1. Einleitung 2
2. Zur Entstehung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes 4
2.1 Der deutsche Vorschlag eines Stabilitätspaktes für Europa 4
2.2 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt von Dublin 5
2.3 Die vorgesehenen Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes 5
3. Zur Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes 6
3.1 Das Präventivverfahren oder multilaterale Überwachungsverfahren 6
3.2 Das Defizitverfahren 8
4. Mögliche Folgen erhöhter Budgetdefiziten 9
4.1 Definition: strukturelle und konjunkturelle Budgetdefizite 9
4.2 Risiko staatlicher Insolvenz.........................................................................10
4.3 Risiko eines erhöhten Zinsniveaus 11
4.4 Stabilitätspolitische Folgen für die gemeinsame Währung 11
5. Zukunft des Stabilitätspaktes 12
5.1 Das strukturelle Defizit als Entscheidungskriterium 13
5.2 Verankerung von Budgetregeln in den nationalen Verfassungen 13
5.3 Die Erhebung von Steuern auf die Kreditaufnahme 14
5.4 Umfassendere Erfassung des Schuldenstandes 14
5.5 Stabilitäts- und Wachstumspakt als Haupthindernis für Wachstum 15
6. Schlussbemerkung 16
2
1. Einleitung
Darst. 1: Zum Wachstums- und Stabilitätspakt
Quelle: Murschetz, in: DIE ZEIT 27.11.03, S.49
"Financial Times" (London) 1 : „Europas Stabilitäts- und Wachstumspakt besteht aus einer ganzen Reihe kaum umsetzbarer Zwangsmaßnahmen und fragwürdiger Haushaltsregeln. Es ist ein faules Dokument. Doch wenn man mit einem schlechten Gesetz konfrontiert ist, sollte man es ändern - nicht brechen. (...) Der Stabilitätspakt ist faktisch am Ende."
"The Guardian" (London) 2 : „Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union ist gescheitert.“
"Pravo" (Prag) 3 : „Deutschland und Frankreich nicht zu bestrafen ist so, als wenn ein Vater seinen ungezogenen Kindern Sanktionen androht, die Mutter ihnen aber auf Kosten der väterlichen Autorität alles vergibt.“
Auf Initiative der deutschen Bundesregierung aus Sorge um die Stabilität der zukünftigen gemeinsamen Währung wurde der Stabilitäts- und
Wachstumspakt im Sommer 1997 in Amsterdam ratifiziert. Bereits die erste Bewährungsprobe jedoch bestand der Pakt schon nicht, indem wiederum auf Drängen der deutschen Bundesregierung von einer Frühwarnung, aufgrund
1
Internationale Pressestimmen zum Stabilitätspakt, in: Financial Times Deutschland 26.11.03, S.3
2
Internationale Pressestimmen zum Stabilitätspakt, in: Financial Times Deutschland 26.11.03, S.3
3
Internationale Pressestimmen zum Stabilitätspakt, in: Financial Times Deutschland 26.11.03, S.3
3
den Referenzwert überschreitender Defizite, gegenüber Deutschland und Portugal abgesehen wurde.
Viel schwerwiegender dagegen wirkt jedoch die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24.11.2003 das laufenden Defizitverfahren gegenüber Deutschland auszusetzen, denn damit ist der Wirtschafts- und Stabilitätspakt schon im ersten Sanktionen betreffenden Anwendungsfall ausgesetzt worden, woraufhin sich die Presseorgane, wie der Pressespiegel zu Beginn nahe bringt, in möglichen Interpretationen überschlugen. Die Zeit titulierte zu Recht: „Da ist das Regelwerk mal tot. Mal scheintot. Dann nur geschwächt oder nicht einmal das. Und schließlich besonders flexibel und höchst lebendig.“ 4 Genauso stark wie die Meinungen von Presse, Wirtschaft und Politik über den Beschluss der Europäischen Kommission differieren, genauso divergent sind die Aussagen über die Zukunft des Paktes. Sicher scheint nur, dass das Regelwerk einer Änderung vollzogen werden wird.
Der Maastricht-Vertrag bzw. die durch den Vertrag von Amsterdam geänderte Fassung mit der Ergänzung durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten zur Sicherung der hierzu notwendigen Haushaltsdisziplin dienen. Es sollte in jedem Mitgliedsland eine auf Dauer tragbare Finanzsituation geschaffen werden. Zur Klärung der in der Überschrift formulierten Frage, welche Zukunft der Stabilitätspakt hat, werde ich in dieser Arbeit zunächst auf die Entstehungsgeschichte des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingehen und dessen Wirkungsmechanismen erläutern. Im Anschluss daran werden die möglichen Wirkungen eines erhöhten Budgetdefizits dargestellt. Zum Schluss möchte ich mich mit den Perspektiven, der Kritik und möglichen Änderungen des Paktes auseinandersetzen.
4
Petra Pinzler, Stabilitätspakt in der Krise, in: DIE ZEIT 27.11.03, S.24
4
2. Zur Entstehung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
Den institutionellen Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion (EWU) bildet der in Maastricht vereinbarte Vertrag über die Europäische Union. Dieser wurde im Dezember 1991 zwischen den EU- Staats- und Regierungschefs vereinbart und trat Ende 1993 in Kraft. Zwar wurden hier bereits den Teilnehmern an der EWU in Hinblick auf die Haushaltsdisziplin die Verpflichtung auferlegt, übermäßige Budgetdefizite zu vermeiden. Es wurden Referenzwerte festgelegt und für den Fall eines übermäßigen Budgetdefizits wurden Verfahren zur Überwachung und Sanktionierung in Art. 103, 104 und 109 festgelegt. Das Dilemma der EWU besteht nun jedoch darin, dass allein die Währungspolitik vergemeinschaftet wurde. Für die Wirtschaftspolitik dagegen bleiben die Mitgliedsstaaten hingegen grundsätzlich selbst zuständig. Da jedoch gerade die Gewährleistung der Haushaltsdisziplin durch den Maastricht Vertrag aufgrund großer Freiräume innerhalb des
Überwachungssystem nicht ausreichend gesichert erschien, sah sich der damalige deutsche Finanzminister Theo Waigel dazu veranlasst, im November 1995 einen Stabilitätspakt für Europa vorzuschlagen.
5
Ziel dieses Vorschlages war es das Vertrauen in den Euro zu stärken und die zukünftige Stabilität der Währung zu erhöhen.
2.1 Der deutsche Vorschlag eines „Stabilitätspaktes für Europa“
Dieser Entwurf sah vor, dass das Defizitkriterium von 3% ungeachtet der wirtschaftlichen Lage nicht überschritten werden darf. Um dies auch in ökonomisch ungünstigen Lagen einhalten zu können, wird deshalb mittelfristig eine Obergrenze von 1 % angestrebt. Besteht weiterhin eine hohe Schuldenquote (über 50%), verpflichten sich die Mitgliedsstaaten diese mittelfristig zu unterbieten. Überschreitet ein Teilnehmer die 3%- Defizitgrenze, so setzt automatisch ein Sanktionsmechanismus ein. Nur in extremen Ausnahmefällen soll eine Überschreitung möglich sein. Ein aus den Teilnehmerstaaten gebildeter Stabilitätsrat muss jedoch mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Ausnahmen müssen beim Stabilitätsrat begründet werden, danach kann ein Konvergenzplan zur Korrektur der Abweichungen
5
Vgl. Konow, Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt, 1. Aufl., Baden-Baden 2002, S.15ff
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Nils Kompe, 2004, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Munich, GRIN Publishing GmbH
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