RECHTSEXTREME EINSTELLUNGEN IN DEUTSCHLAND 1
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG ------------------------------------------------------- 3
2. BEGRIFFSERLÄUTERUNG
2.1 RECHTSEXTREMISMUS -------------------------------------------------------- 6
2.2 JUGENDLICHER RECHTSEXTREMISMUS ------------------------------------- 9
2.3 FREMDENFEINDLICHKEIT ---------------------------------------------------- 10
2.4 GEWALTBEREITER RECHTSEXTREMISMUS --------------------------------- 11
3. RECHTSEXTREMISMUS - EIN JUGENDPHÄNOMEN ?
3.1 JUGENDPHASE ----------------------------------------------------------------- 14
3.1.1 ANFORDERUNGEN AN JUGENDLICHE --------------------------------------- 19
3.1.2 REGIONALE UNTERSCHIEDE ------------------------------------------------- 22
3.1.3 SCHWERPUNKT OSTDEUTSCHLAND ----------------------------------------- 24
3.2 SKINHEADS -------------------------------------------------------------------- 26
3.2.1 JUGENDLICHE SUBKULTUR -------------------------------------------------- 26
3.2.2 FUNKTION VON SUBKULTUR ------------------------------------------------ 29
3.2.3 DEPRIVATIONS- UND DESINTEGRATIONSTHEORIE ------------------------ 32
3.2.4 SELBSTWIRKSAMKEITSERLEBE---------------------------------------------N 34
3.2.5 MILIEUZUGEHÖRIGKEIT ----------------------------------------------------- 36
3.3 STUDIE „J UGEND 90“ -------------------------------------------------------- 42
3.3.1 VORSTELLUNG ---------------------------------------------------------------- 42
3.3.2 RECHTSEXTREMISMUS ALS WOHLSTANDS - UND DOMINANZKULTUR - 45
3.4 IDENTITÄTSTHEORIE ---------------------------------------------------------- 48
3.5 MODERNISIERUNGSGEGNER ------------------------------------------------- 50
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4. SOZIALE ARBEIT MIT JUGENDLICHEN RECHTSEXTREMEN
AM BEISPIEL DER „AKZEPTIERENDEN JUGENDARBEIT“
4.1 METHODENDEFINITION ------------------------------------------------------ 53
4.1.1 INTEGRATIVES METHODENVERSTÄNDNIS ----------------------------------53
4.1.2 EINORDNUNG DES KONZEPTES ---------------------------------------------- 55
4.2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN ------------------------------------------------- 59
4.3 BEWERTUNG DES PROJEKTES „AKZEPTIERENDE JUGENDARBEIT“ ------ 61
5. ABSCHLIEßENDE GEDANKEN -----------------------------------65
LITERATURANGABEN ------------------------------------------- 67
ANLAGE ----------------------------------------------------------- 73
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1. EINLEITUNG
Meldungen über fremdenfeindliche, rassistische bzw. antisemitische Taten sind inzwischen nahezu täglicher Bestandteil der Medienberichterstattung. Dies betrifft vor allem rechtsextremistische Taten, bei denen Personen verletzt wurden bzw. starben. Die Zahl der rechtextremistisch motivierten Straf- und Gewalttaten hat bis 2000 zugenommen. Während 1998 11.049 Straftaten mit erwiesenem oder vermutetem rechtsextremistischen Hintergrund begangen wurden, waren es 2000 bereits 15.951 Straftaten. Die meisten Gewalttaten richteten sich zu diesem Zeitpunkt gegen Fremde. Damit waren rund 64% aller Gewalttaten fremdenfeindlich orientiert ( VERFASSUNGS-SCHUTZBERICHT 2000, S. 24 ). Einen regionalen Schwerpunkt stellen hierbei die ostdeutschen Bundesländer dar. Dort konzentriert sich nach Aussage des VERFASSUNGSSCHUTZBERICHTES ( 2000, S. 18 ) auch die Hälfte des Personenpotentials rechtsextremer Skinheads und anderer gewaltbereiter Rechtextreme. Während 2000 der VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT einen Rückgang des Personenpotentials insgesamt verzeichnet hat, ist die Anza hl der gewaltbereiten Rechtsextremen in den ostdeutschen Ländern weiter gestiegen; die Ursache soll hierbei beim Zulauf zur rechten Skinheadszene liegen.
