Die westdeutsche Wiederbewaffnung als Grundstein für die EVG?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

36 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorbemerkungen
2.1. Forschungsstand
2.2. Die EVG-Phase im historischen Überblick
2.3. Der Vertrag über die Europäische Verteidigungs- gemeinschaft

3. Die Planungen zur deutschen Wiederbewaffnung bis zur Ent- scheidung für das EVG-Projekt
3.1. Die sicherheitspolitischen Ziele Adenauers
3.2. Diskussionen um einen westdeutschen Verteidigungs- beitrag 1947-195
3.3. Die Zeit der Entscheidungen
3.3.1. Die Entscheidung für eine deutsche Wiederbewaffnung im Dezember 1950
3.3.2. Die Entscheidung für das EVG-Projek

4. Schlußbetrachtung

5. Quellenverzeichnis

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Auf Grund des steten Zusammenwachsens der europäischen Länder zu einer europäischen Union sind auch die Anforderungen an dieser immanent gewachsen. Eine besondere Rolle spielt angesichts der vielen Konfliktsituationen inner- und außerhalb Europas die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Das die EU davon noch weit entfernt ist, zeigt allein der letzte weltumspannende Konflikt mit dem Irak, in dem die „einheitliche europäische Stimme“ in viele „national-europäische Stimmen“ zerbrach. Im Hinblick dieser und früherer Problematiken (Jugoslawien-Konflikt) versuchen die Staaten Großbritannien, Frankreich und Deutschland erneut, eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union zu gestalten. Dazu gehört letztendlich auch die Diskussion über den Aufbau einer europäischen Streitmacht. Infolgedessen ist längst vergessen worden, daß die europäische Politik in dieser Frage dem Ziel schon einmal viel näher war, denn bereits in der ersten Hälfte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bestand eine solche Streitmacht innerhalb einer europäischen Institution, der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG), auf einem Vertragspapier.

In der Arbeit „ Die westdeutsche Wiederbewaffnung als Grundstein für die EVG?“ soll ermittelt werden, inwieweit die Diskussionen und Planungen für einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag Voraussetzungen für Diskussionen und Planungen über eine EVG lieferten. Weiterhin wird der Frage nachgegangen, in welchem Maße die Westalliierten den Prozeß der Diskussionen und Planungen vor allem nach den Ausbruch des Koreakrieges vorangetrieben haben. Außerdem sollen auch die sicherheitspolitischen Zielsetzungen Adenauers betrachtet werden.

Dafür ist es notwendig, daß besonders die Jahre zwischen 1947 und 1951 im Vordergrund stehen. Als unterste Grenze wurde 1947 gewählt, da zu dieser Zeit für die westalliierten Militärs Überlegungen zwingend wurden, ein mögliches westdeutsches Verteidigungspotential in die sicherheitspolitischen Planungen aufzunehmen. Die Obergrenze wird mit 1951 festgelegt, da es im Sommer des selben Jahres zur Entscheidung kam, eine EVG aufzubauen. Es bleiben somit die Diskussionen und Planungen über einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag innerhalb der Verhandlungen über die EVG unberücksichtigt.

Im ersten Teil dieser Arbeit wird die EVG den Schwerpunkt bilden, um sich einen Überblick über die Zusammenhänge der sogenannten „EVG-Phase“ verschaffen zu können. Darüber hinaus wird der Vertrag über die EVG erörtert, um die Arbeitsweise darzulegen und das Verständnis für die EVG zu erhöhen. Der Hauptteil setzt sich zunächst mit den sicherheitspolitischen Zielen Adenauers auseinander, da dieser die Diskussionen maßgeblich mitbestimmte. Des weiteren werden die Diskussionen um einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag vor und nach dem Ausbruch des Koreakrieges aufgezeigt. Die Unterteilung der Diskussionen durch den Zeitpunkt des Ausbruchs des Koreakrieges wurde gewählt, weil nach dem Ausbruch der amerikanische und durchaus auch der westdeutsche Druck auf die anderen westalliierten Verantwortlichen der westdeutschen und westeuropäischen Verteidigungspolitik immens anstieg.

