I
INHALTSÜBERSICHT
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG II
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS .......................................................................................... II
1 EINLEITUNG 1
2 SINN UND ZWECK DES URHEBERRECHTS 1
2.1 RECHTSQUELLEN 1
2.2 ENTSTEHUNG DES URHEBERRECHTS 2
2.2.1 Urheberrecht in Deutschland 2
2.2.2 Internationales Urheberrecht 2
2.2.2.1 Revidierte Berner Übereinkunft 2
2.2.2.2 Welturheberrechtsabkommen 2
3 INHALTE DES URHEBERRECHTSGESETZES 3
3.1 BEGRIFF DES URHEBERS 3
3.2 GESCHÜTZTE W ERKE 3
3.2.1 Veröffentlichungsrecht 4
3.2.2 Verwertungsrecht 4
3.2.3 Rechtsnachfolge in das Urheberrecht 4
3.2.4 Bearbeitungen 5
4 SCHRANKEN 5
4.1 SACHLICHE BESCHRÄNKUNGEN 5
4.1.1 Interessen des Urhebers: 5
4.1.2 Interessen des einzelnen und der Allgemeinheit 5
4.1.3 Interessen von Kunst und Wissenschaft 6
4.1.4 Interesse der Verwertungsgesellschaften 6
4.2 ZEITLICHE BESCHRÄNKUNGEN 7
5 PRAKTISCHE VERWERTUNG 7
6 RECHTSFOLGEN BEI VERLETZUNG DES
URHEBERRECHTSGESETZES 8
7 HERAUSFORDERUNGEN WIE MULTIMEDIA UND INTERNET 8
7.1 WIRTSCHAFTLICHER NACHTEIL AUS DER VERLETZUNG VON URHEBERRECHTEN 9
7.2 PROBLEME DER URHEBERRECHTSDURCHSETZUNG IN DIGITALEN NETZEN 9
7.3 AUSBLICK 9
8 LITERATURVERZEICHNIS 10
II
Eidesstattliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Art. Artikel
BGBl. Bundesgesetzblatt
GG Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
RBÜ Revidierte Berner Übereinkunft
UrhG Urhebergesetz
WUA Welturheberrechtsabkommen
Abbildungsverzeichnis
ABB. 1 URHEBERRECHT ALS EINE FORM DES IMMATERIALGÜTERSCHUTZES................................. 3
ABB. 2 INTERESSENGRUPPEN AM URHEBERRECHT....................................................................... 5
1
1 Einleitung
Auszug aus Dieter Bohlens Buch „Nichts als die Wahrheit 1 “:
Wenn’s hoch kommt, kostete die Produktion von „You’re My Heart, You’re My Soul“ 1400 Mark – nämlich die Studiomiete und ein Viertelpfund „Onko“-Kaffee für Luis, damit er Überstunden machte. Alles andere war umsonst, ... Für 10.000 Mark verkaufte ich den fertigen Song zwei Tage später an die BMG. Ich war happy ohne Ende ... Fuchs, mein Chef, toppte das Ganze noch, indem er mir die Hand schüttelte und sagte: „Ey, das hast du gut gemacht, Dieter!“ Denn ich hatte dem Musikverlag 8.600 Mark eingebracht. Obendrauf legte er noch eine Gehaltserhöhung von 300 Mark. Hätte ich in dieser Sekunde geahnt, dass ich viel mehr verkauft hatte als nur einen Titel – das Strahlen wäre mir aus dem Gesicht gefallen ... Ich trat die Masterrechte an einem Welthit ab. In dieser Sekunde verlor ich vierzig Millionen Mark.“
Eine derartige Geldquelle verdanken Gesellschaften wie die BMG dem Urheberrecht – auch wenn sie selbst eigentlich nicht die Urheber der entsprechenden Werke sind. Treffender würde es der amerikanische Ausdruck Copyright beschreiben. Die BMG hat in diesem Fall das Recht Kopien von einem Lied herzustellen.
Urheberrecht bezeichnet das Recht zum Schutz der Schöpfer von Werken der Literatur Wissenschaft und Kunst. Neben Urhebern sind auch Inhaber sog. Nachbarrechte geschützt. In meinem Referat möchte ich auf die wesentlichen Kennzeichen des Urheberrechtschutzes eingehen und im Anschluss die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im multimedialen Zeitalter aufzeigen. Anverwandte Schutzrechte wie z.B. das Markenrecht lasse ich dabei außer Acht.
2 Sinn und Zweck des Urheberrechts
Auf der Grundlage des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) soll „der Schöpfer des Werkes“ (§ 7 UrhG) geschützt werden. Es soll vermieden werden, dass ein Werk illegal vervielfältigt wird und dann zu einem erheblichen niedrigeren Preis oder gar umsonst angeboten wird.
Das Urheberrecht ist ein absolutes Recht und wirkt damit „contra omnes“ also gegen jedermann und ist von jedem zu beachten. Es wird im Grundgesetz als Eigentum geschützt (§ 14 GG). „Eine Enteignung“ ist nach Art. 14 (3) GG „nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“ 2
2.1 Rechtsquellen
Das Urheberrecht basiert auf mehreren Rechtsquellen:
§ Dem deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) vom 09.09.1965
§ Dem Revidierten Berner Übereinkommen (RBÜ)
§ Dem Welturheberrechtsabkommen
§ Das Kunsturhebergesetz (KUG) 1 Bohlen, D. / Kessler, K. (2002). Nichts als die Wahrheit. München: 72 2 sogenannte Sozialbindung des Urheberrechts
Arbeit zitieren:
Pirjetta Stüven, 2003, Urheberrecht in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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