Johannes Gutenberg-Universität Mainz Institut für Politikwissenschaft Sommersemester 2000 HauptSeminar: Vergleichende Regierungslehre
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Edmond Rugji
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3.1.1 Die Rolle der Parteien im Kongreß 6 3.1.2 Die Ausschüsse- „ der Motor“ des Kongresses? 8 3.1.3 Der Abgeordnete zwischen Kongreß, Wahlkreis und Lobby 9
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4.1.1 Der Bundestag als Fraktionenparlament 11
4.1.2 Die Aufgabe der Ausschüsse des Bundestages: ein Instrument zur Kontrolle 12 4.1.3 Der Abgeordnete zwischen Fraktion, Volk und Interessenverbänden 13
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Das Parlament spielt eine zentrale Rolle im politischen Gestaltungsprozeß einer jeden Demokratie. Es ist maßgebend verantwortlich für die Stabilität und auch Effektivität demokratischer Abläufe. Durch die Interaktion des Parlaments mit der Exekutive wird demokratisches Regieren erst möglich. Dabei existieren in verschieden Ländern unterschiedliche Modelle von Parlamenten, die Jeweils andere Ausprägungen haben.
In dieser Arbeit sollen der deutsche Bundestag und der amerikanische Kongreß untersucht werden. Eine Analyse beider Institutionen soll letztendlich erbringen, welches von beiden Parlamenten seine Rolle im jeweiligen demokratischen System besser wahrnimmt und größere Einflußmöglichkeiten hat Es soll der Frage nachgegangen werden, ob eines der beiden Parlamente als „idealtypischer“ für die Demokratie eingestuft werden kann oder ob die unterschiedlichen Ausprägungen der Arbeitsweise der Parlamente im Gesamtzusammenhang mit der jeweiligen politischen Realität in diesem Land gesehen werden müssen.
Zu Beginn dieser Hausarbeit werde ich auf die historischen Grundlage beider Parlamente eingehen. Sowohl die historische Entwicklung des amerikanischen Kongresses als auch des deutschen Parlamentes zeigen, wie es zu den unterschiedlichen Ausprägungen der demokratischen Regierungsform bzw. des Parlamentes gekommen ist, und wie dadurch ihr jetziger Ablauf geformt wurde.
Danach werde ich auf den organisatorischen Aufbau und die konkrete Arbeitsweise von Parlament und Kongreß eingehen, um heraus zuarbeiten, inwiefern sich die beiden Institutionen voneinander unterscheiden, und ob und warum sie mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Politischen Alltag haben: Dem Amerikanischen Kongreß werden aufgrund der Strikten Gewaltentrennung ganz andere Aufgaben und Machtbefugnisse eingeräumt als dem deutschen Bundestag, der sehr stark mit der Regierungskoalition bzw. dem Kanzler zusammenarbeitet.
Der Vergleich zwischen amerikanischem Kongreß und deutschem Bundestag wird sich dabei im wesentlichen auf die Rolle der Parteien, der Ausschüsse sowie des einzelnen Parlamentariers konzentrieren, jedoch auch die Interaktion zwischen Exekutive und Legislative untersuchen.
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In den „Federalist Papers“ - Zeitungsartikel, die Alexsander Hamilton, James Madison und John Roy veröffentlichten und die die Grundlage der Verfassung darstellen- nahm die Idee der wechselseitigen Kontrolle der getrennten Staatsgewalten ( „Checks and Balances“) eine zentrale Stellung ein. 1 Mit diesem Grundsatz wurde versucht, eine Regierungsform zu erstellen, die stabile republikanische Strukturen besitzen sollte. Dazu wurde aber nicht nur auf das Gewaltenteilungsprinzip von Montesquieu zurückgegriffen, sondern auch die neue Staatsform der Republik bestimmt (die präsidentiale Demokratie). Die Vorstellung einer Dreiteilung der Staatsgewalten und deren gegenseitige Kontrolle wurde zum zentralen Merkmal. Das Ziel der Verfassungsväter war es, einem möglichen Machtmißbrauch der Bundesregierung (also der Exekutive) aufgrund zu großer Befugnisse vorzubeugen. Abkehrend vom englischen Modell schufen sie eine starke Legislative, den Kongreß, der in seinen konstitutionellen Rechten wesentlich größere Möglichkeiten an Macht und Einflußnahme besitzt, durch das Zweikammersystem (Senat und Repräsentantenhaus) jedoch in sich selbst wieder geteilt ist und deshalb nicht zu übermächtig werden kann.
