Kurzzusammenfassung
Autoren: Anja Zschau, Christian Tauscher, André Ludwig
In dieser Hauptseminararbeit möchten wir auf rechtliche Probleme im eCommerce
eingehen. Wir untersuchen das Procedere des Online-Business und zeigen wie der
Bestellvorgang im Internet für die Lieferfirmen sicherer gestaltet werden kann.
Im Kapitel 2 wird die rechtliche Grundlage des elektronischen Geschäftsverkehrs
behandelt. Es wird erläutert, wie Verträge geschlossen werden und ein Übertrag auf das
Internet vollzogen. Dabei wird geklärt, wann ein Vertrag als geschlossen gilt,
beziehungsweise wann zwei sich deckende Willenserklärungen aufeinander treffen. Die
Frage des Zugangs elektronischer Willenserklärungen und die Möglichkeit der Anfechtung
für den Erklärenden stellt sich bezüglich zeitlich und räumlich verteilter Vertragspartner.
Im dritten Kapitel wird auf diesen theoretischen Grundlagen aufgebaut und der
elektronische Bestellvorgang beschrieben. Es wird eine exakte zeitliche Zuordnung der
einzelnen Willenserklärungen zwischen den Vertragspartnern wiedergegeben. Dabei wird
auf bestehende rechtliche Regelungen eingegangen und erläutert, welches Recht beim
internationalen Handel zur Anwendung gelangt. Zur Ausarbeitung des ersten und zweiten
Kapitels stützten wir uns vor allem auf:
N Eichhorn, B.: Internet-Recht, Fortis Verlag GmbH, Köln, 2000
N Köhler, M.; Arndt, H.-W.: Recht des Internet, 2. Aufl., C.F. Müller Verlag,
Heidelberg, 2000
Das vierte Kapitel geht speziell auf rechtliche Probleme ein und identifiziert Störfaktoren,
die aus den Kapiteln zwei und drei abgeleitet werden. Für unsere Recherchen verwendeten
wir insbesondere:
N Gora, W.; Mann, E. (Hrsg.): Handbuch Electronic Commerce, Springer Verlag, Berlin
u.a., 1999
Abschließend werden ausführlich Lösungswege zu den aufgetretenen Problemstellungen
aufgezeigt. Wir klären Möglichkeiten zur Identifikation der Erklärenden mit digitalen
Signaturen und Logfiles, beschreiben Besonderheiten beim Einbeziehen von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und bewerten aktuelle Zahlungssysteme. Die Variante des
vorträglichen Absicherns von Geschäften durch Risiko Management Systeme werden
beschreiben. Grundlegende Informationsquellen waren hierfür neben zahlreichen Artikeln
aus Fachzeitschriften und Online-Portalen die Bücher:
N Schuhmacher, E.; Müller, A.: Ratgeber Recht- und Vertragspraxis im E-Business,
Datakontext Fachverlag, Frechen, 2001
N Gora, W.; Mann, E. (Hrsg.): Handbuch Electronic Commerce, Springer Verlag, Berlin
u.a., 1999
Literatur:
N Eichhorn, B.: Internet-Recht, Fortis Verlag GmbH, Köln, 2000
N Köhler, M.; Arndt, H.-W.: Recht des Internet, 2. Aufl., C.F. Müller Verlag,
Heidelberg, 2000
N Gora, W.; Mann, E. (Hrsg.): Handbuch Electronic Commerce, Springer Verlag, Berlin
u.a., 1999
N Schuhmacher, E.; Müller, A.: Ratgeber Recht- und Vertragspraxis im E-Business,
Datakontext Fachverlag, Frechen, 2001
Schl üsselwörter:
Vertragspraxis, Internetrecht, Online-Verträge, Digitale Signaturen, anwendbares Recht,
Zahlungssysteme
Gliederung :
1. Einleitung
2. Vertragsschluss
3. Der Bestellvorgang
4. Probleme in der Praxis
5. Lösungsansätze
6. Schlussbemerkungen
Leipzig , den 28 05 2001
Rechtliche Probleme im eCommerce I
Gliederung
Gliederung I
Abbildungsverzeichnis IV
Abk ürzungsverzeichnis V
1 Einleitung. 1
2 Vertragsabschluss 1
2.1 Herkömmlicher Vertragsabschluss 1
2.1.1 Allgemeine Grundlagen 1
2.1.2 Anfechtbarkeit von Willenserklärungen 2
