Vorwort
Die entwicklungspolitische Bewegung in Thüringen hat sich seit dem politischen Umbruch Ende der 80er Jahre kontinuierlich weiterentwickelt. Neben der Förderung alternativer Handelsstrukturen standen zunächst vor allem die soziale und kulturelle Projektarbeit im Mittelpunkt. Anfangs war dabei noch die Direkthilfe für Entwicklungsländer wichtigstes Element, wobei dieses Engagement beispielhaft zur Bewußtmachung des Nord-Süd-Konfliktes für die Thüringer Bevölkerung herangezogen wurde. Allmählich kam jedoch die Einsicht dazu, daß Entwicklung - verstanden als globales Problem - auch in den Industriestaaten stattfinden muß und daher entwicklungspolitische Momente stärker in der eigenen Region ausfindig gemacht werden sollten. Eine Konsequenz war die Initiierung der Arbeitsgruppe „Thüringen in der Weltwirtschaft“ durch den Entwicklungspolitischen Runden Tisch Thüringens (EPRT) sowie das Bestreben, dieses Verhältnis genauer zu untersuchen.
Vor etwa zwei Jahren entstand in diesem Rahmen die Idee, die Entwicklung der Außenwirtschaftsbeziehungen Thüringer Unternehmen zu Entwicklungsländern seit Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre genauer zu untersuchen. Ziel war es, interessierten Kreisen eine Übersicht und zugleich eine Grundlage anzubieten, auf der sie in der Diskussion mit den (wirtschafts-) politischen Entscheidungsträgern in Thüringen Vorschläge zur Weiterentwicklung entsprechender Förderinstrumente generieren können.
Das vorliegende Ergebnis gliedert sich in vier Abschnitte: Im ersten Teil werden die damit verbundenen Rahmenbedingungen genauer vorgestellt: Zunächst die weltwirtschaftlichen Tendenzen sowie die Rolle der BRD in diesem Kontext. Zugleich werden entwicklungspolitisch relevante Begrifflichkeiten näher auseinandergesetzt und entsprechende Bewertungskriterien formuliert, die bewußt über einseitige wirtschaftliche Interpretationen hinausgehen und einen ganzheitlichen Politikansatz verfolgen. Die entwicklungspolitischen Bewertungskriterien für außenwirtschaftliches Handeln stellen dabei das Herzstück dieser Arbeit dar - als Ansatzpunkt für Förderrichtlinien durch die Politik, aber auch als entwicklungspolitischer Imperativ für Unternehmer, die in solchen Regionen wirtschaftlich aktiv sind. Darüber hinaus behandelt der erste Teil dieser Arbeit auch die bundesdeutsche Außenwirtschaftsförderung in Entwicklungsländer sowie die Entwicklungszusammenarbeit, denen sich jeweils eine Beurteilung und Reformvorschläge aus entwicklungspolitischer und effizienzbezogener Sicht anschließen.
Der zweite Teil der Arbeit mag dem einen oder anderen Leser zunächst als Fremdkörper erscheinen. Hier erfolgt eine mehr theoretische Behandlung des Themas Technologietransfer im Kontext des Verhältnisses von Industrie- und Entwicklungsländern. Mir erschien die Untersuchung solcher Fragen jedoch aus strategischer Sicht sehr wichtig, weil in diesem Zusammenhang zwei Modelle vorgestellt werden können, die sich über reine Exportstrategien hinaus mit effizienteren Methoden der Markterschließung durch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) beschäftigen. Zentrales Argument ist, daß nur so die Interessen der Entwicklungsländer besser berücksichtigt werden können, wobei dieser Kompromiß letztlich auch die eigenen Absatzchancen wesentlich erhöhen kann. Gleichzeitig werden beide Modelle einer kritischen Analyse im Sinne des hier angestrebten ganzheitlichen (entwicklungs-) politischen Ansatzes unterzogen. Im dritten Teil der Studie werden die Beziehungen der Thüringer Wirtschaft zu den Entwicklungsländern genauer untersucht. Nach einer Darstellung der Ein- und Ausfuhren der Güter, differenziert nach verschiedenen Produktionsstufen, erfolgt eine genauere Untersuchung der Handelskontakte zu ausgewählten Entwicklungsländern. Dabei wird versucht, die empirischen Werte einer möglichst gehaltvollen Interpretation zu unterziehen. Den Ergebnissen nach einer rein wirtschaftsspezifischen Einteilung von Entwicklungsländern (wie sie der Internationale Währungsfonds oder die Weltbank noch immer benutzen) wird eine entsprechende Abgrenzung nach dem ganzheitlicheren Entwicklungsbegriff der Vereinten Nationen gegenübergestellt und es werden Konsequenzen für die Interpretation der Thüringer Wirtschaftsbeziehungen zu dieser Region aufgezeigt. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß besonderes Augenmerk vor allem auf die Exportseite gelegt wurde. Dies soll aber keineswegs den Import von einer entwicklungsbezogenen Ver-antwortung ausschließen. Im Anschluß daran erfolgt eine Darstellung der Außenwirtschaftsförderstrukturen sowie entwicklungspolitischer Aspekte der Thüringer Regierungsarbeit.
Im vierten Teil werden verschiedene unternehmens- bzw. branchenspezifische Fallbeispiele behandelt undsoweit möglich - nach den aufgestellten Kriterien bewertet. Sie sollen die empirischen Ergebnisse durch praktische Beispiele ergänzen und damit den Aussagegehalt der Arbeit erweitern.
Bleibt mir noch, all jenen zu danken, die mir bei der Erstellung der Studie geholfen haben. An erster Stelle müssen diesbezüglich Silke Helfrich von der Heinrich-Böll-Stiftung in Thüringen, die Initiatorin dieses Projektes und Kai-Uwe Haase genannt werden, deren Unterstützung weit über die zum Teil hart geführten inhaltlichen Debatten hinausging. Zugleich bedanke ich mich bei Uwe Becher, Utz Dornberger und Ano Ring, die gerade die Schlußphase der Erstellung der Arbeit durch eine produktiv-kritische Durchsicht begleitet haben. Mein Dank gilt auch allen Unternehmern und anderen Interviewpartnern, die mir einen besseren Einblick in die außenwirtschaftliche Praxis gewährt haben.
Jena, im Juni 1999 Jan Hüfner
2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort_________________________________________________________________________ 1
Teil I: Rahmenbedingungen eines außenwirtschaftlichen Engagements in Entwicklungsländern 7
1. Internationale Wirtschaftsbeziehungen 7
1.1. Aspekte der Weltwirtschaft 7
1.2. Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland in der Weltwirtschaft 8
2. Entwicklungspolitische Grundlagen: Begriffe und Kriterien 9
2.1. Entwicklung, Entwicklungsland und Entwicklungspolitik 9
2.2. Entwicklungspolitische Kriterien außenwirtschaftlichen Handelns in Entwicklungsländern 11
2.2.1. Einflußnahme auf die staatliche Menschenrechtspolitik 13
2.2.2. Politisch-bürgerliche Rechte 14
2.2.3. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle (wsk) Rechte 17
2.2.4. Kollektive Menschenrechte 18
3. Deutsche Außenwirtschaftsförderung in Entwicklungsländer und internationale
Entwicklungszusammenarbeit 20
3.1. Struktur der Exportförderung in Entwicklungsländer 20
3.2. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit 21
3.3. Beurteilung der Außenwirtschaftsförderung und der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sowie
Reformvorschl äge 22
3.3.1. Einschätzung und Reformvorschläge bezüglich der allgemeinen Außenwirtschaftsförderung 22
3.3.1.1. Beurteilung der Außenwirtschaftsförderung 22
3.3.1.1.1. Entwicklungspolitische Perspektive 22
3.3.1.1.2. Nationale Außenwirtschaftsförderung im internationalen rechtlichen Kontext 23
3.3.1.1.3. Effizienzgesichtspunkte der deutschen Außenhandelsförderung 24
3.3.1.2. Reformvorschläge 26
3.3.1.2.1. Entwicklungspolitische Perspektive 26
3.3.1.2.2. Effizienzgesichtspunkte 27
3.3.2. Einschätzung und Reformvorschläge zur staatlichen Entwicklungszusammenarbeit 28
3.3.2.1. Beurteilung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland 28
3.3.2.2. Reformvorschläge 29
Teil II: Technologietransfer in Entwicklungsländer - einige theoretische Betrachtungen 30
1. Formen außenwirtschaftlicher Aktivität in Entwicklungsländern 30
2. Möglichkeiten des Technologietransfers durch KMU 31
2.1. Formen des Technologietransfers 31
2.2. Erfolgsfaktoren des Technologietransfers nach Epple 34
2.2.1. Betriebswirtschaftliche Erfolgsbeurteilung des Technologietransfers in Entwicklungsländer 34
2.2.2. Volkswirtschaftliche Erfolgsbeurteilung aus Sicht des Technologienehmerlandes 35
3. Strategische Überlegungen zum entwicklungspolitisch sinnvollen Engagement in
Entwicklungsl ändern 36
3.1. Bürokratie und „Technologische Lücke“ als Marktbesonderheiten 36
3.2. Technologie- vs. Faktoranpassung unter der Besonderheit einer „technologischen Lücke“ 37
3.3. Distributionsstrategien, Marktwiderstände und der politisch-rechtliche Kontext 38
3.4. Interdependenzen der einzelnen Strategieansätze 39
4. Kritische Betrachtung der Modelle von Epple und Schütz 40
4.1. Ökonomistische Reduzierung der Entwicklungspolitik 40
4.2. Entwicklungsländer sind keine einheitlichen Subjekte mit identischen Interessen 41
4.3. Einseitige Interpretation des Technologietransfers 41
4.4. Keine Präferenz für entwicklungspolitisch besonders geeignete Kooperationsformen und Marktstrategien 42
3
Teil III: Die Thüringer Wirtschaft und ihre Beziehungen zu Entwicklungsländern 44
1. Allgemeine Darstellung der Thüringer Wirtschaft, insbesondere des Verarbeitenden Gewerbes 44
2. Thüringer Außenwirtschaftsbeziehungen insgesamt 47
3. Thüringer Außenwirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern 51
3.1. Struktur der Außenwirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern nach der traditionellen Unterteilung von
Entwicklungs - und Industrieländern 51
3.1.1. Gesamtdarstellung 51
3.1.2. Außenwirtschaftsbeziehungen am Beispiel ausgewählter Entwicklungsländer 55
3.1.2.1. Länderspezifische Handelsstrukturen Thüringens 55
3.1.2.2. Detailliertere Untersuchungen der Produktstruktur des Thüringer Außenhandels zu ausgewählten
Entwicklungsl ändern 56
3.2. Struktur der Außenwirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern nach den Kriterien des Human
Development Index 58
3.3. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen 61
4. Förderung der Außenwirtschaft in Thüringen 62
5. Entwicklungspolitische Aspekte der Thüringer Außenwirtschaftsförderung in Länder der „Dritten
Welt “ 64
Teil IV: Fallbeispiele für außenwirtschaftliche Aktivitäten Thüringer Unternehmen in
Entwicklungsl ändern 67
1. Stadtwirtschaft Erfurt GmbH 67
2. Umwelt-Systemtechnik (UST) GmbH Gera 70
3. Ilmenauer Glasmaschinenbau GmbH 72
4. Rüstungsproduktion in Thüringen 74
Schlu ßbetrachtung 76
Interviewverzeichnis
Interview mit Frau Ursula Nix, Leiterin der Landesstelle Thüringen der Carl Duisberg Gesellschaft e.V.
