- III -
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einführung ins Thema 1
2. Der Emissionshandel innerhalb der EU 2
2.1 Branchen 3
2.2 Handelbare Zertifikate 3
2.3 Wichtige Gesetzliche Grundlagen 4
2.4 Formale Voraussetzungen 4
2.5 Überwachung, Monitoring- Bericht, Verifizierung und Löschung 5
2.6 „Banking“ 6
2.7 „Borrowing“ 6
3. Controlling 7
3.1 Identifikation und Bewertung von Emissionsreduktionsmaßnahmen 8
3.2 Ris ikominimierung/ Risikomanagement 11
3.3 Handel mit Emissionszertifikaten, Monitoring-Bericht, Kontoführung 13
3.4 Controlling- Ansatz der Umwelttechnik & Ingenieure GmbH 13
4. Fazit 14
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1. Einführung ins Thema
Treibhaus gase werden für die Erderwärmung verantwortlich gemacht. 1 Führende Industrieländer haben dies erkannt und sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet ihre Emissio nen bis zum Jahr 2012 um 5,2 % im Vergleich zu 1990 zu senken. 2
Zur Verringerung des Ausstoßes sieht das Kyoto-Protokoll folgende drei flexible n Mecha nismen vor, mit denen die Ziele erreicht werden können: Emissionshandel, Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM). 3
Bei dem Instrument des Joint Implementation werden ge meinsame Klimaschutzprojekte von Industrieländern in einem anderen Industrieland durchgeführt. Der Clean Development Mechanism beschreibt hingegen die umweltverträgliche Entwicklung, also die gemeinsame Durchführung von Klimaschutzprojekten von Industrie- und Entwicklungsländern in einem Entwicklungsland. 4 Beide Partner müssen von diesem Projekt profitieren. Das Projektland zieht Nutzen aus dem finanziellen Engagement und das Investierende Land profitiert durch die Anrechnung der erreichten Emissionsreduktionen bei den eigenen Verpflichtungen mittels einer Gutschrift. 5
JI-Projekte müssen angemeldet werden. CDM-Projekte finden auf freiwilliger Basis statt. Beide sind seit 2000 möglich. 6
Neben den nun bereits kurz umrissen Instrumenten CDM und JI spielt auch der Emissionshandel eine wichtige Rolle im Kyoto-Protokoll. Abschnitt 2 erklärt kurz, worum es hierbei geht, wer betroffen ist und was noch zu beachten ist. Bereits im darauf folgen-
1 Treibhausgase sind: Kohlendioxid CO 2 , Methan CH 4 , Distickstoffoxid N 2 O, Fluorkohlenwasserstoffe FKW,
Perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexalfluorid SF 6 (vgl. BMU, 2004 e, EU-RL 2003/87/EG, Anlage II)
2 vgl. BMU, 2004 c; Der Annex B des Kyoto-Protokolls listet alle Länder auf, die für die erste Verpflichtungs- von 2008-2012 konkrete Emissionsreduktionsverpflichtungen übernommen haben. Der Begriff „Indus- wird deshalb oftmals auch gleichgesetzt mit „Annex-B-Länder“. „Non-Annex-B-Länder“ sind hin- meist Entwicklungs- und Schwellenländer, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, sich aber vorerst
keine Reduktionsverpflichtungen auferlegt haben. (vgl. ADI, 2003, Schlagwort: Annex-B-Länder)
3 vgl. BMU, 2004 b
4 vgl. Giesberts/Hilf, 2002, S. 34-36
5 Emissionsgutschriften aus JI-Projekten werden „Emission Reduction Units“ (ERU) genannt. Gutschriften aus
CDM -Projekten nennt man „Certified Emission Reductions“ (CER). Die Höhe der Reduktion kann mit Hilfe
eines Referenzszenarios (Emissionen ohne das Projekt) ermittelt werden. (vgl. Spangardt/Meyer, 2003, Seite 2)
6 vgl. E-quad, 2002
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denling und welche neuen Anforderungen hinsichtlich des Emissionshandels an dieses geknüpft werden. Eine kurze Wiederholung sowie ein Ausblick runden diese Arbeit ab.
2. Der Emissionshandel innerhalb der EU
Der Emissionshandel spielt bei der Erreichung der absoluten Reduktionsziele für Treibhaus gase eine wichtige Rolle. Die Erreichung der Reduktion soll dort geschehen, wo dies am wirtschaftlichsten zu erreichen ist. Wichtig ist, dass die Treibhausgase nachhaltig sink en. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Reduktion erreicht wird. 7 Den Teilnehmern wird so ein äußerst flexibles Instrument an die Hand gegeben.
EU-weit ist eine Reduktion der Treibhausgase bis 2012 um 8% gegenüber dem Basisjahr 1990 angestrebt, wobei sich die einzelnen Staaten auf eine unterschiedliche Verteilung der Lasten geeinigt haben. 8 Für die sechs Sektoren Energie, Industrie, Dienstleistungen, Verkehr, Private Haushalte und Gewerbe, welche für die Emissionen verantwortlich sind, werden verschiedene Maßnahmenbündel zur Reduktion der Emissionen geschnürt. Für besonders energieintensive Anlagen aus den Sektoren Energie und Industrie, ist die Einführung des Emissionshandels vorgesehen. Für die anderen vier Sektoren kommen vor allem das staatliche Ordnungsrecht und die Auferlegung von Steuern in Be tracht, um die Emis sionen nachhaltig zu reduzieren.
