Die Studienarbeit wurde im Rahmen des Schwerpunktstudiums im Bereich "Wirtschaft und Steuern" an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg erstellt und befasst sich mit dem Anschleichen an börsennotierte Aktiengesellschaften insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Meldepflichten des WpHG. Ausgehend von dem Beispiel Schaeffler/Continental werden Möglichkeiten eines verdeckten Beteiligungsaufbau aufgezeigt und in das neue Melderegime eingeordnet. Darauf aufbauend erfolgt die Analyse und Einordnung der neuen Meldetatbestände, um den Paradigmenwandel in der Beteiligungstransparenz aufzuzeigen. Schließlich werden mögliche Auswirkungen auf die Übernahmepraxis vorgestellt.
Gliederung:
A. Einleitung
B. Insiderrechtliche Bewertung im Rahmen öffentlicher Übernahmen
I. Öffentliche Übernahmen nach dem WpÜG
II. Das Institut des Anschleichens
III. Ad-hoc-Publizität, § 15 WpHG
1. Abgrenzung von § 15 WpHG und § 10 WpÜG
2. Vereinbarkeit des Anschleichens mit § 10 WpÜG
a. Entscheidung i.S.v. § 10 WpÜG
aa. Abschluss des Entscheidungsprozesses
bb. Entscheidung durch Anschleichen
b. Folgerung
IV. Verbot des Insiderhandels, § 14 WpHG
1. Erwerb von Insiderpapieren, § 14 I Nr. 1 WpHG
a. Entschluss über Erwerb von Aktien
b. Entschluss über spätere Übernahme nach begonnenem Stakebuilding
c. Nicht öffentlich bekannte Tatsachen über Zielgesellschaft
d. Überschreiten der Meldeschwellen gem. §§ 21 ff. WpHG
2. Weitergabe / Erwerb durch Dritte, § 14 I Nr. 1 bzw. Nr. 2 WpHG
V. Ergebnis der insiderrechtlichen Untersuchung
C. Umgehung kapitalmarktrechtlicher Meldepflichten
I. Entwicklung und Bedeutung kapitalmarktrechtlicher Meldepflichten
II. Anschleichen unter Beachtung der Meldepflichten
1. Tatbestände der Meldepflichten nach altem Recht
a. Halten von Stimmrechten (§ 21 WpHG)
b. Zurechnung von Stimmrechten (§ 22 I WpHG)
c. Nichtberücksichtigung von Stimmrechten (§ 23 WpHG)
d. Halten von Finanzinstrumenten (§ 25 WpHG)
2. Umgehungsmöglichkeiten
a. Optionen mit Physical Settlement
aa. Zurechnung der Call-Option über § 22 I Nr. 5 WpHG
bb. Call-Option als Finanzinstrumente nach § 25 I S. 1 WpHG
cc. Zurechnung bei Put-Optionen
b. Paketerwerb durch bedingte Aktienkaufverträge / Undertaking to Tender
c. Beteiligungsaufbau unter Einschaltung Dritter
aa. Handelsbestand einer Bank, § 23 I Nr. 1 WpHG
bb. Wertpapierleihe und Repos
cc. Acting in Concert, § 22 II WpHG
d. Derivate mit Cash Settlement
aa. Funktionsweise von Barausgleichsderivaten
bb. Für Rechnung halten, § 22 I S. 1 Nr. 2 WpHG
cc. Finanzinstrumente, § 25 WpHG
dd. Acting in Concert, § 22 II WpHG
e. Fazit
III. Erweiterung der Beteiligungstransparenz nach neuem Recht
1. Mitteilungspflicht für Instrumente mit Erwerbsrecht (§ 25 WpHG)
2. Mitteilungspflicht für Instrumente mit Erwerbsmöglichkeit (§ 25a WpHG)
a. Meldeschwellen und Berechnungsgrundlage (§ 25a II WpHG)
b. Aggregation von Stimmrechtsanteilen
D. Schlussbetrachtung
I. Auswirkungen auf die Übernahmepraxis
1. Optionen mit physischem Settlement
2. Equity Swaps und ähnliche Barausgleichsderivate
3. Wertpapierleihe und Repo-Geschäft
4. Bedingte Aktienkaufverträge
5. Sonstige Fälle
II. Fazit
Literaturverzeichnis
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