Interview mit Herrn Reisen, Geschäftsführer der Stadtwirtschaft Erfurt GmbH
Interview mit Herrn Ulrich Schreiter, Prokurist der UST GmbH Gera
Interview mit Herrn Jahn, Geschäftsführer der Ilmenauer Glasmaschinenbau GmbH
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1: VERTEILUNG DER EMPFÄNGERLÄNDER DEUTSCHER RÜSTUNGSEXPORTE 1994 15
ABBILDUNG 2: FORMEN DER INTERNATIONALEN UNTERNEHMENSKOOPERATION 31
ABBILDUNG 3: TYPEN DES INTERNATIONALEN TECHNOLOGIETRANSFERS IN ENTWICKLUNGSLÄNDER 32
ABBILDUNG 4: LEHR- UND LERNTHEORETISCHE STRATEGIEMERKMALE DER TECHNOLOGIETRANSFER-TYPEN 33
ABBILDUNG 5: BESCHÄFTIGTE NACH BETRIEBSGRÖßENKLASSEN 46
ABBILDUNG 6: BETRIEBE NACH BETRIEBSGRÖßENKLASSEN 46
ABBILDUNG 7: AUSFUHREN 1997 NACH WELTREGIONEN 48
ABBILDUNG 8: AUSFUHRENTWICKLUNG NACH WELTREGIONEN 48
ABBILDUNG 9: WICHTIGSTE AUSFUHRLÄNDER FÜR THÜRINGEN 49
ABBILDUNG 10: AUSFUHR NACH WARENGRUPPEN 49
ABBILDUNG 11: EXPORTQUOTE EINZELNER BRANCHEN 50
4
Tabellenverzeichnis
TABELLE 1: BRUTTOINLANDSPRODUKT UND BRUTTOWERTSCHÖPFUNG IN PREISEN VON 1991 IN MRD. DM 44
TABELLE 2: VERÄNDERUNG DER BRUTTOWERTSCHÖPFUNG ZUM VORJAHR IN 44
TABELLE 3: ANTEIL AN DER UNBEREINIGTEN BRUTTOWERTSCHÖPFUNG (IN PREISEN VON 1991) IN 45
TABELLE 4: ANTEIL AN DER UNBEREINIGTEN BRUTTOWERTSCHÖPFUNG (IN PREISEN VON 1991) IN 45
TABELLE 5: BESCHÄFTIGTENANTEIL IM VERARBEITENDEN GEWERBE 45
TABELLE 6: BETRIEBSGRÖßENANTEILE IM BERGBAU UND VERARBEITENDES GEWERBE IM SEPTEMBER 1997 46
TABELLE 7: AUßENHANDELSBILANZ DES FREISTAATES THÜRINGEN IN MIO. DM 47
TABELLE 8: VERÄNDERUNG BEI DER AUSFUHR (1991 100 ) 47
TABELLE 9: JÄHRLICHE ZUWACHSRATEN BEI DEN AUSFUHREN IN 47
TABELLE 10 DIE OSTDEUTSCHEN EXPORTE IM VERGLEICH 47
TABELLE 11: ENTWICKLUNG DER AUSFUHREN NACH REGIONEN 48
TABELLE 12: AUSFUHR IN ENTWICKLUNGSLÄNDER 1997 IN DM 51
TABELLE 13: AUSFUHR IN ENTWICKLUNGSLÄNDER 1997 (ANTEILE NACH REGIONEN IN ) 51
TABELLE 14: AUSFUHR IN ENTWICKLUNGSLÄNDER 1997 (ANTEILE NACH PRODUKTIONSSTUFEN IN ) 51
TABELLE 15: EINFUHR AUS ENTWICKLUNGSLÄNDERN 1997 IN DM 52
TABELLE 16: EINFUHR AUS ENTWICKLUNGSLÄNDERN (ANTEIL NACH REGIONEN IN ) 52
TABELLE 17: EINFUHR AUS ENTWICKLUNGSLÄNDERN (ANTEIL NACH PRODUKTIONSSTUFEN IN ) 52
TABELLE 18: HANDELSBILANZ THÜRINGENS MIT ENTWICKLUNGSLÄNDERN 1997 53
TABELLE 19: WICHTIGSTE ENTWICKLUNGSLÄNDER FÜR DIE THÜRINGER AUSFUHR 1997 (AUSFUHR IN DM) 54
TABELLE 20: WICHTIGSTE EINFUHRLÄNDER FÜR THÜRINGEN 1997 (EINFUHR IN DM) 54
TABELLE 21: AUSFUHR THÜRINGER PRODUKTE IN AUSGEWÄHLTE ENTWICKLUNGSLÄNDER 1997 IN DM 55
TABELLE 22: AUSFUHR THÜRINGER PRODUKTE IN AUSGEWÄHLTE ENTWICKLUNGSLÄNDER 1997 (ANTEILE NACH
PRODUKTIONSSTUFEN IN ) 55
TABELLE 23: EINFUHR AUS AUSGEWÄHLTEN ENTWICKLUNGSLÄNDERN NACH THÜRINGEN 1997 IN DM 56
TABELLE 24: EINFUHR AUS AUSGEWÄHLTEN ENTWICKLUNGSLÄNDERN NACH THÜRINGEN 1997 (ANTEILE NACH
PRODUKTIONSSTUFEN IN ) 56
TABELLE 25: HANDELSBILANZ THÜRINGENS MIT AUSGEWÄHLTEN ENTWICKLUNGSLÄNDERN 1997 IN DM 56
TABELLE 26: AUSFUHR WICHTIGER PRODUKTE AUS THÜRINGEN IN AUSGEWÄHLTE ENTWICKLUNGSLÄNDER 1997 IN DM 57
TABELLE 27: AUSFUHR THÜRINGER PRODUKTE IN ENTWICKLUNGSLÄNDER (HDI) 1997 IN DM 59
TABELLE 28: AUSFUHR THÜRINGER PRODUKTE IN ENTWICKLUNGSLÄNDER (HDI) 1997 (ANTEIL NACH REGIONEN IN ) 59
TABELLE 29: AUSFUHR THÜRINGER PRODUKTE IN ENTWICKLUNGSLÄNDER (HDI) 1997 (ANTEIL NACH
PRODUKTIONSSTUFEN IN ) 59
TABELLE 30: EINFUHR AUS ENTWICKLUNGSLÄNDERN (HDI) 1997 IN DM 59
TABELLE 31: EINFUHR AUS ENTWICKLUNGSLÄNDERN (HDI) 1997 (ANTEIL NACH REGIONEN IN ) 59
TABELLE 32: EINFUHR AUS ENTWICKLUNGSLÄNDERN (HDI) 1997 (ANTEIL NACH PRODUKTIONSSTUFEN IN ) 59
TABELLE 33: HANDELSBILANZ THÜRINGENS MIT ENTWICKLUNGSLÄNDERN (HDI) 1997 IN DM 60
TABELLE 34: WICHTIGSTE ENTWICKLUNGSLÄNDER (HDI) FÜR DIE THÜRINGER AUSFUHR 1997 IN DM 60
TABELLE 35: WICHTIGSTE ENTWICKLUNGSLÄNDER (HDI) FÜR DIE EINFUHR NACH THÜRINGEN 1997 IN DM 60
TABELLE 36, ÜBERSICHT ÜBER DIE FÖRDERMAßNAHMEN DES BUNDES UND DES FREISTAATES THÜRINGEN 63
TABELLE 37: ÜBERSICHT ÜBER DIE IN DEN JAHREN 1991 -1997 BEREITGESTELLTEN MITTEL FÜR
AU ßENWIRTSCHAFTSFÖRDERUNG IN MIO. DM 64
5
Abkürzungsverzeichnis
AHK - Außenhandelskammer
AKP-Staaten - Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik, die im Rahmen der Lomé-Abkommen mit der
EU einen besonderen handels- und entwicklungspolitischen Status besitzen
BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
CDG - Carl Duisberg Gesellschaft e.V.
