I
I. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung. 1
1.2 Gang der Untersuchung 1
2 Änderungen im Bereich des Bilanzrechts 2
2.1 IAS-Verordnung. 2
2.1.1 Anwendung von IAS im Konzernabschluss 2
2.1.2 Anwendung von IAS im Einzelabschluss 4
2.2 Modernisierungsrichtlinie. 4
2.3 Schwellenwertrichtlinie 6
2.4 Fair-Value-Richtlinie 7
3 Änderungen im Bereich der Abschlussprüfung 9
3.1 Internationale und nationale Entwicklungen 9
3.2 Allgemeine Ausschlussgründe - § 319 HGB-E 9
3.3 Besondere Ausschlussgründe - § 319a HGB-E 13
4 Thesenförmige Zusammenfassung. 15
Anhang III
Literaturverzeichnis IV
Abs. Art. BGH BGHZ BilReG
bspw. Buchst. bzw. d. H. DRSC E EG EGHGB EU EUR EWR ff. GAAP ggf. GmbH HGB Hs IAS IASB IDW IFRS IOSCO i. S. d. i. V. m. Kap.-Ges. KonTraG
NJW
Nr. Nrn. S. SOA u. a. U.S. Vgl. VO WpHG WPO z. B. zfbf
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
„Internationalisierung“ und „Globalisierung“ sind Schlagworte, die nahezu in jeder wirtschaftspolitischen Diskussion auftreten. Sie sind oft Gegenstand zahlreicher Erklärungsversuche, wenn es um Rechtfertigung von Regulierungen bzw. Deregulierungen geht. Von dieser Thematik ist auch die Rechnungslegung betroffen. „Internationalisierung“ und „Globalisierung“ sowie eine erhöhte Kapi-talmarktorientierung von Unternehmen führen zu einer zunehmenden Bedeutung internationaler Rechnungslegungsstandards 1 . Spektakuläre Zusammenbrüche von Unternehmen 2 sowie diverse Bilanz-skandale 3 haben dazu geführt, dass der Berufsstand des Wirtschaftsprüfers an Ansehen und Vertrauen in der Öffentlichkeit verloren hat. Infolge dessen wurde die Qualität der Abschlussprüfung stark kritisiert 4 . Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Justiz am 15.12.2003 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung 5 (Bilanzrechtsreformgesetz 6 - BilReG) vorgelegt, um diesen nationalen und internationalen Entwicklungen gerecht zu werden.
1.2 Gang der Untersuchung
Ziel dieser Arbeit wird es sein, einige Eckpunkte des Gesetzesentwurfs aufzuzeigen und die geplanten Gesetzesänderungen kritisch zu würdigen. Dazu werden nachfolgend zunächst die geplanten Änderungen im Bereich des Bilanzrechts dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen (2. Kapitel). Anschließend erfolgt eine Vorstellung der Modifikationen und Neuerungen im Bereich der Abschlussprüfung, die ebenfalls kritisch beleuchtet werden (3. Kapitel). Die Seminararbeit schließt mit einer thesenförmigen Zusammenfassung (4. Kapitel).
1 Vgl. Kirsch/ Scheele (2004), S. 2.
2 So z. B. Enron und Worldcom.
3 So z. B. in den Fällen Philipp Holzmann, HypoVereinsbank und Landesbank Berlin.
4 Vgl. Lenz (2004), S. 707.
5 Im Weiteren auch kurz BilReG, Referentenentwurf oder Entwurf genannt.
6 Online abrufbar unter: http://www.bmj.de/images/11732.pdf, abgerufen am 12.03.2004.
2 Änderungen im Bereich des Bilanzrechts
Mit dem BilReG sollen verschiedene bilanzrechtliche EG-Rechtsakte in nationales Bilanzrecht umgesetzt werden 7 . Vornehmlich geht es dabei um die IAS-Verordnung vom 19.07.2002 8 , die Modernisierungsrichtlinie vom 18.06.2003 9 , die Schwellenwertrichtlinie vom 13.05.2003 10 sowie ein Teil der Fair-Value-Richtlinie vom 27.09.2001 11 .
Kernstück des Entwurfs ist dabei die Einführung der IAS/IFRS 12 -Rechnungslegung für Konzern- und Einzelabschlüsse 13 . Des weiteren werden die Angaben im Anhang und im Lagebericht erweitert 14 sowie die Schwellenwerte für die Erleichterungen und Befreiungen kleinerer und mittelgroßer Unternehmen angehoben 15 .
2.1 IAS-Verordnung
Die IAS sind das maßgebende internationale Regelungswerk 16 und wurden bereits in das europäische Bilanzrecht übernommen 17 . Die IAS-VO als unmittelbar geltendes Recht erfordert keine Umsetzung in nationales Recht 18 . Sie betrifft die Anwendung der IAS zum einen im Konzernabschluss und zum anderen im Einzelabschluss. Weiterhin ist hervorzuheben, dass den Mitgliedstaaten ein gewisser Spielraum bleibt, über den Anwendungsbereich der IAS-Anwendung hinauszugehen oder aber diesen zu beschränken 19 .
