1. Einleitung: Europa als Garant für eine friedliche Welt? 1
2. Der Weg zum Weltfrieden? - Das Konzept der Global Governance 3
3. Wieso will die EU außenpolitisch und militärisch aktiv werden? 7
3.1. Der weite Weg der EU zum Global Player 7
3.1.1. Die EU auf dem Weg zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik 7
3.1.2. Eine gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik entsteht 8
3.1.3. Erste Erfolge der EU-Missionen - Die EU stellt ihre Kompetenz unter Beweis 11
3.1.4. Die EU verfasst eine Sicherheitsstrategie 12
3.1.5. Der Weg der GASP wird konsequent weiter verfolgt 14
3.1.6. Die Beziehungen zwischen EU und UN sollen intensiviert werden 15
3.2. Feuerprobe in der DRC - Die EU muss ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen 3.2.1. Der schwarze Kontinent - Ein globaler Brennpunkt humanitärer Katastrophen 16
3.2.2. Der Kongo - eine krisengeschüttelte Region 16
3.2.3. Das UN-Engagement im Kongo - ein beispielhaftes Missmanagement 17
3.2.4. Europa soll’s richten - Operation „Artemis“ 18
3.2.5. Aus MONUC wird MONUC II - Erfolg in Sicht? 20
3.2.6. Warum war die IEMF-Mission im Gegensatz zu MONUC erfolgreich? 21
3.2.7. Die EU als außenpolitischer Akteur - Ein Zugewinn für die Weltgemeinschaft 24
4. Fazit: Europa besitzt die Fähigkeiten an einer friedlichen Welt mitzuwirken 25
Quellenverzeichnis
Anhang
III
1. Einleitung: Europa als Garant für eine friedliche Welt?
Meldungen von Attentaten, Selbstmordanschlägen, Massenhinrichtungen, Massakern bis hin zu Genoziden und anderen physischen Gräueltaten sind bei Weitem nicht mehr die Ausnahme im täglichen weltweiten Geschehen. Die tendenzielle Zunahme sowie Globalisierung der Konflikte und Kriege nach Ende des Kalten Krieges 1 stellt die Weltgemeinschaft vor neue Probleme. Das übergeordnete Ziel bleibt jedoch unverrückbar das Erreichen des durchaus als idealistisch zu bezeichnenden Weltfriedens.
Dieser Zielsetzung haben sich die United Nations (UN) seit ihrer Gründung verschrieben. Die aktuellen Ereignisse zeigen aber immer wieder, dass bislang kein Königsweg gefunden zu sein scheint. Stattdessen wird es für die UN zunehmend schwieriger global gegen all das tagtäglich begangene Unrecht vorzugehen. Für den selbsternannten „Weltpolizisten“ USA stellt sich die Situation nicht viel anders dar. Zwar sind die USA an zahlreichen Brennpunkten der Welt vertreten, doch auch ihre Präsenz führt nicht unweigerlich zum Erfolg - sprich einer Befriedung - was Beispiele wie Afghanistan oder der Irak jeden Tag grausam belegen.
1 In den Jahren 1990-2003 wurden durchschnittlich dreißig Konflikte und Kriege weltweit geführt. Ein starker Anstieg der kriegerischen Auseinandersetzungen ist seit Ende der 1990er Jahre vor allem auf dem afrikanischen Kontinent sowie noch mehr in Asien zu verzeichnen - mittlerweile haben sich aber diese Regionen wieder etwas „normalisiert“. Allein im Jahr 2003 kam es zu einem Einbruch des ansteigenden Trends. Ob dies eine einmalige Ausnahme war oder die Wende hin zu einer friedlicheren Welt darstellt wird die Zukunft zeigen (siehe Anhang S. XV).