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
EPRT - Entwicklungspolitischer Runder Tisch Thüringens
EWGV - Vertrag zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
FZ - Finanzielle Zusammenarbeit
GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
GTZ - Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
HDI - UNDP-Index für menschliche Entwicklung
HDR - UNDP-Report zur menschlichen Entwicklung in der Welt
IHK - Industrie- und Handelskammer
ILO - Internationale Arbeitsorganisation
IWF - Internationaler Währungsfonds
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
KMU - Kleine und mittelständische Unternehmen
LDC - am wenigsten entwickelte Länder
MAI - Multilaterales Investitionsabkommen
NRO - Nichtregierungsorganisation
OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OPEC - Organisation der ölproduzierenden Länder
TMWI - Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur
TT - Technologietransfer
TZ - Technische Zusammenarbeit
UNDP - Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen
WTO - Welthandelsorganisation
6
Teil I: Rahmenbedingungen eines außenwirtschaftlichen Engagements in Entwicklungsländern
1. Internationale Wirtschaftsbeziehungen
1.1. Aspekte der Weltwirtschaft
Die Situation der Weltwirtschaft wird heute allgemein mit dem Begriff der Globalisierung zu charakterisieren versucht. Die Befürworter sehen darin eine Chance zur Erschließung neuer Märkte, verbunden mit der Möglichkeit einer weltweit dynamischen wirtschaftlichen Entfaltung. Die Welt wächst - so wird argumentiertmotiviert durch wirtschaftliche Anreize enger zusammen. Die international tätigen Unternehmen können im Rahmen einer Neugestaltung der globalen Arbeitsteilung die komparativen Kostenvorteile der Länder fast grenzenlos ausnutzen. Die Kritiker der Globalisierung befürchten dagegen einen unkonntrollierbaren Prozeß wirtschaftlicher Vermachtung und sozialer Desintegration, der die Loslösung der Transnationalen Konzerne (TNC) von ihren politischen Rahmenbedingungen zum Ziele hat.
Das Phänomen der weltweiten wirtschaftlichen Interdependenz kann natürlich nur als Prozeß verstanden werden. Weltwirtschaft vollzog sich in den vergangenen Jahrzehnten zum überwiegenden Teil zwischen den sogenannten entwickelten Industrieländern. Vier Fünftel aller Exporte werden noch heute innerhalb dieser Staatengruppe abgewickelt. Zwei Drittel der Direktinvestitionen gehen in Länder mit vergleichbar hohem wirtschaftlichen Niveau.
Die Entwicklungsländer waren in den Welthandel seit Beginn ihrer Kolonialisierung meist als reine Rohstofflieferanten bzw. Absatzmärkte für Fertigprodukte integriert und konnten selbst lange nach der Erkämpfung ihrer formalen politischen Unabhängigkeit kaum in einer lukrativeren Form an diesen Austauschbeziehungen teilnehmen. Und bis heute werden diese Staaten durch eine protektionistische Handelspolitik der die Weltwirtschaft dominierenden Industrieländer im Ausbau ihrer internationalen Handelsbeziehungen behindert. Erst die Ergebnisse der Uruguay-Runde des GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen), verbunden mit der Verpflichtung der Industrieländer zum schrittweisen Abbau solcher ökonomischen Entwicklungshemmnisse sowie die beabsichtigte stärkere Wirksamkeit der neu gegründeten Welthandelsorganisation (WTO) lassen hoffen, daß die Entwicklungschancen der „Dritten Welt“ auf wirtschaftlichem Gebiet in der Zukunft stärker von ihren eigenen Potentialen abhängig gemacht werden. Damit könnten sie einen Entfaltungsraum erhalten, der durch die übliche Entwicklungshilfe der „reichen“ Geberländer nicht annähernd erreichbar ist. Allerdings steht eine Festsetzung sozialer und ökologischer Mindeststandards - damit ist keine Beseitigung komparativer Wettbewerbsvorteile für Entwicklungsländer gemeint - noch aus.
Eine genauere Untersuchung bezüglich der Weltmarktintegration dieser Ländergruppe ergibt ein sehr differenziertes Bild. Insgesamt nahm der Anteil der Entwicklungsländer am Welthandelsvolumen zwischen 1980 und 1990 um 7% ab und lag zu Beginn der neuen Dekade bei etwa 22%. 1 Ein Grund für den Rückgang ergab sich durch die gesunkenen Einnahmen der Ölexportstaaten. Allerdings konnte diese Situation schon seit Ende der 80er Jahre durch eine rasche Zunahme des absoluten Außenhandels der nicht ölexportierenden Entwicklungsländer weit mehr als ausgeglichen werden. Diese Ausweitung hielt praktisch bis zu den in Asien ausgelösten Börsenturbulenzen an. 1997 machten die Güterbewegungen nach und von Entwicklungsländern mit 35% mehr als ein Drittel aus. 2
Obwohl sich auch für Afrika die absoluten Außenhandelskennzahlen erhöht haben, fällt doch der relative Anteil am Welthandelsvolumen für diesen Kontinent immer mehr ab. Betrug er 1985 noch 3,28%, so sank er bis 1991 auf 2,45% und 1997 auf 2,12%. Die lateinamerikanischen Staaten mußten dagegen vergleichsweise geringe Einbußen hinnehmen, obwohl auch sie mit den Folgen der Importsubstitutionspolitik sowie den international verordneten Strukturanpassungsprogrammen einer harten Bewährungsprobe ausgesetzt waren und sind. Ihr Anteil am Welthandelsvolumen sank von 1985 mit 4,6% auf 4% 1991 und stieg dann bis 1997 wieder auf 5,6%. 3 Eine besonders dynamische Entwicklung konnten dagegen die asiatischen Schwellenländer verzeich-
1 Grabow-vonDahlen, Barbara 1994, S. 22 ff.
2 IMF 1992, S. 3 ff. und 1998, S. 3 ff. In diese Zahl fallen nun allerdings auch einige der ehemaligen Ostblockstaaten. Die damit ver-bundene Abweichung liegt bei ungefähr 4%.
3 IMF 1992, S. 3 ff. und 1998, S. 3 ff.
7
nen. In den 80er Jahren wiesen sie durchschnittliche Zuwachsraten am Welthandelsanteil von 11% auf und erreichten Anfang der 90er Jahre einen Anteil von 13%. Da sie damit zunehmend Arbeitsplätze in entwickelten Industrieländern, vor allem im arbeitsintensiven Bereich, bedrohten, richten sich die nicht-tarifären Handelshemmnisse der führenden Industrienationen insbesondere auf sie. 4 Der Anteil aller asiatischen Entwicklungsländer 5 am Welthandel betrug 1997, also kurz vor Ausbruch der Asienkrise, 19%. 6 Wichtig bleibt an dieser Stelle festzuhalten, daß sich die wirtschaftlich dynamischen Länder dieser Gruppe, zu denen inzwischen auch wieder die meisten lateinamerikanischen Staaten zählen, zunehmend als Investitions-standorte bzw. Handelspartner international ins Gespräch bringen. Dies zeigt sich beispielsweise auch anhand der Bedeutungsverschiebung bei den Direktinvestitionen von der öffentlichen Entwicklungshilfe hin zu privaten Investitionen in den 90er Jahren. 7 Diese Privatinvestitionen werden als entscheidender Motor einer wirtschaftlichen Entwicklung in der „Dritten Welt“ angesehen. Es bleibt eine Frage sowohl der internationalen Rahmenbedingungen als auch der jeweiligen (wirtschafts-) politischen Strategien, ob sich dieser Prozeß einer wirtschaftlichen und hoffentlich auch sozialen Entfaltung nachhaltig und ausgeglichen gestalten kann oder ob er in eine Sackgasse führt. Die heute vorherrschende Dominanz ökonomischer Denkart, verbunden mit der zunehmenden Abkopplung der Wirtschaftsmächte überhaupt von ihren politischen Grundlagen, lassen eher Zweifel berechtigt erscheinen. Gerade die Absichten des lange Zeit geheim gehaltenen Multilateralen Investitionsabkommens (MAI) zeigen, daß die Gefahr einer von politischen Rahmenbedingungen weitgehend frei agierenden Wirtschaft gar nicht so unwahrscheinlich ist, ja praktisch längst Realität ausmacht und die weltweite wirtschaftliche Interdependenz recht ungehemmt vorantreibt. Mit dem MAI könnte jede Möglichkeit eines sozialen und ökologischen Ausgleichs in räumlicher und zeitlicher Hinsicht für längere Zeit verspielt werden. Darüber hinaus ist zu fragen, welche ökonomischen und sozialen Entfaltungschancen die nahezu abgekoppelten, am wenigsten entwickelten Länder im konstatierten Globalisierungsprozeß erhalten könnten.