Nicht selten wird Rechtsextremismus als ein Problem von Jugendlichen dargestellt, welches in den Medien eine Diskussion über die Ursachen und Möglichkeiten der Bekämpfung von rechtsextremistischen Taten auslöst. Und die Zahlen des Verfassungsschutzberichtes scheinen das Bild der Öffentlichkeit zu bestätigen : Nach VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT ( 2000, S. 23 ) wurden gut 2/3 der Straftaten mit erwiesenem oder vermutetem rechtsextremistischen Hintergrund von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen. Als Ursachen werden hierbei eine Verschärfung der sozialen der psychischen Deprivation im unteren Drittel unserer Gesellschaft angeführt, die zum Entstehen von Rechtsextremismus beitragen; die logische Schlussfolgerung hieraus wäre, Rechtsextremismus als eine Reaktion der unteren Schichten zu deuten ( SCHACHT 1991, S. 155 ).
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Ein Blick in die Statistik des BKA 1 ( VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 1992, S. 82 f ) verdeutlicht aber, dass eine solche Schlussfolgerung dem Phänomen Rechtsextremismus nicht gerecht wird; anhand der Berufsstruktur von rechtsextremen Tätern bzw. mit vermutetem rechtsextremen Hintergrund lässt sich erkennen, dass 1992 43% der Täter Schüler, Studenten oder Auszubildende, 31 % Facharbeiter und Handwerker und 9 % Angestellte waren. Lediglich 9 % waren arbeitslos und 1 % ungelernte Arbeiter. Auch WILLEMS, ECKERT und WÜRZ stellten hierzu fest :
„Nach dem Ergebnis der Analyse stammen die Täter nicht vorwiegend aus deklassierten Randgruppen. Sie rekrutieren sich vielmehr aus unterschiedlichen Schichten und Berufsgruppen, überwiegend allerdings aus dem Arbeiter-
Infolgeder rechtsextremistischen Taten wie z. B. in Mölln und Hoyerswerda, kam es zu einer Vielzahl von fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Thema Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Jugendliche sowie entsprechende Vorschläge zur Bekämpfung der Phänomens Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit.
Daher möchte ich im folgenden Verlauf meiner Arbeit der Frage nachgehen, welche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen sowie individuellen Bedingungen rechtsextreme Einstellungen und rechtsextrem motivierte Gewalt begünstigen können. Hierbei werde ich im allgemeinen auf die Zielgruppe Jugendliche und im speziellen auf Skinheads eingehen. Rechtsextreme Einstellungen lassen sich nicht auf ein bestimmtes Milieu reduzieren; vielmehr stellten HELD u.a. ( siehe 3.3 ) fest, dass rechtsextreme Einstellungen von benachteiligten Jugendlichen offener als von nicht-benachteiligten Jugendlichen geäußert werden.
1 Abkürzung : Bundeskriminalamt
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Um aber beurteilen zu können, ob bei den Jugendlichen eine politische Motivation mit entsprechendem Weltbild besteht, ist es meines Erachtens notwendig, zunächst die Begriffe Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zu definieren sowie den allgemeingehaltenen Begriff „Jugendliche“ zu fassen.
Abschließend werde ich mich mit der bedeutsamsten sozialarbeiterischen Methode in der Arbeit mit Rechtsextremen, nämlich der „Akzeptierenden Jugendarbeit“ befassen. Dieser Ansatz sieht seine Zielgruppe unter anderem in jugendlichen rechten Cliquen. Nach WELP ( 1998, S. 345 ) ist die „Akzeptierende Jugendarbeit“ ein niederschwelliges Angebot, in welchem Jugendliche in ihren Alltagszusammenhängen und Cliquentreffs begleitet werden. Hier werde ich die Vor- und Nachteile des Konzeptes diskutieren.
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2. BEGRIFFSERLÄUTERUNG
2.1 RECHTSEXTREMISMUS
Obwohl kein einheitlicher Bergriff des Rechtsextremismus existiert, gibt es ein Vielzahl von Versuchen, grundlegende Elemente des Rechtsextremismus zu definieren. Ein Versuch stammt von POSSELT ( 1993, S. 100-122 ), der die Begriffe einzeln erklärt; der Autor geht davon aus, dass die zwei Grundelemente „Ungleichwertigkeit von Menschen“ und Gewaltakzeptanz bei Rechtsextremismus zusammenfließen. Die Grenze zwischen Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus wird von vielen Autoren durch die Gewaltbereitschaft bestimmt. So schreibt HEITMEYER ( 1995, S. 16 ) :
„Von rechtsextremistischen Orientierungen ist also vorrangig dann zu sprechen, wenn beide Grundelemente zusammenfließen, wenn also die strukturell gewaltorientierte Ideologie der Ungleichheit verbunden wird zumindest mit der Akzeptanz von Gewalt als Handlungsform.“
Auch der VERFASSUNGSSCHUTZ schreibt hierzu, dass „rechtsextremistische Ideologie [...] in nationalistischem und rassistischem Gedankengut [ wurzelt ]“ ( VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 1998, S. 10 ). Daher werde ich in den folgenden Abschnitten die Begriffe Rassismus und Nationalismus sowie Rechtsextremismus darstellen und, da auch von fremdenfeindlichen Taten gesprochen wird, Fremdenfeindlichkeit begrifflich darlegen.