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Seit 2003 versucht nun auch die Europäische Union (EU) ihr außenpolitisches Gewicht unter Beweis zu stellen und entsendet militärisches sowie ziviles Personal an die Krisenherde dieser Welt um im Auftrag des Friedens zu wirken. Die jüngste Mission auf dem afrikanischen Kontinent in der Democratic Republic of the Congo (DRC) sollte sich für die EU als Feuertaufe erweisen. Mit dem Erfolg oder Misserfolg dieser Operation verbindet sich für Europa respektive die EU auch der weitere Weg Europas in die Zukunft - Welche globalpolitische Rolle will und wird Europa zukünftig spielen? Wird Europas wirtschaftlicher Macht auch eine entsprechende außenpolitische Stärkung seiner Position im internationalen System folgen oder war der „Ausflug“ nach Afrika nur ein einmaliges Abenteuer?
Diese Fragen werden in der vorliegenden Arbeit diskutiert. Zunächst soll geklärt werden, inwieweit es Ansätze gibt, die möglicherweise Wege zu einem gewünschten Weltfrieden aufzeigen. Gibt es vielleicht bereits ein schlüssiges Konzept? Welche Akteure spielen im internationalen Konzert der Friedensschaffung- beziehungsweise Friedenskonsolidierung eine Rolle? Wie sieht die Position der EU bezüglich dieser Fragen aus und wie sie sich diesbezüglich verhält?
Die Beantwortung dieser Fragen soll Schlüsse zulassen inwieweit Europa als international agierender Akteur fähig ist UN-Maßnahmen respektive UN-Missionen zu einem Erfolg zu verhelfen oder ob dies gar nicht realisierbar scheint, da vielleicht die Vorraussetzungen nicht bestehen oder sogar der Wunsch seitens der EU gar nicht vorhanden ist.
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2. Der Weg zum Weltfrieden? - Das Konzept der Global Governance
„The Concept of Global Governance [-] There is no alternative to working together and using collective power to create a better world.“ (The Report of The Commission on Global Governance 1995: 2)
Im Zuge der Globalisierung bieten sich nicht nur mehr Möglichkeiten für den Staat, sondern es entstehen auch immer mehr Probleme, die die zunehmend vernetzte Welt mit sich bringt. So beschränkt es sich nicht allein auf die wirtschaftliche Ebene, dass beispielsweise Veränderungen der Währungsparitäten in den USA oder Japan sich umgehend auf die europäische Währung auswirken. Welche Konsequenzen dies für das tägliche Leben hat, hängt von der Stärke und Dauer dieser Kursbewegungen ab: Für Deutschland als exportabhängige Nation zieht beispielsweise das Szenario eines schwachen US-Dollars eine negative Handelsbilanz nach sich. Dies kann natürlich von der Politik nicht unberücksichtigt bleiben. Langfristig kann der Kurs des US-Dollars zum Beispiel für den Anstieg der Erwerbslosenzahlen und der damit einhergehenden Belastung der Sozialsysteme verantwortlich sein und vice versa. In einer globalisierten Welt ist Alles mit Allem verbunden. Selbstverständlich gilt dies auch für Konflikte und Kriege - Flüchtlingsströme überfluten die Nachbarstaaten, die Gewalt greift in andere Staaten über und eskaliert, es entstehen humanitäre Katastrophen - eine Bedrohung des Weltfriedens.
Konflikte und Kriege im Zeitalter der Globalisierung, die sich - wie angedeutet - nicht mehr zwangsläufig nur auf ein Staatsgebiet beschränken, können nicht mehr mit den herkömmlichen Verfahren und Instrumenten der nationalstaatlichen Macht- und Interessenpolitik gelöst werden. Größere und schwieriger zu fassende Probleme bedürfen auch umfassenderer Lösungen, sodass anstelle von Nachbarstaaten die Weltgemeinschaft um den Frieden ringen und mit vollkommen neuen Lösungsansätzen aufwarten muss. Das bisher praktizierte punktuelle und reaktive Krisenmanagement stellt sich zunehmend als unzureichend heraus - es bedarf neuer Ordnungsstrukturen (vgl. Nuscheler 2001: 180).
