I
I. Inhaltsverzeichnis
Kapitel Seite
I. Inhaltsverzeichnis I
II. Abkürzungsverzeichnis. II
III. Anhangsverzeichnis III
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 2
2. Die Modernisierungsrichtlinie. 2
2.1 Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie in nationales Recht 3
2.1.1 Die Risiko- und Prognoseberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht
3
2.1.2 Der Wirtschaftsbericht. 4
2.1.3 Die Pflicht zur Berücksichtigung nicht finanzieller
Leistungsindikatoren. 4
2.2 Kritische Würdigung 5
3. Die Schwellenwert- und die Fair-Value-Richtlinie 6
3.1 Umsetzung Schwellenwert- und der Fair-Value-Richtlinie in nationales
Recht. 6
3.2 Kritische Würdigung 7
4. Verordnung zur Umsetzung internationaler Rechnungslegungsstandards
(IAS-VO) 8
4.1 Umsetzung der Mitgliedstaatenwahlrechte i nnerhalb der IAS-VO in
nationales Recht. 9
4.2 Kritische Würdigung 9
5. Verschärfte Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer 11
5.1 Umsetzung der verschärften Anforderungen an die Unabhängigkeit des
Abschlusspr üfers in nationales Recht. 12
5.1.1 § 319 HGB-E - Allgemeine Regelungen. 12
5.1.2 § 319a HGB-E - Besondere Regelungen für börsennotierte
Unternehmen. 13
5.2 Kritische Würdigung 14
6. Thesenförmige Zusammenfassung 15
IV. Literaturverzeichnis IV
II
V. Anhang ..................................................................................................................VIII
II. Abkürzungsverzeichnis
Abs.
BB beispw. BGBl BilKoG BilReG BMJ DAX DB DRS DStR EU GAAP GmbHR GoB GuV HGB HGB-E
i.V.m.
IAS IDW IFRS IStR KonTraG KoR Nr. NZG S. SOA StuB u.a. v.
vgl. VO WPg
1 Burkhardt Feldmann
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Im In- und Ausland haben sich in jüngster Zeit unzählige Bilanzskandale ereignet. 1 Man denke nur an den Fall Parmalat, welcher die Finanzwelt in Aufruhr versetzt hat. Das Vertrauen in eine korrekte und verlässliche Finanzbe-
richterstattung der Unternehmen ist aufgrund solcher Vorkommnisse erodiert. 2 Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat das Bundesministerium der Justiz am 15.12.2003 einen Referentenentwurf zum Bilanzrechtsreformgesetz veröffentlicht. Hierdurch sollen die Fair-Value-Richtlinie aus dem Jahr 2001 3 , die Modernisierungsrichtlinie vom 18.6.2003 sowie die Schwellenwertrichtlinie des
Europäischen Parlamentes und Rates in nationales Recht umgesetzt werden. 4 Daneben treten zusätzlich Vorschriften zur Stärkung der Unabhängigkeit des
Abschlussprüfers. 5 Bei diesem Entwurf handelt es sich um die Fortentwicklung eines 10-Punkte-Programms, welches bereits 2002 entwickelt wurde. 6 Eine vergleichbare Entwicklung konnte in den USA beobachtet werden. Hier kam es als Reaktion auf die Unternehmenszusammenbrüche von Worldcom und Enron zum Erlass des Sarbanes-Oxley Act 7 vom 30.7.2002. 8 Ziel des Referentenentwurfs ist es, die Rechnungslegung an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Das Vertrauen der Anleger in die Integrität der Unternehmensleitung und den Aktienmarkt soll durch geeignete Maß-
nahmen wiederhergestellt werden. 9
Abzugrenzen ist das BilReG von dem BilKoG. Bei diesem Entwurf geht es
um die Schaffung von Rechtsgrundlagen für ein Enforcement-Verfahren. 10 Ein
1 Vgl. Wolf, Klaus, Entwicklungen im Enforcement unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs für ein Bilanzkontrollgesetz (BilKoG), in: DStR 2004, S. 244 - S. 248, hier: S. 244.
2 Vgl. Gabriel, Claudia/ Ernst, Christoph, Die Entwürfe der Bilanzkontrollgesetzes und des Bi-lanzrechtsreformgesetzes: Stärkung von Unternehmensintegrität und Anlegerschutz, in: Der Konzern 2004, S. 102 - S. 109, hier: S. 102.
