Inhaltsverzeichnis
0. Einführung. 1
0.1 Begriffsklärung 3
0.2 Aufbau 3
1. Schritte zum Konvent. 4
1.1 Erste Sitzung. 6
2. Zielsetzung des Konvents 7
2.1 Der Auftrag von Laeken 7
2.2 Ziel „Verfassungsvertrag“ 8
Ein geschlossenes Dokument 9
Konsenspapier 10
3. Organisation und Prozesse des Konvents 11
3.1 Vorsitz und Repräsentation. 11
3.2 Verlauf, Prozesse, Agenda Setting und Ergebnisfindung. 12
Anh örungsphase. 13
Reflexionsphase. 15
Vorschlagphase.......................................................................................... 17
Phase der Nachbesserung 20
4. Beitrittskandidaten: Zwischen Mitsprache und Machtlosigkeit 21
4.1 Vertretung der Beitrittskandidaten im Konvent 21
4.2 Positionen der Beitrittskandidaten. 22
Ausgangspositionen ausgewählter Beitrittskandidaten. 23
4.3 Einflussnahme 25
5. Ergebnis und Ausblick. 29
5.1 Position der Beitrittskandidaten: Stark oder schwach? 29
5.2 Durchsetzbarkeit der Ergebnisse 30
Literatur 32
6. Anhang 37
6.1 Historischer Abriss 37
Idee einer Verfassung 37
Entwicklungen : Die Verfassungsdiskussionen von 1984 und 1994 38
6.2 Verzeichnis der Konventsmitglieder 40
ii
0. Einführung
Schon bald nach Ende des Kalten Krieges zeichnete sich ab, dass die mittel- und osteuropäischen Länder früher oder später potenzielle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) würden. Zum ersten Mai 2004 wird die Europäische Union ihren bis jetzt gewagtesten Integrationsschritt machen und im Rahmen ihrer größten Erweiterung, neben anderen, die ersten Staaten des ehemaligen Ostblocks aufnehmen.
Diese beispiellose Erweiterung der Europäischen Union führte innerhalb der Mitgliedstaaten zu der Erkenntnis, dass sich die Struktur der EU ändern muss, um ihre Funktionsfähigkeit auch mit der großen Anzahl neuer Mitglieder zu erhalten.
Zur Ausarbeitung von Vorschlägen für eine verbesserte Struktur riefen die Staats- und Regierungschefs der EU noch vor der anstehenden Erweiterungswelle den „Konvent über die Zukunft Europas“ ins Leben. An diesem Konvent nahmen Gesandte der Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidaten, welche der Union beitreten werden oder könnten, teil. Dieser Konvent beendete seine Arbeiten im Sommer 2003.
Die Rolle der Beitrittskandidaten im „Konvent über die Zukunft Europas“ wurde im Dezember 2001 vom Europäischen Rat (ER) im Rahmen der Regierungskonferenz (RK) in Laeken folgendermaßen festgelegt:
„Die Bewerberländer werden in vollem Umfang an den Beratungen des Konvents beteiligt. Sie werden in gleicher Weise wie die derzeitigen Mitgliedstaaten vertreten sein (ein Vertreter der Regierung und zwei Mitglieder des nationalen Parlaments) und an den Beratungen teilnehmen, ohne freilich einen Konsens, der sich zwischen den Mitgliedstaaten abzeichnet, verhindern zu können.“ (SN 300/1/01 REV1 DE, S. 24)
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Rolle der Beitrittskandidaten zur Europäischen Union in diesem bis zum heutigen Zeitpunkt wenig erforschten „Konvent über die Zukunft Europas“.
Die Leitfrage dieser Arbeit lautet: Inwiefern konnten die im Konvent vertretenen Beitrittskandidaten Zypern, Malta, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowenien, Lettland, Estland, Litauen, Bulgarien, die Tschechische Republik, die Slowakei und die Türkei die Arbeitsweise und die Ergebnisfindung des Konvents beeinflussen?
1
Diese Frage wird unter den Aspekten der Mitsprache und der Nutzung möglicher Zugeständnisse betrachtet und im Rahmen der Integrationsforschung angelegt.
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Beitrittskandidaten, mit der Ausnahme Polens (und der Türkei, deren Beitritt aber nicht in der unmittelbaren Zukunft liegt) um kleine Staaten handelt, könnte eine realistische These zu diesem Thema lauten, dass sich die Beitrittskandidaten gegenüber den Mitgliedstaaten im Konvent so gut wie nicht behaupten konnten und ihre Interessen aufgrund der realen Machtverhältnisse nicht durchsetzen konnten. Dem gegenüber könnte man vom institutionalistischen Standpunkt argumentieren, dass das Instrument Konvent als intervenierende Variable diese realen Machtverhältnisse relativiert und durch sein inhärentes Regelwerk den Beitrittskandidaten sehr wohl Möglichkeiten einräumt, ihre Interessen durchzusetzen.
Aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit sowie der noch, sicherlich aus zeitlichen Gründen, dünnen wissenschaftlichen Literaturlage zu diesem Thema, wird sie sich weniger mit den Inhalten der Diskussionen und des Abschlussdokuments des Konvents auseinandersetzen. Vielmehr wird das Augenmerk auf die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Prozesse der Entscheidungsfindung des Konvents gelenkt; schließlich handelt es sich bei der Konventsmethode um ein recht neuartiges und ungewöhnliches Mittel der Ergebnisfindung innerhalb der Europäischen Union. Aus diesen Untersuchungen sollen letztendlich Rückschlüsse über die Position der Beitrittsländer und die oben aufgezeigte Fragestellung gezogen werden.
Als Quellenbasis dienen Publikationen und politikwissenschaftliche Aufsätze, die sich mit dem Phänomen Konvent und der Konventsmethode auseinandersetzen, des Weiteren Sitzungsprotokolle und andere Dokumente des Konvents, Veröffentlichungen der Organe der Europäischen Union, der Beitrittskandidaten und von Konventsmitgliedern sowie Artikel aus der Tages- Wochen- und Onlinepresse.
2
0.1 Begriffsklärung
In der vorliegenden Literatur wird der vom Europäischen Rat in Laeken bestimmte „Konvent über die Zukunft Europas“ beinahe beliebig benannt; dies geht vom „Konvent zur Zukunft Europas“ 1 über den „Verfassungskonvent“ 2 zum „Brüsseler Konvent“ 3 , der „Europäische Verfassungskonvent“ 4 ist genauso vertreten wie der „Europäische Konvent“ 5 . Außerdem wird dieser in jeder Veröffentlichung im Folgenden kurz „Konvent“ genannt. Die vorliegende Arbeit schließt sich dieser Konvention an: Mit „Konvent“ ist im Folgenden also der „Konvent über die Zukunft Europas“ gemeint.
0.2 Aufbau
Diese Arbeit ist in fünf Kapitel unterteilt, welche logisch aufeinander aufbauen. Im ersten Kapitel wird dargelegt warum es der Meinung der EU Mitgliedstaaten nach überhaupt eines Konvents bedurfte. Es folgt ein Kapitel zur Zielsetzung des Konvents, welches in einen Abschnitt über Organisation, Prozesse und Arbeitsweise des Konvents überleitet. Im vierten Kapitel werden die Positionen der Beitrittskandidaten im Allgemeinen und anhand einiger ausgewählter Beispiele untersucht. Der fünfte und letzte Teil ist einer abschließenden Betrachtung und einem Fazit gewidmet.
Im Anhang findet sich ein historischer Abriss über bereits erfolgte Bemühungen für eine europäische Verfassung seit Ende des zweiten Weltkriegs, sowie eine Liste der Teilnehmer am Konvent.
1 Vgl. FISCHER, S.1
2 Vgl. MAYER, S.1
3 Vgl. MAURER, S. 130; SCHREIBER 13.06.2003
4 Vgl. GUEROT, S.1; BROK, S.1
5 Vgl. STEPPACHER / MARGEDANT, S.1; Sogar der Konvent selbst benennt sich in Vermerken des Präsidiums kurzerhand „Europäischer Konvent“, vgl. z.B. Dokument CONV 10/02
3
1. Schritte zum Konvent 6
Um auf die Herausforderungen der Erweiterung der Europäischen Union eingehen zu können, beschlossen die Regierungsvertreter bereits auf dem Europäischen Rat von Nizza im Jahr 2000, möglicherweise „auf eine Institution der Vergangenheit zurückzugreifen, um den Weg in die Zukunft zu ebnen: den Konvent“ (WOLFF / LEISSE, 2003, S. 323). Zu diesem Zeitpunkt war allerdings noch unklar, wie dieser Konvent zusammengesetzt sein und welche Aufgaben er wahrnehmen sollte, sowie ob das Mittel Konvent letztendlich überhaupt zur Anwendung kommt.
