Gliederung
1. Einleitung
2. Ideen der Aufklärung als Präposition
2.1. Kant
2.2. Rousseau
3. Weiterentwicklung in der nachfolgenden Literatur
3.1. de Sade
3.2. Conrad
3.3. Akutagawa
4. Schluß
Literaturverzeichnis
1
1. Einleitung
Die hier behandelte Fragestellung lautet: Wie kann eine freie Entscheidungsfindung des Menschen, wie sie sich von der Aufklärung vorgestellt wurde, stattfinden, und wie sollen dabei moralische Problemstellungen gelöst werden? Und stellt sich die Nachwirkung in der Literatur nach der Aufklärung fort? Diese Frage möchte ich an drei ausgewählten Beispielen untersuchen.
2. Ideen der Aufklärung als Präposition
2.1. Immanuel Kant
Die Strömung der Aufklärung wird sicherlich auch in Zukunft mit Immanuel Kant in Verbindung gebracht werden, nicht weil er unbedingt erste oder bedeutendste Aufklärer war, sondern weil er die erste engere Definition der Idee „Aufklärung” abgab: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.
Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seine Verstandes ohne Leitung eines Anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht im Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen.” 1 Hier legt er nun dar, wie er die Menschen seiner Zeit sah, insbesondere in den Dimensionen zu entscheiden und an ihre Entscheidungen ein Handeln zu knüpfen. Die besondere Problematik die Kant darlegt ist die Selbstverschuldung im Bezug auf den Begriff „Unmündigkeit” Sie ist selbstverschuldet, da er bequem ist. 2 Die Menschen werden also nicht nur von außen gehindert eine freie Wahl zu treffen; da sie dies schon längere Zeit nicht mehr getan haben, wurde es ihnen quasi „abgewöhnt”. Eine Beobachtung, deren Mißbilligung im klaren Widerspruch der bisherigen Festlegungen von Kirche und Staat darüber liegt, was der einzelne zu tun und in wie weit er es zu tun, und deshalb auch sich zu entscheiden habe. Die Masse der Menschen hat die Unmündigkeit sogar ”liebgebwonnen” und ist dadurch unfähig geworden sich des eigenen Verstandes zu bedienen. Daher müssen die Menschen aufgeklärt werden; die Aufklärung kann jedoch nur von außen kommen. Aufklärung wäre besonders in Sachen der Religion notwendig, da „Kunst und Wissenschaft kein Interesse hätten den Vormund zu spielen”. Kant setzt damit gleichermaßen zu einem Rundschlag an, gegen alles was bis dato über die Entscheidungsfindung des Menschen gesagt und gedacht wurde. „Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die
1 Was ist Aufklärung? S.9 2 ebenda S.9
2
Natur längst von fremder Leitung freigesprochen (naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht gemacht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen.” 1
Es gilt den eigenen Verstand zu bedienen, der, ähnlich einem Organ, welches nicht benutzt wird, sich langsam zurückgebildet hat. Daher muß die Aufklärung von außen erfolgen, denn nur die wenigsten sind in der Lage, dieses Kunststück aus eigener Kraft zu vollführen.. Kant schließt dies nicht vollständig aus( „Daß aber ein Publikum sich selbst aufklärt, ist
eher möglich; ja es ist, wenn man ihm die Freiheit dazu läßt, beinahe unausbleiblich.” 2 Hier ist also das zweite Hindernis, aus dem aber das erste hervorging: ”Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die unschädlichste unter allem was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlich Gebrauch zu machen.” 3 Kant geht nun weiter in der Frage welche Freiheit nun für die Aufklärung notwendig ist und welche nicht. Die klare Antwort lautet: Notwendig ist der öffentliche Gebrauch der Vernunft, der private Gebrauch kann und wird immer beschnitten werden, aber dies ist für die Sache der Aufklärung nicht weiter hinderlich. 4 Der hauptsächliche Unterschied liegt für Kant darin, ob eine Person in einem fremden Auftrag( privater Gebrauch; d.h. die eigenen Gedanken zum Gegenstand dringen nicht nach außen) oder in seinem eigen Auftrag (öffentlicher Gebrauch) handelt: „Ich verstehe unter dem öffentlichen Gebrauch seiner eigenen Vernunft denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den ein einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen Posten oder Amte von seine Vernunft machen darf. 5 [...]Der Gebrauch also, den ein angestellter Lehrer vor seiner Gemeinde macht, ist bloß ein Privatgebrauch; weil diese immer nur eine häusliche, obzwar noch so große Versammlung ist; und in Ansehung dessen ist er, als Priester, nicht frei, und darf es auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag ausrichtet. Dagegen als Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich der Welt, spricht, mithin der Geistliche im öffentlichen Gebrauche seiner Vernunft, genießt einer uneingeschränkten Freiheit, sich seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen.” 6
Später wurden Kant die Konsequenzen dieser Forderung bewußt: Wenn sich der Mensch frei entscheiden kann, wie wird sichergestellt, daß er sich zum Guten entscheidet?
