Die folgende Arbeit stützt sich primär auf das Buch von Löffler, Martin: „Pressrecht“. 2 Auflage, 1969. Ziel der Arbeit ist es die Ursprünge der Pressefreiheit von der Antike, bis hin zur heutigen Entwicklung der Presse in der Bundesrepublik zu verfolgen. Orientiert an die historischen Entwicklungen, soll die wechselhafte Geschichte der Presse und der Freiheit der Presse geschildert werden.
Das Presserecht unterlag über die Jahrhunderte einen ständigen Wandel. Verstanden in erster Linie als Abwehrrecht gegen den Staat, musste das Recht zur Pressefreiheit einen langen und steinigen Weg gehen und sich gegen viele einschränkende Maßnahmen wie Zensur, Lizenzzwang und Sonderbesteuerungen durchschlagen, bis die Pressefreiheit erst 1949 in Art 5, Abs.1 des Grundgesetzes verankert wurde und damit durch die Verfassung garantiert ist.
2. Die Anfänge in der Antike
In der Antike bestand bereits ein blühender Buchhandel mit den Zentren Athen, Alexandria und Rom. Vervielfältigungsfirmen ermöglichten durch gleichzeitiges Diktieren an zahlreiche Schreiber die Herstellung größerer Buchauflagen, die in der ganzen damaligen Welt verbreitet wurden. Bereits Alexander der Große ließ die neuesten Nachrichten sammeln und auf Papyrusrollen niederschreiben. Diesem Vorbild folgten auch die Römer. Nach Vorbild von Alexandria wurde in Rom die erste Staatsbibliothek errichtet. In eine „römische Staatszeitung“, die im ganzen Imperium verbreitet wurde, erschienen regelmäßig amtliche Bekanntmachungen.
Die antiken Autoren kannten keinen Urheberechtschutz. Ihre Werke waren ungeschützt. Ein Presserecht wurde auch nicht entwickelt. Die Redefreiheit wurde als das Recht des freien Bürgers verstanden. Das Recht auf Meinungsfreiheit wurde nach griechischem Vorbild in der römischen Republik sogar gesetzlich Anerkannt. Lediglich in Bestimmungen zum Schutze des römischen Ehrgefühls, hatte der Beleidigte einen Anspruch auf Bußgeld. Im Jahre 411 v. Chr. fand in Athen eine erste bekannte Verbrennung von Büchern des Philosophen Protagoras, der sich kritisch gegen die
etablierten Vorstellungen von den Göttern geäußert hatte. Dieses Akt soll aber nur zur Protest gedient haben und blieb eine Ausnahme.
Die antike Freiheit fand ihren Ende, als das Christentum unter Konstantin 324 n. Chr. zur Staatsreligion erhoben wurde. Seitdem wurden alle nichtchristlichen Schriften einer harten Verfolgung ausgesetzt.
3. Das kirchliche Mittelalter
Die christliche Freiheitsgedanke unterschied sich grundlegend vom Freiheitsbegriff der Antike. Freiheit bedeutete nach christlichem Verständnis die Befreiung der Seele von der Sünde. Demzufolge war das christliche Freiheitsbegriff mit sozialer und politischer Unfreiheit durchaus vereinbart.
Jede Abweichende religiöse oder wissenschaftliche Anschauung wurde durch die Kirche überwacht und verfolgt. Diese Intoleranz gegenüber Andersdenkenden führte zu einer jahrhundertelanger Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Durch die Einführung der Inquisition durch Papst Lucius III in 1184 n. Chr. wurden alle als „ketzerisch“ erklärten Schriften vernichtet und die Autoren zum Feuertod verurteilt. Man ging viel weiter, indem man mittels Folter sogar die geheimen Gedanken erzwungen wollte und somit nicht nur die freie Meinungsäußerung, sondern auch die Denkfreiheit einzuschränken versuchte.
Zur Zeiten der Reformation richtete sich die Hauptaufmerksamkeit der Inquisitoren auf die Anhänger der Lehre Martin Luthers. Seine vor allem vom Papst und vom römischdeutschen Kaiser als ketzerisch verstandenen Schriften sowie später auch seine in Eisenach entstandene Bibel-Übersetzung sollten vernichtet werden.
Die von der Inquisition ausgeübte Nachzensur reichte zu dieser Zeit völlig aus, um die wenigen handschriftlich hergestellten Werke kontrollieren zu können.
Das Zeitalter der Presse begann für den europäischen Kulturkreis mit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Metallettern durch Johannes Gutenberg in Mainz um 1450. Die Drucktechnik war älter und auch in anderen Kulturkreisen bekannt. Jedoch fand erst die Vervielfältigung von Druckerzeugnissen auf der Grundlage von Gutenbergs Technik großräumige Ausbreitung. Durch verbilligten und beschleunigten Buchdruck, wurden die Schriften zu einem Massenkommunikationsmittel.