Um mich dem Begriff Rechtsextremismus zu nähern, möchte ich zunächst den Begriff Rassismus festlegen, weil er die Grundlage der Definition von Rechtsextremismus bildet.
Rassismus liegt immer dann vor, wenn bestimmte körperliche Merkmale oder Eige nschaften qualitativ bewertet werden wie z. B. wenn Hautfarben Rückschlüsse auf geistigen Potenzen geben sollen.
Es wird zwischen genetischen Rassismus ( gelerntes Verhalten wird naturali- siert, d. h. als angeboren behauptet ) und kulturellem Rassismus ( nämlich Le-
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bensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche anderer negativ zu bewerten ) unterschieden. Beide zielen auf die Ausgrenzung von anderen ab. Der Rassismus des Ethnopluralismus liegt darin, dass keine Vermischung von Menschen, die unterschiedlichen Kulturen angehören, stattfinden soll. Hierbei wird eine Trennung aller Ethnien gefordert, welches zur Herstellung und Bewahrung einer nationalen Identität führen soll. Hierbei wird deutlich, dass eine Ungleichheit der Menschen vorausgesetzt wird. Kulturell e rworbene Unterschiede werden nicht toleriert und sind unveränderbar und somit etwas von der Norm abweichendes, negatives oder abartiges.
Rassismus koppelt bestimmte Merkmale von Menschen mit bestimmten Eigenschaften. Hieraus lässt sich der Schluss ziehen, dass durch „Erbgut“ einer „Rasse“ eine prinzipielle Unveränderbarkeit ergibt; somit gibt es eine unveränderliche Überlegenheit und Unterlegenheit einer Ethnie.
Nationalismus ist eine übersteigerte Liebe zum eigenen Land, wobei das eigene Volk über alle anderen gestellt wird und eine ganze Hingabe des einzelnen für dieses Volk fordert. Damit verbindet sich der übersteigerte Anspruch auf Selbstbehauptung, Exklusivität und Überlegenheitsgefühl gegenüber anderen Nationen. Hierbei werden die Interessen des eigenen Volks überbetont und eine Annäherung zwischen den Völkern verhindert. Politisch bedeutet dies, dass eine parlamentarische Demokratie abgelehnt wird
Nach POSSELT liegt Rechtsextremismus immer dann vor, wenn die Grundelemente „Ungleichwertigkeit von Menschen“ und Gewaltakzeptanz zusammenfließen. Die Ungleichwertigkeit von Menschen bildet hierbei das zentrale, integrierende Kernstück rechtsextremer Ideologien. Dies drückt sich unter anderem durch
• Rassistische Sichtweisen/Fremdenfeindlichkeit
• Behauptung „natürlicher Hierarchien“ ( Soziobiologie )
• Betonung „des Rechtes des Stärkeren“
aus.
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Bezüglich der Gewaltakzeptanz werden folgende Aspekte hervorgehoben :
• Betonung autoritärer und militärer Umgangsformen und Stile
• Ablehnung demokratischer Regelungsformen von sozialen und politischen Konflikten
• Betonung des alltäglichen „Kampfes ums Dasein“
STÖSS ( 1989, S. 19 ) formuliert in seiner Definition Rechtsextremismus als Demokratiefeindlichkeit, in dessen Folge Freiheits- und Gesundheitsrechte des Menschen negiert werden. Das gesellschaftliche Leitbild der Rechtsextremen geht von einer „natürlichen Ordnung“ der entsprechenden Volksgemeinschaft aus. Infolge dessen verschmelzen Volk und Staat zum Reich, welche dann eine „Einheit“ bilden, an dessen Spitze ein Führer steht. Noch 1989 ging STÖSS davon aus, dass sich in der Regel zunächst das rechtsextreme Bewusstsein bilde, aus dem sich dann erst das entsprechende Verhalten ( z. B. politische Aktivität ) erwachse. Man bezeichnet dies daher als einen latenten und manifesten Rechtsextremismus. In Bezug auf Jugendliche hat sich diese Auffassung in den 90er Jahren verändert, nachdem sich zeigte, dass der Weg von Jugendlichen zu rechtsextremer Orientierung und fremdenfeindlicher Gewalt nicht in erster Linie über ideologische Verführung verläuft. Vielmehr erfährt eine bereits vorhandene Gewaltbereitschaft erst in bestimmten Jugendszenen ihre Begründung und ideologische Ausrichtung ( BÖLTING 1997, S. 74 ).
