Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis
1. Einführung 1
2. Grundlagen und Abgrenzungen 2
3. Bilanzierung in der Steuerbilanz 4
3.1. Körperschaftsteuerliche Behandlung 4
3.2. Bedienung durch bedingte Kapitalerhöhung 4
3.3. Bedienung durch eigene Anteile 7
3.3.1 Überblick 7
3.3.2 Rückkauf bei Optionsgewährung 8
3.3.3 Rückkauf während der Laufzeit 9
3.4. Bedienung durch virtuelle Aktienoptionen (SARs) 10
4. Besteuerung beim Begünstigten 11
4.1. Zeitpunkt des Zuflusses 11
4.1.1 Überblick 11
4.1.2 Nicht handelbare Aktienoptionen 12
4.1.3 Handelbare Aktienoptionen 14
4.1.4. Folgen der Besteuerung 16
5. Zusammenfassung 17
Thesenpapier
Folien
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
III
Abkürzungsverzeichnis
A. Ansicht, Auffassung Abs. Absatz a.a.O. am anderen Ort Anm. Anmerkung Allg. allgemein Aufl. Auflage
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BFH Bundesfinanzhof BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis bearb. bearbeitet BGBl Bundesgesetzblatt BMF Bundesministerium der Finanzen BStBl. Bundessteuerblatt BV Betriebsvermögen bzw. beziehungsweise
ca. circa
d. der, des DB Der Betrieb (Zeitschrift) d.h. das heißt Diss. Dissertation DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) DStZ Deutsche Steuerzeitung (Zeitschrift) EStG Einkommensteuergesetz EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung etc. et cetera evtl. eventuell
f. folgend ff. folgende Fn. Fußnote FR Finanz-Rundschau (Zeitschrift)
IV
gem. gemäß ggf. Gegebenenfalls gleicher A. gleicher Ansicht Gliederungspkt. Gliederungspunkt GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
HGB Handelsgesetzbuch h.M. herrschende Meinung hrsg. Herausgegeben
i.d.F. in der Fassung i.d.R. in der Regel i.H.v. in Höhe von INF Die Information über Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift) insb. Insbesondere i.V.m. in Verbindung mit
KÖSDI Kölner Steuerdialog (Zeitschrift)
Mat.-Nr. Matrikelnummer m.w.A. mit weiteren Ausführungen m.w.N. mit weiteren Nachweisen
n.A. nach Auffassung n.F. neue Fassung NWB Neue Wirtschaftsbriefe Nachschlagewerk (Lose Blatt)
OFD Oberfinanzdirektion
PV Privatvermögen
S. Seite(n) SBV Sonderbetriebsvermögen s.o. siehe oben sog. sogenannte(-r, -s) d. Stpfl. der Steuerpflichtige StÄndG Steueränderungsgesetz Stbg Die Steuerberatung (Zeitschrift)
V
StuB Steuer- und Bilanzpraxis (Zeitschrift)
Tz. Textziffer
u.a. unter anderem/und andere/und anderswo u.ä. und ähnliche(-s) UntStFG Unternehmensteuer Fortentwicklungsgesetz u.U. unter umständen
Verf. Verfasser VG Veräußerungsgewinn vgl. vergleiche Vorauss. Vorausetzung WG Wirtschaftsgut WPg die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) WPH WP-Handbuch
z.B. zum Beispiel ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft
VI
1. Einleitung
