Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung 4
2. Hauptteil 4
2.1 Prävention. 4
2.1.1 Definition. 4
2.1.2 Präventionsansätze 5
2.1.2.1 Primäre Prävention. 5
2.1.2.2 Sekundäre Prävention. 6
2.1.2.3 Tertiäre Prävention. 7
2.2 Diversion 9
2.2.1 Definition. 9
2.2.2 Unterstützung durch das Gesetz. 9
2.2.3 Diversion in der Praxis - Beispiel. 11
2.2.4 Vorteile 14
2.2.5 Nachteile 15
3. Schlussbemerkung. 18
4.Literaturverzeichnis:......................................................................................... 18
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1.Einleitung
Nach den ganzen theoretischen Grundlagen soll dieser Teil der Arbeit einen praktischen Bezug auf das Thema Jugendkriminalität nehmen. Warum Jugendliche kriminell werden ist eben schon behandelt worden. Jetzt stellt sich die Frage wie mit delinquenten Jugendlichen umgegangen werden soll und welche Maßnahmen denn bisher am effektivsten waren ? Ein ständiges Diskussionsthema, zu dem wohl nie die wahre und für jeden vertretbare Lösung gefunden wird. Trotzdem hat sich bereits eine bedeutsame Tendenz ergeben, die mehr zu präventiven als zu repressiven Lösungsansätzen neigt. Die Rechtfertigung liegt vor allem im obersten Prinzip des Jugendrechts - dem Erziehungsgedanken . Damit meint man, dass der Jugendliche selbst als Person, und nicht die Tatschuld im Mittelpunkt stehen soll. Der Strafgedanke im Sinne von Vergeltung und Sühne trifft also nicht zu, da man mehr Wert darauf legt den Jugendlichen so wenig wie möglich in seiner Entwicklung zu beeinträchtigen und im Falle von Sozialisationsdefiziten eine Helferfunktion einzunehmen. Zum Beispiel sollen Jugendliche die einen Diebstahl begangen haben nicht gleich in die Haftanstalt eingewiesen werden, denn dadurch würden sie folglich einigen Lernstoff in der Schule versäumen, wodurch womöglich ihre berufliche Zukunft Schaden davon tragen könnte ( im schlimmsten Falle ). Was noch unbedingt gesagt werden muss, ist, dass das Prinzip des Jugendrechts nicht nur in der Theorie besteht sondern auch in der Praxis seine Anwendung findet.
2. Hauptteil
2.1 Prävention
2.1.1 Definition
Wollen wir nun auf die Prävention näher eingehen. Bei welchen Jugendlichen soll man Prävention anwenden? Zu welchem Zeitpunkt? Und was verstehen wir denn eigentlich unter Prävention in unserem Zusammenhang? Es handelt sich „um planmäßige Interventionen (...), die direkt oder indirekt das Auftreten oder die Zunahme von Straftaten verhindern soll“ ( Busch 1986 , S.20 ). Oder einfacher ausgedrückt; Verhütung von Verbrechen, indem Prävention da greift, wo Jugendliche Störungen in ihrer Entwicklung haben (z.B. negatives familiäres Umfeld, Probleme
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mit der Identitätsfindung ). In der Regel wir die Prävention in drei unterschiedliche Bereiche unterteilt- Primäre Prävention, Sekundäre Prävention und Tertiäre Prävention . Dabei möchte ich mich vor allem auf die dritte Variante spezialisieren, da es dazu mehrere konkrete Beispiele zur Durchführung gibt als zu den anderen zwei.