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2.2 RECHTEXTREME ORIENTIERUNGEN BEI JUGENDLICHEN
Der Begriff „rechtsextreme Orientierungen“ wurde im Zusammenhang mit der von HEITMEYER u.a. ( 1987 ) durchgeführten Untersuchung eingeführt und bezeichnet Einstellungen und Verhalten jugendlicher Menschen, bei denen sich die Ungleichheit der Menschen und Gewaltakzeptanz mischen. Somit ist nicht ausschließlich die selbst ausgeübte Gewalt gemeint, sondern z. B. auch die Ablehnung von rationaler Auseinandersetzung, Ablehnung demokratischer Prinzipien oder die Betonung autoritärer und militärer Umgangsformen.
Wie eine Untersuchung von WILLEMS ( siehe auch 3.1.2 ) darlegt, wurden die meisten Straftaten in den 90er Jahren von Jugendlichen begangen, die nicht in rechtsextremen Gruppen organisiert waren. Die Untersuchung von HEITMEYER u.a. mit jugendlichen Haupt-, Realschülern und Gymnasiasten kam zu dem Ergebnis, dass bei 16,2% der Jugendlichen „Ungleichsideologien“ und eine gewisse Gewaltakzeptanz zusammenflossen. Sie wurden mithin als „rechtextrem orientiert“, was nicht mit rechtextrem gleichgesetzt werden darf, eingestuft. Dies bedeutet nach der Studie, dass die Anfälligkeit zur Annäherung an rechtsextreme Gruppen für diesen Teil der Jugendlichen besonders hoch sei, da Übereinstimmungen in den als zentral benannten Positionen schon vorliegen oder zumindest herstellbar seien.
16,2% rechtsextrem orientiert- das bedeutet, dass sich die Jugendlichen im Durchschnitt nicht von der gesamten Bevölkerung unterscheiden ( BÖLTING 1997, S. 185 ).
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2.3 FREMDENFEINDLICHKEIT
Neben dem programmatischen Rassismus gibt es eine Ablehnung von Fremden, die als Fremdenfeindlichkeit bezeichnet wird und in dem Überlegenheitsgefühl des eigenen Volkes begründet ist. Fremdenfeindlichkeit bzw. Ethnopluralismus und Rassismus gehen von der Überlegenheit und Höherwertigkeit und damit einer gerechten Unterordnung der Minderheit aus. Fremdenfeindlichkeit geht davon aus, dass das Ungleichverhältnis von Gruppen in der Überlegenheit der eigenen Kultur begründet ist. Rassismus geht hierüber sogar noch hinaus und begründet es mit der Überlegenheit des Erbgutes. Damit ist prinzipiell keine Veränderung der behaupteten Ungleichheit und Ungleichwertigkeit möglich.
Hierbei ist entscheidend, dass nicht Wahrnehmung von Unterschiedlichkeit, sondern der Gebrauch des Unterschiedes zum eigenen Vorteil und als Waffe gegen das Opfer, bedeutsam für Fremdenfeindlichkeit und Rassismus ist.
Soziale Vorurteile beschränken sich hierbei nicht nur auf eine andere Staatsbürgerschaft, sondern auch auf Sozialmerkmale wie der ethischen Herkunft, religiösen Orientierung oder kultureller Lebensformen. Die Fremdenfeindlichkeit lässt sich in drei Formen unterscheiden : In der Gesellschaft sind Fremdheitsgefühle weit verbreitet, die sich in abwertenden Vorurteilen und distanzierten Verhalten gegenüber Fremden ausdrücken, während Fremdenangst von Konkurrenzgefühlen und Abwehrverhalten bestimmt werden sowie dem ausgeprägten Fremdenhass, der durch pauschales Freund-Feind-Denken gekennzeichnet ist ( BÖLTING 1997, S. 38 ).