Aktienoptionsprogramme (AOP) als finanzielle Anreizsysteme für Vorstände und Führungskräfte, sind heute wichtige Bestandteile moderner Vergütungssysteme und international weit verbreitet 1 . Im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung 2 wird die direkte oder indirekte Aktienbeteiligung der Manager als adäquates Vergütungsinstrument angesehen, um die Principal-Agent-Problematik 3 zu entschärfen. Die Bedeutung von AOP bzw. Stock Option Plans (SOP) wächst mit der Internationalisierung der Kapitalmärkte und dem zunehmenden internationalen Wettbewerb um Eigenkapitalgeber und kompetentes Führungspersonal. Der Zweck von SOP liegt vor allem darin, dass die Führungskräfte ihr Verhalten auf eine Steigerung des Börsenkurses ausrichten und die Möglichkeit erhalten, an der von ihnen mitbeeinflussten Wertsteigerung des Unternehmens zu partizipieren 4 . Neben den USA wurden auch in zahlreichen europäischen Staaten steuerliche Regelungen eingeführt, um die Verbreitung von SOP zu erhöhen 5 . Seit der Neuregelung des Aktiengesetzes im Rahmen des KonTraG 6 hat sich auch die Anzahl der SOP in deutschen Unternehmen stark erhöht 7 8 .In Deutschland ist die Frage der steuerlichen Beha ndlung von SOP noch nicht abschließend geregelt. Zentrale Problempunkte, die in den letzten Jahren in der Literatur kontrovers diskutiert wurden, sind die steuerliche Berücksichtigung der Optionseinräumung bei der gewährenden Aktiengesellschaft sowie beim Optionsempfänger, die Wertermittlung der eingeräumten Option sowie die Berücksichtigung der Optionsausübung. Im Rahmen dieser Arbeit wird nach der Darstellung der Grundlagen auf die steuerliche Behandlung von SOPs bei der gewährenden Aktiengesellschaft eingegangen. Hinsichtlich der Besteuerung soll gezeigt werden, ob seitens der Gesellschaft Aufwand bzw. Betriebsausgaben vorliegen und wie ggf. die Verteilung auf die Perioden erfolgt. Danach erfolgt die einkommenste uerliche Behandlung beim Berechtigten. Hierbei wird den Fragen nach dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt und der Höhe des geldwerten Vorteils nachgegangen.
1 So z.B. in Kanada, Großbritannien, Frankreich, der Schweiz
2 Hierunter versteht man, dass zur Wertsteigerung des Unternehmens das Ver-
halten der Führungskräfte für unternehmerische Entscheidungen konsequent auf
den Eigentümerwert (Shareholder Value) ausgerichtet werden soll. Vgl. ausführ-lich : Achleitner A./ Wichels, D., Stock Options 2002, S. 4-5.
3 Hierbei handelt es sich um den Interessenkonflikt zwischen den Anteilseignern
(Principalen ) und den mit der Unternehmensleitung beauftragten Personen
(Agenten). Siehe auch in: Lehmeier, H., Aktienoptionspläne 2003, S. 26.
4 Vgl. Mohr, O., Aktienoptionsprogramme 2001, S.1.
5 Vgl. Lehmeier, H., Aktienoptionspläne 2003, S. 2.
6 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich v. 1.5.1998.
7 So z.B. auch bei dem Start-Up Unternehmen Jenaer Software Communications
AG. Vgl. Scholz, M., Stock Options 2001, S. 1, auch hat die hohe Zahl an Unter-
nehmensneugründungen in den Wachstumsmärkten wie z.B. der Telekommuni-kation diese Enttwicklung beschleunigt. Vgl. Feddersen, D., AG 2001, S. 26.
8 Die Änderungen des AktG durch die Einführung des KonTraG haben die Mög-
lichkeiten zur Realisierung von SOP erleichtert.
