INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS II
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III
1 EINLEITUNG 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung 1
1.2 Gang der Untersuchung 1
2 GRUNDLAGEN ÖFFENTLICHER VERWALTUNG 2
2.1 Grundsätzliches, Ziele und Aufgaben 2
2.2 Öffentliche Leistungen 3
3 ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN ÜBER DAS INTERNET 4
3.1 Definition und Abgrenzung: e- Government 4
3.2 Bestandsaufnahme und Potential 7
4 DISTRIBUTION AUSGEWÄ HLTER LEISTUNGEN 8
4.1 Government to Citizen (G2 )C 8
4.2 Government to Business (G2 B) 9
4.3 Government to Government (G2 G) 10
4.4 Überblick 11
5 ERSTELLUNGSPROZESS UND ANFORDERUNGEN 12
5.1 Digitalisierungsprozess von Verwaltungsleistungen 12
5.2 Technische Anforderungen 13
5.3 Anforderungen an die Präsentation 14
5.4 Rechtliche und Sicherheitsanforderungen 15
6 ERFOLGSFAKTOREN 17
6.1 Kompatibilität und einheitliche Umsetzung 17
6.2 Change Management 18
6.3 Attraktivität der Angebote 19
7 INTERNATIONALER VERGLEICH 20
8 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 21
LITERATURVERZEICHNIS V
I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1 : Leistungen öffentlicher Institutionen
Abbildung 2 : e-Government Beziehungen in der BRD
Abbildung 3 : Interaktionen im e- Government
Abbildung 4 : Ausgewählte e-Government Leistungen von „BundOnline 2005 “
Abbildung 5 : e-Government Leistungen im Überblick
Abbildung 6 : Lebenslagenkonzept am Beispiel von www baynet de
Abbildung 7 : Attraktivität ausgewählter e-Government Leistungen
II
ASCII American Standard Code for Information Interchange B2C Business to Consumer B2B Business to Business B2G Business to Government BA Bundesanstalt für Arbeit BaföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BeschA Beschaffungsamt BfA Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BGB Bürgerliches Gesetzbuch Bitkom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZV Bundeszollverwaltung bit binary digit BMF Bundesministerium für Finanzen BMI Bundesministerium des Innern BMWI Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BRD Bundesrepublik Deutschland BZR Bundeszentralregister CD Compact Disc CEBIT Messe für Informations- und Kommunikationstechnologie CGI Common Gateway Interface CRM Customer Relationship Mangement CitRM Citizen Relationship Management EDV Elektronische Datenverarbeitung EU Europäische Union GIF Grafics Interchange Format
III
GG Grundgesetz HTML Hypertext Markup Language HTTP Hypertext Transfer Protocol HTTPS Secure Hypertext Transfer Protocol ID Kurzform für Identity IT Informationstechnologie JPEG Joint Picture Experts Group KBA Kraftfahrzeugbundesamt MPEG Moving Picture Experts Group PC Personal Computer PDA Personal Digital Assistant PDF Portable Document Format SAGA Standards und Architekturen in e-Government Anwendungen SigG Signaturgesetz SSL Secure Socket Layer STBA Statistisches Bundesamt URL Uniform Resource Locator www World Wide Web XML extensible Markup Language
IV
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
„Digitales Rathaus“, „e-Democracy“, „Bund Online 2005“: Im Rahmen tiefgreifender Veränderungsprozesse der Informations- und Kommunikationstechnik prägen solche Begriffe nun auch das Gesprächsthema um die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung.
Vor allem hinsichtlich der Internet-Tec hnologie, die sowie billige, als auch orts- und zeitunabhängige Transaktionen ermöglicht, wachsen die Anforderungen an den Staat. Forderungen beinhalten den Wunsch nach verbesserter Servicequalität und einer effizienteren Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen. Daneben könnte eine leichtere Partizipation der Bürger an den demokratischen Entscheidungsprozessen ermöglicht werden. Nicht zuletzt zwingt chronische Finanzknappheit den öffentlichen Sektor zu Kosteneinsparungen. 2
Deshalb ruhen besonders auf dem e-Government große Hoffnungen: Durch eine elektronische Verwaltung der Behörden untereinander, mit den Unternehmen und den Bü rgern soll die Effizienz gesteigert, die Modernisierung vorangetrieben und der Wirt-schaftsstandort Deutschland attrakt iver gemacht werden (Booz Allen Hamilton 2002, S. 15).
1.2 Gang der Untersuchung
Die vorliegende Arbeit soll aus der deutschen Perspektive einen Überblick über elektronische Distributionsmöglichkeiten von Verwaltungsleistungen geben.
Nachdem kurz die Grundlagen, Aufgaben und Ziele der öffentlichen Verwaltungsarbeit identifiziert wurden soll der Begriff des e-Government definiert und ein grober Überblick über den Implementierungsstand gegeben werden. Danach sollen konkrete Mög-
1 Gates,B. (1999), S. 377.
2 Ramthun, Christian et al. (2002): „Der öffentliche Dienst ist unter dem Diktat der leeren Kassen so massiv unter Beschuss geraten, wie noch nie“ dennoch „…von flächendeckend schlanken Strukturen und höherer Effizienz ist der öffentliche Dienst noch weit entfernt“.