2. Vorbemerkungen

2.1. Forschungsstand

Ein Standardwerk der älteren und neueren Forschung stellt die Monographie von Paul Noack[1] aus dem Jahre 1977 dar. In dieser Darstellung geht Noack auf die Positionen der drei Westmächte gegenüber der EVG ein und stellt das Ringen um die EVG bis zu ihrem Scheitern dar. Aus der Untersuchung des Datenmaterials geht laut Noack hervor, daß der britische Anteil am Scheitern der EVG größer ist, als bisher angenommen, daß der Zeitfaktor bei der Ablehnung der französischen Vorschläge während der Brüsseler Konferenz eine wichtige Rolle spielte und daß die Verständigung mit Mendés-France[2] aufgrund seiner intellektuellen Art und ökonomisch orientierten Denkensweise Schwierigkeiten bereitete.

Walter Lipgens[3] widmete sich in seinem 1984 erschienen Aufsatz den Außenministerkonferenzen in Straßburg und Paris im Dezember 1951. Lipgens versucht das enge Verhältnis zwischen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und einer politischen Föderation darzustellen. Angeführte Dokumente sollen belegen, daß besonders Adenauer im Hinblick auf die bevorstehende Gründung der EVG die Schaffung eines gemeinsamen politischen Organs forderte. Dieses politische Organ sollte nach Adenauer in der Lage sein, essentielle Entscheidungen, zum Beispiel über den Einsatz einer Europa-Armee, treffen. Auch Loth[4] beschäftigte sich mit diesem Themenkomplex und versucht die enge Bindung zwischen der EVG und dem Projekt der Europäischen Politischen Gemeinschaft aufzuzeigen. Er formuliert die These, daß die EVG nicht an ein Zuviel Supranationalität, sondern an ihrer mangelnden politischen Überwölbung gescheitert sei.

Ein bemerkenswertes Grundlagenwerk wurde im Jahre 1985 von Hans-Erich Volkmann und Walter Schwengler[5] im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes herausgegeben. Darin werden verschiedene Facetten der EVG-Phase dargestellt. Es wird zum einen die Politik der unmittelbaren Parteien, wie USA, Großbritannien, Frankreich und Bundesrepublik, und zum anderen der mittelbaren Partei, die Sowjetunion, dargestellt. Darüber hinaus werden jeweilige innenpolitische Auseinandersetzungen, wie in der Bundesrepublik und Frankreich, thematisiert.

Mit dem Thema EVG ist auf westdeutscher Seite besonders der Name Adenauer verbunden. Dementsprechend konzentriert sich eine Untersuchung von Gero von Gerstdorff[6] auf die Außenpolitik Adenauers unter dem Gesichtspunkt seiner außenpolitischen Präferenzen und Optionen im Rahmen einer Analyse der internationalen Politik hinsichtlich der westdeutschen Wiederbewaffnung.

1989 veröffentlicht Rolf Steininger[7] seine Darstellung „Wiederbewaffnung“. Steininger schildert darin den Entscheidungsprozeß für einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag in der zweiten Hälfte des Jahres 1950, der für die Vorgeschichte der EVG unabdinglich ist. Steininger stellt fest, daß Adenauer bereits 1949 an eine Wiederbewaffnung der Bundesrepublik dachte, ohne sein Angebot an Bedingungen zu knüpfen. Dieses Angebot wurde durch die Besatzungsmächte abgelehnt. Mit dem Ausbruch des Koreakrieges erneuerte Adenauer sein Angebot, aber nun mit dem Kausalzusammenhang: durch Wiederbewaffnung Wiedergewinnung der Souveränität. Das sich daraus ergebene gegenseitige Feilschen um den Verteidigungsbeitrag stellt den roten Faden der Darstellung dar.

Einen umfassenden Einblick in die Geschehnisse rund um die EVG bietet das Sammelwerk „Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik 1945-1956“[8]. Zum einen werden internationale Auseinandersetzungen um die Westintegration der Bundesrepublik und ihrer Wiederbewaffnung im Rahmen der EVG behandelt, zum anderen werden auch innenpolitische Dimensionen Adenauerscher Sicherheitspolitik aufgezeigt.

