Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Verletzt die Präimplantationsdiagnostik die Menschenwürde?
2.1 Präimplantationsdiagnostik
2.1.1 Definition: Was ist Präimplantationsdiagnostik?
2.1.2 Vorteile der PGD
2.1.3 Nachteile der PGD
2.2 Menschenwürde
2.2.1 Definitionsversuch: Was ist Menschenwürde?
2.2.2 Menschliche Keime und Menschenwürde?
2.2.3 Menschenwürde der Frau
2.3 PGD und Menschenwürde
2.3.1 Verletzt die PGD die Menschenwürde?
2.3.2 Verschiedene Indikationsstellungen
2.3.2.1 PGD und Nicht-Implantation im Sinne einer passiven Sterbehilfe
2.3.2.2 PGD und Nicht-Implantation aus embryopathischen Gründen
2.3.2.3 PGD und Nicht-Implantation aufgrund Nichtzumutbarkeit
2.3.2.4 PGD und Nicht-Implantation zur Rettung von Geschwistern
2.3.2.5 PGD und Nicht-Implantation durch gesellschaftliche Gründen
2.3.2.6 Fazit
2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.4.1 PGD in Grenzen
2.4.2 Embryonenschutzgesetz
2.4.3 Bioethik-Konvention, Berufsordnung und Richtlinien
2.4.4 Grundrechte
2.4.5 Entwurf einer PGD-Richtlinie
3. Zusammenfassung
4
1. Einleitung
Da die technischen Möglichkeiten rasant voranschreiten, werden heute mit Routine künstliche Befruchtungen durchgeführt. Im diagnostischen Bereich wurde besonders in den letzten Monaten die Präimplantationsdiagnostik diskutiert, denn es stellt sich die Frage, ob bzw. inwieweit sie die Menschenwürde verletzt. In Betracht kommen dabei eine mögliche Verletzung der Menschenwürde der werdenen Mutter oder der des menschlichen Keims.
2. Verletzt die Präimplantationsdiagnostik die Menschenwürde?
2.1 Präimplantationsdiagnostik
2.1.1 Definition: Was ist Präimplantationsdiagnostik?
Zuerst muss eine Begriffserklärung erfolgen, da es zwei Formen des Begriffs
Präimplantationsdiagnostik bestehen. Die nicht-invasive 1 , optische Präimplantations-diagnostik (PID) wird in der Regel bei jeder künstlichen Befruchtung (= In-Vitro-Fertilisation, kurz: IVF) durchgeführt und dient dazu, genetische Veränderungen zu erkennen und bei schwerwiegenden Defekten den Keim nicht zu implantieren, da er ohnehin nicht lebensfähig ist 2 . Hierunter fällt teilweise auch die Entnahme und Untersuchung der Polkörper reifer Eizellen (Präfertilisation 3 ), die vor und nach der Befruchtung möglich sind und das Ziel besitzen, für die Befruchtung ungeeignete Eizellen mit auffälligem Chromosomensatz auszusortieren sowie monogene Erbkrankheiten und erbliche Chromosomenveränderungen festzustellen 4 . Der Vorteil ist, dass die Untersuchung vor der Bildung des Keimes vollzogen wird und daher keine Zellen verbraucht werden 5 . Nachteile sind u.a. dass nur das Erbmaterial der Mutter betrachtet und die Eizelle verletzt werden kann. Des weiteren können einige chromosomale Veränderungen erst nach den Zellteilungen erkennbar werden. Die Risiken sind hier aber, abgesehen von den üblichen der IVF, relativ gering 6 .
Im Vordergrund dieser Ausführungen steht aber die zweite Form: die genetische, invasive Präimplantationsdiagnostik (international PGD), bei der es sich um ein genetisches Verfahren handelt,
1Invasiv bedeutet eindringend.
2Knoepffler, S. 112
3Die Polkörperentnahme wird einerseits als Alternative zur PGD und andererseits im gleichen Atemzug mit ihr genannt (vergl. u.a. Böckenförde-Wunderlich, S. 14, 21 ff; Haker, S. 145).
4Böckenförde-Wunderlich, S. 21 f
5a.a.O., S. 22; Knoepffler, S. 115
6Knoepffler, S. 112, 114
5
das an einem durch künstliche Befruchtung entstandenen menschlichen Keim vor dessen Implantation in den mütterlichen Organismus angewendet wird 7 . Die PGD ist eine diagnostische Maßnahme in Form einer genetischen Untersuchung 8 . Dazu werden nach den ersten Zellteilungen (vorwiegend im Sechs- bis Zehnzellstadium) einige Zellen (meist zwei sog. Blastomere 9 ) aus dem Gesamtverband des künstlich befruchteten, menschlichen Keims entnommen 10 . Darauf folgt die Isolierung der Zellkerne, die die gesamte Erbinformation beinhalten 11 . Diese wird mittels zweier Methoden untersucht: Die PCR (Polymerase-kettenreaktion) dient dazu, Einzelgendefekte bzw. genetische Veränderungen aufzuspüren und die FISH (Fluoreszent in situ Hybridisierung) kommt zur Anwendung bei Chromosomen-veränderungen und dient auch der Geschlechtsbestimmung 12 .
Bereits hier kommt ein Problem auf, denn es ist unklar, ob die entnommenen Zellen totipotent sind, also ob sie sich unter der Voraussetzung der notwendigen Bedingungen zu einem Embryo entwickeln können und daher noch nicht differenziert sind 13 . Der Zeitpunkt, ab wann die Zelle diese Totipotenz verliert, ist medizinisch immer noch nicht zu 100 % geklärt. In der Regel wird angenommen, dass diese ab dem 8 -Zell-Stadium nicht mehr vorliegt 14 . Daher besteht die Möglichkeit des Keimverbrauches 15 . Problematisch ist auch, dass nur die embryonalen Zellen in den weiblichen Organismus eingesetzt werden, die von keinerlei Störungen oder Veränderungen betroffen sind, und diejenigen, die betroffen sind, einfach „verworfen“ werden 16 .
2.1.2 Vorteile der PGD
Im Rahmen der Frage, was Präimplantationsdiagnostik ist, müssen auch die Vor- und Nachteile aufgeführt werden. Für einen positiven Gesichtspunkt spricht, dass ein für die Frau belastender Schwangerschaftsabbruch, der durch Pränataldiagnostik 17 notwendig erscheint, vermieden werden kann 18 . Damit wird gleichzeitig die Vererbung (negativer) genetischer Veränderungen verhindert 19
7Knoepffler, S. 112
8Düwell u.a., S. 256; Böckenförde-Wunderlich, S. 14
9Blastomere sind Furchungszellen im ersten Entwicklungsstadium eines Keims.
10Knoepffler, S. 114; Haker, S. 145 f; Böckenförde-Wunderlich, S. 21 f
11Böckenförde-Wunderlich, S. 22
12Knoepffler, S. 114, Böckenförde-Wunderlich, S. 26 f; Haker, S. 146
13Knoepffler, S. 114, Böckenförde-Wunderlich, S. 25 f; Haker, S. 148
14AWO, Seite 7
15Knoepffler, S. 114
16Haker, S. 148; Düwell u.a., S. 256; AWO, S. 5
17Diagnostik an einem im Mutterleib befindlichen Embryo / Fötus
18Düwell u.a., S. 256; Böckenförde-Wunderlich, S. 9; Haker, S. 144
19Böckenförde-Wunderlich, S. 10; Haker, S. 143
6
Quote paper:
Nancy Kunze-Groß, 2004, Verletzt die Präimplantationsdiagnostik die Menschenwürde, Munich, GRIN Publishing GmbH
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