Die Ausübung des Willens muß also einem Gesetz unterliegen, der dies regelt: ”Wenn ein vernünftiges Wesen sich seine Maximen als
1 Was ist Aufklärung S.9 2 ebenda S.10 3 ebenda S.11 4 ebenda S.11 5 ebenda S.11 6 ebenda S.13
3
praktische allgemeine Gesetze denken soll, so kann es sich dieselben nur als solche Prinzipien denken, die nicht der Materie, sondern bloß der Form nach den Bestimmungsgrund des Willens enthalten.” 1 Dieses bezeichnet Kant als „Sittengesetz”. 2 In der Anwendung desselben ist es somit determiniert, daß der Wille zum Guten tendiert. Für das Gute selbst ist die innere Einstellung des Handelnden maßgeblich. Kant schafft eine Gesinnungsethik, in der allein die Absicht zählt.
Das Gute um seiner selbst Willen, ohne das eine Verpflichtung nach Naturgesetzten o. ä. besteht, ist möglich, das Böse um seiner selbst Willen nach Kant jedoch nicht. Es liegt in der Freiheit des Einzelnen der Versuchung zum Bösen zu widerstehen. Durch seine Freiheit kann er sich auch dazu entscheiden Naturtrieben zu widerstehen. Es besteht keine natürliche Notwendigkeit für sein Handeln, aber ein (von Kant hier im Sinne des „Sittengesetzes” unterstelltes) Gewissen zwingt ihn dazu. 3 Somit kann als Kernpunkt der Kantischen Philosophie als Zweck herausgestellt werden, den Willen gut zu machen. Hierin resultiert dann auch der kategorische Imperativ. In einer solchen Handlungsanweisung existiert jedoch nach Kant keine Ausnahme, was den eigentlichen Schwachpunkt dieser Lehre darstellt, wenn es lediglich auf die Absicht, des Handelnden ankommen soll, jedoch, solange seine Absicht gut war, keine Verantwortung auf seiner Seite für Folgen, die für Andere schlecht sind, liegt.
2.2. Jean-Jaques Rousseau
Rousseau geht bereits von anderen Voraussetzungen aus als Kant. Bei Kant sieht man rasch, daß er bemüht ist, einen positiven Willen zu formulieren, wogegen Rousseau in der Entwicklung des Menschen, die durch seinen Willen ausgelöst wurde einen Übelstand vermutet. In seiner „Abhandlung von dem Ursprung der Ungleichheit unter den Menschen” sucht er eben diesem Problem auf die Spur zu kommen. Dabei beschreibt Rousseau, übermäßig gestrafft, eine Entwicklungsgeschichte der Menschheit bis ins Bürgertum des 18. Jh. darzulegen. Wohlgemerkt eine Entwicklung, die seine Thesen untermauern soll.
Rousseau geht von folgenden Grundlegungen aus: Der Mensch ist von Natur aus gut.
