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I. Geschichte des Bankensystems.
• Änderung der sowjetischen Zentralbank
Die Banken in der Russischen Föderation haben sich, ebenso wie das gesamte Land, in einen chaosähnlichen Zustand verwandelt. So ist nicht nur die Anzahl der Banken unüberschaubar, sondern in den meisten Fällen auch deren Background. Man kann davon ausgehen, dass eine Großzahl der in Russland ansässigen Kreditinstitute auf die eine oder andere Weise durch die Mafia unterwandert ist. Gerade darum hat sich in der Bankenlandschaft des Landes einiges bewegt. Mittlerweile haben die 10-15 größten Banken westliches Niveau erreicht, und auch die Zentralbank wurde unter d er inzwischen geschassten Gouverneurin Tatiana Paramonova zu einem geachteten Institut, dessen Tätigkeit in die Planungen der Geschäftsbanken einging.
Die Geschichte des neuen russischen Bankensystems begann im Juli 1987. Im Rahmen der reformpolitischen Bestrebungen fand eine Dezentralisierung des Bankensektors statt, die seit 1987 in der „Kommerzialisierung“ der Spezialisten staatlichen Banken und seit 1988 im Aufbau kleiner Geschäftsbanken resultierte. Mit einem Erlass des ZK der KpdSU und des Ministerrats der UdSSR wurde im Juli 1987 die Grundlage der Reformen des Bankensystems beschlossen. Während der zweiten Stufe der Bankenreform, mit Beginn im August 1988, wurde die Gründung regional und sektoral spezialisierter Geschäftsbanken ermöglicht und bis 1990 wurden 450 neue Banken offiziell registriert. Der Status der sowjetischen Zentralbank „Gosbank“ änderte sich dahingehend, dass das Kundengeschäft zugunsten der Wahrnehmung der Funktion eines „lender of last resort“ aufgegeben wurde.
• Übergang zum zweistufigen Bankensystem und Reaktion von ausländischen
Kreditinstituten
Die 1988 offiziell beschlossene Einführung eines zweistufigen Bankensystems resultierte in einer Verringerung administrativer Kontrollen, nicht jedoch im Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente der Kreditallokation, obwohl erstmals anhand von Risiko- und Effizienzanalysen über die Kreditvergabe entschieden werden sollte. Mit der Verabschiedung der Gesetze über die Zentralbank Rus. Föderation und über die Bankentätigkeit, die im Herbst 1990 schließlich veröffentlich wurden.
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Ausländische Kreditinstitute haben immer noch große Bedenken, wenn es um den Bankenmarkt Russische Föderation geht. Allerdings haben sich bislang nur wenige Banken dazu entschlossen, eine operative Filiale zu eröffnen. Nicht nur die Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche und politische Entwicklung des Landes spielt dabei eine entscheidende Rolle, sondern auch die Tatsache, dass die Anwesenheit ausländischer Banken in der Russischen Föderation durchaus unterschiedliche Reaktionen hervorruft. So dürfen momentan ausländische Banken in Russland mit Inländern nur dann Geschäfte betreiben, wenn sie ihre Lizenz vor dem 17. November 1993 erhalten haben und wenn ein
Investitionsschutzabkommen mit dem betreffenden Land besteht. Bislang handelt es sich dabei nur um 12 Institute, worunter sich u. a. die Dresdner Bank befindet.
Das russische Bankensystem ist starken Konzentrationstendenzen unterworfen. So stellten zum 1. Januar 1995 die fünf größten Banken rund 65% des Kapitals der 20 größten Banken der Russischen Föderation. Bis auf die International Moscow Bank, die ein Jont Venture von drei russischen und vier ausländischen Banken darstellt, sind dabei alle anderen Banken unter den Top-5 staatliche Institute oder aus ehemals staatlichen Instituten hervorgegangene Banken. Auch geographisch liegt eine Konzentration, in diesem Fall zugunsten Moskaus und St. Petersburgs, vor, die zusammen rund 60% der addierten Bankbilanzen in der Russischen Föderation repräsentieren. Insgesamt hat sich die Zahl der Banken von fünf (1988) über 1.360 (Januar 1992) erhöht. 1 Dennoch ist die Bankendichte bei weitem nicht so stark, wie man dies aufgrund der hohen Anzahl an Instituten erwarten könnte. Konsequenterweise gibt es unter dieser Vielzahl an B anken eine große Menge an Instituten, die entweder als insolvent zu bezeichnen sind oder die sich nicht an die vom Gesetzgeber oder von der Zentralbank vorgegebenen Richtlinien halten. Diesen Banken wäre eigentlich die Lizenz von der dafür zuständigen Bankenaufsicht in der Zentralbank zu entziehen.