In der Folge waren die Monate zwischen dem ER von Nizza und der RK von Laeken von harten Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten der Union geprägt, da immer deutlicher wurde, dass sowohl die nationalen Parlamente als auch das Europäische Parlament in die Diskussion um die Verfasstheit der EU eingebunden werden mussten. 7 Während dieses Zeitraums zeichnete sich ab, dass sich der Europäische Rat definitiv auf die Konventsmethode verständigen würde; dies nicht zuletzt deshalb, weil mit der Konventsmethode während der Ausarbeitung der europäischen Grundrechtecharta bereits positive Erfahrungen gemacht wurden 8 . Der Konvent wurde letztendlich vom Europäischen Rat in Laeken am 14. und 15. Dezember 2001 einberufen. 9
Der eigentliche Grund für die Einberufung des Konvents war die Erkenntnis der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dass Regierungskonferenzen als solche von mal zu mal erfolgloser verliefen. 10
Obgleich mit der Konventsmethode bereits gute Erfahrungen gemacht wurden, ist der Vergleich des Konvents mit dem Konvent zur Ausarbeitung der Charta der Grundrechte problematisch: Letzterem fiel die Aufgabe zu, bereits bestehende Texte zusammen zu fassen 11 , wohingegen der Konvent über die Zukunft Europas die Aufgabe hatte, die folgende Regierungskonferenz vorzubereiten. Klaus Hänsch, Präsidiumsmitglied des Konvents, bezeichnet Vergleiche zwischen diesen beiden Konventen „[...] schon auf den ersten ernsthaften Blick als historisch haltlos“ (HÄNSCH, 2003, S. 331).
6 Für einen tiefer gehenden historischen Abriss sei auf den Anhang verwiesen.
7 Vgl. FISCHER, S. 20
8 Vgl. Ebd., S. 20
9 Vgl. Ebd., S. 23
10 Vgl. WOLFF / LEISSE, S. 323
11 Vgl. Ebd.
4
Nach der Regierungskonferenz von Nizza, welche „die Europäische Union an den Rand des Scheiterns gebracht“ (BROK, 2003, S. 14) und als „Misserfolg“ (Ebd.) gewertet wurde, und während der Regierungskonferenz in Laeken wurde vor allem die Frage über den Vorsitz im Konvent hitzig diskutiert. Dieser fiel schließlich dem ehemaligen französischen Staatschef Valéry Giscard d’Estaing zu, welcher sich gegenüber dem damaligen niederländischen Regierungschef Wim Kok durchsetzen konnte. 12
Die Besetzung der beiden Stellen der Vizepräsidenten war ähnlich umstritten. Das Rennen machten Giuliano Amato, italienischer Premierminister von 1992 -1993 sowie von 2000 - 2001 und Jean-Luc Dehaene, belgischer Premierminister von 1992 - 1999.
Dadurch, dass sowohl der Präsident als auch die Vizepräsidenten auch vor ihrer Zeit als Staats- bzw. Regierungschefs in ihren jeweiligen Parlamenten bzw. Regierungen tätig waren „deckte dieses Triumvirat rund dreißig Jahre europäische Integration ab, also auch die Zeit lange vor der Gründung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht im Jahre 1992“ (FISCHER, 2003, S. 27).
An dieser Stelle ist anzumerken, dass dem Konvent niemals die Möglichkeit zugebilligt wurde, seinen Vorsitz selbst zu wählen. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird aufgezeigt, wie entscheidend dieser Sachverhalt für die weitere Diskussion im Konvent sowie die Ergebnisfindung sein wird. De facto haben die Staats und Regierungschefs der Regierungskonferenzen von Nizza und Laeken hierdurch sichergestellt, dass der Konvent in fester Hand von „Gleichgesinnten“ blieb, d.h. in der Hand von drei Männern, welche mit den Entscheidungsprozessen der Regierungskonferenzen vertraut waren und die Problematiken der Europäischen Integration aus eigener Erfahrung, und vor allem aus nationalstaatlicher Perspektive, bestens kannten.
12 Vgl. FISCHER, S. 27
5
1.1 Erste Sitzung
Am 28. Februar 2002 wurde der Konvent im Plenarsaal des EP in Brüssel feierlich eröffnet. José Maria Aznar, zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender des Europäischen Rates, der Präsident des Europäischen Parlaments Pat Cox, Romano Prodi als Präsident der Europäischen Kommission und natürlich Valéry Giscard d’Estaing als Präsident des Konvents hielten Eröffnungsreden. All diesen Reden war „der Wunsch und auch der unabänderliche Wille, in der vorgegebenen Zeit ein für Europa akzeptables Ergebnis zu erzielen“ (FISCHER, 2003, S. 49) gemeinsam. Cox erinnerte in seiner Rede daran, dass die Idee einen Konvent einzusetzen aus dem EP stammt und unterstrich die revolutionäre Bedeutung der Tatsache, dass diese Idee nun Wirklichkeit geworden war. 13 Valéry Giscard d’Estaing, der „in aller Bescheidenheit von der letzten Chance eines vereinten Europas“ sprach 14 , legte besonderen Nachdruck darauf, dass die Arbeiten im Konvent motiviert und mit Chuzpe geführt werden müssten, um dem Ziel gerecht werden zu können. Er forderte, dass sich die Mitglieder des Konvents nicht so sehr als Emmisäre der Regierungen bzw. Parlamente denen sie angehören sehen sollen, sondern vor allem anderen als Mitglieder des Konvents und dass die Arbeit des Konvents in drei Phasen verlaufen solle (s. Kapitel 3.2). 15
Bevor jedoch auf die verschiedenen Phasen und die mit ihnen verbundenen (höchst unterschiedlichen) Arbeitsweisen eingegangen wird, wird im folgenden Kapitel zunächst die Zielsetzung des Konvents untersucht.
