0. Inhalt
1. EINLEITUNG 4
1.1 MARKTVERSAGEN 4
1.2 INFORMATIONSASYMMETRI E 5
2. ADVERSE SELEKTION AUF DEM
KRANKENVERSICHERUNGSMARKT. 5
2.1 DIE INDIVIDUEN. 5
2.2 DAS VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN 8
2.3 ZUSAMMENFÜHRUNG VON INDIVIDUEN UND VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN
AUF DEM MARKT FÜR KRANKENVERSICHERUNG 9
2.4 KONKURRENZ 11
3. FAZIT. 12
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1. Einleitung
In immer größerem Maße mischt sich der Staat in den Markt für Krankenversicherung ein. Hierfür werden vielfältige Gründe genannt, u.a. dass die zunehmend wachsenden Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durch die (abnehmenden) Einnahmen nicht gedeckt werden, der Gerechtigkeits-und Humanitätsgedanke wird angeführt, ebenso wie das Argument des Marktversagens.
Dass der Staat - nach neoklassischem Verständnis - in den Markt für Krankenversicherung eingreifen sollte, wird allgemein in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur mit Informationsasymmetrien 1 begründet, d.h. eine Vertragspartei besitzt mehr relevante Informationen als die andere. Diese Arbeit soll nun einerseits eine Konsequenz der Informationsasymmetrie, nämlich adverse Selektion von Krankenversicherungskonsumenten mit hohem Kostenrisiko, darstellen, andererseits der These widersprechen, dass bei adverser Selektion der Versicherungsmarkt stets kollabiert und der Staat eingreifen muss. Hierzu wird sich eng am Buch „Versicherungsökonomie“ der Professoren Peter Zweifel und Roland Eisen orientiert, die wiederum einem Aufsatz von Rothschild/Stiglitz 2 folgen.
1.1 Marktversagen
Der Staat gibt Marktversagen als einen Grund für seinen Eingriff auf dem Markt für Krankenversicherung an, hier soll kurz geklärt werden, was damit gemeint ist.
Der Markt „versagt“, wenn die an ihn gestellten Erwartungen nicht erfüllt werden, wenn also bestimmte Ziele, die mit diesen Erwartungen verknüpft sind, nicht erreicht werden. Diese Ziele müssen allerdings noch spezifiziert werden: Hier wird dafür auf das neoklassische Konzept des Paretokriteriums abgestellt. Danach ist das Ziel das Paretooptimum, welches erreicht ist, wenn bei keinem Individuum der Nutzen erhöht werden kann, ohne dass er bei einem anderen Individuum sinkt. Ist dies nicht der Fall, hat der Markt die Erwartungen nicht erfüllt, demnach ist Marktversagen gegeben. Das Paretokriterium setzt bestimmte Bedingungen voraus, u.a. dass keine Externalitäten existieren, kein natürliches Monopol existiert und ein Konkurrenzmarkt vorhanden ist. Dieser ist jedoch nicht gegeben, wenn der Markt nicht beliebig erweiterbar ist und kein vollkommener Markt mit vollständiger Information, d.h. alle relevanten Informationen sind jedem jederzeit kostenlos zugänglich, vorliegt. Es wird also vorausgesetzt, dass keine Informationsasymmetrien auf dem Markt existieren.
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird jedoch dargelegt, dass Informationsasymmetrie zwischen den Anbietern und Nachfragern von Krankenversicherung existiert, diese Marktversagen bedingen kann, aber nicht muss, dass es also Individuen gibt, die auf ein höheres Nutzenniveau kommen könnten,
1 S. Breyer et al. (2003), S. 176ff.
2 S. Rothschild, Stiglitz (1976).
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ohne dass der Nutzen anderer Individuen sinkt, wenn bestimmte Maßnahmen ergriffen werden würden, und dass ein Staatseingriff nicht nötig ist.
1.2 Informationsasymmetrie
Dieses Phänomen hat auf dem Markt für Versicherung vor allen Dingen adverse Selektion und moralisches Risiko (englisch: moral hazard) zur Folge. Moralisches Risiko 3 bezeichnet allgemein opportunistisches Verhalten und im Zusammenhang mit Krankenversicherung die negativen Konsequenzen, die das Vorliegen von Versicherung oder die Erhöhung des Deckungsgrads auf die Anreizstruktur und das daraus resultierende Handeln der Vertragsparteien, insbesondere des Versicherungsnehmers, aber auch das Handeln von Dritten hat.
Adverse Selektion bezeichnet einen Marktprozess, bei dem die asymmetrische Informationsverteilung zwischen Anbietern und Nachfragern bezüglich der Qualität des Angebots 4 bzw. der Nachfrage dazu führt, dass Güter minderer Qualität (im Versicherungsfall: Versicherungsnehmer mit hohem Kostenrisiko) Güter höherer Qualität (analog: niedriges Kostenrisiko) vom Markt verdrängen, so dass gleichzeitig auch die durchschnittliche Qualität sinkt und zumeist auch das Marktvolumen. Unter den zweiten Fall, also unter die Informationsasymmetrie bezüglich der Qualität der Nachfrage (aus Sicht des Anbieters), lässt sich adverse Selektion bei Krankenversicherung subsumieren.
2. Adverse Selektion auf dem Krankenversicherungsmarkt
Es wird nun ein variiertes Modell 5 aus dem oben erwähnten Buch „Versicherungsökonomie“ eingeführt und anhand dessen die adverse Selektion von Versicherungsnehmern mit hohem Kostenrisiko mit der Folge eines negativen Erwartungsgewinns für das Versicherungsunternehmen 6 gezeigt. Hernach wird dargestellt, wie sich das Vorhandensein von Konkurrenz auf die adverse Selektion beim betrachteten VU auswirkt.
2.1 Die Individuen
Bei diesem Modell wird um der besseren Verständlichkeit und Darstellbarkeit von unterschiedlichen Präferenzen abstrahiert, jedes Individuum ist gleich risikoavers. Es wird von zwei Zuständen ausgegangen, dem schadenbedrohten Zustand 1, in dem der Schaden eintritt, und dem nichtschadenbedrohten Zustand 2, in dem kein Schaden eintritt.
3 In dieser Arbeit wird jedoch nur auf die weitere Folge von asymmetrischer Information eingegangen, nämlich auf adverse
Selektion.
4 Das berühmteste Beispiel dazu ist wohl das von Akerlof: Market for „lemons“. S. Akerlof (1970).
5 S. Zweifel/Eisen (2003), S.320 ff.
6 Nachfolgend als VU bezeichnet.
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Arbeit zitieren:
Stefan Enderlein, 2004, Reform der Krankenversicherung - Adverse Selektion auf dem Krankenversicherungsmarkt, München, GRIN Verlag GmbH
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