1.2. Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland in der Weltwirtschaft
Die Bundesrepublik Deutschland kann nach Ansicht von Experten als “Handelsstaat” par excellence bezeichnet werden. Diese Tatsache resultiert aus der starken internationalen Verflechtung der deutschen Wirtschaft sowie dem Beitrag, den politische Entscheidungsträger bei deren Genesis dazu geleistet haben. Die Industrialisierung dieses an mineralischen und agrarischen Rohstoffen unzureichend ausgestatteten Landes konnte nur über verstärkte Exportanstrengungen finanziert werden. Wollte man diese Abhängigkeit vor 1945 noch durch imperiale Eroberungsfeldzüge verringern, so wurde nach dem 2.Weltkrieg in Westdeutschland eine konsequente Politik der Weltmarktintegration realisiert. 8 Westdeutschland erwirtschaftet heute etwas mehr als ein Drittel der Einkommen durch Auslandsgeschäfte. Bezieht man die Vorleistungsverflechtungen mit ein, liegt diese Quote sogar bedeutend höher. 9 Bezogen auf den Welthandel (Import und Export) steht Deutschland an zweiter Stelle hinter den USA und vor Japan. Der Anteil des Außenhandels mit anderen EU-Ländern betrug 1996 56,2% (Einfuhren) bzw. 57,4% (Ausfuhren). 10 Insgesamt entfielen 1997 auf die Industrieländer 73,4% der Gesamtexporte und etwa 74,1% der Gesamtimporte. 11
Auch in der bundesdeutschen Wirtschaft macht sich seit den 70er, aber insbesondere seit den 80er Jahren, der weltwirtschaftliche Strukturwandel bemerkbar, der mit einer stetigen Verlagerung der einfachen, arbeitsintensiven Sektoren in die Entwicklungsländer sowie einer Spezialisierung der Industrieländer auf die moderneren kapital- und forschungsintensiven Zukunftsindustrien einhergeht. Die Gestaltung dieses Prozesses kann als ein zentraler entwicklungspolitischer Aspekt betrachtet werden, da er sowohl von vielen politischen Kräften in den Entwicklungsländern als auch von den meisten nationalen und internationalen öffentlichen Entwicklungs-hilfeorganisationen als eindimensionaler Entwicklungspfad betrachtet wird, dem sich die Entwicklungsländer im Interesse einer Lösung ihrer sozialen bzw. ethnischen Konflikte zu fügen hätten. Doch muß auch konsta-
4
Grabow-vonDahlen, Barbara 1994, S. 22 ff. 5 ohne Mittleren Osten
6 IMF 1998, S. 3 ff.
7 Zahlen zur öffentlichen Entwicklungshilfe und zu den Privatinvestitionen in Entwicklungsländern (Quelle BMZ): 1991: 60 Mrd DM (öffentlich) und 20 Mrd DM (privat), 1997: 40 Mrd DM (öffentlich) und 120 Mrd DM (privat)
8 Bellers, J. 1989, S. 4
9 Risch, Bodo 1989, S. 36
10 Statistisches Jahrbuch 1998 für das Ausland, S. 275 ff.
11 IMF 1998, S. 11
8
tiert werden, daß fortgeschrittenere Teile der Gruppe der Entwicklungsländer inzwischen selbst verschiedene Felder dieser Zukunftsindustrien besetzen können.
Die Entwicklung des deutschen Außenhandels mit Entwicklungsländern stellte sich in den 80er Jahren rückläufig dar, wobei auf Importseite vor allem die um 60% geringeren Einfuhren aus den OPEC-Staaten, im Zuge der regionalen Diversifizierung der Erdölimporte, dafür verantwortlich waren. Dagegen haben die anderen Entwicklungsländer insgesamt in diesem Zeitraum fast nur Zuwächse erfahren. Der relative Anteil der Ent-wicklungsländerimporte an den Gesamtimporten sank von 20,4% im Jahre 1985 auf 18,9% im Jahre 1991 und stieg bis 1997 sogar auf 25,8%. Ähnlich entwickelten sich die Exporte in diese Regionen. Ihr Anteil stieg von 1985 18,2% auf 1991 20,1%, dann bis 1997 auf 26,3%. Dem Exportvolumen von 134,3 Mrd. Dollar stand ein Importvolumen von 112,5 Mrd. Dollar gegenüber. 12
Den größten Anteil am deutschen Außenhandel mit Entwicklungsländern besaß 1998 Asien (73,9% der Im-porte und 64,6% der Exporte). Es folgt Lateinamerika (15,6% der Importe und 24,5% der Exporte), Afrika hielt immerhin noch 10,1% der Importe und 10,7% der Exporte. 13
Die neunziger Jahre haben eine weitere Intensivierung der Internationalisierung deutscher Unternehmen mit sich gebracht, die weit in die mittelständische Wirtschaft hineinreicht. Wichtige Grundlagen dafür bestehen in der fortschreitenden europäischen Integration, den Öffnungstendenzen in Osteuropa sowie im verstärkten Engagement in den Wachstumsmärkten der Schwellen- und Entwicklungsländer.
2. Entwicklungspolitische Grundlagen: Begriffe und Kriterien
2.1. Entwicklung, Entwicklungsland und Entwicklungspolitik
Eine Annäherung an die Thematik setzt zunächst ein Klarwerden über Begriffe voraus, die die damit verbundene Realität möglichst exakt umschreiben sollen. Daher müssen an dieser Stelle die Begriffe „Entwicklung“, „Entwicklungsland“ und „Entwicklungspolitik“ inhaltlich näher bestimmt werden. Sozio-ökonomische Entwicklung wird in neueren sozialwissenschaftlichen Theorien nicht mehr im (neo-) klassischen Verständnis als technischer Fortschritt schlechthin, als eindimensionales Fortschreiten vom Niederen zum Höheren, aufgefaßt. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, daß Entwicklung - aus historischer Perspektive - als kreative Anpassung von Menschengruppen an jeweils regional sehr unterschiedliche, zeitlich relativ konstante, elementare Restriktionen verstanden wird. Also als spezifische Problemlösungsketten, die unter unterschiedlichen klimatischen und bevölkerungsspezifischen Bedingungen jeweils sehr verschiedene Formen von Human- und Sachkapital in einzelnen Gesellschaften hervorgebracht haben. Daher sind verschiedene Wege von Entwicklung erklärbar und die historische Situation von Entwicklungsländern kann nicht mehr einfach als „Unterentwicklung“ abgetan werden. Vielmehr ist Entwicklung als mehrdimensionales Phänomen aufzufassen, welches auch hinsichtlich einer eindeutigen Richtung seiner Bewegung nicht festgelegt werden kann. 14
Aus solchen theoretischen Überlegungen läßt sich letztlich ableiten, warum Industrialisierung nur in bestimmten nicht-tropischen Regionen aus sich heraus, also endogen, entstehen konnte. 15 Dagegen kann Industrialisierung in den sogenannten Entwicklungsländern nur exogen, als Folge politischer Entscheidungen nationaler Eliten, erklärt werden, was letztlich auch das vielerorts übliche Denken von „Unterentwicklung“ vs. „Industrieller Fortschritt“ stimuliert hat. Und tatsächlich scheint noch heute diese Eindimensionalität das sozioökonomische Entwicklungsdenken vieler politischer Entscheidungsträger zu dominieren. Bestes Beispiel ist das lange Festhalten an rein ökonomischen Kennzahlen als den letztlich entscheidenden Indikatoren von sozialer Entwicklung.
