2
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung 3
II. Die Stellung des ersten Weimarer Reichspräsidenten 3
1. Zur Theorie semi-präsidentieller Systeme 3
2. Die Stellung Eberts im Regierungssystem der Weimarer Republik 5
2.1. Inhalt der Verfassung 5
2.2. Tradition und Umstände 8
2.2.1. Die Umstände 8
2.2.2. Amtsverständnis und Amtsführung Friedrich Eberts 9
2.2.3. Die Anwendung des Artikels 48 der WRV 11
2.3. Zusammensetzung parlamentarischer Mehrheiten 12
2.4. Position des Präsidenten in Zusammenhang mit der Mehrheit 13
III. Fazit 14
IV. Literaturverzeichnis 15
3
I. Einleitung
Der Reichspräsident der Weimarer Republik ist ein beliebter Forschungsgegenstand für Historiker und Politikwissenschaftler. Der Großteil der Betrachtungen konzentriert sich dabei auf den zweiten Reichspräsidenten, Paul von Hindenburg. Das mag an der fatalen Rolle liegen, die Hindenburg gegen Ende der Weimarer Republik gespielt hat, und die mit der wissenschaftlich interessanten Frage verknüpft ist warum es zum Scheitern der Republik kam. Die wichtige Rolle, die der erste Reichspräsident Friedrich Ebert bei der Gründung und Stabilisierung der Republik gespielt hat, wird dabei jedoch leider gerne vernachlässigt.
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Präsidentschaft Friedrich Eberts. Anhand der Theorie des S emipräsidentialismus von Maurice Duverger soll seine Stellung im Weimarer Regierungssystem analysiert werden. Als Instrument dafür bietet Duverger vier Parameter an, mit Hilfe derer sich Aussagen über die tatsächliche Macht von Staatsoberhäuptern in semi-präsidentiellen Systemen treffen lassen. Diesem Katalog wird der strukturelle Aufbau dieser Arbeit folgen.
II. Die Stellung des ersten Weimarer Reichspräsidenten
1. Zur Theorie semi-präsidentieller Regierungssysteme
Der Begriff „Semipräsidentialismus“ geht auf den französischen Politikwissenschaftler Maurice Duverger zurück. Er war 1970 der erste, der das Konzept einer Mischform aus parlamentarischem und präsidentiellem Regierungssystem wissenschaftlich ausarbeitete. 1
Der 1978 von Duverger aufgestellte Kriterienkatalog gilt heute gemeinhin als die Standarddefinition für semi-präsidentielle Regierungssysteme. Danach müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
„A political regime is considered as semi-presidential if the constitution which established it combined three elements: (1) the president of the republic is elected by universal suffrage; (2) he possesses quite considerable powers; (3) he has opposite
1 Siehe Elgie, Robert: The Politics of Semi-Presidentialism. In: Ders (Hrsg): Semi-Presidentialism in Europe.
New York 1999. S.1.
4
him, however, a prime minister and ministers who possess executive and governmental power and can stay in office only if the parliament does not show its opposition to them.” 2
Diese formalen Kriterien erfüllen neben der V. Republik Frankreichs, die im Allgemeinen als Idealtypus des Semipräsidentialismus gilt, auch noch andere Staaten wie z.B. Österreich oder Finnland. So sehr sich die Stellung der Präsidenten gemäß den Verfassungen dieser drei Staaten zu ähneln scheint, so unterschiedlich ist sie doch in der realen Regierungspraxis. So spielt der österreichische Bundespräsident eher die Rolle einer Symbolfigur ähnlich der britischen Königin, der französische Präsident hingegen ist in bestimmten Konstellationen das faktische Zentrum der Regierungsmacht, und in Finnland herrscht ein Gleichgewicht zwischen dem Staatsoberhaupt und dem Regierungschef. 3 Duverger spricht in diesem Zusammenhang von einer „similarity of rules, diversity of games“ 4 .