2.1.2 Präventionsansätze
2.1.2.1 Primäre Prävention
Die Primäre Prävention soll Kriminalität an der Wurzel angehen, das heißt man versucht tiefere Ursachen zu ermitteln und möglicherweise zu beseitigen. Diese Ursachen lassen sich anhand einer Überprüfung der Sozialisationsziele ermitteln, die im Laufe der Entwicklung erfüllt werden sollten. Dazu gehören der Bereich der physischen (z.B. ausgeglichene Nerventätigkeit ), kognitiven (z.B. Kreativität) und sozial-emotionalen (z.B. Selbstwertge- fühl) Entwicklung. Die Familie spielt dabei eine besonders große Rolle neben all den anderen Einflüssen, wie zum Beispiel Schule und Freunde, denn dort kann den Kindern von Geburt an die Normen verdeutlicht werden. In unserem Fall steht vor allem das Rechtsbewusstsein als Norm im Vordergrund. Im Alter eines Jugendlichen sollte man zumindest so weit sein, zwischen Unrecht und Recht unterscheiden zu können. Doch vielen ist dies aufgrund von massiven Erziehungsmängel nicht möglich. Als Grund ist heute vor allem die Vernachlässigung der Kinder zu nennen, abgesehen davon ob beide Elternteile arbeiten oder nicht. In meiner Zeit als Jugendgruppenleiter habe ich Erfahrung mit solchen Familien gemacht . Deshalb möchte ich ein Ereignis schildern mit dem ich konfrontiert wurde: In unserem Kinder-Jugendarbeitskreis veranstalten wir monatlich eine Jugenddisco ab 13 Jahre. Oft sehen wir dann Jugendliche, die sich vorher in der Umgebung betrinken. Das betrifft leider auch erst 14jährige und diese trinken nicht „nur“ Bier sondern meist auch hochprozentigere Sachen, wie z.B. Whisky. Von diesem allgemeinen Alkohol-Proble m mal abgesehen, brachten wir einen betrunkenen 13 jährigen, der nicht mehr zurechnungsfähig war, zu seinen Eltern nach Hause. Als wir die Mutter auf die Situation ihres Kindes aufmerksam machten , hatte sie nur ein Schulterzucken und ein müdes Lächeln für uns übrig . Sie zeigte also keinerlei Interesse für ihren Sohn . Wie soll man darauf dann noch reagieren? Durch solche Fälle wächst mein Verständnis gegenüber den Jugendlichen, die aufgrund dieser
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Verhältnisse nicht lernen können was richtig ist und desha lb auf die schiefe Bahn geraten . Sollten solche familiären Probleme (z.B. dass die Eltern mit der Erziehung überfordert sind) beim Jugendamt bekannt werden, wird versucht die Situation mit Hilfe von Beratungsinstanzen zu bewältigen. Erfahrungsgemäß ist es allerdings leider der Fall , dass derartige Probleme nie an die Öffentlichkeit treten, da es für Eltern oder deren Kinder ein großes TABU- Thema ist über die Privatsphäre der Familie zu sprechen . Denn welcher Jugendliche erzählt schon gern, dass er zum Beispiel von seinen Eltern geschlagen wird , oder welcher Elternteil gibt schon gern zu, dass er mit der Erziehung überfordert ist . Sobald aber solche „Unstimmigkeiten“ in einer Familie bekannt werden, reagiert man bereits mit Maßnahmen der Sekundären Prävention. Die Primäre Prävention, die bereits im Kreise der Familie geleistet werden soll, betrifft demnach vorwiegend alle Jugendlichen .
2.1.2.2 Sekundäre Prävention
Die Situation der Sekundären Prävention habe ich jetzt schon leicht angeschnitten . Diese zweite Präventionsmöglichkeit soll bei Jugendlichen mit
Verhaltensauffälligkeiten bzw. Verhaltensstörungen, sogenannten „ gefährdeten, verwahrlosten und benachteiligten “ Jugendlichen, angewendet werden . Darunter versteht man Jugendliche, die aufgrund ihres sozialen Umfelds zu Kriminalität neigen. Zum Beispiel, bei folgender Lebensgeschichte: Scheidung der Eltern mit 6Jahren, Kontakt zum Vater deswegen gänzlich abgebrochen, der neue Lebenspartner der Mutter misshandelt ihn , Schwierigkeiten in der Schule (schlechte Leistungen, aggressives Verhalten anderen Kindern gegenüber ), kein Abschluss, keine Lehre . Je mehr solche schlimmen Vorkommnisse auftreten, desto mehr ist der Jugendliche gefährdet auf die schiefe Bahn zu geraten. Denn welche Zukunftsperspektiven ergeben sich für diesen Jugendliche noch? Er pflegt also verständlicherweise den Umgang mit ebenfalls orientierungslosen, gleichaltrigen Personen. Dabei kann es dazu kommen, dass die Gruppe wegen ihrer immens verfügbaren Freizeit nicht weiß was sie unternehmen soll und deshalb beginnt aus lauter Langeweile „irgendeinen Blödsinn“ zu machen ( z.B. randalieren und jüngere Kinder belästigen ). Und genau das will man mit der Sekundären Prävention vermeiden , indem man diesen Personen direkte oder indirekte „ Stützung“ gibt, damit sie lernen sich sozial adäquat zu verhalten. Dazu gäbe oder gibt es bereits verschiedene Möglichkeiten der Durchführung . Diese Möglichkeiten beziehen sich vor allem auf den Freizeitbereich,
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Arbeit zitieren:
Daniela Klepke, 2002, Jugendkriminalität - Umgang mit Jugenddelinquenz, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
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