Die wesentlichen Aufgaben des Kongresses bestehen darin, Gesetze zu erlassen, das Volk der Vereinigten Staaten zu repräsentieren, als auch die Macht der Exekutive, also des Präsidenten, zu beschränken und zu kontrollieren 2 .
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Als im Jahre 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet und das parlamentarische Regierungsystem in seiner heutigen Form geschaffen wurde, stellte dies nicht den ersten Versuch dar, eine freiheitlich-rechtsstaatliche Demokratie zu errichten. Das erste gesamtdeutsche Parlament trat im Jahre 1848 in Frankfurt am Main zusammen, und wurde aufgrund eines Rechtswahlgesetzes, das die Prinzipien der allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahl berücksichtigte,
1 Obwohl in den Federalist Papers die Begriffe „check“ und „Balance“ benutzen werden, findet man sie nicht als zusammenhängen Ausdruck. Dieser wurde erst später geprägt.
2 Vgl. Herbert Dittigen/ Michael Minkenberg:1996, S.80f
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gewählt 3 . Nur ein Jahr später schon wurde diese erste Vertretung wieder aufgelöst und erlebte erst 1867 wieder in gewandelter Form eine Wiederauferstehung. Doch erst nach dem Zusammenbruch des Kaiserreiches im Jahre 1918 wurde die erste deutsche Demokratie, die Weimarer Republik, als parlamentarisches Regierungssystem mit Präsidentialhegemonie begründet. Ihr Scheitern im Jahre 1933 führte zur nationalsozialistischen Diktatur und letztendlich zum Zweiten Weltkrieg. Diese Erfahrungen waren ein wichtiges „Lehrstück“ für die Väter des Grundgesetzes 4 .Ein präsidentielles System wie in der Weimarer Republik wurde ebenso abgelehnt, wie die Idee einer möglichen volksdemokratischen Versammlungsregierung. So wurde das demokratisch-repräsentative System für die große Mehrheit des Parlamentarischen Rates nicht nur zur unbestrittenen Grundlage der Diskussionen, sondern fand auch bald seine Verwirklichung im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland 5 .
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Der amerikanische Kongreß ist eines der mächtigsten Parlamente der Welt, und dient vielen anderen Demokratien zum Vorbild. Aufgrund der strikten Gewaltentrennung verfügt er über erhebliche Machtmittel und Einflußmöglichkeiten. In Teil III werde ich über die Rolle der Parteien, Ausschüsse und Abgeordneten sprechen.
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Der Kongreß ist die gesetzgebende Gewalt (legislative power) im politischen System der Vereinigten Staaten. Der erste Kongreß der USA tagte im April 1789 nach der noch heute geltenden Verfassung vom 17 September 1787 6 .
Die „Federalist Papers“ formulierten die Einsicht, daß im Gegensatz zu einer Monarchie nicht die Exekutive, sondern die Legislative (d.h.der Kongress) der dominierende Regierungsarm einer Republik ist.
3 Vgl. Winfried Steffani 1980, S. 232
4 Vgl. Ludwig Bergsträsser 1980, S. 159
5 Vgl. Klaus von Beyme 1973, S.358
6 Vgl. Hartmut Wasser(1):1996, S.26-33
Arbeit zitieren:
Edmond Rugji, 2000, Amerikanischer Kongreß und deutscher Bundestag: ein Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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