I
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abk ürzungsverzeichnis II
1 Einführung 1
2 Rückstellungen 1
2.1 Allgemeines 1
2.2 Rückstellungen gem. § 249 Abs. 1 HGB 2
2.3 Rückstellungen i. S. des Steuerrechts 3
3 Ansatz von Drohverlustrückstellungen 5
3.1 Begriff des schwebenden Geschäfts 5
3.2 Begriff des drohenden Verlustes 5
3.3 Abgrenzung der Drohverlustrückstellungen von den Rückstellungen für 6
ungewisse Verbindlichkeiten 6
3.4 Saldierungsbereich 7
4 Bewertung von Drohverlustrückstellungen 7
4.1 Allgemeines 7
4.2 Bewertung schwebender Beschaffungsgeschäfte 8
4.3 Bewertung schwebender Absatzgeschäfte 8
4.4 Bewertung von Dauerschuldverhältnissen 9
5 Schluss 10
Verwaltungsanweisungen 11
Rechtsprechungsverzeichnis 12
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Aufl. Auflage
B. Beschluss
BFH Bundesfinanzhof
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BMF Bundesministerium der Finanzen
BStBl. Bundessteuerblatt
bzw. beziehungweise
d.h. das heißt
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
EStG Einkommensteuergesetz
f. folgende
ff. fort folgende
gem. gemäß
GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
GrS Großer Senat
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
i.S. im Sinne
Jg. Jahrgang
U. Urteil
Rz Randziffer
S. Seite
1 Einführung
Rückstellungen nehmen künftige Risiken vorweg. Sie werden handelsrechtlich und steuerrechtlich gewinnmindernd auf der Passivseite der Bilanz gebildet. Die ha ndelsrechtlichen Möglichkeiten einer Rückstellungsbildung sind steuerrechtlich dem Grunde und der Höhe nach aus fiskalpolitischen Gründen stark eingeschränkt. Übereinstimmend sind in beiden Bilanzen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen.
Ein großer Teil der bilanzsteuerrechtlichen Rechtsprechung befasst sich mit Rückstellungsproblemen. Sind die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen gegeben, müssen diese gebildet werden. Umfangreiche Rückstellungen können die Eigenkapitalquote beeinträchtigen. Soweit Spielräume bei der Beurteilung der Rückstellungsvoraussetzungen und -bewertung aus fiskalpolitischen Gründen vorliegen, sind Rückstellungen ein vorzügliches Mittel der Steuerbilanzpolitik. 1
2 Rückstellungen
2.1 Allgemeines
Im Gegensatz zu den Verbindlichkeiten, wo Verpflichtungsgrund und Höhe der Schuld feststehen, handelt es sich bei Rückstellungen um Risiken, bei denen ernsthaft eine Inanspruchnahme erwartet wird. 2 Treffen beide genannten Tatbestände nicht zu, so kommt gegebenenfalls ein Ausweis unter den Haftungsverhältnissen oder Eventualverbindlichkeiten infrage. 3
Rückstellungen sind Passivposten, die durch zukünftige Handlungen wie z.B. Za hlungen bedingt werden und deshalb bezüglich ihres Eintretens oder ihrer Höhe nicht völlig, aber dennoch ausreichend sicher sind. Dabei dienen sie nicht der Korrektur des Bilanzansatzes bestimmter Vermögensgegenstände. 4
1 Vgl. Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, S. 1206
2 Meyer, Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht, S. 159
3 § 251 HGB
4 Vgl. Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, S. 350
Arbeit zitieren:
Dipl.-Betriebswirt (BA) Jörg Weiss, 2004, Rückstellungen für drohende Verluste, München, GRIN Verlag GmbH
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