Als letztes wäre der Aufsatz von Klaus-Jürgen Müller[9] heranzuziehen, der sich mit den deutschen sicherheitspolitischen Vorstellungen von 1949 bis 1954 befasst. Müller versucht darzulegen, daß die EVG nicht der Mittelpunkt der Adenauerschen Europapolitik bzw. Außenpolitik gewesen war.[10] Seiner Meinung nach muß die EVG als ein komplexeres Bild verstanden werden, wodurch drei Aspekte, der sicherheits-, der souveränitäts- und der europapolitische Aspekt, zu betrachten sind.

2.2. Die EVG-Phase im historischem Überblick

Es war das Ziel der Westmächte, den westdeutschen Teilstaat in Westeuropa einzubinden. Daher stand das Jahr 1950 ganz im Zeichen der europäischen Integration. Zur Umsetzung dieser Politik standen integrative Konzepte, wie etwa der Schuman-Plan[11], im Vordergrund. Aber nicht nur die politische, sondern auch die militärische Einbindung spielte aufgrund des Ost-West-Konfliktes immer mehr eine entscheidende Rolle, denn die Spannungen im Ost-West-Verhältnis durch den Staatsstreich in der Tschechoslowakei 1948, der Berlin-Krise 1948/49, der Zündung der ersten sowjetischen Atombombe usw. nahmen immer mehr zu.[12] Diese Situation wurde dahingehend verschärft, daß am 25. Juni 1950 der Koreakrieg ausbrach, in dem die USA mit einem Mandat der UNO eingriffen. Die Folge war eine Überbeanspruchung des militärisches Apparates der USA, so daß im Falle eines militärischen Konfliktes mit der Sowjetunion in Europa die USA nicht in der Lage gewesen wäre, weitere nötige militärische Ressourcen bereitzustellen. Der Ausweg aus dieser Situation führte nach amerikanischer Meinung nur über eine Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland[13] und begründete so auch das ureigenste Interesse der westdeutschen politischen Führung, die Bundesrepublik gegenüber der Sowjetunion militärisch zu schützen. Es war Adenauer, der den Ausweg aus nicht-militärischem Schutz und Angst vor einer neuen deutschen Militärmacht, besonders bei den Franzosen, in der Schaffung einer europäischen Armee fand. Adenauers vorrangiges Ziel war es, sich zu bemühen, um für die Bundesrepublik die Souveränität und die Gleichberechtigung neben den anderen Staaten in Westeuropa zu erreichen. Da aber die westlichen Siegermächte dazu nicht bereit waren, mußte Adenauer einen anderen Weg bestreiten. Adenauer wollte daher eine Souveränitätsabgabe der westeuropäischen Staaten erzielen, um schließlich die Gleichberechtigung für Westdeutschland zu erhalten. In dieser Hinsicht unternahm Adenauer verschiedene Vorstöße, so in einem Interview am 4. Dezember 1949 im Cleveland Plain Dealer, wo er signalisierte, daß Deutschland bereit sei, eigene Kontingente für eine europäische Streitmacht bereitzustellen.[14] Wie schon erwähnt, wurde diese Sichtweise in Frankreich nicht geteilt, denn der Vorschlag einer deutschen Wiederbewaffnung belebte besonders die Furcht vor der deutschen Gefahr. Aber auch der mögliche Verzicht auf immanente Bestandteile der eigenen, der französischen, Staatlichkeit, wie er mit der Europa-Armee als übernationale Lösung zwangsläufig verbunden war, stand aus französischer Sicht außerhalb des Möglichen.[15] Frankreich wollte vielmehr auf dem mit der Montanunion beschrittenen Weg der Europäisierung des westdeutschen Potentials fortfahren, um die eigenen Kräfte zunehmend zur Bewältigung seiner Überbeanspruchung in Indochina und Nordafrika einsetzen zu können.[16]