1
Allgemein beinhaltet ein AOP ein Prämiensystem, bei dem der Mitarbeiter (Berechtigter) anstelle eines Geldbetrages eine bestimmte Anzahl realer oder virtueller Ankaufsrechte (Call Options) auf die Aktien (Basispapiere) des arbeitgebenden Unternehmens (Stillhalter)zu einem festgelegten Bezugspreis (Basispreis) erhält 9 . Daneben wird die Option an bestimmte erfolgsabhängige Bedingungen 10 geknüpft, um als Anreizsystem zu wirken. Der Stillhalter verpflichtet sich, die Aktien nach Ablauf einer Sperrfrist 11 bereit zu halten. Für den Begünstigten besteht keine Pflicht zum Erwerb der Aktien, so dass er die Option nur ausüben wird (Aktien zum Basispreis zu beziehen), wenn innerhalb der Ausübungsfrist 12 der Ausübungskurs (aktueller Kurswert) über dem Basispreis 13 liegt. Ansonsten verfällt die Option. Zu
den realen bzw. echten Aktienoptionen zählen die sog. reinen (nackten) Aktienoptionen, sowie Wandelanleihen 14 und Optionsanleihen 15 . Bei der Gewährung „nackter“ Optionen 16 erhält der Arbeitnehmer Optionsrechte (Optionsscheine), welche i. d. R. nicht an der Börse gehandelt werden. Bei virtuellen SO wird anstelle von Aktien eine Option auf eine Barauszahlung gewährt, die dem Ausübungsgewinn echter Optionen entspricht und dem Grunde und der Höhe nach von der Kursentwicklung abhängt 17 (Stock Appreciation Rights).
9 Es besteht zusätzlich neben dem Arbeitsvertrag und beinhaltet variable
Vergütungsbestandteile, die direkt oder indirekt an die Entwicklung des
Aktienkurses gebunden sind. (sog. Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile).
Vgl. hierzu Achleitner, A,/Wichels, D. Stock Options 2003, S. 9.
10 Dies könnte z. B. eine Mindesstperformance sein, so dass nur ausgeübt werden
darf, wenn sich der Kurs der Aktien um einen bestimmten Prozentsatz erhöht
hat. Siehe auch bei Fn. 5, S: 38-39.
11 Die Mindestsperrfrist beträgt zwei Jahre, gem. § 193 Abs.2 Nr.4 AktG bis zur
erstmaligen Ausübung bei Ausgabe über eine bedingte Kapitalerhöhung.
12 Eine Ausübung ist nur innerhalb sog. Zeitfenster, meist über 2-3 Wochen zu
bestimmten phasenversetzten Trancen möglich. In der Praxis wird eine 5-10
jährige Ausübungsfrist festgesetzt.
13 Der Basispreis (Ausübungspreis) bestimmt den Optionswert im Zeitpunkt der
Gewährung. Bei handelbaren Aktien ist dies der Börsenkurs, bereinigt um etwai-
ge Schwankungen. Regelmäßig wird der Basispreis über dem Marktpreis fest-gesetzt, um als Anreiz zu wirken. Bei nicht handelbaren Aktien muss er be-
stimmt werden. Er setzt sich aus dem inneren Wert (intrinsic value) und dem Zeit-
wert (time value) zusammen. Ersterer ist die Differenz aus Basispreis und dem
jeweiligen Marktwert des Basispapiers. Der Zeitwert setzt sich aus teilweise kom-pliziert zu erfassenden Faktoren wie Restlaufzeit, Zinsätze, Preisvotatilität, etc.
zusammen. Mit Preisvolatilität wird hier die mittlere Schwankungsbreite des Wer-tes des Basispapiers definiert. Zur möglichst exakten Optionswertbestimmung
wird u. a. die Black-Scholes-Formel herangezogen. Vgl. Deutschmann, K.,
Aktienoptionen 2000, S. 33-35.
14 Auch Wandelobligation i. S. d. § 221 AktG. Sie hatten vor Einführung des Kon-
TraG für die Realisierung von AOP eine große Bedeutung. Nunmehr haben sie
eine geringere Verwendung. Vgl. Sauter/Babel, in Kessler/Sauter a.a.O, S. 27.
15 Sie hat heute keine Verwendung mehr, vgl. Feddersen/Pohl, AG 2001, S. 30.
16 Aus dem englischen Begriff „nacked warrants“ übernommen.
17 SAR bezeichnen das Recht, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Auszahlung der
Differenz zwischen dem Aktienkurs bei Gewährung und geltenden Aktienkurs zu
verlangen. Vgl. Pellens/Crasselt, SAR in: Achleitner/Wollmert, a.a.O., S. 174.