Die kirchliche Nachzensur reichte gegenüber der Flut von Druckerzeugnissen nicht mehr aus. Um sich an der technischen Massenvervielfältigung anpassen zu können, ging man von der Nachzensur zur Vorzensur über. Von nun an durfte keine Druckschrift ohne vorher erteilte bischöfliche Erlaubnis hergestellt und verteilt werden. Die Schriften wurden sorgfältig geprüft und mussten den Druckerlaubnis, den Namen und Vornamen sowie den Wohnort des Druckers tragen. Als Geburtstunde der Vorzensur wird das Jahr 1486 bezeichnet, als durch eine Verordnung von 4. Januar 1486 der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg eine gesetzliche Zensurkommission für seine Erzdiözese einsetzte.
Trotz intensiver Bemühungen und Einführung der Vorzensur im gesamten Bereich der Kirche, konnte die Flut der Bücher jedoch nicht aufgehalten werden. Um die Katholische Allgemeine Lehre zu schützen, wurde auch der Staat zu Hilfe gerufen. Es folgten mehreren staatliche Presseverordnungen, darunter das „Wormser Edikt“ von 1521, nach dem Luthers Bücher verbrannt werden sollten und den „Nürnberger Reichsabschied“ von 1524 gegen Schmähschriften und Schandegemälde. Der „Augsburger Reichsabschied“ von 1530 verpflichtete die Reichsfürsten, dafür zu sorgen, dass „nicht Neues in Sachen des Glaubens in ihren Fürstentümern gedruckt, feilgehalten oder verkauft werde“.
Jedoch waren auch diese gesetzlichen Maßnahmen zum Scheitern verurteilt, nicht zuletzt weil die selbständigen Territorialgewalten selbst am Druckgewerbe gut verdient haben.
Während die Erfindung Gutenbergs als teuflisches Werk im deutschen Reich verurteilt wurde, wurde sie in Frankreich mit besonderer Freude aufgenommen. Paris hatte die Bedeutung einer Weltuniversität und der Bedarf nach Bücher war groß. Die Vorzensur
wurde von der theologischen Fakultät in Paris übernommen und diente in Frankreich nicht nur zur Schutz der kirchliche Lehre, sondern auch zur Sicherung der königlichen Autorität und der staatlichen Ordnung.
5. Die Aufklärung
Bis zur Beginn des 17. Jahrhunderts hatte es sich bei der Presseerzeugnissen lediglich um unregelmäßig erscheinende Druckwerke, zumeist Flugblättern und anderen Anzeigeschriften, gehandelt. Im 16. Jahrhundert erschien, als Vorläufer einer regelmäßig, periodischen Zeitung, die früheste periodisch veröffentlichte Publikation – die Messrelation. Die Messrelationen wurden meis t zu Verkaufsmessen zwei oder drei Mal im Jahr herausgegeben und enthielten chronologisch geordnete, überwiegend nachrichtenartige Berichte. Zeitungen sind erst etwa 150 Jahre nach der Erfindung Gutenbergs entstanden. Die ältesten bisher bekannt gewordene stammen aus dem Jahre 1609 „Die Straßburger Relation“ und der „Aviso“ aus Wolfenbüttel.
Während der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts erschienen die ersten Zeitschriften, die neben Nachrichtentext auch wissenschaftliche Inhalte behandelten. Die Zeitschriften erfuhren dann eine raschere Entwicklung als die Zeitungen, da sie weit weniger einer Zensur ausgesetzt waren.
Während des 17. Jahrhunderts erschienen auch die ersten Intelligenzblätter, auch Anzeigeblätter genannt. Begründer dieser Anzeigenpresse war der französische Arzt Theophraste Renaudot, der in Paris eine Vermittlungsagentur betriebt. Um ein breites Publikum zu erreichen wurde sehr schnell auch Nachrichtentext in den Anzeigeblätter aufgenommen. Der Staat erkannte schnell den fiskalischen Nutzwert dieser Zeitschriftenform und reagierte schnell mit einen Intelligenzzwang. Um eine höhere Auflage zu sichern wurden durch den Intelligenzzwang viele Berufe, wie Ärzte und Beamten gezwungen, diese Intelligenzblätter zu abonnieren. Gleichzeitig wurden viele Gewerben gehalten, ausschließlich im offiziellen Intelligenzblatt zu annoncieren.
Einen größeren Einfluss besaßen die „moralischen Wochenschriften“. Getreu der Idee der Aufklärung haben diese Schriften eine sittlich- moralische Erziehung des
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Snejana Iovtcheva, 2003, Historische Entwicklung der Pressefreiheit, Munich, GRIN Publishing GmbH
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