13 Vgl. BROK, S. 16, siehe auch Anhang „Historischer Abriss“
14 Vgl. Revolution in der Warteschleife, (online)
15 Vgl. FISCHER, S. 49
6
2. Zielsetzung des Konvents
Das Ergebnis des Konvents, nämlich der „Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa“ ist die Folge der Interpretation des Auftrags des ER von Laeken an den Konvent. Dieses Kapitel geht im Abschnitt 2.1 auf den ursprünglichen Auftrag und im Abschnitt 2.2 auf die Art und Weise wie dieser vom Konvent interpretiert wurde ein. Die Zielsetzung aufzuzeigen erleichtert das Verständnis der Prozesse und der Arbeitsweise im Konvent.
2.1 Der Auftrag von Laeken
Der Europäische Rat von Laeken vom 14. und 15. Dezember 2001 hatte „zur Gewährleistung einer möglichst breit und transparent angelegten Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz [...] die Einberufung eines Konvents beschlossen“ (FISCHER, 2003, S. 23) und forderte folgendes vom Konvent:
„Im Lichte der vorstehenden Ausführungen fällt diesem Konvent die Aufgabe zu, die wesentlichen Fragen zu prüfen, welche die künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene mögliche Antworten zu bemühen.“ (SN 300/1/01 REV1 DE, S. 24)
„Der Konvent prüft die verschiedenen Fragen. Er erstellt ein Abschlussdokument, das entweder verschiedene Optionen mit der Angabe, inwieweit diese Optionen im Konvent Unterstützung gefunden haben, oder - im Falle eines Konsenses -Empfehlungen enthalten kann.“ (Ebd., S. 25)
Der Konvent war also zunächst von den Staatsregierungen als Mittel zur Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz gedacht. Die Zielsetzung des Konvents war durch die Laekener Erklärung demnach nicht eindeutig umrissen. Zumindest gab die Regierungskonferenz von Laeken dem Konvent nicht den expliziten Auftrag, eine Verfassung für die Europäische Union auszuarbeiten. Klar war nur, dass die Mitgliedstaaten Regierungskonferenzen nicht mehr als alleiniges geeignetes Mittel zur politischen Lösungsfindung ansahen und sich durch die Einsetzung des Konvents Fortschritte für die Europäische Union erhofften.
7
Mit dem Ziel, die Union demokratischer, transparenter und effizienter zu machen sollte sich der Konvent Fragen zu den folgenden Themenfeldern stellen: 16
• Eine bessere Aufteilung und Festlegung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union
• Vereinfachung der Instrumente der Union
• Mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Europäischen Union
• Der Weg zu einer Verfassung für die europäischen Bürger
Im folgenden Abschnitt wird gezeigt, wie der Konvent mit dieser Aufgabenstellung umging und welchen Lösungsansatz er wählte.
2.2 Ziel „Verfassungsvertrag“
Unter den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union war die Form des erwünschten Ergebnisses im Vorfeld der Arbeiten des Konvents keinesfalls unstrittig. Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder nannte einen Verfassungsentwurf „der den Namen verdient“ ein „ideales Ergebnis“ der Arbeiten des Konvents. 17 Demgegenüber sah Schröders britisches Gegengewicht Tony Blair den Konvent nach der Erteilung des Auftrags von Laeken auf dem besten Weg, die Zukunft Europas nach britischen Vorstellungen zu gestalten, nämlich verstärkt auf intergouvernementale Zusammenarbeit als auf Föderation zu setzen. 18
Letztendlich überreichte der Präsident des Konvents am 18. Juli 2003 dem Präsidenten des Europäischen Rates in Rom feierlich den „Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa“ als Antwort auf den oben umschriebenen Auftrag. Es handelte sich hierbei um ein geschlossenes, juristisch ausgearbeitetes Dokument, das keine Optionen und Wahlmöglichkeiten beinhaltete.
Warum sich der Konvent zu dieser und keiner anderen Lösung entschied, wird in den folgenden beiden Abschnitten beleuchtet.
16 Vgl. FISCHER, S. 24 f.
17 Vgl. LEICHT (online)
18 Vgl. Ebd.
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Andreas Belschner, 2004, Die Rolle der Beitrittskandidaten im Europäischen Verfassungskonvent - zwischen Mitsprache und Machtlosigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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