Die Zunahme internationaler beziehungsweise globaler Kooperation bringt unweigerlich auch ein Mehr an Multilateralismus mit sich - das bedeutet eine Zunahme der Zusammenarbeit auf der Ebene internationaler Organisationen und internationaler Regime 2 (vgl. Nuscheler 2001: 180). Internationale
2 Regimetheorie
„Sach- und Problemzwänge führen zur Bildung informeller Netzwerke von Übereinkünften, Prinzipien, Regeln, Normen und Entscheidungsverfahren, die die Institutionalisierung der politischen Bearbeitung von Konflikten und Interdependenzproblemen fördern, Konflikte durch Verregelung ihrer Austragungsmodi einkapseln und so
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Organisationen übernehmen hierbei die Koordinationsfunktion, wobei die Durchführung der Vorgaben dann den Regimen obliegt.
Selbst Hegemone, die sich als autark ansehen, müssen sich zwangsläufig auf Regime einlassen, da es ihnen auf Dauer alleine nicht mehr möglich ist zu „überleben“ (vgl. Nuscheler 2001: 180) - also auch die USA können auf lange Sicht nicht ohne die anderen Staaten der Weltgemeinschaft auskommen, was sich zum Beispiel auch allmählich im Nachkriegsirak zeigt.
Dieser Zwang zur Kooperation verlangt einen (teilweisen) Verzicht auf Souveränität, der aber zuvor bereits durch Globalisierungseffekte und Interdependenzstrukturen erzwungen wurde. Dieses Konzept der Global Governance löst sich entsprechend seiner universalistischen Prinzipien endgültig vom Gedanken der Souveränität eines Staates und der damit verbundenen Basisprinzipien wie beispielsweise der Unverletzbarkeit der Grenzen, dem Interventionsverbot sowie der Verfügungsgewalt des Staates über gesellschaftliche Verhältnisse, was sich zum Beispiel in der EU zeigt, wo auf EU-Ebene getroffene Beschlüsse als Direktive für nationalstaatliches Recht gelten. Das territoriale Westfälische Staatensystem erweist sich somit als überholt (vgl. Menzel 2001: 226f; Varwick 2000: 145). „Global Governance und idealistisch, also humanitär motivierte Intervention, sind mithin gleichberechtigte postmoderne Facetten der postwestfälischen Konstellation.“ (Menzel 2001: 237)
Viele Global Governance-Arrangements finden zwischen Staaten statt, die wie zum Beispiel die Mitgliedstaaten der EU geographische, ökonomische und kulturelle Berührungspunkte aufweisen. Diese Zusammenschlüsse müssen allerdings nicht allein auf die staatlichen Akteure beschränkt bleiben, sondern sind ebenfalls für NGOs und andere nicht-staatliche Akteure offen (vgl. Krahmann 2003: 330). Global Governance fordert ein Zusammenwirken der Akteure von der globalen bis zur lokalen Ebene. Somit geht das Konzept der Global Governance, das auch als eine Art Weltordnungspolitik verstanden werden kann, über die zwischenstaatliche Politik hinaus. Es schafft verbindliche Regeln, die die Souveränität der Nationalstaaten den globalen Interessen nachordnet und dadurch unter anderem mehr Spielraum bezüglich der Steuerung grenzüberschreitender Probleme ermöglicht (vgl. Varwick 2000: 145). Hierbei hat sich das partizipatorische bottom-up- Entscheidungsverfahrenals leistungsfähiger gegenüber dem zentralistischen top-down-Verfahren
einen Beitrag zur Zivilisierung der Beziehungen zwischen den Akteuren ebenso wie zur Stabilisierung der Erwartungsverläßlichkeit ihres (Entscheidungs-)Handelns leisten.
