "Insasse" impliziert einen unfreiwilligen Aufenthalt in der Institution. Die "Insassen" eines Klosters, die Nonnen oder Mönche zeichnen sich aber gerade dadurch aus, daß sie sich freiwillig für ein Leben in der Institution entschieden haben, und dies für die gesamte Dauer ihres Lebens.
Der Gleichheitsgedanke, den Goffman mit der totalen Institution verbindet - gleiche Behandlung und gleiche Tätigkeit aller Insassen - wird bei Eintritt in die Institution durch einen Initiationsritus dem neuen Mitglied nahegebracht. 7 Der erwähnte Verlust des eigenen Namens ist für das Kloster charakteristisch. Alle weltlichen Güter, auch der Name, den man in der Welt getragen hat, sollen hinter sich gelassen werden, keine Verbindung soll mehr bestehen (auch dies in erster Linie auf die kontemplativen Orden hin gesehen). Diese Aufgabe des Namens stellt für Goffman eine "Verstümmelung des Selbst" dar, also eine zwar nicht physische aber psychische Verletzung. Die Wortwahl zeigt, wie negativ er diesen Aspekt des Initiationsritus wertet.
Obwohl - wie schon oben erwähnt - die Bezeichnung "Insasse" an zwangsweise in Institutionen lebende Menschen denken läßt, nennt Goffman auch die Mitglieder einer Ordensgemeinschaft Insassen. 8 Mit diesem negativ besetzten Begriff will Goffman darauf aufmerksam machen, wie Menschen ihres Selbst entkleidet werden, ihre ureigene Identität sich in Anstaltskleidung (im Fall des Klosters Kutten) und starren Regeln verliert. 9 Dieser negativen Sicht der Einkleidung widersprechen die
7 Goffman, S.28/29: "Aufnahmeprozeduren und Gehorsamsproben werden mitunter zu einer Art Initiation verfeinert, die "Willkommen" genannt wird und bei der das Personal oder die Insassen, oder auch beide, sich alle Mühe geben, um dem Neuling einen klaren Begriff von seiner Zwangslage zu geben. [...] Die Aufnahmeprozedur kann als Ent- und Bekleiden gekennzeichnet werden, wobei der Mittelpunkt physische Nacktheit ist. Selbstverständlich gehört zum Entkleiden auch die Wegnahme des Eigentums, denn die Menschen pflegen ihre persönliche Habe emotionell zu besetzen. DAs vielleicht wichtigste dieser Besitztümer ist alles andere als physischer Natur, nämlich der volle Eigenname; wie auch immer jemand danach gerufen wird - der Verlust des Namens kann eine erhebliche Verstümmelung des Selbst darstellen."
8 Ebd., S.29: "Religiöse Ordensgemeinschaften wissen die Folgen, die eine solche Trennung von Besitz für das Selbst hat, zu schätzen. Manchmal wird von den Insassen verlangt, ihre Zellen jedes Jahr zu wechseln. damit sie keine Bindungen an diese eingehen."
9 Ebd., S.30: "Eine Garnitur persönlicher Sachen hat eine besondere Bedeutung für das selbst des Individuums. [...] Bei der Aufnahme in eine totale Insitution wird das Individuum jedoch meist seiner üblichen Erscheinung sowie der Ausrüstung und der D ienstleistungen zu deren Aufrechterhaltung beraubt, wodurch es eine persönliche Entstellung erleidet."
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Christine Knecht, 1994, Das Kloster - eine totale Institution?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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