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2.5 GEWALTBEREITE RECHTSEXTREME
In der Begriffserläuterung in 2.1 wurden als wesentliche Merkmale von Rechtsextremismus Ungleichsheitideologien und Gewaltakzeptanz bestimmt. Auch der Verfassungsschutz trennt beim Rechtsextremismuspotential zwischen „subkulturell geprägte und sonstige gewaltbereite Rechtsextremisten“, Neonazis, Parteien und sonstige Organisationen. Festzustellen ist, dass die Gruppe der gewaltbereiten Rechtsextremisten im Vergleich zu 1998 um 10% von 8.2000 auf 9.000 Personen gestiegen ist ( VERFASSUNGSSCHUTZBE-RICHT 1999 ). Dabei ist zu berücksichtigen, dass zu diesem Personenkreis auch diejenigen Rechtsextremisten gezählt werden, die selbst keine begangen haben, sie aber befürworten. Dabei macht die Skinheadbewegung ca. 85% dieser Gruppe aus.
Der Verfassungsschutz unterteilt Straftaten mit erwiesenem oder vermutetem rechtsextremen Hintergrund in Gewalttaten 2 und sonstige Straftaten 3 , wobei im Vergleich der absoluten Zahlen die Gewalttaten insgesamt ( 998 ) deutlich niedriger sind als sonstige Straftaten ( 14.953 ).
Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass eine Vielzahl von Straftaten nicht vom Verfassungsschutz aufgenommen werden. Hierzu der stellvertretende Leiter des Bundeskriminalamtes, Bernhard FALK :
„Die Straftaten liegen deutlich höher als ausgewiesen. So werden fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten nur teilweise als rechtsextremistisch gewertet. Vor allem bei Körper-
2 Tötungsdelikte,versuchte Tötungsdelikte, Körperverletzung, Brandstiftung, Herbeiführen
einer Sprengstoffexplosion, Landfriedensbruch
3 Sachbeschädigungen, Nötigung/Bedrohung, Verbreiten von Propagandamaterial und
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Störung der Totenruhe und
andere Formen der Schändigung jüdischer Friedhöfe und G edenkstätten, andere Straftaten,
insbesondere Volksverhetzung
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Da wahrgenommer Rechtsextremismus in der Öffentlichkeit häufig mit Gewalt verbunden ist, ist eine Klärung des Begriffs „Gewalt“ unumgänglich. Hierbei wird zwischen physischer, struktureller, kommunikativer und kultureller Gewalt unterschieden.
Physische Gewalt oder auch personale oder direkte Gewalt wird von Einzelpersonen oder Gruppen angedroht und ausgeübt. Diese Form der Gewaltanwendung richtet sich gegen Personen oder Sachen. Diese Definition von Gewalt ist die, die gemeinhin unter „Gewalt“ verstanden wird wie zum Beispiel Körperverletzung, Überfall, aber auch Sachbeschädigung, Mord und Folter werden hierunter verstanden ( FREISLEBEN 1993, S. 25 ).
Der Begriff strukturelle Gewalt ist durch GALTUNG geprägt und definiert Gewalt folgendermaßen :
„Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle
Strukturelle Gewalt hat im Gegensatz zur personalen Gewalt keinen erkennbaren Akteur, der direkt schadet. Vielmehr ist die Gewalt in gesellschaftliche Strukturen eingebaut, die ungleiche Machtverhältnisse und Lebenschancen schaffen. Dies lässt sich beispielhaft an der ungleichen Ressourcenverteilung wie den Bildungschancen und der Einkommensverteilung darstellen. Sie sind die Grundlage für eine soziale Ungleichheit. Die indirekte Gewalt drückt sich damit durch Verhältnisse aus. Sie ist gegen ganze Gruppen der Gesellschaft gerichtet und hat sich durch die Struktur der Gesellschaft entwickelt und wird durch sie aufrecht erhalten.
Kommunikative Gewalt lässt sich in zwei Bereiche teilen: SCHMITZ formuliert ausgeübte kommunikative Gewalt als Ziel, „verbal/nonverbal [ den ] Willen des anderen zugunsten eigener Interessen zu brechen, ohne dass der
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eigene Standpunkt dabei geschwächt wird“. Hierbei werden andere Personen beleidigt, mundtot gemacht und erniedrigt.
