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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Wie mächtig ist der US-Kongress?
2.1. Präsidentielles Regierungssystem und Gewaltenteilung
2.2. Die Macht des Kongresses im Gesetzgebungsprozess
2.2.1. Der formale Weg der Gesetzgebung
2.2.2. Die Gesetzesinitiative
2.2.3. Präsidentielles Veto
2.3. Die Macht des Kongresses in der Außenpolitik und das Recht der Kriegserklärung
2.3.1. Die Macht des Kongresses in der Außen- und Sicherheitspolitik
2.3.2. Das Recht der Kriegserklärung (die War Power’)
2.4. Die Haushaltsbewilligung
2.5. Das Untersuchungsrecht
2.6. Das Impeachment’-Verfahren
2.7. Die Entwicklung der Macht des Kongresses
3. Schluss
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1. Einleitung
„Der Kongress [kann] auch heute noch als effektiver Widerpart des Präsidenten und als das vergleichsweise mächtigste Parlament der westlichen Demokratien betrachtet werden“. (Hübner 111)
In dieser Hausarbeit soll die tatsächliche Macht des Kongresses im Regierungssystem der USA untersucht werden.
Dieses Thema finde ich auch im Vergleich des präsidentiellen zum parlamentarischen Regierungssystem sehr interessant.
„Es ist nicht eine Frage der Macht, es ist eine Frage des Willens“ (nach Hübner 146) ist die These des langjährigen Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Repräsentantenhauses, Peter W. Rodino. Inwiefern es aber dennoch eine Frage der Macht ist, wie die Macht des Kongresses formal in der Verfassung gegeben ist und wie sich die Machtverhältnisse (vor allem zwischen Kongress und Präsident) tatsächlich darstellen, soll in der folgenden Arbeit untersucht werden.
Um der Längenvorgabe der Arbeit gerecht zu werden, habe ich mich auf einige Punkte konzentriert, die mir besonders wichtig erscheinen. Ich möchte mit einem Vergleich der Gewaltenteilung/Gewaltenverschränkung im präsidentiellen und parlamentarischen Regierungssystem beginnen. Danach wird die Macht des Kongresses im Prozess der Gesetzgebung untersucht, wobei auch untersucht wird, von wo die Gesetzesinitiative ausgeht und wie das Veto-Recht des Präsidenten genutzt wird. Das Kapitel zur Außenpolitik beinhaltet auch eine Untersuchung über das Recht der Kriegerklärung, das dem Kongress der Verfassung nach zusteht. Als weitere wichtige Punkte erschienen mir die Haushaltsbewilligung, das Untersuchungsrecht und das ‚Impeachment’-Verfahren wichtig. Das letzte Kapitel zeigt schließlich, wie sich die Macht des Kongresses gewandelt hat.
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2.2. Die Macht des Kongresses im Gesetzgebungsprozess
2.2.1. Der formale Weg der Gesetzgebung
Die höchste politische Sanktionsgewalt des Kongresses liegt in der Gesetzgebung. (Jäger, Welz 115) Laut Verfassung hat ausschließlich der Kongress die Möglichkeit der Gesetzesinitiative, die dem Präsidenten verschlossen bleibt. Wird eine Gesetzesvorlage, nachdem sie in Ausschüssen behandelt wird, von beiden Kammern der Kongress verabschiedet, gelangt sie zum Präsidenten. Der Präsident kann dann binnen zehn Tagen ein Veto einlegen, dass aber durch eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Kongresses überstimmt werden kann. Weiterhin hat der Präsident noch die Möglichkeit des sog. „pocketveto“ um ein Gesetz zu blockieren: falls er einen Gesetzesvorschlag erst in den letzten zehn Tagen vor einer längeren Vertagung des Kongresses erhält, so kann er ihn unwirksam machen, indem er ihn schlicht nicht unterzeichnet. (Hübner 117) In der Bundesverfassung sind in Art. I Abschn. 8 die Gesetzeskompetenzen des Kongresses festgelegt. Dort sind 18 Punkte aufgezählt, wie das Recht Bundesgerichte zu bilden oder Armeen und eine Flotte aufzustellen und zu unterhalten bis zu der berühmten Generalklausel:
Ein weiteres wichtiges Recht, das die Macht des Kongresses erheblich steigert, ist der Prozess der Haushaltsbewilligung. In der Verfassung ist in Art. I Abschn.9 Abs. 7 festgelegt: „no money should be drawn from the Treasury but in consequence of appropriations made by law.“ (Steffani 116)
In den folgenden Gliederungspunkten soll nun untersucht werden, wie es sich mit diesen formalen Verfassungsvorgaben in der Realität verhält.
