Inhaltsverzeichnis Seite
Inhaltsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung und methodischer Aufbau der Arbeit 1
2. Vollentgeltliche Anteilsübertragung 2
3. Teilentgeltliche Anteilsübertragung 5
4. Übert ragung unter Vorbehaltsnießbrauch 9
5. Übertragung gegen Versorgungsleistungen 13
6. Fazit 17
Literaturverzeichnis IV
Rechtsquellenverzeichnis V
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
abzgl. abzüglich
Aufl. Auflage
BAnz. Bundesanzeiger
BewG Bewertungsgesetz
BFH Bundesfinanzhof
BGBl. Bundesgesetzblatt
BMF Bundesminister der Finanzen
BStBl. Bundessteuerblatt
Buchst. Buchstabe
ErbStG Erbschaftsteuergesetz
ErbStR Erbschaftsteuerrichtlinien
EStG Einkommensteuergesetz
EStR Einkommensteuerrichtlinien
ff. fortfolgende
GewStG Gewerbesteuergesetz
GrEStG Grunderwerbsteuergesetz
H Hinweise (Erläuterungen der Finanzverwaltung
innerhalb der Einkommensteuerrichtlinien)
Hrsg. Herausgeber
i. H. v. in Höhe von
i. S. d. im Sinne des
i. V. m. in Verbindung mit
Nr. Nummer
o. V. ohne Verfasser
OHG Offene Handelsgesellschaft
R Richtlinie
Rz. Randziffer
S. Seite
UmwStG Umwandlungssteuergesetz
UStG Umsatzsteuergesetz
Vgl. Vergleiche
zzgl. zuzüglich
III
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Der Generationenwechsel in mittelständischen Unternehmen wird seit Jahren in der Fachliteratur thematisiert und findet auch in der Öffentlichkeit große Beach- tung. Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn ist im Jahr 2004 von 76.000 Übertragungsfällen auszugehen – Tendenz steigend 1 . Die Unter- nehmensübertragung muss dabei gründlich geplant werden. Eine unzureichende Planung der Unternehmensnachfolge führt bestenfalls zu Wachstumsverlusten, schlimmstenfalls zur Liquidation fortführungswürdiger Unternehmen. Neben f i- nanziellen Nachteilen für Veräußerer und Käufer bedroht eine mangelhafte Nach- folgeplanung auch die Existenz bestehender Arbeitsplätze.
Berechtigtes Interesse der Verkäufer- sowie der Käuferseite ist es, die jeweils steuerlich günstigste Lösung zu finden. Gerade bei der Übertragung von Mitun- ternehmeranteilen an Familienangehörige ist die Wahl der richtigen Übertra- gungsmethode von besonderer Bedeutung. Die Elterngeneration möchte für den Rest des Lebens finanziell abgesichert sein. Gleichzeitig sollen die Nachkommen nicht durch zu hohe finanzielle Leistungen übermäßig belastet werden.
1.2 Zielsetzung und methodischer Aufbau der Arbeit
Gegenstand der vorliegenden Fallstudie ist die Übertragung eines Mitunterne h- meranteils an einer Personengesellschaft (OHG) vom Vater auf den Sohn. Im Ver- lauf der Arbeit wird auf vier mögliche Gestaltungsalternativen eingegangen, die unter den gegebenen Bedingungen realisierbar sind. Den Anfang macht die voll- entgeltliche Anteilsübertragung im Sinne des § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, bei der der Mitunternehmeranteil zum Teilwert übertragen wird (Kapitel 2). Im Anschluss wird auf die teilentgeltliche Anteilsübertragung sowie die Übertragung unter Vor- behaltsnießbrauch eingegangen (Kapitel 3 und 4). Den Abschluss bildet die Über- tragung des Mitunternehmeranteils gegen Versorgungs leistungen (Kapitel 5). Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser aufzuzeigen, welche unterschiedlichen steuer- lichen Konsequenzen aus der Wahl einer bestimmten Übertragungsalternative
1 Vgl. o.V.: Unternehmensnachfolge in Deutschland, 2001, S. 35.
1
resultieren. Bei der Fallbearbeitung wird dabei detailliert auf einkommen- und schenkungsteuerliche Aspekte zum Zeitpunkt der Übertragung und in den Foljah- ren eingega ngen.