12 IMF 1992, S. 3 ff. und 1998, S. 3 ff.
13 Statistisches Bundesamt, Außenhandelsstatistik, Außenhandel, unveröffentlichte vorläufige Ergebnisse für 1998
14 Vgl. z.B. Hesse, Günter 1991
15 Vgl. z.B. Hesse, Günter 1991
9
Einen neuen Ansatz zur Beschreibung von Entwicklung nutzt das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) seit Anfang der 90er Jahre im Rahmen seines Human Development Reports (HDR). Das Konzept der sozialen Entwicklung nach dem HDR orientiert stärker auf die Ziele als auf die Mittel von Entwicklung und Fortschritt. Dabei soll es das Ziel von Entwicklung sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Menschen zu einem „langen, gesunden und kreativen Leben“ befähigen. Entwicklung wird als ein Prozeß verstanden, der sowohl die Wahlmöglichkeiten der Menschen erweitert, als auch das Niveau ihres erlangten Wohlbefindens erhöht. Die wichtigsten Indikatoren dafür stellen Lebenserwartung, Gesundheit, Zugang zu Bildung sowie ein bestimmter Lebensstandard dar. Weitere Merkmale bilden die politische Freiheit, garantierte Menschenrechte, Selbstachtung, aber auch der Anteil der Bevölkerung, der unter der Armutsgrenze leben muß, Langzeitarbeitslosigkeit usw. Dieses Konzept unterscheidet zwischen zwei Seiten menschlicher Entwicklung. Einerseits erfaßt es die Entfaltung menschlicher Fähigkeiten, wie Gesundheit oder Wissen, andererseits den Nutzen, den die Menschen aus ihren angesammelten Fähigkeiten im Arbeitsprozeß und in ihrer Freizeit ziehen können. Durch diese Kombination von Indikatoren wird eine einseitige - ökonomische - Interpretation von Entwicklung vermieden. So kann zum Beispiel erfaßt werden, ob eine Nation ihre materiellen Ressourcen im Interesse einer humanen Entwicklung verwendet oder nicht. 16 Es muß jedoch davon ausgegangen werden, „daß Entwicklung in ihrer ganzen Komplexität zu erfassen und zu quantifizieren, gegenwärtig noch utopisch erscheint.“ 17
Der HDR bietet neben seiner neuen Definition von Entwicklung noch keine Neubestimmung des Begriffs Entwicklungsland 18 . Tatsächlich kann angenommen werden, daß sich nach der HDI-Rangfolge (HDI - Index für menschliche Entwicklung) die im herkömmlichen Verständnis entwickelteren Staaten (nach ökonomischen Kennzeichen) tendenziell ebenfalls in einer besseren Position befinden, weil Lebensstandard eben auch vom Pro-Kopf-Einkommen abhängig ist. Dennoch ergeben sich wesentliche Unterschiede in Abhängigkeit davon, ob ein Land seine materiellen Ressourcen im Interesse menschlicher Entwicklung sinnvoll einsetzt oder nicht. 27 Länder rangieren beispielsweise im HDI um mindestens 20 Plätze hinter der Auflistung nach dem Pro-Kopf-Einkommen. Darunter befinden sich Algerien, Angola, Gabun, Guinea, Namibia, Saudi-Arabien, Senegal, Südafrika, und die Vereinigten Arabischen Emirate. Dies zeigt, daß diese Länder ein beträchtliches Potential besitzen, um den Grad ihrer menschlichen Entwicklung zu verbessern, indem die nationalen Einkünfte effizienter in diesem Sinne eingesetzt werden. 19 25 Staaten sind dagegen erfolgreicher bei der Übertragung von gesamtwirtschaftlichen Outputs in Lebensqualität. Sie nehmen beim HDI einen um 20 Plätze höheren Rang ein als beim Pro-Kopf-Einkommen. Darunter befinden sich Chile, China, Costa Rica, Madagaskar, Sri Lanka, Tansania und Uruguay. Interessant dürfte die Tatsache sein, daß sich Deutschland als eine der führenden Industrienationen und siebentreichstes Land der Welt nach dem HDI 1993 auf Platz 12 und 1994 auf Platz 19 befand. Ein wichtiger Hinweis, daß das vorhandene Vermögen in dieser Hinsicht nicht effizient genug verwendet wird. 20
Die HDI-Rangfolge wird in die Gruppen hohe, mittlere und niedrige menschliche Entwicklung unterteilt. Dabei wird von High Human Development ausgegangen, wenn der HDI einen Wert von mindestens 0.8 auf einer Skala zwischen 0 und 1 erreicht. Hierunter fallen allerdings schon einige jener Länder, die im herkömmlichen Verständnis Entwicklungsländer sind. Dies betrifft zum Beispiel Singapur, Chile, Südkorea, Costa Rica u.a. Der HDI-Grenzwert von Industrieländern liegt bei ungefähr 0.89. Mittleres und niedriges Niveau haben ihre Trennlinie bei einem HDI von 0.5. Der Durchschnitt für Industrieländer liegt bei 0.911, der für Entwicklungsländer bei 0.576, der für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) bei 0.336. Weltweit ergibt sich ein Faktor von 0.764. 21
Interessant ist, daß der HDR diese Durchschnittswerte für die nach ökonomischen Kennziffern differenzierten Ländergruppen ausweist und damit - wohl aus Gründen der Vergleichbarkeit - zunächst an einer eindimensionalen ökonomischen Definition von Entwicklungsland festhält. Es bleibt darauf zu warten, wann der HDR eine seinem Index gemäße neue Definition von Entwicklungsland - die auch einen völlig neuen Begriff ver-
16 UNDP1998, S.1, vgl. auch Vidal, Dominique 1998, S. 15 Fußnote 2
17 Wagner, N./Kaiser, M. 1995, S. 16
18 Die ehemaligen Ostblockstaaten sollen im Rahmen dieser Arbeit nicht betrachtet werden, sondern nur die traditionell als Entwicklungsländer bezeichneten Staaten.
19 Indem z.B. Militärausgaben gekürzt und Sozialausgaben erhöht werden.
20 Wagner, N./Kaiser, M. 1995, S. 11 ff., S. 12 ff., UNDP 1998
21 UNDP 1998
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wenden könnte - aufführt. Die Unterteilung in hohen, mittleren und niedrigen Grad menschlicher Entwicklung ist ein erstes Anzeichen für ein neues Konzept auch in diesem Sinne. Denkbar wäre beispielsweise eine Erfassung des relativen Voranschreitens bei menschlicher Entwicklung, um die unterschiedlichen Ausgangspositionen der einzelnen Länder besser zu berücksichtigen.
Entwicklungspolitik umfaßt nach diesem Verständnis von Entwicklung die Gesamtheit der Maßnahmen zur Förderung der humanen Entwicklung in der Welt. Dabei sind die relevanten Zielländer nicht nur in den üblicherweise als unterentwickelt bezeichneten Regionen zu suchen. Entwicklungspolitik muß auch in und für Industrieländer relevant sein, insofern als hier bestimmte Ursachen für globale Krisen und die Hemmung sozialer Entwicklung verortet und beseitigt werden müssen. Damit soll nicht behauptet werden, daß globale Mißstände generell in diesen Ländern ihre Basis finden. Jedoch zeigen die Unverhältnismäßigkeiten beispielsweise im Konsumniveau oder im Energieverbrauch, daß Entwicklungspolitik auch dazu beitragen muß, solche Mißverhältnisse zwischen verschiedenen Regionen auszugleichen, so daß die spezifischen Nutzungsmöglichkeiten im Kontext eines weltweit begrenzt verfügbaren Potentials gerechter verteilt werden können. Darüber hinaus muß eine gerechte Verteilung der Ressourcennutzungsmöglichkeiten auch für das Verhältnis zwischen heutigen und künftig lebenden Generationen gelten. Insofern könnte man heute anstatt von unterentwickelten und entwickelten, von unterschiedlich fehlentwickelten Weltregionen ausgehen. 22
2.2. Entwicklungspolitische Kriterien außenwirtschaftlichen Handelns in Entwicklungsländern
Faßt man Entwicklung und Entwicklungspolitik im oben formulierten Rahmen, so muß man entwicklungspolitische Kriterien an sich auf die gesamten Thüringer Außenwirtschaftsbeziehungen, ohne regionale Eingrenzung, anwenden. Dennoch soll an dieser Stelle die bereits im Titel der Studie formulierte Einschränkung gelten, lediglich solche Beziehungen zu Entwicklungsländern zu untersuchen.
Zur Bestimmung entwicklungspolitischer Aspekte der Wirtschaftsbeziehungen Thüringer Unternehmen zu Entwicklungsländern ist es erforderlich, relevante Bewertungskriterien festzulegen. Es hat sich dabei als notwendig ergeben, nicht allein ökonomische Maßstäbe (betriebs- und volkswirtschaftliche) anzusetzen, welche „Entwicklungsfortschritte“ allein in Form von Steigerungsraten des Umsatzes, des Gewinnes oder des Bruttosozialproduktes auszuweisen vermögen. Vielmehr ist darüber hinaus auch nach Auswirkungen im kulturellen, politischen, sozialen und ökologischen Bereich einer Gesellschaft zu fragen. Dadurch wird eine Gesamtschau der Konsequenzen für die betroffenen Bevölkerungsteile sowie die Ableitung eines ganzheitlichen Politikansatzes möglich. Somit kann man dem Anspruch des Verständnisses von Entwicklung, wie es im HDR formuliert wurde, weitaus besser gerecht werden.