Regime unterfüttern, ergänzen, unterlaufen oder überwölben die tradierten Zuständigkeitsbereiche der territorial definierten Staatengesellschaft und binden die Kooperation der Akteure ein in ein komplexes Mehrebenensystem politischer und/oder sozioökonomischer Willensbildungsprozesse, die den je problemfeldspezifischen Regelungsinteressen der Akteure Rechnung tragen. […]“ (Meyers 2000: 484)
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erwiesen (vgl. Nuscheler 2001: 181; Varwick 2000: 145) - Prozesse werden nachhaltiger betrieben und ihr Fortschreiten wird beschleunigt, wenn sie von der Basis her gewachsen sind und nicht einer übergeordneten Instanz entspringen, die der Basis ihren Willen aufzwingt.
Es gibt kein allgemeingültiges Modell der Global Governance, noch gibt es eine Struktur oder ein Set an Strukturen. Es ist ein breiter, dynamischer, komplexer Prozess von interaktiven Entscheidungen, der sich immer flexibel den jeweils herrschenden Umständen anpasst. So verändert sich das Konzept der Global Governance den verschiedenen Anwendungsgebieten entsprechend und entwickelt adäquate Lösungsansätze. Effektive globale Entscheidungen müssen gefunden werden und solche beeinflussen, die auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene getroffen werden. Hierbei soll auf die verschiedenen bereits vorhandenen Kenntnisse und Ressourcen zurückgegriffen werden. Es müssen Partnerschaften und Netzwerke geschaffen werden, sodass global Zugriffsmöglichkeiten bestehen und die optimalen Ergebnisse durch bereitgestellte Informationen, Wissen und ähnliches erlangt werden können (vgl. The Report of The Commission on Global Governance 1995: 4f).
Zwar sollte die Kritik am Global Governance-Konzept, die dessen Ideale als realitätsfremd bezeichnet, da nach Ansicht der Kritiker die zunehmende Globalisierung verschärfte Konkurrenzsituationen, Deregulierungswettläufe und Handelskonflikte unweigerlich nach sich zieht (vgl. Nuscheler 2001: 181), nicht unbedacht bleiben. Doch sollte die Unmöglichkeit einer Realisierung der Global Governance aufgrund egoistischer Interessen im Sinne der Hobbesschen Theorie von vorneherein feststehen, so wäre kein Akteur mehr bereit mit anderen zusammenzuarbeiten mit dem Ziel eine bessere Welt zu schaffen. Es ist erforderlich auf allen Entscheidungsebenen sowie Gebieten dem Konzept der Global Governance folgend Kompromisse zu finden. Gäbe es keine „Visionäre“ mehr, würde die Welt in Konflikten und Kriegen untergehenes käme zu einem Szenario der Apokalypse gleichend.
Das Konzept der Global Governance macht deutlicht, dass die Menschheit in Kooperation mehr bewegen kann als der Einzelne und das Ziel des Weltfriedens, oder zumindest das einer besseren Welt, nicht weiterhin als reine Utopie angesehen werden darf.
Trotz aller Postulate der Global Governance bleiben die Nationalstaaten weiterhin die Hauptakteure der internationalen Politik. Allerdings sind sie ohne die entsprechenden Vernetzungen mit Wirtschaft und Gesellschaft nicht mehr tragfähig (vgl. Nuscheler 2001: 180f).
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Es soll also keinen Hegemon, kein Global Government oder ähnliches geben, sondern eine Föderation von Staaten, die nach gemeinsamen Prinzipien, Regeln und Normen sowie Entscheidungsverfahren handelt. Diesem Gedanken tragen die UN, unter deren Dach sich die Weltgemeinschaft zusammenfindet, Rechnung - das UN-System kann als Zentrum von Global Governance verstanden werden.