Mit seiner Sichtweise isolierte sich Frankreich immer mehr, denn besonders die beiden westlichen Siegermächte, USA und Großbritannien, drängten auf die Schaffung einer europäischen Armee inklusive eines deutschen Verteidigungsbeitrages, auch wenn Meinungsverschiedenheiten über die Ausgestaltung des deutschen Beitrages fortbestanden.[17] Um nicht völlig politisch isoliert zu werden – die USA drohten zum einen mit Westdeutschland eine bilaterale Sicherheitslösung abzuschließen und zum anderen mit der Ablehnung einer bedeutenden Hilfe zur Steigerung des französischen Verteidigungshaushaltes – schlug der französische Ministerpräsident Pleven den nach ihm benannten Plan am 24. Oktober 1950 vor. Kurzfristig bezweckte die französische Regierung mit diesem Plan, der amerikanischen Absicht einer NATO-integrierten Aufrüstung der Bundesrepublik entgegenzuwirken und die nicht in Frankreich durchsetzbare Bewaffnung der Bundesrepublik hinauszuzögern.[18] Mittelfristig erhofften die Franzosen auf die unvermeidliche Wiederbewaffnung Deutschlands den größtmöglichen Einfluß zu nehmen und sie möglichst begrenzt zu halten. Nach Pleven sollte ein gemeinsames Verteidigungsprojekt folgende Elemente beinhalten:

1. einen Ministerrat (nach der Konferenz am 24.07.1951 ein Entscheidungsorgan), sowie einen von den Regierungen ernannten Verteidigungsminister,
2. eine Integration der nationalen Streitkräfte ab Batallionsstärke (nach der Konferenz am 24.07.1951 sollte die Eingliederung der deutschen Verbände in Divisionsstärke folgen),
3. weder einen deutschen Generalstab noch ein Verteidigungsministerium für die Bundesrepublik
4. die Integration des Militärkommandos im NATO-Rahmen und die Beibehaltung nicht integrierter französischer Streitkräfte für Übersee-Aufgaben.[19]

Der Plan wurde von den Westmächten sowie der Bundesrepublik mit Skepsis aufgenommen, denn er stellte eine starke Diskriminierung der Bundesrepublik dar. Zum Beispiel durfte die Bundesrepublik keinen Generalstab oder ein Verteidigungsministerium besitzen, wogegen es den anderen Teilnehmer gestattet blieb. Die französische Diskriminierung wurde besonders in der Absicht deutlich, der Bundesrepublik die Mitgliedschaft in der NATO zu versagen.[20] Dennoch wurde der Pleven-Plan als Grundlage für einen Kompromiß am 13. Dezember 1950 herangezogen. Zu einer Einigung zwischen Frankreich und den USA kam es zum Beispiel in der Frage der Größe der einzubindenden deutsche Kampfverbände. Sie wurde auf Regiments- oder Brigadegröße festgelegt.[21]

Die ersten Reaktionen Adenauers gegenüber dem Pleven-Plan waren negativ, so daß mehrere Einwände geäußert wurden, die aus deutscher Sicht für eine befriedigende Lösung unabdingbar waren.[22] Zum einen bemängelte der deutsche Bundeskanzler ebenfalls die ablehnende französische Haltung gegenüber größere deutsche Einheiten, wodurch Deutschland auf dieser Weise nur als minderberechtigten Partner in einer europäischen Armee ausgewiesen würde. Zum anderen forderte Adenauer genau diese volle Gleichberechtigung, die für ihn die entscheidende Bedingung für eine deutsche Wiederbewaffnung darstellte. Für die Adenauersche Politik war es von großer Interesse, einen wirksamen Hebel zu finden, um die politische Gleichberechtigung auf dem Weg der europäischen militärischen Integration zu erreichen.[23] Daher fanden parallel zu den Verhandlungen über die EVG Verhandlungen über die Ablösung des Besatzungsstatuts statt. Diese Verhandlungen endeten mit der Unterzeichnung des Deutschland- bzw. Generalvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten am 26. Mai 1952. Er regelte unter anderem die Aufhebung des Besatzungsstatuts von 1949 und damit die Herstellung der westdeutschen Souveränität, die Umwandlung der Hohen Kommissionen in Botschaften und die Zahlung von Stationierungskosten durch die Bundesregierung. Um Adenauers Forderung nach Gleichberechtigung und Souveränität gerecht zu werden, wurde der Abschluß des Deutschlandvertrages als Bindungsklausel für das Inkrafttreten des EVG-Vertrages dargestellt.[24]

[...]


