Im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen sowie der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen werden von den beteiligten Parteien oftmals zusätzliche Vereinbarungen getroffen, die zumindest einem der Vertragspartner Beschränkungen auferlegen. Diese sollen vor allem sicherstellen, dass der Wert des übertragenen Unternehmens nicht gemindert wird. Beispielsweise kann dies dadurch geschehen, dass ein Veräußerer nach dem Vertragsschluss auf demselben Markt eine neue konkurrierende Tätigkeit aufnimmt, sodass im Zuge der Übertragung eines Unternehmens dahingehende Beschränkungen in Form zusätzlicher Vereinbarungen essentiell erscheinen.
Solche Vereinbarungen sind jedoch insofern nicht unproblematisch, als sie oftmals dazu führen, dass wettbewerbliche Handlungsfreiheiten zumindest einer Partei erheblich eingeschränkt werden. Die vorliegende Arbeit hat sich daher zum Ziel gesetzt, das Spannungsverhältnis zwischen der Ermöglichung von effektiven Unternehmenszusammenschlüssen einerseits und der weitestgehenden Schonung des Wettbewerbs andererseits zu untersuchen.
Hierzu wird in einem ersten Teil der Frage nachgegangen, inwiefern die genannten Nebenabreden im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle kartellrechtlich zulässig sind. Im zweiten Teil werden dann die zivilrechtlichen Rechtsfolgen bei Unzulässigkeit einer solchen Nebenabrede näher beleuchtet. Der dritte Teil der Arbeit befasst sich schließlich mit der Frage, wie Nebenabreden im kartellrechtlichen Verfahren zu behandeln sind.
Die Untersuchung der aufgeworfenen Fragestellungen erfolgt dabei stets sowohl im Hinblick auf das europäische als auch auf das deutsche Recht.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Zulässigkeit von Nebenabreden
I. Zulässigkeit nach europäischem Recht
1. Behandlung von Nebenabreden nach der Fusionskontrollverordnung
a) Begriff der Nebenabrede
b) Tatbestandsvoraussetzungen
aa) Einschränkung
bb) Unmittelbare Verbundenheit
cc) Notwendigkeit
c) Fallgruppen
aa) Wettbewerbsverbote
(1.) Unternehmensveräußerung
(2.) Gründung von Gemeinschaftsunternehmen
bb) Lizenzvereinbarungen
cc) Bezugs- und Lieferpflichten
2. Beurteilung von Nebenabreden gem. Art. 101 AEUV
a) Anwendungsbereich des Art. 101 AEUV
b) Tatbestandsreduktion
II. Zulässigkeit nach deutschem Recht
1. Anwendungsbereich der §§ 35 ff. und 1 GWB
2. Beurteilung von Nebenabreden gem. § 1 GWB
a) Tatbestandsreduktion
b) Berücksichtigung der Bekanntmachung über Nebenabreden
3. Beurteilung von Nebenabreden gem. § 138 BGB
C. Rechtsfolgen bei kartell- und zivilrechtlicher Unwirksamkeit
I. Reichweite der Nichtigkeitsfolge
II. Gesamt- oder Teilnichtigkeit gem. § 139 BGB
III. Rückführung der Nebenabrede auf das zulässige Maß
1. Rechtliche Methoden
a) Gesetzeskonforme Auslegung
b) Geltungserhaltende Reduktion
c) Umdeutung
d) Ergänzende Vertragsauslegung
e) Zwischenergebnis
2. Zulässigkeit der geltungserhaltenden Reduktion
IV. Salvatorische Klausel
V. Störung der Geschäftsgrundlage
1. Aufnahme einer Nebenabrede mit zulässigem Umfang
2. Anpassung der Gegenleistung
D. Verfahrensrechtliche Behandlung von Nebenabreden
I. Verfahren nach europäischen Recht
II. Verfahren nach deutschem Recht
E. Schlussbetrachtung in Thesen
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