Der frühe Mensch war der glücklichste; ihm fehlte nichts, da er nichts besaß. Nach Rousseau haben alle Besitztümer, die für den frühen „natürlichen” Menschen noch entbehrlich waren, diesen verdorben. 4 Der natürliche Mensch ist an sich träge, schläft viel, ist abgehärtet
1 Kritik der praktischen Vernunft S.31 2 ebenda S.37 3 ebenda S. 43,99,103 4 Von dem Ursprung der Ungleichheit S.108
4
gegen die Natur und frei von Krankheiten 1 , gleichzeitig gibt ihm dies Natur alles was er benötigt. 2 Durch weiter Entwicklung wird ihm die Sprache gegeben und dadurch Verständnis, also Denken ermöglicht. 3
Diese entwickelte Vernunft stellt für Rousseau eine Gefahr für diese Gesellschaft dar: ”Die Vernunft hat die Eigenliebe gezeugt, und die Überlegung hat ihr Nahrung und Stäke gegeben. Sie hat den Menschen in sich selbst eingehüllt; sie hat ihn von allem entfernt, was ihm Zwang anthun, oder beleidigen kann. Die Weltweisheit hat ihn gleichsam einzeln dahingestellet. Sie hat ihn gelehret, bey der Erblickung eines Leydens heimlich zu sagen: stirb immer hin, wenn du willst; ich bin in Sicherheit. Nur solche Gefahren, die der ganzen Gesellschaft drohen, können den ruhigen Schlaf eines Weltweisen stöhren, und ihn aus seinem Bette reissen. Mann kann unbestraft seines Gleichen unter seinem Fenster erwürgen, er brauchet nur den Finger in das Ohr zu stecken und ein wenig Vernunftschlüsse zu machen, so kann er die Natur unterdrücken, die sich in ihm emtpöret, und ihn antreibt sich selbst als Person zu betrachten, die man erdrosselt. Der Wilde weiß von dieser bewundernswürdigen Geschicklichkeit nichts, und er überläßt es sich dem ersten Eindrucke der Menschlichkeit; weil er weder Vernunft, noch Weisheit, besitzt. 4 [...]Mit einem Wort, der Grund, warum jeder Mensch bey sich einen Widerwillen verspühret, andern Böses zu thun, ist eher in dieser natürlichen Empfindung, als in subtilen Vernunftschlüssen anzutreffen.” 5 Vergleichsweise spät entwickelt der Mensch den Begriff den Eigentums und begründet damit gleichzeitig die bürgerliche Gesellschaft. 6
Dadurch entstehen Stolz, Neid und Mißgunst, da die Menschen nicht mehr gleich sind. 7
Damit ist, nach Rousseau, der Besitz die Voraussetzung für alles Böse.
Für Rousseau gibt es nur eine Lösung dieses Problems unter dem Wahlspruch „zurück zur Natur”.
Der Mensch kann nur gut und glücklich sein wenn er wieder in sich selbst, in einen früheren Zustand der Zivilisation und noch besser davor zurückkehrt.
„Alles ist gut, wenn es aus den Händen des Urhebers der Dinge kommt: alles artet unter den Händen der Menschen aus.” Damit sich nun kein Wesen zwischen die Natur und das Selbst drängen kann, muß die Gesellschaft das Selbst sein, und nicht das Individuum. In der idealen Gemeinschaft ist ein gemeinsamer Wille verkörpert. Da nun wieder alle gleich sind herrscht Frieden. Der Preis dafür ist die Freiheit, da die eigene Freiheit auf Kosten der Freiheit anderer
1 ebenda S.102-108 2 ebenda S.141-142 3 ebenda S.119-131 4 ebenda S.130 5 ebenda S.131 6 ebenda S.141 7 ebenda S.147-160
Arbeit zitieren:
Sebastian Weiß, 2004, Das Böse und die Freiheit - Kant, de Sade und die literarische Avantgarde, München, GRIN Verlag GmbH
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