1. Inhalt
1. INHALT 1
2. EINLEITUNG. 4
3. EINZELSCHADENEXZEDENTENRÜCKVERSICHERUNG 5
3.1 EINZELSCHADENEXZEDENTEN FÜR VERSCHIEDENE RECHNUNGEN 6
3.2 WEITERE ASPEKTE. 8
3.3 FOLGERUNGEN 9
4. KUMULSCHADENEXZEDENTENRÜCKVERSICHERUNG 9
4.1 BEKANNTER UND UNBEKANNTER KUMUL UND KUMULKONTROLLE 12
4.2 FOLGERUNGEN 14
5. STOP LOSS-RÜCKVERSICHERUNG. 15
6. WEITERE FORMEN DER NICHTPROPORTIONALEN
R ÜCKVERSICHERUNG. 17
6.1 UMBRELLA COVER-RÜCKVERSICHERUNG. 17
6.2 HÖCHSTSCHADENRÜCKVERSICHERUNG. 18
6.3 ZWEITRISIKORÜCKVERSICHERUNG. 20
7. LITERATUR 23
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2. Einleitung
In dieser Arbeit wird ein Überblick über die Techniken der nichtproportionalen Rückversicherung gegeben. Das bedeutet: Es werden die einzelnen nichtproportionalen Rückversicherungsformen beschrieben und verschiedene Aspekte beleuchtet. Diese Arbeit orientiert sich in Aufbau und Inhalt im wesentlichen an der in Buchform herausgegebenen Dissertation des Herrn Dr. Peter Liebwein „Klassische und moderne Formen der Rückversicherung“.
Die nichtproportionale Rückversicherung grenzt sich von der proportionalen Rückversicherung vor allem dadurch ab, dass sie auf einzelnen Schäden oder Ereignissen bzw. Schäden eines bestimmten Zeitraums basiert, 1 und dass die Prämie nur minimal durch die Originalprämie beeinflusst wird. 2 Die nichtproportionale Rückversicherung folgt oft der proportionalen Rückversicherung, bei der die relevante Größe das Risiko, also die Schadenmöglichkeit ist, während die relevante Größe bei der nichtproportionalen Rückversicherung der tatsächliche Schaden, der geteilt wird, ist. 3
Nach den drei wichtigsten Formen Einzelschaden-, Kumulschadenexzedentenrückversicherung und Stop Loss werden noch drei weitere Formen der nichtproportionalen Rückversicherung behandelt. Es lässt sich zudem zeigen, dass sich alle Formen unter dem Oberbegriff „Schadenexzedent“ 4 subsumieren lassen, weil bei jeder Form eine Grenze überschritten werden muss oder wird.
1 Dazu Mack (1997), S. 76: „... das Portefeuille einfach nur als Produzenten von Schäden zu betrachten und
zu vergessen, von welchen Risiken diese Schäden verursacht wurden.“ Liebwein substituiert auf S. 151 den
Begriff „Risiken“ in dem von ihm ebenfalls verwendeten Zitat durch „versicherungstechnische Einheiten“.
2 Bei der Zweitrisikoversicherung ist dies allerdings der Fall, so dass eine Prämienkalkulation ähnlich der
Proportion bei der proportionalen Rückversicherung aussieht.
3 Gemeint ist also, dass bei der nichtproportionalen Rückversicherung auf mögliche konkrete Großschäden
abgestellt wird, was sich z.B. auch im im Kapitel 4 kurz angeschnittenen PML (probable maximum loss,
engl. wahrscheinlicher Höchstschaden) widerspiegelt (wobei der PML auch bei proportionaler
Rückversicherung eine Rolle spielt), während es bei der proportionalen Rückversicherung mit viel höherer
Wahrscheinlichkeit dazu kommen kann, dass ein Schaden von € 100.000 nicht auf eine Police mit einer
Versicherungssumme von adäquaten € 100.000, sondern auf einen Versicherungsvertrag mit z.B. einer
Versicherungssumme von nicht angemessenen € 5.000.000 trifft. In diesem Beispiel wird natürlich zur
Verdeutlichung ein Extremfall dargestellt.
4 Nur bei der Höchstschadenrückversicherung ergeben sich diesbezüglich Probleme. S. Kap. 6.2, S. 17.
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3. Einzelschadenexzedentenrückversicherung
Diese Rückversicherungsform wird auch kurz Einzelschadenexzedent 5 genannt und bezieht sich auf einen einzelnen Schaden. 6 Sie ist vor allen Dingen in Versicherungszweigen mit sehr seltenen Großschäden anzutreffen, wie der Haftpflicht-, der Feuer- und der Personenversicherung.
Mittels der Abbildung 3.1 werden nun einige Begriffe erklärt.
In dieser Grafik sind Schäden des Erstversicherungsunternehmens 7 in verschiedenen Höhen dargestellt. Dies könnten z.B. die Selbstbehalte aus proportionaler Rückversicherung sein, 8 die das EVU noch einmal nichtproportional rückversichert hat. Die Priorität bezeichnet die Obergrenze des Selbstbehalts, den das EVU mit der Rückversicherung 9 im nichtproportionalen Rückversicherungsvertrag vereinbart hat. Unterhalb der
5 Excedere, lat. hinausgehen, überschreiten. Auch Bezeichnungen wie „Working Cover“ oder „Working
Excess of Loss“, kurz: Working XL sind üblich.
6 Die folgenden Überlegungen basieren auf Liebwein (2000), S. 153-158.
7 Nachfolgend EVU genannt, welches in dieser Arbeit regelmäßig der Zedent ist, da keine Retrozession
behandelt wird.
