Inhaltsverzeichnis:
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A. Grundlegung. 2
I. Problemstellung. 2
II. Begriffliche Grundlegung. 3
B. Wesen der Kapitalflussrechnung. 4
I. Grundlagen. 5
a. Zielsetzung und Adressaten. 5
b. Anwendungsbereich. 6
c. Arten der Ermittlung und der Darstellung. 7
1. Originäres und derivatives Ermittlungsverfahren. 7
2. Direkte und indirekte Darstellungsmethoden. 8
d. Finanzmittelfonds als Ausgangspunkt und seine Komponente. 10
II. Ausgestaltung der Kapitalflussrechnung. 12
a. Herkunftsrechnung. 12
1. Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit. 13
(a) Abbildung nach direkter Methode. 13
(b) Abbildung nach indirekter Methode. 14
2. Cashflows aus Investitionstätigkeit. 16
3. Cashflows aus Finanzierungstätigkeit. 17
b. Fondsveränderungsrechnung. 18
C. Bedeutung der Kapitalflussrechnung. 20
I. Beurteilung der Finanzlage. 20
II. Grundlage der Kennzahlenbildung. 21
a. Beurteilung der Innenfinanzierungskraft. 21
b. Beurteilung der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. 22
D. Zusammenfassung. 23
Literaturverzeichnis 24
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A. Grundlegung
I. Problemstellung
Die Rechnungslegung eines Unternehmens bzw. Konzerns gehört zur Unternehmenspublizität, in deren Rahmen die Daten der Rechnungslegung offengelegt bzw. veröffentlicht werden. Bei den Rechnungslegungsdaten handelt es sich um die an externe Adressaten bzw. Gläubiger gerichteten Informationen über die vergangene, gegenwärtige und künftige Entwicklung des Unternehmens wie z. B. Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht. Die ersten drei stellen einen Teil des Jahresabschlusses dar, deswegen steht dieser im Mittelpunkt der Unternehmensrechnungslegung. 1
Zur Erfüllung seiner Informationsfunktion muss sich der Unternehmensabschluss auf die Anforderungen der Generalnorm i. S. des - aus dem Angelsächsischen übernommenen -Grundsatzes ‚true & fair view’ stützen. In der deutschen Rechnungslegung ist sie jeweils für den Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften und für den Konzernabschluss im HGB formuliert: Jahresabschlüsse haben „... unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ... zu vermitteln“ (§§ 264 Abs. 2 S. 1 und 297 Abs. 2 S. 2). 2 Während die Bilanz Informationen zur Vermögenslage des Unternehmens liefert und bei der GuV die Ertragssituation im Vordergrund steht, gilt die KFR als geeignetes Mittel zur Darstellung der Unternehmensfinanzlage, indem sie durch die Offenlegung von Zahlungsflüssen in Verbindung mit den anderen Daten des Abschlusses einen verbesserten Einblick in die Liquiditätssituation des Unternehmens gewährt. „Da die meisten Unternehmenskrisen auf Liquiditätsschwierigkeiten beruhen und da der herkömmliche Jahresabschluss über die Zahlungsbereitschaft des Unternehmens zu wenig aussagt ...“ 3 , kommt der KFR als Bestandteil des Jahresabschlusses und somit der Rechnungslegung v.a. bei der Darstellung der Zahlungsbereitschaft des Unternehmens eine große Bedeutung zu. Angesichts der wichtigen Rolle der KFR in der nationalen und internationalen Rechnungslegung versucht diese Arbeit, das Wesen und die Bedeutung der KFR zu erläutern.
1 Vgl. B. Kropff: Publizität, in: K. Chmielewicz / M. Schweitzer: Handwörterbuch des Rechnungswesens, 3. Aufl., Stuttgart 1993, S. 1669; vgl. auch B. Pellens: Internationale Rechnungslegung, 4. Aufl., Stuttgart 2001, S. 1 f.
2 Vgl. auch J. Baetge/H.-J. Kirsch/S. Thiele: Konzernbilanzen, 6. Aufl., Düsseldorf 2002, S. 46 (im Folgenden zitiert als: Baetge u.a., Konzernbilanzen, S. ..)
