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Inhaltsverzeichnis Seite
1. Einleitung 2
2. Organisationsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 2
2.1 Entstehungsgeschichte der heutigen Organisationsstruktur 2
2.2 Strukturelle Probleme 4
3. Strukturreform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk 5
3.1 Konzepte und Meinungen zur Neuordnung der öffentlich-
rechtlichen Rundfunklandschaft 5
3.2 SWR RBB - Portraits zweier fusionierter
Rundfunkanstalten 7
3.2.1 SWF SDR SWR 7
3.2.2 ORB SFB RBB 9
3.3 Betriebswirtschaftliche Aspekte einer Fusion
im Überblick 10
3.3.1 Wirtschaftliche Vorraussetzungen 10
3.3.2 Zentral oder Dezentral 11
3.3.3 Synergieeffekte 12
3.3.4 Wirtschaftlichkeit 13
3.4 Rechtliche Aspekte von Fusionen öffentlich-
rechtlicher Rundfunkanstalten 14
3.4.1 Entscheidungsträger einer Fusion 14
3.4.2 Die Standortfrage 14
3.4.3 Aufgaben einer fusionierten Rundfunkanstalt 15
4. Fazit Ausblick 16
5. Literaturverzeichnis 17
Mit der Fusion des Senders Freies Berlin und des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg zum Rundfunk Berlin-Brandenburg zum 1. Mai 2003 wurde mittlerweile die zweite Fusion innerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunklandschaft Deutschlands vollzogen. Fusionen von Rundfunkanstalten als Maßnahme der Strukturreform zur Sicherung der zukünftigen Konkurrenzfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Thema dieser Arbeit.
Im Folgenden wird zunächst beschrieben, wie die Organisationsstruktur, wie man sie heute kennt, entstand und welche Probleme sich daraus in Bezug auf die gegenwärtige Wirtschaftslage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ergeben. Eine Beschreibung möglicher Restrukturierungsmodelle sowie die nähere Betrachtung zweier schon vollzogener Fusionen geben weiterhin einen Überblick über die Maßnahmen, die von den Fusionspartnern im Zuge der Neuordnung ergriffen wurden. Die abschließend detailliert beschriebenen und analysierten betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte von Fusionen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten können, wie man leicht erkennen wird, größtenteils in den von SWR und RBB ergriffenen Maßnahmen wiedergefunden werden.
2. Organisationsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
2.1 Entstehungsgeschichte der heutigen Organisationsstruktur
Die heute bestehende Organisationsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wurde maßgeblich durch die alliierten Besatzungsmächte kurz nach dem Ende des zweiten Weltkriegs geprägt. Damals hatte man beabsichtigt, eine neue, dezentrale, regional begrenzte Rundfunkordnung zu schaffen. Die Abgrenzung der einzelnen Sendegebiete bzw. Landesrundfunkanstalten ergab sich primär aus den Grenzen der Besatzungszonen, welche später auch die Gliederung der Bundesländer beeinflussten und zusätzlich aus den unterschiedlichen organisatorischen
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Modellen, die die Besatzungsmächte bei der Strukturierung des Rundfunks in ihrer jeweiligen Besatzungszone anwandten. In der britischen Besatzungszone wurde so eine einzelne, zentrale Landesrundfunkanstalt - der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) - gegründet. Ebenso verfuhr man in der französischen Zone bei der Errichtung des Südwestfunks (SWF). Die Amerikaner hingegen orientierten sich in ihrer Zone an den historischen Ländergrenzen, wie sie vor dem Krieg in Deutschland existiert hatten und errichteten mehrere dezentrale Landesrundfunkanstalten - den Bayrischen Rundfunk (BR), den Hessischen Rundfunk (HR) und den Süddeutschen Rundfunk (SDR) in Würtemberg-Baden - dem nördlichen Teil des heutigen Baden-Würtemberg (welches durch die Abgrenzung der Besatzungszonen geteilt worden war). Hinzu kam noch der kleine Sender Radio Bremen (RB) als amerikanische „Enklave“ in der britischen Besatzungszone. 1 In den folgenden Jahren des wirtschaftlichen und politischen Wiederaufbaus sowie der erneut zunehmenden Eigenständigkeit aufgrund des nachlassenden Einflusses der Alliierten entwickelte sich die deutsche Rundfunklandschaft weiter. 1953 wurde Sender Freies Berlin (SFB) gegründet, der die bis dahin durch den NWDR vorgenommene Rundfunkversorgung des Berliner Raums übernahm. 1956 errichtete das Land NRW eine eigenständige Landesrundfunkanstalt, den Westdeutschen Rundfunk (WDR), wodurch sich das Sendegebiet des NWDR verkleinerte und der Sender in Nordwestdeutscher Rundfunk (NDR) umbenannt wurde. Der Anschluss des Saarlandes an die Bundesrepublik im Jahre 1957 führte schließlich zur Gründung des Saarländischen Rundfunks (SR). 2
Die Wiedervereinigung Deutschlands brachte die letzte gravierende Veränderung der Rundfunklandschaft. Hier übernahm der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg (ORB) die Rundfunkversorgung des Landes Brandenburg. Es entstand eine weitere Mehrländeranstalt - der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) - mit einem Sendegebiet, welches die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umfasst. Der SFB versorgte nun ganz Berlin und das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde in den NDR-Verbund