3 Vgl. Kajüter, Peter, Der Lagebericht als Instrument einer kapitalmarktorientierten Rechnungslegung, in: DB 2004, S. 197 - S. 203, hier: S. 197.
4 Vgl. Greinert, Markus, Weitergehende Anforderungen an den Konzernlagebericht durch E-DRS 20 sowie des Bilanzrechtsreformgesetz, in: KoR 2004, S. 51 - S. 60, hier: S.51.
5 Vgl. Pottgießer, Gaby, Die Zukunft der deutschen Rechnungslegung, in: StuB 2004, Vgl. Pottgießer, Gaby, Die Zukunft der deutschen Rechnungslegung, in: StuB 2004, S. 166 - S. 172, hier: S. 166.S. 166 - S. 172, hier: S. 166.
6 Vgl. Gabriel, Claudia/ Ernst, Christoph, a.a.O., S.103.
7 Vgl. Veltins, Michael A., Verschärfte Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer, in: DB 2004, S. 445 - S. 452, hier: 445.
8 Vgl. Ferlings, Josef/ Lanfermann, Georg, Unabhängigkeit von deutschen Abschlussprüfern nach Verabschiedung des Sarbanes -Oxley Acts, in: DB 2002, S. 2117 - S. 2122, hier: S. 2117.
9 Vgl. Pottgießer, Gaby, a.a.O., S. 166.
10 Vgl. Knorr, Liesel, Gewährleistung der Einhaltung internationaler Rechnungslegungsstan- dards, in: KoR 2004, S. 85 - S. 89, hier: S. 85.
2 Burkhardt Feldmann
Enforcement - eine unabhängige Institution - soll die Rechtmäßigkeit konkreter
Unternehmenszusammenschlüsse überwachen. 11
1.2 Gang der Untersuchung
Die Seminararbeit ist in sechs Bereiche unterteilt. In den einzelnen Bereichen werden die gesetzlichen Vorgaben auf europäischer Ebene für das Bil-ReG abgehandelt. Im Anschluss wird auf die Umsetzung dieser Vorgaben in nationales Recht eingegangen. Den Abschluss eines jeden Kapitels bildet die kritische Würdigung des zuvor dargestellten. Das Ende der Seminararbeit stellt eine thesenförmige Zusammenfassung dar.
2. Die Modernisierungsrichtlinie
Zu Beginn des Jahres 2003 tagte der Europäische Rat mit dem Ergebnis, Maßnahmen auf dem Gebiet der Rechnungslegung zu ergreifen. Dies sollte zum Zwecke der Verbesserung der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen zwischen Unternehmen, die in unterschiedlichen Staaten ansässig sind, geschehen. 12 Als Folge daraus, wurde die Modernisierungsrichtlinie zur Änderung der 4. und 7. EG-Richtlinie im Sommer 2003 verabschiedet. 13 Die 4. und 7. EG-Richtlinie sollten insgesamt die Aussagefähigkeit von Konzernabschlüssen er-höhen. 14
Globalisierung und verstärkte Kapitalmarktorientierung der Unternehmen führen zu einer wachsenden Bedeutung internationaler Rechnungslegungsvor-
schriften (insbes. IAS und US-GAAP). 15 Die Richtlinie steht damit in engem Zusammenhang zur EU-VO zur Anwendung internationaler Rechnungslegungs-standards (siehe weiter unten). 16
Die Modernisierungsrichtlinie sieht insbes. Regelungen vor, welche die Angaben im Lagebericht erweitern und konkretisieren sollen. 17 Zu dem Ziel der Vergleichbarkeit kommt der Gedanke hinzu, gleiche Wettbewerbsbedingungen für IAS/ IFRS-Anwender und Nicht-IAS/ IFRS-Anwender zu schaffen und die
Aussagefähigkeit des Lageberichts zu verbessern. 18 Diese Bestrebungen sind
11 Vgl. Großfeld, Bernhard, Bilanzkontrollgesetz - Offene Fragen und etwas Optimismus, in: NZG 2004, S. 105 - S. 106, hier: S. 105.
12 Vgl. Böcking, Hans-Joachim/ Herold, Christian/ Wiederhold, Philipp, Modernisierung des HGB in Richtung IAS/ IFRS, in: Der Konzern 2003, S. 394 - S. 408, hier: S. 394.