[1] Vgl. Noack, Paul (1977): Das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft. Entscheidungsprozesse vor und nach dem 30. August 1954. (= Bonner Schriften zur Politik und Zeitgeschichte, Bd. 17). hg. v. Bracher, Karl Dietrich; Jacobsen, Hans-Adolf. Düsseldorf.

[2] Mendes-France war von Juni 1954 bis Februar 1955 französischer Ministerpräsident und Außenminister. Aus: Personenregister. In: Gersdorff, Gero von (1994): Adenauers Außenpolitik gegenüber den Siegermächten 1954. Westdeutsche Bewaffnung und internationale Politik. (= Beiträge zur Militärgeschichte, Band 41). hrg. v. Militärgeschichtlichen Forschungsamt. München.

[3] Vgl. Lipgens, Walter (1984): EVG und politische Föderation. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 32(1984), Heft 4. S. 637-688.

[4] Vgl. Loth, Wilfried (1995): Die EVG und das Projekt der Europäischen Politischen Gemeinschaft. In: Hudemann, Rainer; Kaelble, Hartmut, Schwabe, Klaus (Hrg.): Europa im Blick der Historiker. (= Historische Zeitschrift, Beiheft 21). hg. v. Gall, Lothar. München. S. 191-201.

[5] Vgl. Volkmann, Hans-Erich; Schwengler, Walter (Hrg.) (1985): Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft. Stand und Probleme der Forschung. (= Militärgeschichte seit 1945, Band 7). hrg. v. Militärgeschichtlichen Forschungsamt. Boppard am Rhein.

[6] Vgl. Gersdorff, Gero von (1994): Adenauers Außenpolitik gegenüber den Siegermächten 1954. Westdeutsche Bewaffnung und internationale Politik. (= Beiträge zur Militärgeschichte, Band 41). hrg. v. Militärgeschichtlichen Forschungsamt. München.

[7] Vgl. Steininger, Rolf (1989): Wiederbewaffnung. Die Entscheidung für einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag. Adenauer und die Westmächte 1950. Erlangen, Bonn, Wien.

[8] Vgl. Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrg.): Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik 1945-1956. Bd. 1-4. München 1982-1997.

[9] Müller, Klaus-Jürgen (2000): Die EVG und die deutschen sicherheitspolitischen Vorstellungen 1949-1954. In: Cahn, Jean-Paul (Hrg.): La République Fédérale d´Allemagne et la construction de l´Europe 1949-1963. (= Questions de Civilisation). Paris. S. 181-198.

[10] Gerade die ältere Forschung vertrat die Meinung, daß sich um das EVG-Projekt die gesamt Adenauersche Europapolitik bzw. Außenpolitik drehte. Als Vertreter wäre Werner Weidenfeld zu nennen. Siehe dazu: Weidenfeld, W.: (1985). S. 255.

[11] Der Schuman-Plan (1950/51) wurde nach dem damaligen französischen Außenminister Robert Schuman benannt und ging auf den Planungschef der französischen Regierung Monnet zurück. Am 9. Mai 1950 erwähnte der französische Außenminister Schuman in einer Regierungserklärung die Idee einer Fusion der deutschen und französischen, letztendlich der gesamten westeuropäischen, Kohle- und Stahlproduktion. Weiterhin sollte eine gemeinsame Verwaltung unter einer supranationalen Behörde entstehen. Dieser Produktionsgemeinschaft sollten sich deshalb weitere europäische Länder anschließen, um somit die Basis eines föderalistisch organisiertes Europa darzustellen. Am 20. Juni 1950 nahmen Delegationen der Regierungen Belgiens, der Niederlande, Luxemburgs, Frankreichs, Italiens und der Bundesrepublik Deutschland über diesen Schuman-Plan Vertragsverhandlungen auf. Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (auch Montanunion) wurde am 18. April 1951 in Paris unterzeichnet und trat am 23. Juni 1952 in Kraft. Aus: Loth, W.: (1996). S. 81-85.; Vgl. Ziebura, G.: (1997). S. 74-86.; Vgl. grundlegend: Schwabe, Klaus (1988) (Hrg.): Die Anfänge des Schuman-Plans 1950/51. (= Veröffentlichungen der Historiker-Verbindungsgruppe bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Bd. 2). Baden-Baden.; Zum „Monnet-Memorandum“ vom 3. Mai 1950: Wilkens, A.: (1999). S. 76-86.; Vgl. Ziebura, G.: (1997). S. 498-504.; Vgl. Kleßmann, Ch.: (1991). S. 461-463.