1 Vgl. Kops, M., Die Vorschläge zur Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im
Überblick, in: Kops, M., Sieben, G. (Hrsg.) (1997), S.25f
2 Vgl. Kops, M., Die Vorschläge zur Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im
Überblick, in: Kops, M., Sieben, G. (Hrsg.) (1997), S.26
4
aufgenommen. Seitdem existierten demnach in der Bundesrepublik insgesamt 11 Landesrundfunkanstalten. 3
2.2 Strukturelle Probleme
Das von den Bundesländern getragene öffentlich-rechtliche Rundfunksystem wird stark von Gesichtspunkten föderaler Gleichbehandlung beeinflusst. Dazu gehört, dass jedes Land seinen Sender hat oder an einer Mehrländeranstalt partizipiert. Angesichts der unterschiedlichen Ländergrößen und der daraus resultierenden höchst uneinheitlichen Rundfunkteilnehmerzahlen ergibt sich jedoch für Sender, die ihren Standort in einem kleinen Land bzw. Stadtstaat mit geringer Bevölkerungszahl haben, ein finanzielles Ungleichgewicht, da die Rezipienten ihre Rundfunkgebühren ausschließlich an die Anstalten in ihrer Region zahlen. 4 Der WDR dominiert hier die öffentlich-rechtliche Rundfunklandschaft mit einem Anteil von über 20 Prozent am Gesamtgebührenaufkommen. Auf der anderen Seite stehen hier kleine, finanzschwache Sender wie Radio Bremen, der Saarländische Rundfunk oder der Sender Freies Berlin (vor der Fusion mit dem ORB zum Rundfunk Berlin-Brandenburg) mit Anteilen zwischen 1,8 und 5 Prozent 5 , die auf monetäre Zuschüsse der stärkeren Anstalten im Rahmen des ARD-Finanzausgleichs angewiesen sind, um in ihrer jetzigen Form weiter bestehen und ihren Programmauftrag erfüllen zu können.
Der steigende Kostendruck, unter dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit der Zulassung privater Rundfunkveranstalter steht und der ebenfalls damit in Verbindung zu bringende, drastische Rückgang der Werbeeinnahmen lässt Fragen nach seiner zukünftigen Konkurrenzfähigkeit aufkommen. Schon 1995 forderten die Ministerpräsidenten von Sachsen und Bayern, Kurt Biedenkopf und Edmund Stoiber eine umfassende Strukturreform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, deren Ziel es ist, im Zuge einer Neuordnung der ARD durch Zusammenschlüsse bestehender Anstalten, zu einer ausgewogenen Größenstruktur zu gelangen, deren Anstalten aufgrund ihrer Größe und
3 Vgl. Kops, M., Die Vorschläge zur Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im
Überblick, in: Kops, M., Sieben, G. (Hrsg.) (1997), S.27
4 Vgl. Löffler, S. (1999), S.3ff
5 Vgl. Kops, M., Die Vorschläge zur Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im
Überblick, in: Kops, M., Sieben, G. (Hrsg.) (1997), S.29
5
Finanzkraft in der Lage sind, ihre Aufgaben mit annähernd derselben Leistungsfähigkeit und ohne Zuschüsse aus dem horizontalen Finanzausgleich zu erfüllen. 6
3. Strukturreform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
3.1 Konzepte und Meinungen zur Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Rundfunklandschaft
Es existiert eine Vielzahl von Modellen zur Neuordnung der Rundfunklandschaft, die mit der Fusion zwischen Südwestfunk und Süddeutschem Rundfunk zum Südwestrundfunk (SWR) 1998 und - aktuellerder Neugründung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) im Mai 2003 aus dem SFB und dem Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg schon teilweise umgesetzt wurden. Darauf wird in den folgenden Kapiteln noch näher eingegangen. Doch zunächst zu den vorliegenden Reformvorschlägen. Die vorliegenden Neugliederungsvorschläge umfassen verschiedene
Restrukturierungsmodelle mit 5 bis 7 Landesrundfunkanstalten. Die geographischen Räume, auf die sich die Vorschläge beziehen, stimmen jedoch weitgehend überein.
Hauptgegenstand der Neugliederungsüberlegungen bildet der südwestdeutsche Raum. Zur Diskussion steht hier zunächst eine engere, weitreichende Kooperation zwischen den auch weiterhin eigenständig bleibenden Anstalten in den Bereichen Technik, Produktion, Verwaltung und Vermarktung. Weiterführende Vorschläge umfassen eine Fusionierung von SDR und SWF, eventuell die Bildung einer Drei-Länder-Anstalt mit dem Saarländischen Rundfunk oder sogar noch die Miteinbeziehung des Hessischen Rundfunks. Der zweite Schwerpunkt der Vorschläge liegt im ostdeutschen Raum. Hier ist ein Zusammenschluss von SFB und ORB geplant - und wurde letztenendes auch im Mai 2003 durchgeführt. Im einem weiterführenden Modell ist zusätzlich
6 Vgl. Kops, M., Die Vorschläge zur Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im
Überblick, in: Kops, M., Sieben, G. (Hrsg.) (1997), S.72f
Arbeit zitieren:
Michael Krämer, 2003, Rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte von Fusionen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, München, GRIN Verlag GmbH
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