• Der Rechtsrahmen und die neuen Richtlinien der Geschäftsbankentätigkeit
Grundlegender Rechtsrahmen für die Geschäftsbankentätigkeit in der Russischen Föderation ist das am 2. Dezember 1990 in Kraft getretene „Law of the RSFSR on banks and banking in the RSFSR“. Zwar wurde das Gesetz durch Veränderungen und Anmerkungen in Form von Dekreten, Erlassen oder Gesetzesvorlagen verändert, doch ist dieser rechtliche Rahmen weiterhin gültig. Zudem besteht auf Grund der V ielzahl der Veränderungen, die sich oftmals
1 Vgl. Kern, 1996, S. 153
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widersprechen, kaum Rechtssicherheit, so dass dieser Rechtsrahmen, in Form dieses Gesetzes, große Bedeutung hat. 2
So versteht man unter einer Bank in der Russischen Föderation „eine juristische Person, die das Recht besitzt, Einlagen anzunehmen, unter der Bedingung, dass diese Einlagen wider zurückbezahlt erden. Banken können unter jeder möglichen Rechtsform gebildet werden, die im Einklang mit geltenden Rechtsnormen der Russischen Föderation stehen“ (Artikel 1 des Zentralbankgesetzes in Russland)
Neben dem grundlegenden gesetzlichen Rahmen werden in der Russischen Föderation nahezu täglich neue Richtlinien zur Bankentätigkeit verabschiedet, die keinesfalls die zumeist beabsichtigte Intention einer Erhöhung der Transparenz zur Folge haben.
Die wichtigsten sind:
1. Angemessene Eigenkapitalausstattung
2. Limitierung des Kreditrisikos
3. Liquidität
4. Mindestreserven
5. Offene Fremdwährungspositionen einer Bank
Angemessene Eigenkapitalausstattung
Bei der angemessenen Kapitalausstattung hat sich die Zentralbank von Russland im Gegensatz zu nahezu allen anderen osteuropäischen Notenbanken nicht der Empfehlung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel angeschlossen und die sog. Cooke-Ratio von 8% als Norm festgelegt. Die unterschiedlichen Banken haben unterschiedliche Kennzahlen.
Banken, die bereits vor 1990 existieren und den ehemaligen Spezialbanken gehörten, eine Rate von mindestens 4% aufweisen, Banken, die in Form einer offenen AG geführt werden, mindestens 5% aufweisen, Banken, die in Form einer geschlossenen AG geführt werden, mindestens 6,6% bei dieser Quote aufweisen.
2 Gajdar, 1995, S. 23
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Limitierung des Kreditrisikos
Die Limitierung des Kreditrisikos ist der Russischen Föderation nicht derart detailliert geregelt wie z. B. in der Tschechischen Republik. So hat man sich in Russland für allgemeine Grundregelungen entschieden, die das maximale Kreditengagement eindämmen sollen. Diese lauten wie folgt:
Das gesamte Nettokreditrisiko von sog. Substantiellen Krediten darf 1500% des Kapitals bei vormals spezialisierten Banken, 1000% des Kapitals bei offenen AG und 800% des Kapitals bei geschlossenen AG nicht überschreiten. Das Nettokreditrisiko pro Kreditnehmer darf 100% des Kapitals bei vormaligen Spezialbanken und 50%-70% des Kapitals bei allen anderen Geschäftsbanken nicht überschreiten. Das Nettokreditrisiko pro verbundenen Kreditnehmer (Aktionär) darf 30% des Kapitals nicht überschreiten.
Liquidität
Bei der Einschätzung der Liquiditätslage der einzelnen Banken stützt sich die Zentralbank der Russischen Föderation auf ein System von Kennzahlen. Die wichtigsten dieser geforderten Kennzahlen, geordnet nach den diversen Bankentypen, sind:
- Das gezeichnete kapital im Verhältnis zu den besonders risikoreichen Aktiva:
0,1% - 0,15% für alle Banken.
- Das gesamte Kreditengagement im Verhältnis zu Sicht- und Spareinlagen:
Max. 150% für vormals spezialisierte Banken und max. 70% für alle anderen.
- Die liquiden Aktiva im Verhältnis zu allen Aktiva:
min. 20% für vormals spezialisierte Banken und min. 50% für alle anderen.
Mindestreserven
Die Mindestreserven der Zentralbank Russlands betragen:
20% für Sichtguthaben und kurzfristige Spareinlagen bis zu einem Jahr, 10% für langfristige Spareinlagen mit einer Laufzeit über einem Jahr.
Arbeit zitieren:
Natalja Nowak, 2001, Zentralbank und das Bankensystem in Russland, München, GRIN Verlag GmbH
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