Der Verfassungstext alleine sagt also noch nichts über die tatsächliche Stellung des Präsidenten in einem semi-präsidentiellen Regierungssystem aus. „Die
Entscheidungsstruktur der parlamentarisch-präsidentiellen Exekutive ist weitgehend durch die realpolitische Entwicklung bestimmt.“ 5 Ausschlaggebend sind nach Duverger vier Parameter 6 : Der Inhalt der Verfassung, die Kombination aus Tradition und Umständen, die Zusammensetzung parlamentarischer Mehrheit und die Position des Präsidenten in Zusammenhang mit dieser Mehrheit. Anhand dieser Parametern soll nun im Folgenden die Stellung des ersten Weimarer Reichspräsidenten im Regierungssystem der Republik analysiert werden.
2 Duverger, Maurice: A New Political System Model: Semi-Presidential Government. In: European Journal
of Political Research, Vol.8, No.1, 1980. S. 166.
3 Zur Stellung der Präsidenten in Verfassung und Regierungspraxis siehe Modell in: Duverger 1980, S.179.
4 Duverger 1980, S.167.
5 Brunner, Georg: Vergleichende Regierungslehre, Band 1. Ein Studienbuch. Paderborn 1979. S.283.
6 Siehe Duverger 1980, S.177-186.
2.1. Inhalt der Verfassung
Die Verfassung ist zwar nicht entscheidend dafür wie ein Präsident sein Amt ausfüllt, sie gibt ihm aber zumindest einen Rahmen vor. Duverger unterscheidet zwischen drei durch den Verfassungstext gegebenen Möglichkeiten 7 :
(1) Der Präsident als Kontrollmacht. In diesem Fall agiert er lediglich als Hüter der Verfassung, darf beispielsweise Gesetze an die Verfassungsgerichtsbarkeit verweisen.
(2) Der Präsident hat die unter (1) genannten Kontrollmachten plus das unilaterale Recht, den Regierungschef zu entlassen.
(3) Der Präsident als Regierungsmacht. In Zusammenarbeit mit Regierungschef und Kabinett beteiligt er sich aktiv an der Regierung des Landes.
Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) sieht einen starken Reichspräsidenten vor, der zugleich überparteiliches Symbol der nationalen Einheit, Gegengewicht zum Parlament und Reservemacht sein soll.
„Der Reichspräsident war der oberste Repräsentant des Staates und seiner Einheit. Das Amt war konzipiert als Verkörperung nicht der Teile, sondern des Ganzen, nicht des Trennenden, sondern des Einenden, nicht des Streitigen, sondern des Unstrittigen.“ 8 Die Überparteilichkeit des Amtes zeigt sich beispielsweise in seiner Inkompatibilität mit einem Abgeordnetenmandat. 9 Eine größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung soll durch seine direkte Volkswahl (Art.10 WRV) sichergestellt sein, die zudem hohe Hürden aufweist: Im Fall dass kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht gibt es keine Stichwahl, sondern einen zweiten Wahlgang, bei dem alle - auch neue Kandidatenwieder antreten dürfen. 10 Der erste Reichspräsident, Friedrich Ebert, kann sich zwar nicht auf die Legitimität der Volkswahl stützen (Ebert ist Reichspräsident auf Grundlage der Präsidentenwahl durch die Nationalversammlung am 11.2.1919, und eines
7 Siehe Elgie, In: Elgie 1999, S.16.
8 Gusy, Christoph: Die Weimarer Reichsverfassung. Tübingen 1997. S.101.
9 Siehe Gusy 1997, S.100.
10 Siehe Gusy 1997, S. 100.
Arbeit zitieren:
Martin Stephan Hagen, 2004, Staatsoberhaupt in einem semi-präsidentiellen Regierungssystem - der erste Reichspräsidenten der Weimarer Republik und seine Stellung in Verfassung und Politik, München, GRIN Verlag GmbH
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