Das Recht der digitalen Kabelverbreitung von bundesweiten Fernsehprogrammen
Der Begriff der Weiterverbreitung umfasst die inhaltliche unveränderte Verbreitung der innerhalb oder außerhalb eines Landes veranstalteten Rundfunkprogramme durch technische Übertragungswege. Diese können terrestrische Frequenzen, Kabel oder Satellit sein. Die Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen kann bundesweit oder landesweit erfolgen. Bundesweit verbreitet ist ein Rundfunkprogramm dann, wenn die in Anspruch genommene Verbreitungstechnik geeignet ist, das Programm in allen Ländern in die vorhandenen Kabelnetze einzuspeisen 1 . Rundfunkprogramme, die gezielt nur in ein einzelnes Bundesland oder einige Bundesländer verbreitet werden, werden hier nicht behandelt. Diese werden ausschließlich nach landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Maßgebliches Kriterium bei der Weiterverbreitung ist das Zugänglich machen eines Programms für die Allgemeinheit 2 .
In der Bundesrepublik ist die Programmverbreitung über Kabel von größerer Relevanz als die terrestrische Ausstrahlung und der Weg via Satellit 3 . Seit den so genannten Kabelpilotprojekten in den 80er Jahren, als erstmals eine Vielzahl an Programmen angeboten wurde durch die Einführung des privaten Fernsehens und als die Verkabelung als ein Weg aus der Frequenzknappheit bei den terrestrischen Sendern erschien, entwickelte sich das Kabel sowohl für das öffentlich-rechtliche als auch für das private Rundfunk zum unverzichtbaren Verbreitungsweg 4 . Inzwischen sind in der Bundesrepublik fast 50% aller Haushalte an das Kabel angeschlossen und der Durchschnittsdeutsche kann zwischen 35 verschiedenen Sendern wählen. Damit wurde Deutschland in den letzten Jahren zu dem Fernsehmarkt mit dem umfangreichsten Programmangebot der Welt.
Nun steht die Medienpolitik vor einer neuen Herausforderung 5 . Mit der globalen Einführung digitaler Übertragungs techniken werden weitere Ressourcen für die Übertragung weiterer Programmsender geschaffen. Man berichtet über das „digitale Zeitalter“ und lässt damit eine umwälzende Auswirkung der Allgemeinheit vermuten. Somit ist es nicht erstaunlich, dass sich eine ho he Anzahl von
1 Vgl. Vgl. Harstein, Reinhard/ Ring, Wolf-Dieter u. a. Kommentar zu §52 RfStV Rdz.11. 2 Vgl. Ricker, Reinhard / Schiwy, Peter 1997, S. 445.
3 Vgl. Hesse, Albrech 2003, S. 272.
4 Vgl. ARD- Jahrbuch: http://db.ard.de/abc/main.index_abc.
5 Vgl. Hege, Hans 1995, S. 7.
Das Recht der digitalen Kabelverbreitung von bundesweiten Fernsehprogrammen
Kommissionen, Verbänden und Ausschüssen mit den Umständen sowie die Folgen der neuen Techniken auseinandersetzt.
Die derzeitige Umstellung der Kabelnetze in der Bundesrepublik auf Digitaltechnik führt zu strukturellen und zu ökonomischen Veränderungen der Verhältnisse im Kabelbereich. Auch in rechtlicher Hinsicht wirft der Einsatz digitaler Technik eine ganze Reihe von Problemen auf, die einen Regelungsbedarf auslösen 6 . Das Medienrecht steht vor der Aufgabe, die Grundprinzipien der Rundfunkfreiheit unter veränderten technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu konkretisieren. Alte Regelungen werden abgebaut, während neue erforderlich werden 7 .
Diese Problemstellungen und die dazu mittlerweile entwickelten Lösungsansätze sind hier zu b eschreiben und zu kommentieren. Es ist allerdings ein äußerst komplexes Sachgebiet. Deshalb werden in den folgenden Ausführungen nur diejenigen Rechtsprobleme angesprochen, die für das digitale Fernsehen besonders charakteristisch sind. Nicht behandelt werden etwa Aspekte des Jugendschutzes, des Datenschutzes oder der Kontrolle von Werbung und Sponsoring.