2.2 Vertragsabschluss im Internet 3
2.2.1 Arten 3
2.2.2 Die elektronische Willenserklärung 3
2.2.3 Die Identifikation des Erklärenden 4
2.2.4 Vertragsabschluss unter Abwesenden 4
2.2.5 Der Zugang elektronischer Willenserklärungen 5
2.2.6 Die Anfechtung elektronischer Willenserklärungen 6
2.2.7 Der Beweiswert elektronischer Dokumente 7
3 Der Bestellvorgang 8
3.1 Ablauf des Bestellvorgangs 8
3.2 Rechtliche Regelungen zum Verbraucherschutz 9
3.2.1 Das Haustürgeschäftewiderrufsgesetz 9
3.2.2 Das Verbraucherkreditgesetz 9
3.2.3 Das Fernabsatzgesetz 10
3.3 Geltendes Recht beim Vertragsabschluss im Internet 12
3.3.1 UN-Kaufrecht 12
3.3.2 Internationales Privatrecht 13
3.3.3 Rechtswahlvereinbarung 13
3.3.4 Einführungsgesetz zum BGB 13
3.4 Die EU-Richtlinie zum eCommerce 13
3.4.1 Herkunftslandprinzip 14
3.4.2 Niederlassungsfreiheit des Diensteanbieters 15
3.4.3 Werbung 16
Rechtliche Probleme im eCommerce II
3.4.4 Elektronische Verträge 16
3.4.5 Rechtsdurchsetzung 17
3.5 Datenschutzrechtliche Probleme 17
3.5.1 Datenschutzrechtliche Gefahren 18
3.5.2 Die Gesetzeslage 19
3.5.2.1 Telekommunikationsdienstleistungen 20
3.5.2.2 Tele- und Mediendienste 21
3.5.3 Stellungnahme 22
3.5.4 Effektivitätssteigerung 23
3.5.5 Grenzüberschreitender Datenschutz 24
4 Probleme in der Praxis 25
4.1 Fehlerhafte Daten einer Bestellung 25
4.2 Die Zahlungsmoral der Kunden 26
4.3 Probleme Risiken bei der Bezahlung 27
4.4 Der Kunde leugnet die Bestellung 30
4.5 Hinweise zur Homepagegestaltung 31
5 Lösungsansätze 31
5.1 Das Signaturgesetz 31
5.1.1 Die Entwicklung und die gesetzliche Grundlage der digitalen Signatur
in Deutschland und Europa 32
5.1.2 Die internationale Anerkennung von digitalen Signaturen. 33
5.1.3 Missverständnisse und gesetzliche Tücken 34
5.1.3.1 Keine volle Gleichbehandlung 34
5.1.3.2 Konsumenten signieren nicht 34
5.2 Einbeziehung der AGB 35
5.3 Logfiles 37
5.4 Risiko-Management-Systeme 38
5.5 Rechtliche Einordnung von Zahlungssystemen im E-Business 39
5.5.1 Nachnahme, Vorauskasse, Rechnung 39
5.5.2 Das Lastschriftverfahren 40
5.5.3 Geldkarte und Bezahlen mit dem Handy (Bsp. Paybox) 40
5.5.4 Kreditkarte 41
5.5.5 SET 43
5.5.6 Überblick: Die wichtigsten Anforderungen an Online-Payment-Systeme. 45
6. Zusammenfassung / Ausblick 45
Rechtliche Probleme im eCommerce III
Literaturverzeichnis.................................................................................... VII
Rechtliche Probleme im eCommerce IV
Abbildungsverzeichnis
N Abb. 1 : Vertragsabschluss (im Internet)
N Abb. 2 : Geschäftsmodell bei Iclear
N Abb. 3 : Anforderungen an Online-Payment-Systeme, Quelle: Berlecon Research
Rechtliche Probleme im eCommerce V
Abkürzungsverzeichnis
AB1. EG Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBG Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B Business-to-Business B2C Business-to-Consumer BDSG Bundesdatenschutzgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof BGHZ Bundesgerichtshof, Entscheidungen in Zivilsachen Bsp. Beispiel CD-ROM Compact Disk (Read only Memory) DL Dienstleistung DSRL Datenschutz-Richtlinie eCommerce Electronic Commerce (elektronischer Handel) ECRL eCommerce-Richtlinie EG Europäische Gemeinschaft EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch EGG Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr E-Mail Electronic Mail (elektronischer Brief) E-Payment Electronic Payment (elektronisches Bezahlen) EU Europäische Union FernAbsG Fernabsatzgesetz HaustürWiderG Haustürgeschäftewiderrufsgesetz HLP Herkunftslandprinzip HTTP Hypertext Transfer Protokoll i.d.R. in der Regel i.R.d. im Rahmen des i.S.d. im Sinne des IuKDG Informations- und Kommunikationsdienstgesetz MDStV Mediendienste-Staatsvertrag NCSA National Center for Supercomputing Applications