Ergebnis dieser Überlegungen soll ein entwicklungspolitischer Imperativ für Unternehmen aus Industrieländern sein, die sich in der „Dritten Welt“ wirtschaftlich betätigen. Es versteht sich, daß es nicht möglich sein wird, umfassende Kontrollmechanismen zur Erreichung dieser Kriterien zu etablieren. Daher soll mit einem Imperativ die Verantwortung des Unternehmers stärker hervorgehoben werden. Zudem sollte die Einhaltung der aufgeführten Kriterien als Voraussetzung für das Aktivwerden von Außenwirtschaftsförderung gelten.
In den vergangenen Jahren gab es bereits verschiedene Ansätze größerer Unternehmen mit Aktivitäten in Entwicklungsländern, sich selbst bestimmten intern definierten Verhaltenskodizes zu unterwerfen, die „gewisse soziale und ökologische Richtlinien der Firmenpolitik festschreiben“. Dazu gehören neben Levi´s Strauss beispielsweise die Sportschuhfabrikanten Adidas und Nike, das Textilkaufhaus C&A, das größte europäische Versandhaus Otto und auch der Möbelproduzent IKEA. Hintergrund ist neben rein ethischen Aspekten vor allem die drohende Gefahr, durch Medienberichte über schlechte Arbeitsbedingungen der Produzenten in den Entwicklungsländern das Firmenimage zu beschädigen und damit Umsatzverluste zu erleiden. Allerdings steht man einer öffentlichen Kontrolle der Einhaltung dieser Kodizes eher zurückhaltend gegenüber. Zudem will man zwar soziale Verbesserungen ermöglichen und spricht sich gegen Kinderarbeit aus, aber die Gewerkschaftsfreiheit bleibt in entsprechenden Grundsätzen zumeist unberücksichtigt. 23
22 Memorandum `98, S. 1
23 Braßel, Frank, 1999, S. 4 f.
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Inzwischen konnten entsprechende Verhaltensrichtlinien für ganze nationale Industriezweige verabschiedet bzw. diskutiert werden. So durch den norwegischen Goldschmiedeverband sowie die US-amerikanische Schuh- und Bekleidungsindustrie. In Großbritannien und den USA wird in Zusammenarbeit von Interessengruppen, Unternehmen und der Regierung an einer Ausweisung sozialer Kriterien von Produkten aus Entwicklungsländern gearbeitet. In den USA ist das Ziel „eine Art Sozial-Audit, der auf den wichtigsten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) basiert und dem sich Unternehmen freiwillig ähnlich dem bekannteren Öko-Audit (ISO 14.000) unterwerfen können.“ Damit würden sich die betroffenen Wirtschaftseinheiten vollends extern festgelegten Verhaltensregeln unterziehen und entsprechende Kontrollen akzeptieren. Konkrete Ergebnisse sind aber noch nicht vorweisbar. 24
Als Ausgangspunkt der Überlegungen zu einem entwicklungspolitischen Imperativ sollen an dieser Stelle die verschiedenen Dimensionen der Menschenrechte dienen. Danach lassen sich zunächst individuelle und kollektive Menschenrechte unterteilen, wobei die individuellen nach den politisch-bürgerlichen einerseits sowie den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten andererseits zu unterscheiden sind. Kollektive Menschenrechte hingegen konkretisieren sich beispielsweise im Recht auf Entwicklung und eine saubere Umwelt. 25 Mit dem zunehmenden Bedeutungsverlust national beschränkter politischer Instanzen und einem immer größeren Einfluß wirtschaftlicher Regulierungsmechanismen im sich vollziehenden Internationalisierungsprozeß stellt sich die Frage, welche Konsequenzen dies für die Durchsetzung der Menschenrechte hat, solange politischerseits keine adäquaten globalen Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Wenn aber ökonomische Aspekte stärker in den Vordergrund treten, dann muß die Verantwortung in dieser Hinsicht zunehmend im Verhältnis zwischen Produzenten und Konsumenten zu suchen sein. An dieser Stelle soll daher nicht primär auf die staatliche Verpflichtung verwiesen werden, diese Menschenrechte nach liberal-subsidiären Prinzipien zu respektieren, zu schützen bzw. zu gewährleisten. Vielmehr geht es darum, nach grundlegenden menschenrechtsbezogenen Inhalten zu fragen, die in unternehmerischer Verantwortung liegen und die auch durch die Kontroll- und Öffentlichkeitsmechanismen der Verbrauchernetzwerke stärker ins Bewußtsein der Unternehmen gerückt werden können und müssen.
Zu solchen Kriterien gehört neben angemessenen Arbeitsbedingungen und einer gewissen Mitbestimmung im innerbetrieblichen Verhältnis beispielsweise auch die Frage, welche ökologischen, sozialen und ökonomischen Effekte wirtschaftliches Engagement mit sich bringt. Auch wenn ein politischer Einfluß auf eine Region nur bei entsprechend großen Unternehmenseinheiten vermutet werden kann, so tragen Unternehmer unabhängig vom Umfang ihrer wirtschaftlichen Betätigung letztlich eine Verantwortung dafür, ob sie eine bestimmte Menschenrechtssituation aktiv bzw. passiv mittragen wollen oder nicht. Durch die nähere Behandlung auch unternehmensexterner Effekte solcher Aktivitäten geht die Ableitung des entwicklungspolitischen Imperativs über die Bestimmung unternehmens- und branchenspezifischer bzw. allgemeingültiger Verhaltenskodizes hinaus. Ein derartiger spezifischer Kriterienkatalog für Unternehmer war in der verfügbaren Literatur nicht auszumachen. Die folgende Systematik kann daher allein ein erster Versuch sein, sich diesem Problem zu nähern. 26
24 Walch Regine 1998, S. 6 und Braßel, Frank, 1999, S. 4 f. Der Internationale Bund Freier Gewerkschaften hat einen an den ILO-Konventionen für Menschenrechte im Arbeitsleben angelehnten Modell-Code entwickelt, der als zentrales Moment aller Verhaltenskodizes gelten und durch branchenspezifische sowie lokale und nationale Besonderheiten ergänzt werden sollte. Er enthält: Gewerkschaftsfreiheit, Recht auf Kollektivvertrag, Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, Diskriminierungsverbot, Recht auf existenzsichernde Löhne, Arbeitszeitbegrenzung sowie Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen. Ebenda S. 5
25 Ganier-Raymond, M. u. Windfuhr, M. 1996, S. 6 f. Eine ausführliche Erläuterung der individuellen Menschenrechte befindet sich ebenda auf Seite 5.
26 Eine Zusammenfassung findet sich in der Tabelle A3 im Anhang dieser Arbeit.
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2.2.1. Einflußnahme auf die staatliche Menschenrechtspolitik
Die Forderung, daß Unternehmer grundsätzlich nicht in Entwicklungsländern aktiv werden sollen, welche die politisch-bürgerlichen, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und/oder kollektiven Menschenrechte systematisch mißachten, ist genauso unrealistisch wie der Glaube bestimmter politischer und wirtschaftlicher Kreise, daß ein entsprechender Wandel allein durch die Intensivierung der Handelsbeziehungen und damit verbundenen Öffnungstendenzen gelingen könnte. Beide Ansätze haben sich in der Vergangenheit nicht bewährt. 27 Sieht man einmal von dem notwendigen Umdenkungsprozeß bei politischen Entscheidungsträgern der westlichen Industrieländer ab, die, statt eine gemeinsame Politik zu verfolgen, sich gerade im Verhältnis mit China gegeneinander ausspielen lassen, so stellt sich immer noch die Frage, welche Spielräume eine menschenrechtsbezogene Unternehmenspolitik unter solchen Bedingungen besitzen könnte. Menschenrechte stehen ja beispielsweise der derzeit politisch mißbrauchten konfuzianischen Denktradition im asiatischen Raum überhaupt nicht entgegen, welche in Wirklichkeit den Schutz vor Ungerechtigkeit und Willkür, vor Ausbeutung und Unterdrückung selbst propagiert, auch wenn in dieser Region weniger von originären Menschenrechten als von Verpflichtungen der Herrschenden gegenüber den ihnen anvertrauten Menschen ausgegangen werden muß. 28
• Unternehmensinterne Perspektive: Eine innerbetriebliche Einflußmöglichkeit auf die staatliche Menschenrechtspolitik ergibt sich zum einen durch den unmittelbaren Kontakt zu den Beschäftigten, gegenüber denen passiv, aber auch aktiv entsprechende Mindestnormen gewahrt werden müssen. Dabei soll der Unternehmer auch die gegebenen Möglichkeiten nutzen, um solche Normen sukzessive in das Bewußtsein der Beschäftigten zu rücken, also über ihre Rechte, soweit dies erforderlich ist, aufzuklären. Eine weitere Möglichkeit in diesem Kontext ergibt sich für den Fall, daß staatliche bzw. sonstige politische Institutionen versuchen sollten, Einschränkungen dieser Rechte über diesen Betrieb durchsetzen zu wollen. In diesem Falle muß von dem Unternehmer gefordert werden, diese Ansinnen zurückzuweisen oder wenigstens zu ignorieren.
