Die neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen


Seminararbeit, 2003

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 DIE ERSTE SÄULE - MINDESTKAPITALANFORDERUNGEN
2.1 BERECHNUNG DER MINDESTKAPITALANFORDERUNGEN
2.2 KREDITRISIKO
2.2.1 Der Standardansatz
2.2.2 Der IRB-Ansatz
2.3 OPERATIONELLES RISIKO
2.4 MARKTRISIKO

3 DIE ZWEITE SÄULE - AUFSICHTLICHES ÜBERPRÜFUNGSVERFAHREN

4 DIE DRITTE SÄULE - MARKTDISZIPLIN

5 KRITISCHE ANMERKUNGEN ZU DEN BERÜCKSICHTIGTEN RISIKOFORMEN

6 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK

1 Einleitung

Kreditinstitute haben in den modernen Volkswirtschaften einen sehr großen Stellenwert. Sie sind vor allem ein elementarer Faktor für eine Vielzahl von Wirtschaftsprozessen. Deshalb ist es wichtig, dass das Banksystem Sicherheit, Solidität und Effizienz auszeichnet. Allerdings könnten Banken aufgrund von Konkurrenz und Verdrängungskampf geneigt sein, ihr Eigenkapital abzusenken um Opportunitätskosten zu umgehen. Eigenkapital wird aber benötigt, um Verluste zu kompensieren, die durch mit dem Bankgeschäft einhergehenden Risiken entstehen können. Dies war Anstoss für die Veröffentlichung der Basler Eigenkapitalvereinbarung im Juli 1988 (Basel I), die Einleger schützen und Stabilität des Finanzsystems gewährleisten sollte. Basel I trat 1992 in Kraft und ist seitdem die aktuell geltende Regelung für das Mindesteigenkapital, das eine Bank zur Absicherung ihrer Risiken halten muss.

Seither haben sich vor allem durch technischen Fortschritt das Bankgeschäft, das Risikomanagement und die Finanzmärkte grundlegend verändert. So wurde im Januar 1999 das erste Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) veröffentlicht, um die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 durch eine risikogerechtere Regelung zu ersetzen1. Zu diesem Konsultationspapier gingen Stellungnahmen und Vorschläge aus dem gesamten Bankgewerbe ein, die im Januar 2001 im zweiten Konsultationspapier zu Basel II konkretisiert wurden. Auf diesem basiert auch diese Arbeit, die ein Einblick in die neue Basler Eigen- kapitalvereinbarung sein soll. Leider konnten die Neuerungen des dritten Konsultationspapiers, das kürzlich im Mai 2003 erschien, nicht mehr berücksichtigt werden. Die grundlegenden Aspekte von Basel II, die diese Arbeit erläutert, blieben aber unverändert. Der weitere zeitliche Ablauf sieht vor, dass die Veröffentlichung der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung im Herbst 2003 stattfindet. Ende 2006 soll schließlich mit dem Inkrafttreten von Basel II die noch gültige Regelung von 1988 ersetzt werden.

Konkrete Änderungen im Vergleich zu Basel I sind, dass die Eigenkapitalunterlegung sehr viel individueller aufgrund von mehreren wählbaren Ansätzen ermittelt werden kann. Außerdem fokussiert sich Basel II nicht nur auf eine angemessene Eigenkapitalausstattung der Banken, sondern es werden auch Anreize geschaffen, interne Risikosteuerungssysteme zu verbessern. Diese sollen durch die zuständigen Bankaufsichtsinstanzen überprüft werden. Zusätzlich wird der Marktdisziplin eine weitere kontrollierende Funktion zukommen. So kann man festhalten, dass Basel II aus drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen besteht: Mindestkapital- anforderungen, aufsichtliches Überprüfungsverfahren und Marktdisziplin. Die drei Säulen sollen zusammen zu erhöhter Sicherheit und Solidität im Finanzsystem beitragen. Sie sind in den folgenden Kapiteln genauer erläutert.

2 Die erste Säule - Mindestkapitalanforderungen

2.1 Berechnung der Mindestkapitalanforderungen

Zur Absicherung der Risiken durch Kreditvergabe und das Bankgeschäft im Allgemeinen muss eine Bank eine gewisse Mindesthöhe an Eigenkapital halten. Diese Mindestkapitalanforderung beträgt 8% der Summe der risikogewichteten Aktiva. Risikigewichtete Aktiva sind alle Vermögenspositionen, die den oben genannten Risiken unterliegen, und mit Risikogewichten multipliziert wurden. Wie diese Risikogewichte ermittelt werden, beschreibt die Säule 1 von Basel II. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Messung des Kreditrisikos gelegt.