Kapitel 2 behandelt die technische Problematik und der Unterschied zwischen digitale und analoge Rundfunksignale. Im Kapitel 3 werden ausgewählte Proble mbereiche wie Multiplexing, Navigationssysteme, Conditional Access und Zusatzgeräte behandelt. Dadurch sollen die technischen Herausforderungen und die damit verbundenen rechtlichen Probleme im Züge der Digitalisierung erläutert werden. Nachdem die konkreten Problembereiche festgestellt sind, beschäftigt sich Kapitel 4 mit der Zuständigkeit, Kompetenzverteilung und Aufgaben des Rundfunk- und Medienrechts. Zum Schluss wird der Stand der Entwicklung der Digitalisierung im Kabelnetz zusammenfassend kommentiert werden.
6 Vgl. Hesse, Albrecht 2003, S. 285; Vgl. Hirschle, Thomas/ Hamann, Andreas S. 293.
7 Vgl. Hege, Hans 1995, S. 7.
Das Recht der digitalen Kabelverbreitung von bundesweiten Fernsehprogrammen
2. Unterscheidung zwischen digital und analog
Der Fortschritt bei der Digitalisierung von Rundfunksignalen liegt in der Datenreduktion und –Kompression und erlaubt die Übertragung von 6 bis 10 digitalen Fernsehprogrammen auf der selben Bandbreite wie ein herkömmliches analoges Fernsehprogramm 8 . Dazu ermöglicht die Digitalisierung eine Verbindung bisher getrennter Medien und führt gleichzeitig auch zu einer inhaltlichen Vernetzung zwischen den Diensten und damit zu einer stärkeren Individualisierung der Kommunikation 9 . Schließlich erleichtert die Digitalisierung die Verschlüsselung von Programmen, die erforderlich ist, um Diensten gegen Entgelt (z.b. Pay-TV) anbieten zu können 10 .
Rein technisch gesehen unterscheidet sich Digitaler Rundfunk in verschiedener Hinsicht vom herkömmlichen analogen Rundfunk 11 . Digital und analog bedeutet völlig unterschiedliche Signalformen und bezieht sich nur auf die Technik der Übertragung 12 . Digital werden nur Daten übertragen, nicht Texte, Töne oder bewegte Bilder 13 . Für das Sehen und Hören bedarf es stets analoger Signale – d.h. zur Übertragung der ursprünglich analogen Bild- und Tonsignale durch digitale Signale bedarf es zuerst einer Analog-Digital-Umsetzung. Nach der Übertragung ist dann eine Digital- Analog-Umsetzung erforderlich, da für Auge und Ohr analoge Signale benötigt werden 14 .
Daraus wird es ersichtlicht, dass der Weg vom Veranstalter zum Rezipienten beim digitalen Fernsehen deutlich länger als analogen ist. Die Programmverbreitung ist nur mit Hilfe zusätzlicher Vertriebsstufen möglich, die zugleich zusätzliche Hürde bedeuten und damit eine Gefährdung für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung darstellen 15 .
8 Vgl. Thierfelder, Jörg 1999, S. 6f.
9 Vgl. Hesse, Albrecht 2003, S. 285.
10 Vgl. Hege, Hans 1995, S. 11.
11 Vgl. Hesse, Albrecht 2003, S. 285.
12 Vgl. Freyer, Ulrich : www.alm.de/index2.htm 13 Vgl. Hege, Hans 1995, S. 9.
14 Vgl. Freyer, Ulrich: www.alm.de/index2.htm 15 Vgl. Hesse, Albrecht 2003, S. 297.
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Snejana Iovtcheva, 2003, Das Recht der digitalen Kabelverbreitung von bundesweiten Fernsehprogrammen., Munich, GRIN Publishing GmbH
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