3 O. Jacobs: Kapitalflussrechnungen als mögliche Ergänzungsinstrumente zum aktienrechtlichen Jahresab- schluss, in: Die Wirtschaftsprüfung, Heft 1/2-1974, S. 19
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Dazu betrachte ich die wesentlichen Aspekte des Inhalts, Aufbaus und der Verwendung. Zur Darstellung - insbesondere des Wesens der KFR - wird das Regelwerk IAS/IFRS 4 in Verbindung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB bzw. DRS 5 herangezogen, wobei letztere lediglich als Vergleichsmaßstab dem Standardregelwerk IAS/IFRS dienen. Für bestimmte Fragen zur Aufstellung und Gestaltung sowie der Bedeutung der KFR wird auch andere Literatur benutzt.
Bei der Erfüllung der Zielsetzung erläutere ich nur die Fragen, die die KFR des Einzelunternehmens bzw. Konzerns in gleichem Maße betreffen. Auf Besonderheiten der Aufstellung der Konzern-KFR gehe ich dabei nicht ein. Die Arbeit ist in vier Abschnitte unterteilt: Abschnitt A formuliert die Problemstellung der Arbeit als auch die thematischen Begriffe. Abschnitt B gibt in erster Linie einen Überblick über die grundlegenden Fragen der KFR wie Definition, Zielsetzung, Adressaten, Anwendungsbereich und Finanzmittelfonds sowie Ermittlungs- und Darstellungsmöglichkeiten von Zahlungsflüssen. Ferner stellt er den grundlegenden Aufbau der KFR - gegliedert in die Ursachen- und Fondsveränderungsrechnung - dar, mit dem Ausweis von Cashflows aus drei Aktivitätsbereichen. Abschnitt C befasst sich mit der Bedeutung der KFR, die überwiegend in ihrer Rolle zur Abbildung der Finanzlage liegt. Hierbei gehe ich auch auf die Bedeutung der Daten der KFR für die Bildung bestimmter Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage ein. Abschnitt D fasst die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammen. Zunächst müssen jedoch die begrifflichen Grundlagen definiert werden.
II. Begriffliche Grundlegung
Der Begriff ‚Kapitalflussrechnung’ wird in der zahlreichen betriebswirtschaftlichen Literatur unterschiedlich definiert. Einerseits „... umfasst der Begriff der KFR alle Rechnungen (wie z.B. die Veränderungs- und die Bewegungsbilanz, I.K.), die Bewegungen von Finanzmitteln innerhalb einer Periode aufzeigen“ 6 (KFR i.w.S.).
4 IAS = International Accounting Standards
IFRS = International Financial Reporting Standards 5 DRS = Deutsche Rechnungslegungsstandards
6 A.G. Coenenberg: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundsätze - HGB, IAS/IFRS, US-GAAP, DRS, 19. Aufl., Stuttgart 2003, S. 705 (im Folgenden zitiert als: Coenenberg, S. ..); vgl. auch L. Perridon/M. Steiner: Finanzwirt- schaft der Unternehmung, 11. Aufl., München 2002, S. 594
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Andererseits beschränkt sich die Definition der KFR auf eine Fondsrechnung, d.h. eine Rechnung mit einem ausgegliederten Fonds (KFR i.e.S.) 7 . Die Abgrenzung des Fonds hängt von der spezifischen Zielsetzung der Rechnung ab. Im aktuellen Schrifttum versteht man unter der KFR i.d.R. eine Stromgrößenrechnung, die zahlungswirksame Vorgänge bzw. Zahlungsflüsse innerhalb einer Berichtsperiode abbildet 8 und versucht „... bei gleichzeitiger Ausgliederung eines Finanzmittelfonds ... die Ursachen und Wirkung dieser Vorgänge aufzuzeigen.“ 9 In der internationalen Rechnungslegungspraxis und Literatur hat sich der Begriff ‚Cash Flow Statement’ durchgesetzt.