2.1.1 Anwendung von IAS im Konzernabschluss
Für börsennotierte Konzernmuttergesellschaften ist für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01. Januar 2005 die Anwendung von IAS in ihrem Konzernabschlüssen gemäß der IAS-VO verpflichtend (Art. 4 IAS-VO) 20 .
7 Vgl. Begründung des BilReG (2003), S. 1, online abrufbar unter: http://www.bmj.de/images/11732.pdf, abgerufen am 12.03.2004.
8 Verordnung EG Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 betreffend internationale Rechnungslegungsstandards, ABI. EG Nr. L 243 S. 1.
9 Richtlinie 2003/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABI. EU Nr. L 178 S. 16.
10 Richtlinie 2003/38/EG des Rates, ABI. EU Nr. L 120 S. 22.
11 Richtlinie 2001/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABI. EG Nr. L 283 S. 28.
12 Im Folgenden wird einheitlich der Begriff IAS verwendet.
13 Vgl. Hüttemann (2004), S. 203.
14 Vgl. Kajüter (2004a) S. 198.
15 Vgl. KPMG (2003), S. 21.
16 Die EU hat die IAS übernommen und folgt somit einer Empfehlung des „Ausschusses der Weisen“ (Lamfalussy-Gruppe). Vgl. Begründung des BilReG (2003), S. 3. Die internationale Organisation der nationalen Börsenaufsichten (IOSCO) hat die IAS weltweit als Basisregelwerk für Zwecke der grenzüberschreitenden Zulassung an den nationalen Börsen empfohlen. Vgl. Bruns (2002), S. 173.
17 Vgl. Hüttemann (2004), S. 203.
18 Vgl. Detterbeck (2000), S. 390.
19 Vgl. Begründung des BilReG (2003), S. 5.
20 Vgl. KPMG (2003), S. 20.
Der erstmalige Anwendungszeitpunkt kann durch ein Mitgliedstaatenwahlrecht um zwei Jahre verschoben werden, sofern die betroffenen Gesellschaften nur Schuldtitel emittieren oder aber bei Bekanntmachung der IAS-VO in einem Staat außerhalb der EU oder des EWR zum Zwecke der Börsennotierung bereits nach anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandards (U.S.-GAAP) bilanzieren (Art. 9 i. V. m. Art. 4 IAS-VO; Art. 56 EGHGB-E) 21 . Für diesen Übergangszeitraum bleibt § 292a HGB insofern anwendbar 22 , um somit den Gesellschaften den Übergang auf IAS-Bilanzierung zu erleichtern und für „größtmögliche Flexibilität“ zu sorgen 23 . Die Ausübung dieses Mitgliedstaatenwahlrechts mit der daraus folgenden Übergangsfrist wird in Fachkreisen begrüßt 24 .
Des weiteren sieht der Entwurf ebenso eine Verpflichtung zur Anwendung von IAS im Konzernabschluss für Unternehmen vor, die nicht börsennotiert sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine beantragte Börsennotierung (§ 315a Abs. 2 HGB-E). Begründet wird diese Bindung an die IAS-Bilanzierung mit dem Informationsverlangen potentieller Anleger und dem bisherigen Rechtszu-stand 25 . Einer solchen Regelung wird grundsätzlich zugestimmt 26 . Der Entwurf sieht eine verpflichtende Anwendung der IAS allerdings nur dann vor, wenn die Zulassung von Wertpapieren zum Handel am inländischen amtlichen oder geregelten Markt beantragt worden ist 27 . Das ist nach der Absicht der IAS-VO allerdings nicht nachvollziehbar. Hier sieht das DRSC Handlungsbedarf. So würde ein deutsches Mutterunternehmen, das die Zulassung von Wertpapieren an einem organisierten Markt eines anderen EU-Mitgliedstaats beantragt, nicht unter § 315a Abs. 1 S. 1 HGB-E fallen 28 .
Konzernmuttergesellschaften, die nicht als Wertpapieremittenten an einem organisierten Kapitalmarkt auftreten und eine Börsennotierung bei Erlass der IAS-VO auch nicht beantragt haben, können künftig freiwillig nach IAS bilanzieren (§ 315a Abs. 1 S. 1 HGB-E). Bei fakultativer Anwendung von IAS in ihren Konzernabschlüssen sind sie jedoch dazu verpflichtet, die IAS vollständig anzuwenden, die nach der IAS-VO übernommen worden sind, um die Vergleich-
21 Vgl.Hüttemann (2004), S. 204.
22 Vgl. Art. 57 Abs. 5 S. 2 EGHGB-E.
23 Vgl. Hüttemann (2004), S. 204.
24 Vgl. DSRC (2004), S. 13 und Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2004), S. 546.
25 Vgl. Begründung des BilReG (2003), S. 5-6 und S. 34; Hüttemann (2004), S. 204 und KPMG (2003), S. 20.
26 Vgl. DSRC (2004), S. 11 und Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2004), S. 546.
27 Vgl. Begründung des BilReG (2004), S. 34.
28 Vgl. DRSC (2004), S.11.
Arbeit zitieren:
Pitt Denecke, 2004, Darstellung und Würdigung des Entwurfs eines Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG), München, GRIN Verlag GmbH
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