Die UN haben sich dem durchaus idealistischen Ziel die Bedrohungen des Weltfriedens vorauszusehen und die Sicherheit aller Staaten zu gewährleisten verschrieben (siehe Anhang S. IIf, Präambel sowie Kapitel I Artikel 1 UN-Charta). Ihr Einsatz gilt einem friedlichen Miteinander der Weltgemeinschaft und durch die Zusammenarbeit gemeinsam Probleme anzugehen und zu beheben (siehe Anhang S. IIf, Präambel sowie Artikel 1 Satz 3 UN-Charta).
Im Sinne der Global Governance entstehen globale Strategiekonzepte - Systeme wie die UN, multi-, supra- und internationale Regime beziehungsweise Organisationen wie die WTO, NATO und OSZE oder regionale Zusammenschlüsse wie die EU, die Association of South East Asian Nations (ASEAN) oder die Organization of African Unity (OAU) (vgl. Varwick 2000: 146). Letztere spielen zunehmend eine größere Rolle im internationalen System (vgl. The Report of The Commission on Global Governance 1995: 286), denn so herausragend und bedeutsam auch die Rolle der UN sein mag, können sie bei Weitem nicht alle Arbeit der Global Governance verrichten. Sie können zwar als der zentrale globale, integrierende Koordinator beziehungsweise Mechanismus für alle dienen, sodass Regierungen und andere Akteure die UN als Forum nutzen, und sind somit unentbehrlich für den globalen Dialog - aber die weltweiten Krisenherde zeigen den UN immer mehr ihre Grenzen auf, sodass sie zunehmend auf die Unterstützung von Organisationen und regionaler Akteure angewiesen sind (vgl. The Report of The Commission on Global Governance 1995: 6). Kapitel VIII der UN-Charta (siehe Anhang S. VII) bietet den UN die Möglichkeit regionale Abmachungen zu schließen, was nichts anderes bedeutet als dass die UN ihre Aufgaben an regionale Organisationen oder Bündnisse delegieren. Diese Praxis wurde jüngst bei der UN-Mission auf dem afrikanischen Kontinent ausgeübt - die EU wurde um Hilfe in der DRC gebeten. Doch sind die regionalen Organisationen wie die EU, die in dieser Arbeit exemplarisch für die regionalen Organisationen betrachtet wird, überhaupt für solche Operationen geeignet beziehungsweise besitzen sie die hierfür erforderlichen Ressourcen und den politischen Willen?
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3. Wieso will die EU außenpolitisch und militärisch aktiv werden?
Bisher tat sich die EU in Punkto Hilfsleistungen vor allem durch weltweites wirtschaftliches Engagement hervor. Seit den 1950er Jahren unterstützt Europa andere Staaten und Regionen in Form wirtschaftlicher Hilfe oder Kooperation. Heutzutage stellt die EU über fünfzig Prozent der finanziellen Mittel für die internationale Entwicklungshilfe sowie auch über die Hälfte im Bereich der humanitären Hilfe. Um neben dieser weltwirtschaftlich bedeutenden ökonomischen Macht, mit der eine gewisse Verantwortung - mindestens eine moralische Verpflichtung - für die Staaten der Zweiten, Dritten und Vierten Welt verbunden ist, nun einen weiteren Beitrag für den Weltfrieden zu leisten, soll diese um eine politische beziehungsweise militärische Komponente ergänzt werden (vgl. http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de).
Nach dem Ende des Kalten Krieges Ende der 1980er Jahre brachen in Europa auf dem Balkan sowie weltweit Konflikte und Kriege aus. Zuvor konnten ethnisches und anderes Konfliktpotenzial nicht offen mit kriegerischen Mitteln ausgetragen werden, da die betroffenen Staaten in einen der Systemblöcke eingebunden waren. Diesen neuen Bedrohungsszenarien will die EU aktiv entgegenwirken, doch nicht allein durch autonomes Handeln in der Krisenbewältigung sondern ebenso bei der Konfliktprävention. Im Bereich des Wiederaufbaus und der Stabilisierung kann die EU schon auf einige Erfahrungen zurückgreifen (vgl. http:// ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de). So wirkt sie beispielsweise verantwortlich im Nation-Building-Prozess auf dem Balkan sowie in Afghanistan.