2
Daneben existieren auch Anreizsysteme, die auf Kennzahlen basieren, wie z.B. der finanziellen Teilhabe am Jahreserfolg durch Zusage von Tantièmen 18 sowie die gesellschaftsrechtliche Beteiligung von Mitarbeitern durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien 19 . Nur wenige Programme erstrecken die Einbeziehung auf alle Mitarbeiter, wie z.B. die VW AG 20 . Diese Anreizsysteme sind eher von kurzfristiger Art. Liegt bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien der Hauptzweck in der Kapitalbeteiligung 21 der Mitarbeiter am Unternehmen, verfolgen AOP die Zielsetzung, die Mitarbeiter 22 langfristig zu motivieren 23 und an das Unternehmen zu binden und gleichzei-Liquidität 24 tig die zu erhalten.
Die Aktiengesellschaft hat mit der Einräumung von Aktienoptionen die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Aktien an die Arbeitnehmer auszugeben. Zu den Bedie-nungsformen siehe Gliederungspunkte 3.2 bis 3.4 (1. Ausgabe junger Aktien auf Gesellschafterebene durch die bedingte Kapitalerhöhung 25 gem. § 192 Abs.2 Nr.3 AktG 26 , 2. Ausgabe eigener Aktien durch Rückkauf bereits umlaufender Wertpapiere, gem. § 71 Abs.1 AktG sowie 3. durch eine finanzielle Erfolgsbeteiligung (Stock Appreciation Rights 27 ). 28 ).
3. Die Bilanzierung in der Steuerbilanz
3.1 Körperschaftsteuerliche Behandlung
Zur Ermittlung der Einkünfte von Kapitalgesellschaften wird gem. § 8 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 KStG auf die Vorschriften des EStG verwiesen. Gem. § 4 Abs.1 i. V. m. § 5 Abs.1 S.1 EStG erfolgt die Ermittlung des Einkommens durch Betriebsvermögensvergleich auf der Grundlage der Handelsbilanz. Da keine abweichenden steuerlichen Regelungen bestehen ist zunächst die jeweilige handelsbilanzielle Erfassung der verschiedenen Bedienungsformen zu ermitteln.
18 Hierbei wird auf eine kurzfristige Gewinnmaximierung der Unternehmensleitung
indiziert. Vgl. Kropp, M., DStR 2002, S. 1920.
19 Diese beiden Formen der gewinnabhängigen Vergütung richten sich auch an
übrige Mitarbeiter unterhalb der obersten Führungsebenen.
20 Vgl. hierzu Deutschmann, K., Aktienoptionen 2000, S. 50-51.
21 100 % Eigenmittelaufbringung für den Kaufpreis, dagegen bei SO nur 20-30 %.
22 Wie oben ausgeführt richten sich AOP an Vorstandsmitglieder und Manager.
23 Die Führungskräfte erhalten einen Anreiz durch Ihre Arbeitsleistung auf die
Steigerung des Unternehmenswerts und damit auf den Börsenkurs hinzuwirken.
24 Hohe Liquiditätsabflüsse aufgrund hoher Fixgehälter lassen sich durch AOP
vermeiden und sind für junge kapitalschwache Unternehmen geeignet.
25 Die Durchführung einer regulären oder genehmigten Kapitalerhöhung ist auch
denkbar, aber nur von untergeordneter Relevanz. Vgl. ausführlich Roschmann/
Erwe, in: Harrer, Mitarbeiterbeteiligungen 2000, S. 54.
26 Ausgabe sog. „nackter“ Aktienoptionen. Eine weitere Bedienungsform ist die
Ausgabe von Wandelanleihen. Siehe auch: Deutschmann, K., AO 2000, S. 171.
27 Auf sog. Phantom stocks soll hier nicht weiter eingegangen werden.
28 Auf die Möglichkeit des Programmkaufs vgl. Lehmeier, H. AOP 2003, S. 149
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Anja Faber, 2003, Handels- und steuerrechtliche Behandlung von Aktienoptionsprogrammen im Jahresabschluss, München, GRIN Verlag GmbH
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