Rechtliche Probleme im eCommerce VI
NJW Neue Juristische Wochenschrift OLG Oberlandesgericht PIN Persönliche Identifizierungsnummer RL Richtlinie RMS Risiko-Management-Systeme SET Secure Electronic Transaction SigG Signaturgesetz SSL Secure Socket Layer TDDSG Teledienstedatenschutzgesetz TDG Teledienstegesetz TDSV Telekommunikationsdiensteunternehmen-Datenschutzverordnung TKG Telekommunikationsgesetz UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb VerbrKrG Verbraucherkreditgesetz WE Willenserklärung WWW World Wide Web (Internet) ZPO Zivilprozessordnung
Rechtliche Probleme im eCommerce
1 Einleitung
Einhergehend mit der Vielzahl neuer Kommunikationsformen und -mittel ergeben sich aus juristischer Sicht eine Vielzahl von Fragen, die es erstmals zu beantworten gilt. Selbstverständlich gilt dies auch für den Bereich des Electronic Commerce. Anfangs galt das Internet als rechtsfreier Raum, dessen Feinheiten noch von keinem Gesetz erfasst wurden und zu dessen Problematiken es ebenso noch keine Rechtsprechungen gab. Das Vorantreiben der wirtschaftlichen Nutzung des Internets fordert jedoch kalkulierbare rechtliche Rahmenbedingungen für diese Aktivitäten. Natürlich gelten in der elektronischen Geschäftswelt dem Grundsatz nach die gleichen Regeln wie in der „normalen“ Geschäftswelt. Beschäftigt man sich jedoch eingehender mit Rechtsfragen zum Electronic Commerce beziehungsweise zu neuen
Kommunikationsformen, muss man feststellen, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen nur teilweise die sich darstellenden neuen Sachverhalte erfassen können. Die derzeitige Rechtslage ist daher im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass versucht wird, bestehende Regelungen anzuwenden und an die neuen Bedingungen anzupassen und zum anderen gänzlich neue Regelungen durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Primäres Ziel dieser Regelungen ist der Schutz des Verbrauchers und die Anpassung an die neuen Gegebenheiten.
In den folgenden Kapiteln soll Unternehmen, die den Weg ins Online-Business gehen wollen, eine Hilfestellung in rechtlichen Fragen gegeben werden. Es werden die Rechte und Pflichten eines Online-Anbieters sowie Gefahren und Lösungen im eBusiness aufgezeigt.
2 Vertragsabschluss
Herkömmlicher Vertragsabschluss 1 2.1
2.1.1 Allgemeine Grundlagen
Ein Vertrag kommt i.S.d. §§ 145 - 157 BGB durch Angebot (auch: Antrag) und Annahme zustande. Beides sind Willenserklärungen (WE). Gemäß § 130 BGB ist dies auch unter Abwesenden - wie z.B. im Internet - möglich. 2
1 Vgl. Mitschrift zur Vorlesung „Bürgerliches Gesetzbuch“, WS 1998/1999
Rechtliche Probleme im eCommerce
Voraussetzung für die Abgabe einer WE ist die Erklärung eines menschlichen Willens. Verträge können nur von rechts- und geschäftsfähigen Rechtssubjekten abgeschlossen werden.
Ein wirksames Angebot setzt voraus, dass die WE so abgegeben wird, dass in ihr der wesentliche Inhalt des Vertrages feststeht. D.h., der Vertragspartner kann das Angebot durch ein einfaches „Ja“ annehmen. Außerdem muss der Erklärende (z.B. Kunde, Käufer etc.) einen entsprechenden Rechtsbindungswillen äußern.