Unter dem Begriff ‚Wesen’ wird „... das Besondere, Kennzeichnende einer Sache, Erscheinung (verstanden, I.K.), wodurch sie sich von anderen unterscheidet ...“ 10 ‚Bedeutung’ definiert man u.a. als den „... Sinn, der in Handlungen, Gegebenheiten, Dingen, Erscheinungen liegt ...“ 11 bzw. „... das, wodurch etwas von Wert ist ...“ 12 Die sonstigen für das Thema relevanten Begriffe werden in den entsprechenden Kapiteln erläutert. Abschnitt B setzt sich nun mit den im Rahmen der Arbeit betrachteten Rech-nungslegungsgrundsätzen und wesentlichen Aspekten des Wesens der KFR auseinander.
B. Wesen der Kapitalflussrechnung
I. Grundlagen
Die IAS wurden vom International Accounting Standards Committee (IASC) - dem privaten Gremium mit Sitz in London - entwickelt und stellen internationale Rechnungsle-gungsgrundsätze dar, die v.a. in der europäischen Rechnungslegung heutzutage eine bedeutende Rolle spielen. Im Jahre 2001 löste das International Accounting Standards Board (IASB) das IASC ab und übernahm dabei IAS. Die eigenen Standards vom IASB werden als International Financial Reporting Standards (IFRS) bezeichnet. 13
7 Vgl. C. Schrader: Die Kapitalflussrechnung als Rechnung zur Finanzlage, Frankfurt am Main 1999, S. 9 8 Vgl. A. Coenenberg/M. Meyer: Kapitalflussrechnung als Objekt der Bilanzpolitik, in: P. Wollmert/ N. Schönbrunn/U. Jung/H. Siebert/M. Henke (Hrsg.): Wirtschaftsprüfung und Unternehmensüberwachung, Düsseldorf 2003, S. 337
9 A. Egger: Kapitalflussrechnung, Einzelabschluss, Prüfung der, in: A. Coenenberg/K. Wysocki (Hrsg.): Handwörterbuch der Revision, 2. Aufl., Stuttgart 1992, S. 947 10 Duden: Das Bedeutungswörterbuch, Bd. 10, 3. Aufl., Mannheim 2002, S. 1044 11 Duden: Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, Bd. 1, 3. Aufl., Mannheim 1999, S. 479 12 as neue deutsche Wörterbuch für Schule und Beruf, 2. Aufl., München 1996, S. 116 D
13 Vgl. IASB (Hrsg.): International Accounting Standards 2002 (Deutsche Ausgabe), Stuttgart 2002, S. V
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Für die Erläuterung des Themas dieser Arbeit ist die Stellungnahme IAS 7 „Cash Flow Statements“ maßgeblich, in der die wichtigsten Aspekte der KFR geregelt sind. Die Vergleichsbasis HGB enthält keine Regelungen zur Gestaltung der KFR. Dies übernimmt in der deutschen Rechnungslegungspraxis das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC). Es ist eine privatrechtlich organisierte Einrichtung, die 1998 aufgrund des § 342 Abs. 1 HGB durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) staatlich anerkannt wurde. Ihr 1999 verabschiedeter und veröffentlichter Deutscher Rechnungsle-gungsstandard Nr. 2 ‚KFR’ (DRS 2) enthält Vorschriften zum Inhalt und Aufbau der KFR für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen. Gemäß § 342 Abs. 2 HGB gelten sie als Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) für die Konzernrechnungslegung. 14 Im Folgenden wird auf die beiden Standards IAS 7 und DRS 2 unmittelbar Bezug genommen. Dieser Abschnitt geht v.a. auf die Fragen ausführlicher ein, die das Wesen der KFR im Allgemeinen erläutern. Im Einzelnen werden Zielsetzung, Adressaten, Anwendungsbereich der KFR und Möglichkeiten der Ermittlung und der Darstellung von Zahlungsströmen näher betrachtet sowie die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds als Ausgangspunkt der KFR geschildert.