3.1. Der weite Weg der EU zum Global Player
Bevor es jedoch zu EU-Einsätzen wie auf dem Balkan oder in Afghanistan kommen konnte, lag ein weites Wegstück vor den Mitgliedstaaten der EU - es bedurfte staatsrechtlicher und logistischer Vorleistungen.
3.1.1. Die EU auf dem Weg zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Die ersten Bemühungen um eine außenpolitische Zusammenarbeit in bedeutsamen weltpolitischen Fragen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) wurden ab Ende des Jahres 1970 als „Europäische Politische Zusammenarbeit“ unternommen, die dann 1986 in der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) ihre Niederschrift fand (vgl.
http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de).
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Mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) wurde 1991 auch die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik (GASP) geschaffen. Den Wendepunkt dieser außenpolitischen Zusammenarbeit stellte dann der Vertrag von Maastricht 3 (7. Februar 1992 unterzeichnet, 1. November 1993 in Kraft getreten) dar, in dem erstmals das Ziel einer gemeinsamen Außenpolitik formuliert wurde. Diese Zielformulierung hatte zur Folge, dass sich die EU seither international zu allen außenpolitischen Fragen äußern kann (vgl. http://ue.eu.int/pesc/ default.asp?lang=de). Titel V des Maastrichter Vertrages enthält erstmals konkrete Konventionen über eine Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik (vgl. Algieri 2002: 585f). In der Folge stellte sich jedoch heraus, dass diese Ergebnisse bei Weitem nicht ausreichten, um ein angemessenes außenpolitisches Handeln zu realisieren. Zwar nahm man daraufhin Nachbesserungen vor, die im Vertrag von Amsterdam ihre schriftliche Fixierung erfuhren, doch brachten auch diese nicht den gewünschten Erfolg, sodass letztendlich Ist- und Soll-Zustand noch weit voneinander entfernt waren. Diese Diskrepanz immer weiter zu verkleinern war nun Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten, die von Reform zu Reform eilten, und sich allmählich den Vorstellungen einer GASP näherten (vgl. Algieri 2002: 586). Allerdings setzen sich die Mitgliedsstaaten erst seit 1998 intensiver mit der GASP auseinander. Der Kosovo-Krieg und die gesamte Lage auf dem Balkan stellten eine Rezession in den Überlegungen der GASP dar - es wurde über die Schaffung einer militärischen Komponente diskutiert. Zudem wurde der Beschluss gefasst die Position eines Hohen Vertreters für die GASP zu installieren, was der EU-Außenpolitik mehr Gewicht verleihen sollte (vgl. http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de).
3.1.2. Eine gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik entsteht In den Vertrag von Nizza von 2000 nahmen die EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), die einen Bestandteil der GASP bildet und letzten Endes zu einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik führen soll, auf (vgl. http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de; http://www.bundesregierung.de/Themen-A-
Z/Europaeische-Union-,9011/Europa-Lexikon.htm?link.hit=458607&link.upperCase=E). Bereits 1992 hatte man damit begonnen Ziele der ESVP zu formulieren - diese finden sich in den so genannten Petersberg-Aufgaben wieder. Inhaltlich befassten sich die Teilnehmer mit Themen wie
3 Der Vertrag von Maastricht schuf die Voraussetzungen für die Erweiterung der EG zur EU. Er verwirklichte eine Wirtschafts- und Währungsunion der EU-Mitgliedsstaaten sowie einen Ausbau der politischen Integration in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, Sozial- und Wirtschaftspolitik sowie Innen- und Rechtspolitik.
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Gero Birke, 2004, Die EU als neuer internationaler außenpolitischer Akteur - Profilierung durch Unterstützung der UN, München, GRIN Verlag GmbH
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