Die Annahme muss rechtzeitig erfolgen (§§ 147 ff. BGB). Eine verspätet zugegangene oder abgeänderte Annahmeerklärung gilt als neues Angebot (§ 150 BGB). Damit ein Vertrag jedoch zustande kommen kann, müssen sich die beiden WE, Angebot und Annahme, inhaltlich decken. Unklare Erklärungen bedürfen zunächst der Auslegung. Dabei wird untersucht, was ein durchschnittlicher Adressat unter einer solchen Erklärung normalerweise verstanden haben durfte. Es kommt also nicht darauf an, was der konkrete Adressat tatsächlich verstanden hat.
Jede der zwei WE muss hierbei separat für sich ausgelegt werden.
2.1.2 Die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen
Die WE des Erklärenden kann rückwirkend durch Anfechtung wieder vernichtet werden. Dabei müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: N Der Anfechtende muss einen Anfechtungsgrund i.S.d. §§ 119 f. BGB haben. N Der Anfechtende muss die Anfechtung erklären (§ 143 Abs. 1 BGB). N Die Anfechtung muss fristgerecht erfolgen (§ 121 bzw. § 124 BGB). Mit wirksamer Anfechtung wird die bis dahin voll gültige WE gemäß § 142 Abs. 1 BGB (rückwirkend) nichtig. Der Vertrag wird dann so angesehen, als hätte er nie existiert. Die Anfechtung nach den §§ 119 f. BGB löst eine Schadensersatzpflicht aus, wenn der Anfechtungsgegner auf die Gültigkeit der WE vertraut hat und vertrauen durfte (§ 122 Abs. 2, Satz 1 BGB).
2 Vgl. Eichhorn, B.: Internet-Recht, Fortis Verlag GmbH, Köln, 2000, S. 71
Rechtliche Probleme im eCommerce
Vertragsabschluss im Internet 3, 4 2.2
Beim Vertragsabschluss im Internet handelt es sich um einen Vertragsabschluss unter Abwesenden (vgl. 2.2.4).
2.2.1 Arten
Es können dabei zwei Arten von Verträgen bzw. Geschäften unterschieden werden, Offline- und Online-Geschäfte.
So genannte Offline-Geschäfte unterscheiden sich nicht von Bestellungen per Postkarte oder Telefon, lediglich der Vertragsabschluss findet „online“ statt. Die eigentliche Leistungserbringung erfolgt in herkömmlicher Weise (z.B. durch Lieferung per Post). Beispiele dafür sind Bestellungen von Büchern, CDs, Textilien, Elektronischen Geräten etc. bei Online-Shops.
Online-Geschäfte hingegen werden sowohl „online“ geschlossen, als auch „online“ abgewickelt. Dies setzt jedoch zwingend voraus, dass die zu liefernde Ware digitalisierbar ist. Beispiele hierfür sind Downloads von Software, Musik und elektronischen Büchern, Internet-Telefonie etc.
Diese Unterscheidung der Verträge ist vor allem von steuerrechtlicher Bedeutung, zivilrechtlich stellen sich beim Vertragsabschluss im Internet zunächst die gleichen Fragen:
2.2.2 Die elektronische Willenserklärung
Wie oben (vgl. 2.1.1) schon erwähnt, setzt die Abgabe einer WE die Erklärung eines menschlichen Willens voraus. WE per E-Mail oder Mausklick sind heute unstreitig als solche anerkannt.
Voraussetzung dafür ist, dass der Computer ausschließlich als technisches Medium zur Übermittlung dieses Willens eingesetzt wird und die WE nicht automatisch - ohne Kenntnis des Nutzers - generiert. Im letzteren Fall hat der „Erklärende“ bei Abgabe der WE eigentlich gar keinen Erklärungswillen, denn er weis nicht einmal, dass in jenem Moment eine WE abgegeben wird. Dennoch wird eine solche Computererklärung beim Anlagenbetreiber allgemein als WE entgegen genommen.
3 Vgl. Köhler, M.; Arndt, H.-W.: Recht des Internet, 2., völlig neu bearb. u. erw. Aufl., C.F. Müller Verlag,
Heidelberg, 2000, S. 27-32
Arbeit zitieren:
Anja Zschau, A. Ludwig, C. Tauscher, 2001, Rechtliche Probleme im eCommerce, München, GRIN Verlag GmbH
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