Inhaltsverzeichnis
A Die Verwendung von Wipos Bericht in der Sekundärliteratur 1
B Einordnung der Wahl in die Königswahlen und Betrachtung des
Berichts von Wipo im Hinblick auf die belehrende Intention des Werkes 1
B I Einordnung der Wahl in die mittelalterlichen Königswahlen der
Ottonen-und Salierzeit 1
B I 1 Unterschiedliche Ausgangssituationen vor Wahlen 2
B I 1 1 Wahl eines designierten Nachfolgers 2
B I 1 2 Wahl ohne vorherige Designation 3
B I 2 Stärkere Gewichtung des Wahlprinzips gegenüber
dem dynastischen Prinzip 4
B II Untersuchung des Wahlberichts auf dessen belehrende Intention 6
B II 1 Wipos Biographie und sein Hauptwerk 6
B II 2 Darstellung einer idealen Wahl 7
B II 2 1 Unterstreichung der Idoneität durch Charakterisierung Konrad II 8
B II 2 2 Mahnung zur Einheit des Hauses zur Machtsicherung 9
C Berücksichtigung des Werkes durch Heinrich III 12
Literaturverzeichnis 14
1
A Die Verwendung von Wipos Bericht in der Sekundärliteratur
Wipo, der Hofkaplan von Konrad II. und Heinrich III., verfasst zwischen 1040 und 1046 die „gesta Chuonradi imperatoris“ die auch seinen Zeitzeugenbericht von der Wahl Kon- rad II. zum König im Jahr 1024 in Kamba enthalten. Wipos Schilderungen über die Wahl und ihren Ablauf werden von der Forschung bis heute immer wieder herangezogen und nehmen gegenüber den Beschreibungen dieser Wahl in späterer Zeit eine besondere Stellung ein. Zum einen ist Wipo der einzige Berichterstatter, der bei der Wahl selbst anwesend war 1 , zum anderen widmete er sein Werk über Konrad II. dessen Sohn Hein- rich III. als „eine Anleitung zum Regieren nach dem Vorbild seines Vaters“ 2 , wodurch nach unserem heutigen Verständnis klar ist, dass Wipo die Ereignisse literarisch verän- dert dargestellt hat. In der Sekundärliteratur herrscht auch überwiegend die Meinung, dass Wipo den Ablauf der Wahl idealisiert hat und seine Ausführungen nicht ohne Prü- fung für bare Münze genommen werden sollten.
Andererseits gilt Wipos Bericht als zuverlässigste Quelle über den Ablauf der Wahl 3 und gibt uns einen Einblick, wie die Königswahl damals als formaler und rechtlicher Akt verstanden wurde. Um die Frage nach der Bedeutung des Wahlprinzips für das deutsche Königtum zu beantworten stützt sich die Forschung ebenfalls auf Wipos Ausführungen 4 .
B Einordnung der Wahl in die Königswahlen und Betrachtung des
In der vorliegenden Arbeit soll die Wahl von Kamba in die Königswahlen der Ottonen- und Salierzeit eingeordnet und bewertet werden, im darauf folgenden Punkt werde ich die Quelle im Hinblick auf ihre belehrende Intention beleuchten und versuchen, diese Absicht Wipos an konkreten Beispielen festzumachen.
B.I Einordnung der Wahl in die mittelalterlichen Königswahlen der Ottonen- und Salierzeit Um das eigenartige Nebeneinander von Wahl- und Erbprinzip im deutschen Reich ve r- stehen zu können, ist es notwendig, sich mit den Königswahlen auseinander zu setzten und zwar mit ihren formalen Ablauf, ihrer rechtlichen Grundlage und Bedeutung. Au- ßerdem muss bei jeder Wahl die Situation im Reich in die Betrachtung mit einbezogen
1 Brunhölzl, F.: Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters, Bd. 2, S. 489.
2 Kellner, M.G.: in: Biographisch –Bibliographisches Kirchenlexikon, XIII Bd., S 1417.
3 Brunhölzl, F.: Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters, Bd. 2, S.490.
4 Lintzel, M.: Zur Wahl Konrads II., in: Ausgewählte Schriften, Bd. 2., S. 421- 430.
2 werden. Die Wahl Konrad II. kann nur im Zusammenhang mit anderen Wahlen sinnvoll bewertet werden.
B.I.1 Unterschiedliche Ausgangssituationen vor Wahlen
Einzelne Wahlen können nur dann ausreichend untersucht werden, wenn man sich die Umstände, die nach dem Tod des letzten Königs herrschten, vergegenwärtigt. Die Stim- mung während des Interregnums hängt von vielen Faktoren ab: War der letzte Herrscher König, oder hatte er kaiserliche Würden erlangt? Starb der alte König unverhofft und plötzlich, und hatte dadurch keine Zeit mehr, seine Angelegenheiten zu ordnen oder konnte er noch zu seinen Lebzeiten Vorsorge für seine Nachfolge treffen?