a. Zielsetzung und Adressaten
Der Zweck der KFR nach IAS 7 ist es, ihren Adressaten Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente eines Unternehmens innerhalb der Berichtsperiode zur Verfügung zu stellen. Dabei werden diese Zahlungsflüsse in die Tätigkeitsbereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterteilt. Auf der Grundlage von offengelegten Zahlungsströmen sollen die Adressaten in der Lage sein, nicht nur die Fähigkeit des Unternehmens zu beurteilen, Zahlungsmittel zu erwirtschaften, sondern auch den künftigen Liquiditätsbedarf abzuschätzen. 15 Die Zielsetzung in IAS 7 stimmt mit jener in DRS 2 überein. Die offengelegten Zahlungsströme sollen einen verbesserten Einblick in die Fähigkeit des Unternehmens gewähren (DRS 2.1)
- in Zukunft finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften,
- seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kreditoren zu erfüllen sowie
- Ausschüttungen an die Anteilsbesitzer zu leisten.
14 Vgl. Bundesministerium der Justiz: Bekanntmachung von Rechnungslegungsstandards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees e.V., Berlin, nach § 342 des HGB, in: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Bundesanzeiger, 52. Jg., Nr. 103 - 31.05.2000, S. 10 189 15 Vgl. IASB (Hrsg.), a.a.O., IAS 7, S. 4
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Zu den Adressaten der KFR zählen bestehende bzw. potenzielle Investoren, Gläubiger, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer und die interessierte Öffentlichkeit (wie z.B. Finanzbehörden, Gewerkschaften, Wirtschaftspresse und -forschungsinstitute, Finanzanalysten). Aufgrund unterschiedlicher Interessenschwerpunkte der Leser werden Informationen herangezogen, z. B. zur 16
- Bewertung künftiger Dividendenzahlungen und Entnahmen (Investoren, Anteilseigner),
- Abschätzung der Unternehmensfähigkeit, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzugehen (Gläubiger, Lieferanten),
- Sicherung der Unternehmensfortführung (Kunden, Arbeitnehmer) sowie Lohn- und Gehaltszahlungen (Arbeitnehmer) und
- Beurteilung der generellen finanzwirtschaftlichen Situation des Unternehmens, volkswirtschaftlichen und statistischen Untersuchungen (Öffentlichkeit). I. d. R. stehen aber Entwicklung und Sicherung der Liquidität bzw. die vorhandene Liquidität des Unternehmens im Mittelpunkt des Interesses. Damit man die Informationsbedürfnisse von Adressaten erfüllen kann, muss ihnen jederzeit eine KFR zur Verfügung stehen, was bedeutet, dass die KFR einen unbedingten Bestandteil des Unternehmensabschlusses darstellt. Innerhalb von IAS 7 und DRS 2 wird dies aber unterschiedlich geregelt.
b. Anwendungsbereich
IAS 7 macht keine Ausnahmen bei der Aufstellungspflicht der KFR: Die Vorschriften gelten für sämtliche Unternehmen - unabhängig von der Wirtschaftsbranche oder der Rechts-form. Die KFR zählt zu den Pflichtbestandteilen des Jahresabschlusses (vgl. IAS 7.1, 7.3). Die deutsche Rechnungslegung geht hier etwas differenzierter vor. Grundsätzlich gehört eine KFR nicht zu den Pflichtbestandteilen eines Konzernabschlusses (vgl. HGB § 297 Abs. 1 S. 1). Gemäß § 297 Abs. 1 S. 2 HGB sind aber jene Mutterunternehmen verpflichtet, die KFR zum integralen Bestandteil ihrer Abschlüsse zu machen, die
- durch die von ihnen selbst oder einer ihrer Tochtergesellschaften ausgegebenen Wertpapiere - i. S. des § 2 Abs. 1 S. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) - einen organisierten Markt - i. S. des § 2 Abs. 5 WpHG - in Anspruch nehmen oder
- die Zulassung solcher Papiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt haben.
16 Vgl. K. Serfling: Die Kapitalflussrechnung: Ein Instrument zur Darstellung und Analyse der finanziellen Lage der Unternehmung, Berlin 1984, S. 18 ff.; vgl. auch IASB (Hrsg.), a.a.O., Rahmenkonzept, Nr. 9
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Iryna Kopiyevska, 2004, Wesen und Bedeutung der Kapitalflussrechnung, München, GRIN Verlag GmbH
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