2. Vollentgeltliche Anteilsübertragung
Einkommensteuerliche Beurteilung
Bei der vollentgeltlichen Anteilsübertragung veräußert Vater Ullrich seinen Mit- unternehmeranteil an der OHG an seinen Sohn Rolf- Udo zum Teilwert. Der Teil- wert ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ga n- zen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Der Teilwert des Mitunternehmeranteils setzt sich somit aus dem Kapitalkonto des Ullrich und seinen anteiligen stillen Reserven zusammen:
Teilwert:
Konsequenzen auf Ebene der OHG:
Durch die Veräußerung seines Mitunternehmeranteils scheidet Ullrich aus der
OHG aus. Der Sohn Rolf-Udo tritt als Erwerber des Anteils in die Rechtsstellung
seines Vaters ein und übernimmt dessen Kapitalkonto. In der Gesamthandsbilanz werden die bisherigen Buchwerte gem. § 6 Abs. 3 EStG fortgeführt. Auf der Pas- sivseite wird lediglich das Kapitalkonto Ullrich durch das Kapitalkonto Rolf-Udo ersetzt 2 .
Konsequenzen beim ausscheidenden Gesellschafter Ullrich:
Ullrich erzielte bisher als Mitunternehmer der OHG laufende Einkünfte aus Ge- werbebetrieb nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Aus der Veräußerung seines ge- samten Mitunternehmeranteils erzielt er nunmehr außerordentliche Einkünfte 3 .
2 Vgl. Jacobs, O. H.: Unternehmensbesteuerung und Rechtsform, 2002, S. 454. 3 Außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG i. V. m. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
2
Diese Unterscheidung spielt insbesondere für die Inanspruchnahme der Tarifer- mäßigungen nach §§ 16 und 34 EStG eine Rolle.
Durch den Veräußerungsvorgang sind die anteiligen stillen Reserven Ullrichs auf- zulösen. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist in § 16 Abs. 2 EStG regle- mentiert.
Ermittlung des Veräußerungsgewinns:
Veräußerungspreis 5.000.000 €
abzgl. Buchwert des OHG-Anteils (Kapitalkonto U) = Veräußerungsgewinn
Der Veräußerungsgewinn kann auf Antrag um einen Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG gemindert werden. Grundsätzlich ist Ullrich dazu berechtigt, da er das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat. Allerdings läuft der Freibetrag in Höhe von
45.000 € ins Leere, da er sich um den Betrag mindert, um den der Veräußerungs-
gewinn 136.000 € übersteigt 4 . Ullrich erzielt folglich einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn in Höhe von 2.500.000 €.
Dieser steuerpflichtige Veräußerungsgewinn zählt wie bereits erörtert zu den au- ßerordentlichen Einkünften im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG. Folglich kann Ullrich die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG (Progressions glättung) oder auf Antrag den halben Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG beanspruchen (Güns- tigerprüfung). Auf die Berechnung dieser Tarifermäßigungen wird im Rahmen dieser Arbeit verzichtet.
Konsequenzen beim eintretenden Gesellschafter Rolf-Udo: Das von Rolf-Udo an seinen Vater Ullrich entrichtete Entgelt gilt als Anschaf- fungskosten für den Mitunternehmeranteil an der OHG 5 . Die übernommenen Wirtschaftsgüter sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Rolf-Udo zahlt einen Kaufpreis, der über dem bilanziellen Wert des übertragenen Kapitalkontos liegt. Dieser Mehrpreis von 2.500.000 €, der zum Ausgleich für die in den Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens der OHG enthaltenen stillen Reserven gezahlt wird,
4 Der Betrag von 2.364.000 € (2.500.000 € – 136.000 €) zehrt den Freibetrag i. H. v. 45.000 €
ko mplett auf.
5 Vgl. H 32 a EStR Mitunternehmeranteil.
3
Arbeit zitieren:
Jan Lorenz, 2004, Unternehmensnachfolge, München, GRIN Verlag GmbH
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