• Unternehmensexterne Perspektive: Menschenrechtsbezogener unternehmerischer Spielraum schließt freilich die Entscheidung mit ein, ob unter gegebenen repressiven Bedingungen ein wirtschaftliches Engagement überhaupt noch verantwortbar ist. Unternehmerische Aktivitäten dürfen hierbei auf keinen Fall zur Zementierung oder gar Beförderung von Unterdrückungszuständen dienen. Vielmehr muß ein Bestreben zur Ausweitung demokratischer Möglichkeiten für die Bevölkerung als Trend erkennbar sein, keinesfalls darf eine repressive Durchsetzung mit gegebenenfalls gewaltsamen Mitteln zum Nachteil bestimmter Bevölkerungsgruppen akzeptiert oder gar aktiv unterstützt werden. Politische Momente von Entwicklung können nicht erst als ein später zu verwirklichendes Ergebnis ökonomischer Prozesse verstanden werden. Vielmehr müssen entsprechende Standards im Vollzug sukzessiver wirtschaftlicher Entfaltung eingeführt werden. Ähnliches gilt für die sozialen Rechte der Bevölkerung:
Hinsichtlich der Diskussion um Sozialstandards in den Entwicklungs- und Schwellenländern muß darauf verwiesen werden, daß deren Niveau eben abhängig ist von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation und der normativen Haltung der regional relevanten Menschengruppe. Hier kommen Fragen auf wie ausreichende Grundsicherung hinsichtlich Nahrung, Wohnung und Gesundheitsfürsorge, ein Mindestniveau an Bildung, das zur Entfaltung der Persönlichkeit notwendig ist, oder aber die Möglichkeit, in die eigene Zukunft produktiv zu investieren. Würden den betroffenen Gesellschaften allerdings globale Normen aufgezwungen, so wäre dies ein Hemmschuh für eigene Kreativität und Individualität und insofern entwicklungspolitisch fast ebenso bedenklich, wie die direkte materielle Behinderung von wirtschaftlicher und sozialer Entfaltung. Dieser Punkt ist auch deshalb umstritten, weil ein gewisses protektionistisches Interesse der Industrieländer nicht zu übersehen ist, die damit die aufkommende Billigkonkurrenz aus den Entwicklungsländern von ihren Märkten abhalten wollen. Insofern kann man nur von sozialen Mindeststandards ausgehen, die nicht an einem globalen sozialen Niveau orientiert sind und auch nicht durch ein weltweites Umverteilungsnetz gespeist werden, sondern ausreichend Spielraum für die Nutzung eigener komparativer Wettbewerbsvorteile sowie regionalspezifischer Entwicklungspotentiale bereithalten. Dennoch soll ein Unternehmer darauf achten, daß in dem zu investieren- 27 Fischer,Per 1998, S. 8
28 Fischer, Per 1998, S. 9 f.
13
den Land von staatlichen Stellen her das Bestreben zu einer existentiellen Grundsicherung im subsidiären Sinne zu erkennen ist. Grundvoraussetzung dafür ist selbstverständlich die staatliche Garantie von privatem Eigentum, unabhängig davon, welcher sozialen Schicht der Betroffene angehört.
Was die kulturelle Dimension betrifft, so muß vom Unternehmer der Umgang staatlicher Stellen mit ethnischen Minderheiten genau untersucht werden, und gegebenenfalls sind entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Es geht nicht an, daß die wirtschaftliche Entfaltung von Regimes privatwirtschaftliche Unterstützung aus den Industrieländern erfährt, welche verschiedene Volksgruppen gegeneinander ausspielen oder bestimmte Minderheiten akut benachteiligen, also in ihrer Existenz und traditionellen Lebensform bedrohen. Beispielhaft sei hier die jahrzehntelange Unterdrückung einzelner Völkerschaften in Verbindung mit einer maßlosen Bereicherung der herrschenden Eliten in Indonesien erwähnt.
Hinsichtlich des Umgangs staatlicher Stellen mit entwicklungs- und umweltspezifischen Fragen des Industrialisierungsprozesses muß von den Unternehmen ein positiver Einfluß erwartet werden. Das heißt, daß sie durch eine entsprechende Anpassung des von ihnen transferierten Know hows die regionalspezifischen wirtschaftlichen und ökologischen Erfordernisse beachten und dadurch die politischen Entscheidungsträger zu einer nachhaltigen ökonomischen Entfaltung statt einer nachholenden, die Erfahrungen der Industrieländer unreflektiert lassenden, Industrialisierung motivieren. Dies liegt jedoch in der unternehmensexternen Verantwortung der Wirtschaftseinheiten bezüglich kollektiver Menschenrechte und wird daher im entsprechenden Punkt 4) dieses Kriterienkatalogs genauer ausgeführt.
2.2.2. Politisch-bürgerliche Rechte
a) Politische Rechte
• Unternehmensinterne Perspektive: In diesem Zusammenhang sei zunächst kurz auf das Recht der Arbeitskräfte auf friedliche Versammlung verwiesen. Den Mitarbeitern muß die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrnehmung ihrer politischen Freiheit, sich in entsprechender Form mit anderen über anstehende Fragen zu verständigen.
• Unternehmensexterne Perspektive: Unternehmensextern stellt sich dagegen ein wirtschaftliches Engagement zur Herstellung von Rüstungs- bzw. Dual-Use-Gütern bezogen auf die gesellschaftspolitischen Konsequenzen negativ dar. Dazu einige Ausführungen:
Güter oder Leistungen, welche direkt oder indirekt zur militärischen Ausrüstung eines Entwicklungslandes genutzt werden können, sind aus entwicklungspolitischer Sicht verständlicherweise überhaupt nicht akzeptabel. Folgende Wirkungen zeigen solche Rüstungsexporte in der „Dritten Welt“: 29
a) Kauf bzw. Lizenzproduktion führen zur Belastung von Staatshaushalt und Zahlungsbilanz. Es kommt zu
b) Waffenlieferungen führen zur Erhaltung und Ausweitung kriegerischer Auseinandersetzungen. So kann
29 Homberger, Erhard 1996, S. 14 ff.
14
c) Waffenlieferungen fördern Militarisierung in Politik und Gesellschaft und machen Waffen letztlich zu einem Mittel der Innen- und Außenpolitik. Indonesien hätte ohne seine Wirtschaftsbeziehungen zu führenden Industrieländern wie beispielsweise Deutschland weder die internen ethnischen Auseinandersetzungen so konsequent militarisieren, noch hätte es einen eigenen militärisch-industriellen Komplex errichten können.
d) Rüstungsexporte zementieren eine militärtechnologische Abhängigkeit der „Dritte Welt“-Länder von den Industrieländern.
Insgesamt muß daher festgestellt werden, daß Rüstungsexporte in diese Länder aus entwicklungspolitischer Sicht abzulehnen sind. Wie stark solche negativen Effekte in ihrer Wirkung tatsächlich sind, hängt von der jeweiligen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Situation eines Landes ab.