Nahm der Herrscher eine Haus- oder eine Fremd-Designation 5 vor, oder starb er kinder- los? Ist der Nachfolger noch ein Kind oder hatte er z. B. als Mitkönig schon Teil an der Regierung? Wie war das Verhältnis des Königs zu den Mächtigen des Reiches, welchen Rückhalt hatte er in seinem Herrschaftsgebiet ? Diese Fragen gilt es zu untersuchen, um das Gewicht der jeweiligen Wahl gegenüber dem Erbrecht richtig einzuschätzen. An- hand von einigen konkreten Beispielen, bei denen diese Fragestellungen auftauchen, soll nun die Bedeutung der Königswahl und ihre Gewichtung gegenüber dem dynastischen Prinzip beleuchtet werden. Als erstes Unterscheidungskriterium möchte ich eine Unter- teilung in Wahlen mit vorheriger Designation und Wahlen ohne Designation vornehmen.
B.I.1.1 Wahl eines designierten Nachfolgers
In dem betrachteten Zeitraum gibt es einige Wahlen, bei durch die ein designierter Nach- folger in sein Amt gehoben wurde. Die Designation wird aber nicht bei allen Wahlen gleich stark gewichtet. Es ist für Konrad II. kein Problem, seinen Sohn Heinrich in ve r- schiedenen Stufen von der Designation 1026 über die Königskrönung 1028 und die Ü- bertragung von drei Herzogtümern bis 1039 an die Herrschaft heranzuführen. Dank sei- ner starken Stellung konnte Konrad II. die Wahl zu einer reinen Formsache herabstufen, bei der keine Möglichkeit bestand, zwischen mehreren Kandidaten zu wählen. Die Vo r- bereitung der Nachfolge des Sohnes geht bei diesem Thronwechsel über eine Designati- on hinaus, man kann eher von einer stufenweisen Übernahme der Herrschaft sprechen. Seine Inthronisation in Aachen und die Huldigung der Fürsten nach dem Tod Konrads II. waren reine Formalakte. Dem Kaiser war es gelungen, den Nachfolger unangefochten zu bestimmen.
5 Schuler, P.-J.: Lexikon des Mittelalters, Bd.3, S. 728.
3 Nicht so geradlinig verlief schon die nächste Thronfolgeregelung bei der Heinrich IV. als Nachfolger Heinrichs III. anerkannt werden sollte. Im Jahr 1053 gelang es dem Kai- ser zwar, seinen Sohn auf dem Reichstag in Tribur zum König wählen zu lassen, sogar noch vor seiner Taufe ließ er die Fürsten dem Kind huldigen 6 . Aber die Großen des Re i- ches wollten den dreijährigen Thronfolger nur gehorchen, wenn er sich als gerechter Herrscher erwiese. Die Wahl selbst war zwar wieder auf einen Kandidaten begrenzt, jedoch schränkten die Fürsten ihren Entschluss ein. Der Grund dafür ist sicher in der dauernden Auseinandersetzung mancher Adliger mit dem Kaiser und dessen autokrati- schen Regierungsstil zu suchen. Heinrich III. muss sich der Unsicherheit der Lage be- wusst gewesen sein, da er die Fürsten kurz vor seinem Tod die Wahl seines Sohnes bes- tätigen lässt. Heinrich IV. hatte deswegen keine so guten Bedingungen die Herrschaft zu übernehmen wie sein Vater. Die Wahl hatte hier einen höheren Stellenwert als beim letz- ten Thronwechsel, Designation und Wahl harmonieren nur scheinbar miteinander.
B.I.1.2 Wahl ohne vorherige Designation
Das Nebeneinander von Erbrecht und Wahl ist bei Thronwechseln, vor denen durch den letzten Herrscher nicht designiert wurde, zu Gunsten des Wahlrechts verschoben. Es wurde logischerweise nur dann keine Designation vorgenommen, wenn der Regent kin- derlos starb. In diesem Falle gab es meist mehrere Verwandte des letzt en Herrschers, die erbliche Ansprüche geltend machen konnten. Das bedeutet, dass die Wahl hier nicht nur auf die Bestätigung des vom König vorgeschlagenen Nachfolgers beschränkt, sondern zumindest theoretisch die Wahl zwischen mehreren Kandidaten möglich i st, wie es Wi- po in Kamba auch darstellt 7 . Boshof bezeichnet die Thronvakanz als Stunde der Fürsten, sie „entschieden selbst über die Besetzung des Thrones“ 8 . Tatsächlich hat Heinrich II. im Jahr 1002 erhebliche Schwierigkeiten, seine Herrschaft zu legitimieren. Er ist zwar mit den Ottonen verwandt, ja, er bringt sogar die Reichsinsignien in seine Hand und lässt sich zum König krönen, aber er benötigt unbedingt die Zustimmung der staatstragenden Sachsen und der anderen Stämme um volle Anerkennung zu finden. Die Wahl ist hier nicht nur eine Formalität sondern entscheidet über die Legitimität des Königs.
6 Boshof , E.: Die Salier, S. 159.
7 Pflüger, Dr. W.: Wipo, das Leben Kaiser Konrad II., S. 16, Z. 7 ff.
8 Boshof, E.: Die Salier, S. 32.
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Matthias Schwarzländer, 2004, Die Wahl Konrad II. bei Wipo, Munich, GRIN Publishing GmbH
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