Formelmäßig stellt sich die Mindestkapitalanforderung nach Basel II folgendermaßen dar:1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hierbei entspricht der Nenner der Summe der risikogewichteten Aktiva. Angenommen eine Bank weist 875€ an risikogewichteten Aktiva für das Kreditrisiko, eine Eigenkapitalanforderung für das Marktrisiko von 10€, und eine Eigenkapitalanforderung für das operationelle Risiko von 20€ auf, so errechnet sich der Nenner als 875 + (12,5*(10+20)) zu 1250€. Im Folgenden soll nun dargestellt werden, wie die einzelnen Risiken im Rahmen von Basel II gemessen werden.

2.2 Kreditrisiko

Das Kreditrisiko stellt das bedeutendste Risiko für Banken dar. So unterliegt die Bemessung den meisten Änderungen bzw. Neuerungen gegenüber Basel I. Die Regelungen zum Kreditrisiko nehmen auch den größten Teil des Konsultationspapiers ein, da die Methoden ausgefeilter und risikogerechter sind, als in den geltenden Vereinbarungen von 1988. Künftig sollen die Risikogewichte nicht mehr pauschal, sondern risiko- und ratingabhängig ermittelt werden.2

Dazu wurden vom Ausschuss zwei Methoden zur Bemessung festgelegt. Die folgende Abschnitte erläutern die Berechnung der risikogewichteten Aktiva für das Kreditrisiko unter dem Standardansatz und unter dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (Internal Ratings-Based Approach, IRB-Ansatz).

2.2.1 Der Standardansatz

Der Standardansatz entspricht vom Konzept her den geltenden Eigenkapitalvereinbarungen.1 Allerdings wurde die Risikogewichtung verfeinert, d.h. es wurden mehr Risikogewichte pro Kategorie (Staaten, Banken, Unternehmen, ...) eingeführt. Beispielsweise werden Forderungen an Unternehmen nach den geltenden Bestimmungen pauschal mit einem Risikogewicht von 100% bewertet, während die neuen Eigenkapitalvereinbarungen vier verschiedene Risikogewichte (20, 50, 100 und 150%) vorsehen.

Die Methode des Standardansatzes basiert auf externen Ratings, die durch Bonitätsbeurteilungsinstitute durchgeführt werden. D.h. der Kreditnehmer, z.B. einen andere Bank, wird durch eine Rating-Agentur bewertet. Das Risikogewicht der zugrunde liegenden Forderung wird nun aus dem Ergebnis des externen Ratings abgeleitet. Die zuständige Bankaufsichtsinstanz legt diese Zuordnung fest und ist ebenfalls für die Zulassung der Institute zuständig. Diese müssen strenge Standards erfüllen, vor allem die Güte des Bonitätsbeurteilungssystems muss überprüft werden.2 Basel II orientiert sich als Beispiel an der Notation der Ratings des Instituts Standard&Poor´s. Auf dieser Grundlage lauten die Risikogewichte für Forderungen an Staaten und deren Zentralbanken wie in folgender Tabelle gezeigt.3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Risikogewichtung von Forderungen an Staaten

Für Kredite an Banken gilt eine komplexere Regelung. Es gibt zwei Optionen, wobei die nationale Bankaufsichtsinstanz entscheidet, welche für alle Banken in ihrem Aufsichtsgebiet gilt. Nach Option 1 erhalten Banken ein um eine Stufe erhöhtes Risikogewicht im Vergleich zum Risikogewicht des Staates, in dem die Bank ihren Sitz hat (mit Ausnahme von Banken mit einem Rating von BB+ bis B- und nicht beurteilten Instituten).4

Nach Option 2 können Risikogewichte auf der Grundlage externer Ratings jeder einzelnen Bank

verwendet werden. Zusätzlich erhalten Forderungen mit einer Ursprungslaufzeit von höchstens drei Monaten, bei denen keine Prolongation üblich ist, günstigere Gewichte. So können Banken, die eine bessere Bonitätsbeurteilung als ihr Heimatstaat haben, auch ein günstigeres Gewicht erhalten als ihr Sitzland. Allerdings beträgt das Mindestrisikogewicht 20%. Zur Veranschaulichung sind die Risikogewichte für Kredite an Banken nachfolgend aufgeführt.1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Risikogewichtung von Forderungen an Banken unter Option 1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Risikogewichtung von Forderungen an Banken unter Option 2

Kredite an Unternehmen erhalten nach dem Standardansatz folgende Risikogewichte:2

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Risikogewichtung von Forderungen an Unternehmen.