1
lichkeiten der elektronischen Distribution anhand der bedeutenden Zielgruppen dargestellt werden. Der nächste Teil soll aus der Entwicklungsperspektive heraus den Erstellungsprozess sowie die Anforderungen an die Anwendungen und Systeme beleuchten. Nachfolgend wird aus der Sicht interner und externer Benutzer auf die Erfolgsfaktoren eingegangen. Im letzten Teil rundet ein internationaler Vergleich die Thematik ab und zeigt weitere Entwicklungsperspektiven auf.
2 Grundlagen öffentlicher Verwaltung
Öffentliche Verwaltung ist die „Tätigkeit des Staates, die nicht Gesetzgebung oder Justiz ist...“ (Mayer 1924, S. 7, zitiert nach Herweg 2001, S. 9) und eine Leistungseinheit, „... die nach Maßgabe staatlicher Zielvorgaben überwiegend kollektiven Fremdbedarf deckt, indem sie öffentliche Leistungen herstellt und überwiegend unentgeltlich absetzt...“ (Reichard 1987, S. 16, zitiert nach Herweg 2001, S. 9).
2.1 Grundsätzliches, Ziele und Aufgaben
Aufgrund der föderativen Ausgestaltung der Bundesrepublik Deutschland weist der Verwaltungsapparat einen stark dezentralen Charakter auf. Demnach wird die Verwaltung von den Bundesländern ausgeführt, während dem Bund nur eine Kontrollaufsicht zukommt. Dies kann sich, wie im weiteren Verlauf der Arbeit gezeigt wird, auf die Implementierung von e-Government-Lösungen auswirken.
Öffentliche Ziele erwachsen aus den eher allgemein gehaltenen Staatszielen, welche im Grundgesetz festgeschrieben sind. 3 Aus ihnen l eiten sich konkrete öffentliche Aufgaben und Leistungen ab, die von Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Ko mmunen wahrgenommen werden.
Nur wenige Verwaltungsbereiche sind dem Bund als eigene Angelegenheit zugewiesen. Die bundeseigene Verwaltung besteht aus oberen Bundesbehörden (Bundespräsidialamt oder Bundesministerien), den Bundesmittelbehörden (Oberfinanzdirektionen, Wehrbereichsverwaltungen) sowie den unteren Bundesbehörden (Grenzschutz- oder Zollämter). Eine Verwaltung seitens der Länder im Bundesauftrag geschieht nur auf Ge bieten wie der Finanzverwaltung für Bundessteuern (Arndt/Rudolf 1992, S. 81-83).
3 Vgl. o.V. (2003e): Staatsziele sind Sozialstaatlichkeit (Art. 20, Abs. 1 GG), Umweltschutz (Art. 20a GG), Förderung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (Art. 109, Abs.2 GG) oder supranationale Öffnung/Friedenssta atlichkeit (Art. 24, Abs. 1 GG).
2
Der Aufbau der Länderverwaltungen richtet sich nach Landesgesetzen und gliedert sich meistens in eine Landesverwaltung mit den nach Fachressorts gegliederten Ministerien. Auf den darunter liegenden E benen kann in Land-, Kreis- und Gemeindeverwaltung unterschieden werden. Dabei liegt der Schwerpunkt der Verwaltungstätigkeit bei den Kommunen. Sie sind mit einem Gesamtanteil von 80 % die Hauptträger und Kernproduzenten der öffentlichen Leistungen (Herwig 2001, S.20).
2.2 Öffentliche Leistungen
Öffentliche Leistungen sind Maßnahmen zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Diese werden unterschieden in Nominalleistungen (Kindergeld, Rente), Sachleistungen (Sozialhilfe) und Dienstleistungen (Arbeitsamt , Schule, Verwaltung), wie in Abbildung 2 dargestellt wird. Zu den Dienstleistungen werden die Bereitstellung von Sachnutzungen, persönliche Dienste und Nachric hten gezählt (Herwig 2001, S. 34).
Aufgrund gesetzlicher Regelungen verfügt der Staat bei den Leistungen über eine hoheitliche Stellung. Eine Konkurrenzsituation mit anderen Anbietern besteht nicht. Ebenso herrschen für die Erbringung (Distribution) der öffentlichen Leistungen spezie lle Eigenschaften: Bei den Leistungen besteht eine Erbringungspflicht seitens der öffentlichen Verwaltung (Ausstellung von Ausweispapieren) oder eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Bürgerseite (Abwasseranschluss). Öffentliche Institutionen sind grundsätzlich allen privaten und juristischen Personen zur Leistung verpflichtet. Diese Leistungen werden entweder indirekt durch Steuern finanziert oder durch Beiträge und Gebühren. Der Großteil öffentlicher Leistungen ist immateriell und hat Dienstleistungscharakter (Herweg 2001, S. 24-27).
Arbeit zitieren:
Dipl.-Kfm Daniel Schwenger, 2003, e-government, München, GRIN Verlag GmbH
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