2.2.2. Die Gesetzesinitiative
Obwohl laut Verfassung die alleinige Gesetzinitiative im Kongress liegt, kommt ein erheblicher Teil der im Kongress initiierten Gesetze de facto aus der Exekutive. (Hübner 116)
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„Das Gesetzesvorhabensprogramm eines Präsidenten ist im Idealfall so präzise geplant wie eine militärische Operation.“ (Smith 396) „More than anyone, the president establishes the agenda for CONGRESS.” (Koenig 1)
Diese Möglichkeit ihre Gesetzesvorhaben in den Kongress zu bringen und sie letztlich auch durchzusetzen, haben Präsidenten v.a. durch ihre Informationspolitik und durch die sog. „Executive-Legislative Liaison“ erreicht.
Unter Berufung auf das „Executive Privilege“ hatten Präsidenten seit Washington die Möglichkeit zu verweigern, dass Papiere veröffentlicht werden und Mitglieder der Exekutive aussagen, wenn sie dies im ‚öffentlichen Interesse’ für notwendig hielten. In der Watergate-Affäre aber wollte Präsident Nixon Tonbänder vertraulicher Gespräche unter Berufung auf das „Executive Privilege“ nicht freigeben und wurde vom „Surpreme Court“ dazu gezwungen. Dieser schränkte das „Executive Privilege“ auf Fälle ein, bei denen militärische oder diplomatische Sicherheitsinteressen betroffen sind. Doch die Auslegung des „Exekutive Privilege“ bleibt auch weiterhin nicht ganz klar. (Shell 323) Die Informationsbeschaffung des Kongresses kommt maßgeblich von der Exekutive. Im Vergleich zur Exekutive hat der Kongress kein Nachrichten-Netzwerk aufgebaut. Der Kongress verlässt sich stark auf die Gutachten, Zeugnisse und informellen Rücksprachen mit Beamten der Exekutive. Praktisch jede Kongressanhörung beginnt mit einem Zeugen aus der Exekutive. Die Ausschüsse wenden sich mit jedem Gesetzesentwurf, der im Kongress eingeführt wird an eine exekutive (Fach-)Abteilung um ihre Meinung zu hören. Es wird keine Geldbewilligung gegeben, bis das „Bureau of Budget“ berichtet hat, dass die Maßnahme mit dem Programm des Präsidenten übereinstimmt. Auch wenn Ausschüsse oder einzelne Mitglieder des Kongresses eigene Untersuchungen vornehmen, stützen sie sich oft auf Dokumente der Exekutive. Auch wenn Lobbyisten organisierter Interessen vor den Ausschüssen des Kongresses aussagen, kommt ihre Information oft von amtlichen Veröffentlichungen.
Diese herausragende Stellung der Exekutive bei Nachrichten, die laut Robinson fast schon als Informationsmonopol bezeichnet werden kann, kommt von einem großen Nachrichtennetzwerk der Exekutive. Es umfasst das „Bureau of the Budget“, das Statistische Bundesamt, das „Bureau of Labour Statistics“, den amerikanischen Geheimdienst und andere Stellen, die sich mit der Forschung befassen. (Robinson 8)
Arbeit zitieren:
Daniela Keller, 2002, Wie mächtig ist der US-Kongress? Eine Untersuchung zur Stellung des Kongresses im Regierungssystem der USA, München, GRIN Verlag GmbH
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