Neben den genannten können die Aufsichtsinstanzen auch wesentlich höhere Risikogewichte vorgeben. Dies gilt z.B. für besonders risikoträchtige Wertpapiere oder Venture Capital (Risikokapitalinvestitionen).

Aber Banken können auch ihre Eigenkapitalunterlegung für Forderungen veringern, deren Kreditrisiko durch Sicherheiten, Kreditderivate, Garantien oder Netting-Vereinbarungen gemindert wird. Der besicherte Teil einer Forderung kann u. U. sogar ein Risikogewicht von 0% erhalten.

Zur Veranschaulichung der Anwendung des Standardansatzes dient die Betrachtung eines Kredites in Höhe von 1000€ an ein mit BBB beurteiltes Unternehmen. Die Forderung erhält ein Risikogewicht von 100%. Das bedeutet, dass dieses Kreditrisiko zum vollen Wert in die Berechnung der risikogewichteten Aktiva eingeht. Nach der Formel aus 2.1 muß demnach dieser

Kredit mit 80€ Eigenkapital der Bank unterlegt sein (bei Vernachlässigung vom operationellen und Marktrisiko):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Da eine Bank aber über eine Vielzahl von Vermögenspositionen verfügt, die Kreditrisiko unterliegen, werden diese mit den jeweiligen Risikogewichten multipliziert. Die risikogewichteten Werte werden aufsummiert und gehen als Betrag für die risikogewichteten Aktiva des Kreditrisikos in den Nenner der Formel zur Berechnung der Mindestkapital- anforderung ein.

2.2.2 Der IRB-Ansatz

Die wohl bedeutendste Änderung gegenüber den geltenden Vereinbarungen besteht in der Zulassung interner Ratings bei der Ermittlung der Risikogewichte für das Kreditrisiko. Ziel ist wie auch bei der Standardmethode, die ausreichende Eigenkapitalunterlegung der Kreditrisiken zu berechnen. Der IRB-Ansatz soll zusätzlich auch Kapitalanreize gegenüber der Standardmethode bieten. Damit werden Banken, die die strengen aufsichtlich geforderten Mindestanforderungen umsetzten können, ermutigt diese komplexeren Risikomanagement- verfahren anzuwenden.1 Denn durch die Möglichkeit des IRB-Ansatzes das Risikoprofil einer Bank genauer wiederzugeben, da die Zuordnung eines Risikogewichts zu einer Forderung aus einer größeren Palette erfolgt, ist der Ansatz wesentlich risikogerechter. Das soll dazu führen, dass Banken ihre Kreditrisiken im Durchschnitt mit weniger Eigenkapital unterlegen müssen.

Banken, die mit dem IRB-Ansatz arbeiten, verwenden interne Schätzungen von Risikoparametern zur Berechnung des Risikogewichts für ein Kreditengagement. Es werden bei diesem Ansatz vier Hauptrisikokomponenten verwendet:

- Forderungsbeträge bei Ausfall des Kredits (Loss Given Default, LGD),
- Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredits (Probability of Default, PD),
- erwartete Höhe der Forderung im Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default, EAD),
- Restlaufzeit (Maturity, M).

[...]


1 Vgl. Sekretariat des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (2001), S. 1.

1 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001a), S. 6.

2 Vgl. Brechfeld und Schwind (2001), S. 538.

1 Vgl. Brechfeld und Schwind (2001), S. 538.

2 Vgl. Boos und Schulte-Mattler (2001a), S. 347.

3 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001a), S. 7.

4 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001a), S. 9.

1 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001a), S. 10.

2 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001a), S. 11.

1 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001b), S. 10.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen
Hochschule
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig  (Institut für Wirtschaftswissenschaften insbesondere Finanzwirtschaft)
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
17
Katalognummer
V27390
ISBN (eBook)
9783638294522
Dateigröße
516 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Kurze Beschreibung der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken nach Basel II, basierend auf dem zweiten Konsultationspapier.
Schlagworte
Baseler, Eigenkapitalvereinbarungen
Arbeit zitieren
Christian Kampsen (Autor:in), 2003, Die neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27390

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