13 Pottgießer, Gaby, a.a.O., S. 168.
14 Vgl. Kirsch/ Hans-Jürgen, Vom Bilanzrichtlinien-Gesetz zum Transparenz- und Publizitätsgesetz, in: WPg 2002, S. 743 - S. 755, hier: S. 745.
15 Kirsch, Hans-Jürgen/ Scheele, Alexander, Die Auswirkungen der Modernisierungsrichtlinie auf die (Konzern-)Lageberichterstattung, in: WPg 2004, S. 1 - S. 13., hier: S. 3.
16 Vgl. Kirsch, Hans-Jürgen/ Scheele, Alexander, a.a.O., S. 1, ebenso: Pottgießer, Gabriel, a.a.O., S. 168.
17 Vgl. Kajüter, Peter, a.a.O., S. 197.
18 Vgl. Pottgießer, Gaby, a.a.O., S. 168.
3 Burkhardt Feldmann
die Antwo rt auf Kritik aus der Literatur bezgl. der Qualität veröffentlichter Lageberichte, welche bei der Gesetzesbegründung von der EU-Kommission aufgegriffen wurde. 19 Der Status quo lässt dem Lagebericht die Aufgabe zukommen, das Zahlenwerk des Abschlusses zu verdichten und zu erläutern. 20 Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies nur in Einzelfällen zur Zufriedenheit der Adressaten erfolgt ist. 21
2.1 Die Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie in nationales Recht
Es kann zunächst zwischen Umsetzungswahlrechten und Umsetzungspflichten für die Mitgliedstaaten unterschieden werden. Dabei fallen die Regelungen, welche den Lagebericht betreffen, unter die Umsetzungspflichten. 22 Die von der Regierung geplanten Änderungen des Lageberichts beziehen sich im Wesentlichen auf den § 315 Abs. 1 HGB 23 , welcher den Inhalt des Konzernlageberichts 24 regelt. 25 Dabei hat die Umsetzung des BilReG insb. Auswirkungen auf den Wirtschafts-, Risiko-, und Prognosebericht. 26 Darüber hinaus werden die Informationspflichten auf nicht finanzielle Leistungsindikatoren ausgedehnt, sofern sie zum besseren Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft beitragen. 27
2.1.1 Die Risiko- und Prognoseberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht
Für die deutsche Rechnungslegung ist das Erfordernis einer Risikoberichterstattung innerhalb des (Konzern-)Lageberichts keinesfalls neu. Eine Pflicht zu dieser Art von Berichterstattung wurde 1998 mittels des KonTraG in
das HGB eingefügt. 28
Es stellt sich lediglich die Frage, ob es in Folge der Modernisierungsrichtlinie zu einer Ausdehnung der handelsrechtlichen Berichterstattung kommt. Kirsch und Scheele widmen sich diesem Thema über die Definition von Ungewissheiten und Risiken. Auf die Auslegungsversuche sei an dieser Stelle verzichtet. Als Ergebnis kann jedoch festgehalten werden, dass sich für das deutsche Handelsrecht mit der Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie keine un-
19 Vgl.Kirsch, Hans-Jürgen/ Scheele, Alexander, a.a.O., S. 4.
20 Vgl. Greinert, Markus, a.a.O., S. 51.
21 Vgl. Kajüter, Peter, a.a.O., S. 197.
22 Vgl. Kirsch, Hans-Jürgen/ Scheele, Alexander, a.a.O., S. 4.
23 Siehe HGB 2002, in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.5.1897, veröffentlicht in: BGBl. I 2002, S. 3412, in: Wirtschaftsgesetze, Stand 1.10.2002, Düsseldorf 2002.
24 Analog § 289 HGB für den Einzelabschluss.
25 Vgl. Greinert, Markus, a.a.O., S. 53.
26 Vgl. Kajüter, Peter, a.a.O., S. 198.
27 Vgl. Kirsch, Hans-Jürgen/ Scheele, Alexander, a.a.O., S. 5.
28 Vgl. Kajüter, Peter/ Winkler, Carsten, Die Risikoberichterstattung der DAX100-Unternehmen im Zeitvergleich, in: KoR 2003, S. 217 - S. 228, hier: S. 217.
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Burkhardt Feldmann, 2004, Darstellung und kritische Würdigung des Entwurfs eines Bilanzrechtsreformgesetzes, München, GRIN Verlag GmbH
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