Die deutschen Waffen- und Rüstungsexportgesetze gehören zu den restriktivsten in der ganzen Welt. „In der Praxis aber werden sie immer wieder ausgehölt oder unterlaufen, und nicht zufällig gehört Deutschland zur Gruppe der großen Waffenexporteure.“ „Ob U-Boot-Blaupausen und Nukleartechnologie in den siebziger und achtziger Jahren für das Apartheidregime in Südafrika, ob Kriegsschiffe zur gleichen Zeit an Militärregime in Lateinamerika und schon vorher Kampfflugzeuge für den Kolonialkrieg Portugals in Afrika, ob Altbestände der Bundeswehr, die in den sechziger Jahren im Krieg zwischen Indien und Pakistan eingesetzt wurden oder in jüngster Zeit riesige Mengen NVA-Gerät an die Türkei, Griechenland, Indonesien und ein Dutzend anderer Länder.“ Die restriktive Gesetzgebung verschärfte sich zwischendurch infolge der Skandale durch Anlagenlieferungen deutscher Firmen nach Libyen (1989) und den Irak (1991) mit denen der Bau von Chemie- bzw. Nuklearwaffen in diesen Ländern möglich wurde. In vielen Fällen hatte das zuständige Bundesamt sogar Ausfuhrlizenzen vergeben. Schon zuvor kam es immer wieder zu solchen skandalträchtigen Geschäften durch deutsche Firmen, gelangten deutsche Waffen und Militärtechnologien in Kriegs- und Krisengebiete oder an Militärdiktaturen, die von den Behörden meist auch noch genehmigt worden sind. Gründe dafür sind einerseits in der inkonsequenten Gesetzesanwendung und Beeinflussung durch starke Lobbies und andererseits in der
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gelegentlichen Schwierigkeit zu finden, „zwischen militärisch relevanter Technologie ... und zivil nutzbarer Technologie ... zu unterscheiden“. 30
Inzwischen ist die Gesetzgebung „für den Export konventioneller Rüstungsgüter in sogenannter `privater Kooperation´“ oder für Zulieferungen, im Zuge der Anpassung an europäische Standards, wieder derart gelockert worden, daß die Wahrscheinlichkeit deutscher Waffenlieferungen in Spannungsgebiete sehr hoch ist. Solche Geschäfte sind mit Partnern in anderen EU- und Nato- sowie in Nato-Mitgliedern gleichgestellten Staaten (u.a. ASEAN-Staaten ohne Vietnam) möglich, so daß aufgrund schwieriger Kontrollmöglichkeiten und unterschiedlichen Gesetzesregelungen keine endgültige Verläßlichkeit über das wirkliche Zielland gegeben ist. Einzige Einschränkung ist, daß die deutschen Zulieferungen nicht mehr als 20% des Endwertes des fertigen Produktes darstellen dürfen. Für alle anderen Länder bis auf 13 Ausnahmen ist ein Lieferumfang von bis zu 10% des Endwertes ebenfalls möglich. 31
b) Bürgerliche Rechte
• Unternehmensinterne Perspektive: „Millionen Menschen werden als Zwangsarbeiter in vielen Ländern, zum Beispiel in Burma, Indien, Thailand, Pakistan, Sri Lanka, China, Brasilien und Peru ausgebeutet. In China arbeiten Schätzungsweise zehn Millionen Chinesen und Tibeter in Zwangsarbeitslagern, davon viele in der Exportproduktion. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, daß in Indien fünf Millionen Erwachsene und zehn Millionen Kinder in Schuldknechtschaft gefangen sind...“ 32
Es muß nicht näher erläutert werden, warum Unternehmer an solchen sklavenähnlichen Produktionsformen weder direkt noch indirekt teilhaben sollen, welche die menschliche Freiheitssphäre nicht gewährleisten. Dies gilt für den Investor vor Ort genauso wie für Importeure oder Empfänger von Zulieferungen entsprechender Waren. Denn durch die Unterstützung solcher Zustände werden die verantwortlichen Betreiber ihre damit verbundenen Möglichkeiten gar noch ausweiten. Bekanntestes Beispiel ist in diesem Zusammenhang wohl die indische Exportteppichbranche, in der noch heute entführte oder verkaufte Kinder ohne Rechte unter Sklavenbedingungen arbeiten müssen. Erste Erfolge bei der Bekämpfung solcher Zustände wurden durch eine langjährige Aufklärungsarbeit bei den Konsumenten in den Industrieländern erzielt, die dazu angehalten wurden, nur solche Teppiche aus diesen Ländern zu erwerben, die nachweislich nicht aus solchen Manufakturen stammen. Marken-Jeans von Levi-Strauss-Zulieferern wurden einige Zeit von chinesischen Strafgefangenen produziert, bis die Marken-Firma Gefahr lief, dadurch öffentlich in Verruf zu geraten. Weitere Aspekte im Zusammenhang mit bürgerlichen Rechten sind die Gewährleistung von Meinungs- und Religionsfreiheit sowie das Verbot der Diskriminierung beispielsweise von Frauen, Ausländern oder Angehörigen von Minderheiten. Übersetzt auf die unternehmensinterne Verantwortung des Investors bedeutet dies, daß entsprechenden Gruppen aus ihrer spezifischen Situation heraus keine Nachteile im Arbeitsprozeß, bei der Bezahlung und sonstigen Angelegenheiten erwachsen dürfen.
• Unternehmensexterne Perspektive: Aus unternehmensexterner Verantwortung soll ein Investor absichern, daß - soweit negative externe Effekte durch die Investition zu erwarten sind - Partizipationsmöglichkeiten für betroffene Bevölkerungsschichten in den damit verbundenen Planungs- und Produktionsphasen geschaffen und gegebenenfalls finanziert werden.
30 Wulf, Herbert 1996, Bis zum nächsten Skandal - Die deutschen Rüstungsexportlinien werden immer weiter gelockert. In: Der Überblick, 3/96, S. 86 f.
31 Wulf, Herbert 1996, S. 86 f.
32 Piepel, Klaus 1995, S. 1
16
2.2.3. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle (wsk) Rechte
a) Wirtschaftliche Rechte
• Unternehmensinterne Perspektive: In diesem Zusammenhang bestehen die wirtschaftlichen Menschenrechte für die Arbeitskräfte vor allem darin, faire und sichere Arbeitsbedingungen auch bei unzureichenden gesetzlichen Regelungen geboten zu bekommen, eine Gewerkschaft zu bilden bzw. einer solchen beizutreten sowie in der Möglichkeit, zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen vom Streikrecht Gebrauch zu machen. Zugleich sollen angemessene Formen innerbetrieblicher Interessenvertretung sowie Tarifverhandlungen und -verträge nach internationalen Grundsätzen zum Standard gehören. Die Gewährung dieser Rechte ist Voraussetzung zur Sicherung eines Machtgleichgewichtes zwischen Unternehmern und Beschäftigten. Viele staatliche Entscheidungsträger in den Entwicklungsländern versuchen diese Möglichkeiten jedoch zur Verbesserung ihrer Standortbedingungen im Wettbewerb um Investoren zu beschränken. So sind es gerade die Frei-handelszonen, in denen gewerkschaftliche Tätigkeit untersagt ist und eine Zuwiderhandlung die Entlassung der Betroffenen mit sich bringt.
• Unternehmensexterne Perspektive: Die unternehmensexterne Verantwortung eines Investors oder Außenhändlers hinsichtlich der wirtschaftlichen Menschenrechte besteht insbesondere in der Berücksichtigung der Eigentumsgerechtigkeit, unabhängig von der sozialen Stellung der jeweiligen Bevölkerungsteile. Fragen der Eigentumsgerechtigkeit werden vor allem dann relevant, wenn ausländische Unternehmen in Ländern bzw. Gebieten aktiv werden, in denen Boden derart ungerecht verteilt ist, daß Teile der (ländlichen) Bevölkerung ihre materiellen Lebensgrundlagen nicht in eigenverantwortlicher Form absichern können und daher ihre wirtschaftliche und also auch soziale und kulturelle Entfaltungsfreiheit über ein notwendiges Maß hinaus begrenzt wird. Im Extremfall kann sogar das ausländische Unternehmen Vorteile aus solchen Situationen ziehen, wenn beispielsweise politische Entscheidungsträger diesem Unternehmen im Zuge einer entsprechend ausgerichteten Standortpolitik eine Investitionsfläche zur Verfügung stellen, auf welche einheimische Bevölkerungsgruppen einen rechtlichen Anspruch besitzen oder die zur Produktion ihrer materiellen Lebensgrundlage erforderlich ist.
b) Soziale Rechte
• Unternehmensinterne Perspektive: Soziale Mindeststandards werden, wie oben erwähnt, im Zusammenhang mit Entwicklungsländern international seit längerer Zeit diskutiert. Der Investor bzw. Importeur kann diese beispielsweise durch + die Gewährung existenzsichernder Löhne,
+ die Sicherung gesunder Arbeitsbedingungen (Arbeitsschutz als Recht auf körperliche und geistige Gesundheit, betriebliche Gesundheitsversorgung, Einhaltung international anerkannter Sicherheitsstandards beim Umgang mit gesundheitsschädlichen Substanzen),
+ die Begrenzung der Arbeitszeit sowie Regelung zur Einschränkung und Bezahlung von Überstunden, + innerbetriebliche Regelungen zum Mutterschutz sowie nach Möglichkeit zum sozialen Versicherungsschutz, Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung usw. und
+ die Nichteinführung von Kinderarbeit, soweit sie eine altersgerechte soziale Entfaltung und Integration der Kinder behindert oder zu gesundheitlichen Fehlentwicklungen führt (Recht der Kinder, Kind zu sein), beeinflussen. Gerade in den sogenannten Freihandelszonen, aber auch in anderen Investitionsformen, werden solche Mindeststandards unter Ausnutzung der herrschenden Arbeitsmarktsituation bzw. sozialer Verhältnisse nicht geboten, müssen Näherinnen für den Export oder Arbeitskräfte in anderen Exportbranchen unter unwürdigsten Bedingungen zu Löhnen unter dem Existenzminimum und ohne Bezahlung aufgezwungener Über-stunden arbeiten, um nicht auch noch die schon sehr geringe Einkommensquelle zu verlieren. Die Arbeits-schutzvorkehrungen im und um den Produktionsprozeß werden in diesen Ländern beispielsweise nicht derart streng genommen, wie es in den Industrieländern der Fall ist. Sicher ist dies teilweise bedingt durch die ohnehin älteren maschinellen Standards. Aber gerade auch im Zuge der Technologieanpassung ist die Vernachlässigung von üblichen Schutzvorrichtungen denkbar. Insofern sollte durch den Unternehmer abgesichert werden, daß gleiche Sicherungsmaßnahmen in Entwicklungsländern erfolgen, wie sie in Industrieländern üblich sind.
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Arbeit zitieren:
Jan Hüfner, 1999, Entwicklungspolitische Aspekte der Außenwirtschaftsbeziehungen Thüringer Unternehmen zu Ländern in der "Dritten Welt", München, GRIN Verlag GmbH
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