Als einen weiteren Bereich kommunikativer Gewalt bezeichnet der Autor Wortschöpfungen, die Kriegs- und Gewaltvokabular verherrlichen oder verniedlichen wie zum Beispiel „Ethnische Säuberungen“ als Bezeichnung für Massaker, Vergewaltigungen und Folter.
So hat nach einer Umfrage an Hamburger Schulen zufolge die verbale Gewalt wie „anmachen“ und beleidigen unter allen Gewaltformen in den letzten Jahren um 61,5% zugenommen ( SCHMITZ 2000, S. 55 f ).
Als ein weiterer Aspekt des Gewaltbegriffes hat GALTUNG 1990 eine Differenzierung der strukturellen Gewalt vorgenommen. Aspekte einer Kultur, „die geeignet sind, direkte oder strukturelle Gewalt zu stützen oder zu legitimieren“ bezeichnet der Autor als kulturelle Gewalt ( DOMINIKOWSKI/ESSER 1993, S.30 ). So stellen u.a. Weltreligionen und Weltanschauungen kulturelle Gewalt dar, die Unterdrückung von Frauen, Diskriminierung von Minderheiten, Rassismus und Nationalismus begründen. ESSER bezeichnet Ausländerfeindlichkeit und Rassismus als ein bedeutendste Element von kultureller Gewalt.
Als gewaltbereit werden Personen bezeichnet, wenn sie aufgrund verschiedener Faktoren Gewalt ausüben. Auslösende Faktoren können fast unbegrenzt aufgeführt werden, meistens werden aber Gewalterfahrungen in der Familie zuerst angeführt. HOFFMANN-LANGE u.a. ergänzt hierzu aber, dass Gewaltbereitschaft stark von allgemeinpolitischen Rahmenbedingungen und situationsspezifischen Faktoren abhängt ( HOFFMANN-LANGE 1993, S. 10 ).
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3. RECHTSEXTREMISMUS-EIN JUGENDPHÄNOMEN ?
3.1 JUGENDPHASE
In der Einleitung wies ich bereits darauf hin, dass Jugendliche an 2/3 der Straftaten gegen Fremde beteiligt sind. Der größte Anteil der Straftaten hierbei bilden Körperverletzungen ( VERFASSUNGSCHUTZBERICHT 2000, S. 23 ). Ist damit ( Rechts- ) Extremismus ein Jugendproblem ?
PREISER (1997, S. 1077 ) stellte hierzu fest, dass Extremismus sich nicht auf das Jugendalter beschränkt, aber seine gewalttätigen Varianten doch eher dem Erwachsenenalter zuzuordnen sind. Dies löst die Frage nach der begrifflichen Fassung der „Jugend“ aus.
Rein statistisch lässt sich die Lebensphase aufgrund seines biogenetischen Reifungsprozesses zwischen dem 12.-25. oder 14.-27. Lebensjahr festlegen. Viel entscheidender und schwieriger ist die Bestimmung derjenigen Fak-toren, die diese Zeitspanne in einer konkreten historischen Gesellschaftsformation mit ihrem spezifischen kulturellem Überbau wesentlich ausmachen. Ein weiteres Problem bei der Fassung des Begriffs „Jugend“ ergibt sich aus der Tatsache, dass Bestimmungsversuche vorwiegend von Erwachsenen und nicht von den Jugendlichen selbst unternommen werden. TENBRUCK kommentiert dies folgendermaßen :
In jedem Fall konstruiert man [...] die Jugend als den Zustand des einzelnen jungen Menschen : seine Stellung auf der Stufenleiter der sozialen Garde und die damit für ihn als einzelnen gesetzten Probleme sollen das ausmachen, was wir Jugend nennen. Die entscheidende soziologische Tatsache, dass Jugend nur von den charakteristischen sozialen Gruppen her verstanden werden kann,
Arbeit zitieren:
Katrin Klemme, 2001, Sozialpsychologische Analyse zu rechtsextremen Einstellungen in Bundesrepublik Deutschland im 21. Jahrhundert unter Berücksichtigung des sozialen Wandels und Wohlstands und dessen Anforderungen an die soziale Arbeit mit Rechtsextremen, München, GRIN Verlag GmbH
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Katrin Klemme hat den Text Sozialpsychologische Analyse zu rechtsextremen Einstellungen in Bundesrepublik Deutschland im 21. Jahrhundert unter Berücksichtigung des sozialen Wandels und Wohlstands und dessen Anforderungen an die soziale Arbeit mit Rechtsextremen veröffentlicht
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