8 Bsp.: Als proportionale Rückversicherung wird eine Quotenrückversicherung angenommen, wobei das EVU
60% des Schadens als Selbstbehalt tragen muss. Bei einer angenommenen Versicherungssumme von €
1.000.000 würde der Höchstselbstbehalt also € 600.000 betragen, und genau dieser Selbstbehalt ist durch
das EVU nichtproportional rückversichert worden, und zwar über einen Einzelschadenexzedenten.
Allerdings rechnet in diesem Beispiel das EVU nicht damit, dass ein Schaden wirklich die
Versicherungssumme und damit den Höchstselbstbehalt ausreizt, deshalb hat das EVU einen Plafond
unterhalb dieser € 600.000 vereinbart, was sich zumindest beim Beispielschaden B ex post als negativ
erweist.
5
Priorität trägt das EVU, oberhalb dieser bis zum Plafond 10 trägt das RVU den betreffenden Teil des Schadens, dies wird als Haftungsstrecke des RVU bezeichnet, dieses haftet also mit einem Maximalbetrag. Priorität und Haftungsstrecke bilden zusammen den Plafond, oberhalb dessen fällt die restliche Schadensumme an den Erstversicherer, der dafür haftet, es sei denn auch dieser Teil des Schadens ist wiederum rückversichert.
Beispielschaden A ist höher als die Priorität, d.h. den Teil, der dem Betrag der Priorität entspricht, übernimmt das EVU, den Rest, da die Haftungsstrecke noch nicht völlig ausgeschöpft ist, übernimmt das RVU. Da beim Beispielschaden B die Haftungsstrecke überschritten wird, fällt der Teil des Schadens, der den Plafond überschreitet, an den Erstversicherer. Beispielschaden C muss der Erstversicherer vollständig tragen, da seine Priorität nicht üb erschritten wird.
Es lässt sich zudem eine begrenzte Exzesshaftung im Vertrag vereinbaren, 11 hierbei wird unterschieden zwischen einer Begrenzung pro Jahr und pro Schadenereignis. Als Beispiel einer Begrenzung der Jahresexzesshaftung kann man sich vorstellen:
€ 200.000 xs € 100.000, max. € 600.000.
Dies ist die spezielle „Sprache“ der Versicherungswirtschaft und bedeutet, dass die Haftungsstrecke € 200.000 und die Priorität € 100.000 beträgt, und dass das RVU für maximal € 600.000 im Jahr haftet, also die Haftungsstrecke durch das EVU nur maximal dreimal im Jahr vollständig ausgeschöpft werden könnte.
Eine Begrenzung der Haftung des RVU pro Schadenereignis 12 schützt es vor hohen Versicherungsleistungen aufgrund mehrerer Schäden, die auf ein einziges Schadenereignis zurückzuführen sind. 13
3.1 Einzelschadenexzedenten für verschiedene Rechnungen
Typischerweise wird ein Einzelschadenexzedent für eigene Rechnung abgeschlossen, d.h. für einen Selbstbehalt, für den das EVU aus der proportionalen Rückversicherung haftet. Außer-
9 Nachfolgend RVU genannt, welches in dieser Arbeit regelmäßig den Zessionar darstellt.
10 Plafond, franz. Decke. Der Plafond wird als Kapazität des Rückversicherungsvertrags, als Deckelung
interpretiert.
11 Wobei natürlich auch die Haftungsstrecke als solche schon eine begrenzte Exzesshaftung pro Schaden ist.
12 Bei keiner Begrenzung kann es durchaus zu einem „Ausreißer“ in der Statistik kommen bezüglich der
Rückversicherungsleistungen, welcher sich ganz erheblich auf die zukünftige Vertragsgestaltung auswirken
könnte.
13 Durch eine solche Kumulierung von Schäden z.B. durch ein Großfeuer können sehr hohe Zahlungen auf das
RVU zukommen; um aber auch solche Kumule versichern zu können, wurde die Kumulschaden-exzedentenrückversicherung entwickelt.
6
dem kann eine Einzelschadenexzedentenrückversicherung für verschiedene Rechnungen vereinbart werden, was bedeutet, dass das EVU (zusätzlich) für eine nichtproportionale Rückversicherung 14 der Haftung der proportionalen Rückversicherung aufkommt. Durch diese nichtproportionale Rückversicherung der Haftung des proportional versichernden RVU kann sich das EVU bessere Konditionen für die Abgabe seiner Risiken verschaffen, oder es kann schlecht verlaufendes proportionales Geschäft leichter platzieren, da das proportional rückversichernde RVU mit Rückversicherung eher bereit ist, Verträge einzugehen. Außerdem sichert sich das EVU dadurch auch noch Provisionen aus der proportionalen Rückversicherung, die es ohne nichtproportionale Rückversicherung der proportionalen Rückversicherung nicht hätte.
Abbildung 3.2 verdeutlicht den Einzelschadenexzedenten für verschiedene Rechnungen anhand einer Quotenrückversicherung: 15
Der untere Teil in der Grafik bezeichnet den Selbstbehalt des EVU, wird nur dieser durch einen Einzelschadenexzedenten nichtproportional rückversichert, so ist es ein Einzelschadenexzedent für eigene Rechnung. Wird jedoch nur der obere Teil, welcher die Haftung des proportional versichernden RVU darstellt, durch einen Einzelschadenexzedenten, welcher vom EVU bezahlt wird, nichtproportional rückversichert, so wird dies als Einzelschaden-
14 In Form eines Einzelschadenexzedenten.
15 Hier werden 60% Selbstbehalt des EVU angenommen.
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Arbeit zitieren:
Stefan Enderlein, 2004, Techniken der nichtproportionalen Rückversicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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Amerikanisches Sanierungsrecht (Chapter 11)
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