[12] Vgl. Müller, K.-J.: (2000). S. 183.

[13] Vgl. Brunn, G.: (2002). S. 88f.

[14] Vgl. Buchheim, H.: (1984). S. 32f.; Vgl. Loth, W.: (1996). S. 92.; Vgl. Volkmann, H.-E.: (1999). S. 162.

[15] Vgl. Ziebura, G.: (1997). S. 98f.

[16] Indochina, ehemals französische Kolonie, proklamierte 1945 seine Unabhängigkeit. Frankreich wollte dagegen den Vorkriegsstatus mit allen Mitteln, auch Waffengewalt, wiederherstellen. Jahr für Jahr wurde der Kräfteeinsatz in Indochina durch Frankreich gesteigert. Der Krieg lastete immer mehr auf den Staatsfinanzen. Wie Indochina kämpften auch Tunesien und Marokko für ihre Unabhängigkeit, so daß Frankreich auch auf diese Bestrebungen mit militärischer Gewalt reagierte. Aus: Maier, K. A.: (1993). S. 92. ; Vgl. Remond, R.: (1994). S. 489f, 521-524.

[17] Am 25. Juli 1950 gab der amerikanische Hohe Kommissar in Deutschland, John McCloy, seiner Überzeugung Ausdruck, daß Westdeutschland die Mittel erhalten müsse, um sich gegen eventuelle Angriffe zu verteidigen zu können. Ca. zwei Wochen später, am 11. August 1950 regte der britische Premier Winston Churchill in einer Empfehlung für die Beratende Versammlung des Europarats die Bildung einer europäischen Armee an. Aus: Poidevin, R.: (1990). S. 260. ; Vgl. Woyke, W.: (1989). S. 170.; Vgl. Rattinger, H.: (1988). S. 15.

[18] Schon im Juli 1950 rechtfertigte ein Studie des amerikanischen State Department den Versuch, beschränkte westdeutsche Streitkräfte aufzustellen und der NATO direkt zu unterstellen. Aus: Wiggershaus, N.: (1982 b). S. 351.; Vgl. Maier, K. A.: (1993). S. 92. ; Vgl. Steininger, R.: (1989). S. 141-160.

[19] Vgl. Wiggershaus, N.: (1982 b). S. 390-397.

[20] Vgl. Lipgens, W.: (1984). S. 650.

[21] Vgl. Wiggershaus, N.: (1982 b). S. 398.

[22] Vgl. Wielenga, F.: (1996). S. 221.; Vgl. Weidenfeld, W.: (1985). S. 258.

[23] Vgl. Brunn, G.: (2002). S. 91f.; Vgl. Kleßmann, Ch.: (1991). S. 211f.

[24] Vgl. Weber, J.: (1998). S. 140ff.; Vgl. Buchheim, H.: (1984). S. 46.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Die westdeutsche Wiederbewaffnung als Grundstein für die EVG?
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg  (FB Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU
Note
2
Autor
Jahr
2003
Seiten
36
Katalognummer
V26846
ISBN (eBook)
9783638290647
ISBN (Buch)
9783638649223
Dateigröße
607 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wiederbewaffnung, Grundstein, Gemeinsame, Außen-, Sicherheitspolitik
Arbeit zitieren
Magister Artium Patrick Fengler (Autor:in), 2003, Die westdeutsche Wiederbewaffnung als Grundstein für die EVG?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26846

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