Der Europäische Emissionshandel beginnt am 01.01.2005. Innerhalb dieser dreijährigen Pilotphase (Ende 31.12.2007) sollen die betroffenen Unternehmen so erste Erfahrungen mit dem für die meisten völlig neuem Instrument des Emissionshandels sammeln, bevor dann am 01.01.2008 die erste fünfjährige Verpflichtungsperiode beginnt. Weitere internationale Staaten beteiligen sich dann am Handel mit Emissionsrechten. Auch der Einbezug weiterer Treibhausgase kann ab 2008 auf Antrag ermöglicht werden. 9
7 vgl. BMU, 2004 d, Seite 1
8 vgl. Giesberts/Hilf, 2002, Seite 28
9 Entsprechend ihrer Klimaschädlichkeit werden die anderen fünf Treibhausgase in ein Kohlendioxidäquivalent
umgerechnet.
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2.1 Branchen
Folgende energieintensive Branchen müssen sich am Emissionshandel beteiligen: Energieumwandlung und - umformung, Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung, Mineralverarbeitende Industrie (Ze ment, Glas, Kalk, Keramik) und Sonstige Industrie (Zellstoffe, Papier, Pappe). In der Regel ist die Teilnahme noch an die Überschreitung bestimmter Schwellenwerte (Feuerungswärme leis tung, Produk tionsleistung am Tag, Schmelzleis tung etc.) gebund en. 10
2.2 Handelbare Zertifikate 11
Aufgrund historischer Emissionsdaten erhalten die Anlagenbesitzer am Anfang eines Jahres eine bestimmte Anzahl an Emissionsrechten (Zertifikate) zuge teilt. Die Gesamtanzahl an Zertifikaten gibt die absolute Obergrenze an, welche die beteiligten Anlagen jährlich emittieren dürfen. Für die Dauer einer Periode bleibt die jährlich erlaub te Emissionsmenge (Obergrenze) konstant und wird erst für die nächste Periode herabgesetzt.
Die zugeteilten Emissionszertifikate sind handelbar. Das heißt, das Anlagenbesitzer, welche aufgrund von Reduktionsmaßnahmen oder aufgrund nicht voll ausgelasteter Maschinen weniger emittieren und folglich weniger Zertifikate benötigen, übrige Zertifikate am Markt verkaufen können. Der Preis, welcher das Verhältnis von Angebot und Nachfrage widerspiegelt, dient als Vergleichsmaßstab für die Durchführung von Emissions-Reduktionsmaßnahmen. Investitionen in Reduk tions maßnahmen werden dann durchgeführt werden, wenn es sich im Vergleich zum Zukauf fehlender Zertifikate günstiger realisieren lässt. Aktuellen Studien zufolge ist anfangs mit einem Preis zwischen 5 und 15 Euro zu rechnen. 12 Die Zuteilung der Zertifikate erfolgt bis 2012 kostenlos.
Für jedes Unternehmen stellt sich daher die Frage, ob es günstiger ist die Emissionen zu reduzieren oder ob es günstiger ist am Markt fehlende Emissionsrechte zuzukaufen. Studien zufolge lassen sich die umweltpolitischen Ziele mit Hilfe des Emissionshandels zu
10 vgl. BMU, 2004 e, EU-RL 2003/87/EG, Anlage I
11 vgl. BMU, 2004 a; vgl. BMU, 2004 c
12 vgl. Delhaes, 2004, Seite 28
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geringeren 13 Gründe Effizienz (Vermeidung dort, wo dies am kostengünstigsten realisiert werden kann) und die Dynamische Effizienz (dem Emissionshandel wird eine größere Innovationskraft zugesprochen als dem bestehenden Ordnungsrecht). 14
2.3 Wichtige Gesetzliche Grundlagen
Europa: - EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG
- diverse ergänzende und erläuternde Richtlinien und Leitlinien
National: - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
- Nationaler Allokationsplan (NAP)
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz TEHG dient der Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie der EU in Nationales Recht. Der Nationale Allokationsplan legt im so genannten Makroplan die Gesamtmenge an Emissionen fest, die jährlich von allen Sektoren emittiert werden dürfen, und im Mikroplan erfolgt die Verteilung der Rechte auf die Anlagenbesitzer. 15 Nachdem der Nationale Allokationsplan durch die EU-Kommission notifiziert wurde, stellt er die Grundlage für das Gesetz zum Natio nalen Allokations plan. Auf Grundlage dieses Gesetzes erhalten die betroffenen Unternehmen ihre Emissions zertifikate.
2.4 Formale Voraussetzungen 16
Weitere formale Voraussetzungen zur Teilnahme am Emissions handel sind der Antrag auf Berechtigungszuteilung und die Eröffnung eines kostenpflichtigen Kontos bei der Zuständigen Behörde sowie der Eintrag im Register. Alle Transaktionen werden auf
13 in der Literatur ist von einem Kostensenkungspotenzial von bis zu 30% die Rede
14 vgl. Hansjürgens/Gagelmann, 2003, Seite 5
15 vgl. BMU, 2004 f, Seite 7
16 Die folgenden Ausführungen dieses Abschnittes, sofern nicht anders angegeben, beruhen auf den
Inhalten der EU-RL 2003/87/EG (vgl. BMU, 2004 e)
Arbeit zitieren:
Kristian Papp, 2004, Einführung des Emissionshandels zum 01.01.2005 - Neue Anforderungen an das Controlling, München, GRIN Verlag GmbH
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